Immobilienverrentung: Kostenlose Vorträge zum Thema

Ältere Immobilienbesitzer stehen oft vor der Frage, wie es mit ihrer Immobilie weitergehen soll. Ein kostenloser Online-Vortrag mit dem Titel „Immobilie verrenten – Haus zu Geld machen?“ der Verbraucherzentrale bietet jetzt Hilfestellungen und zeigt unter anderem verschiedene Arten der Immobilienverrentung auf.

Der Vortrag behandelt Themen wie den Verkauf mit Nießbrauch oder Rückvermietung, Teilverkauf sowie Kreditlösungen wie Hypotheken und Darlehen. Diese Optionen ermöglichen es, das eigene Haus zur Aufbesserung der Rente zu nutzen oder finanzielle Unterstützung für Kinder zu gewähren.

Es werden vier Termine für den Online-Vortrag angeboten, die von verschiedenen Verbraucherzentralen organisiert werden. Der Vortrag der Verbraucherzentrale Hessen ist am Montag, 22. Januar, 10 bis 11 Uhr. Die Vorträge der Verbraucherzentrale Sachsen folgen am Montag, 22. Januar, 17 bis 18 Uhr, sowie am Freitag, 26. Januar, 10 bis 11 Uhr. Die Verbraucherzentrale Bremen informiert voraussichtlich am Mittwoch, 24. Januar, von 10 bis 11 Uhr, zum Thema.

Quelle: vebraucherzentrale.de
© Fotolia

Wohnen: Präferenzen in Deutschland verändern sich

75 Prozent der Personen in deutschen Haushalten überdenken aufgrund finanzieller Aspekte ihre Wohnsituation. In städtischen Gebieten geben 25 Prozent der Befragten an, mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten aufzuwenden. Das führt dazu, dass sich eine verstärkte Präferenz für das Wohnen auf dem Land zeigt. Dort scheint auch die Wohnzufriedenheit mit 76 Prozent besonders hoch zu sein. Dies offenbart eine Studie der Technischen Universität Darmstadt in Zusammenarbeit mit Baufi24.

Der Trend weg von zentralen Stadtgebieten hin zu ländlichen und Stadtrandlagen ist geprägt von gestiegenen Wohnkosten in urbanen Lagen und einem zunehmenden Umweltbewusstsein. 68 Prozent der Befragten sehen die Nähe zur Natur als wichtigen Faktor für ihre Lebensqualität. Die digitale Infrastruktur spielt eine zunehmend wichtige Rolle, besonders für diejenigen, die in ländlichere Gegenden umziehen und im Homeoffice arbeiten.

Studienleiter Dr. Andreas Pfnür, Professor am Fachgebiet Immobilienwirtschaft und Baubetriebswirtschaftslehre an der Technischen Universität Darmstadt betont die Notwendigkeit politischer Maßnahmen zur Förderung ländlicher Regionen. Denn 43 Prozent der Befragten überlegen umzuziehen, werden jedoch vor die Herausforderung gestellt, dass sie keine passenden Wohnflächen finden. Dr. Andreas Pfnür in der Bewegung zum Land einerseits eine Chance zur Entlastung der städtischen Wohnungsmärkte. Andererseits bestehe auch ein Risiko für städtische Neubauprojekte, die nicht zum Bedarf der Bevölkerung passen und nur schwer verkauft werden können.Quellen: presseportal.de/news.baufi24.de
© Fotolia

Bauvertragsrecht: VPB stellt Broschüre zur Verfügung

Informationen zum Bauvertragsrecht stellt der Verband Privater Bauherren (VPB) in einem kostenlosen PDF-Dokument bereit. Das Bauvertragsrecht in Deutschland hat eine signifikante Reform erfahren, die seit 2018 wirksam ist. Diese Änderung stellt einen bedeutenden Schritt im Verbraucherschutz dar, insbesondere für diejenigen, die als Laien in den Bau oder Kauf einer Immobilie investieren. Laut VPB wählen über 90 Prozent der privaten Bauherren den Schlüsselfertigbau, wobei der neue Verbraucherbauvertrag eine zentrale Rolle spielt. Dieser Vertragstyp stärkt die Position der Verbraucher erheblich, indem er klare Regelungen und Schutzmaßnahmen bietet.

Die Reform des Bauvertragsrechts umfasst verschiedene Vertragstypen, darunter Bauverträge, Architekten- und Ingenieurverträge sowie Bauträgerverträge. Diese Änderungen sind besonders relevant, da der Bau oder Erwerb einer Immobilie oft die größte Investition im Leben eines Menschen darstellt. Die Broschüre des VPB bietet hierzu umfassende Informationen, um sicherzustellen, dass Verbraucher ihre Rechte und Pflichten verstehen und anwenden können.

Es ist entscheidend, dass Verbraucher sich über die neuen Regelungen im Klaren sind, um von den verbesserten Schutzmaßnahmen profitieren zu können. Die Broschüre ist interessant für alle, die in den Bau oder Kauf einer Immobilie involviert ist. Sie bietet eine solide Grundlage für eine sichere und informierte Investitionsentscheidung im Bauwesen. Unterstützt wurde die Erstellung mit Fördermitteln des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Quelle: vpb.de
© Fotolia

Energieeffizienz: Auszeichnung für ENaQ

Das „Energetische Nachbarschaftsquartier Fliegerhorst Oldenburg“ (ENaQ) hat den ODH-Quartier Award 2023 in der Kategorie „Integration“ gewonnen. Das Projekt, geleitet vom Oldenburger Informatikinstitut OFFIS, ist für sein fortschrittliches Energiekonzept im Wohnquartier Helleheide anerkannt worden.Das ENaQ zeichnet sich durch moderner Technologien wie PV-Anlagen, Wärmepumpen und elektrische und thermische Speicher ein Quartiersmanagementsystem aus. Die Einbeziehung der Bewohner durch Veranstaltungen und Workshops betont den integrativen Ansatz des Projekts.Das Projekt wird im Rahmen einer Förderinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit rund 18 Millionen Euro unterstützt.Quellen: idw-online.de/enaq-fliegerhorst.de
© Fotolia

Urteil: Kamera darf nicht immer aufgestellt werden

Eine Wildkamera auf einem Grundstück kann das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzen. Das entschied das Amtsgericht in München (AZ: 171 C 11188/22). Damit bestätigte das Amtsgericht eine einstweilige Verfügung, die der Besitzerin der Kamera das Aufstellen auf ihrem Grundstück untersagt, wenn sie damit den Bereich der Nachbarin erfassen könnte oder dies den Anschein erweckt.

Obwohl die Kamera später entfernt wurde, bestätigte das Gericht die Notwendigkeit der einstweiligen Verfügung. Die Richter berücksichtigten dabei, dass die vermeintliche Überwachung bereits eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen kann.

Der Fall betont die Wichtigkeit, die Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht von Nachbarn zu respektieren und zeigt auf, dass auch die Überwachung selbst dann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wenn die Kamera nicht das Nachbargrundstück filmt, aber ein solcher Eindruck entstehen kann.

Quelle: www.justiz.bayern.de/AZ: 171 C 11188/22
© Fotolia

Schlaf: Die Vorteile von Massivholzbetten

Die Qualität des Schlafes hängt nicht nur von täglichen Routinen ab, sondern auch von der Wahl des Bettes. Das erklärt Andreas Ruf, Geschäftsführer der Initiative Pro Massivholz. Er weist darauf hin, dass Massivholzbetten durch ihre natürlichen Eigenschaften Vorteile für den Schlafkomfort bieten können.

Denn das Massivholz gibt natürliche Inhaltsstoffe an die Raumluft ab, die Entspannung fördern und den Herzschlag regulieren können. Zusätzlich wirken Holzoberflächen antibakteriell, was das Immunsystem unterstützt.

Der Geschäftsführer empfiehlt, bei Schlafproblemen die Wahl des Bettgestells zu überdenken und sich über die Vorteile von Massivholzbetten und besonders harzreichen Hölzer wie Zirbelkiefer beraten zu lassen.

Quelle: moebelindustrie.de
© Photodune

Cyberkriminalität: Herausforderung in der Immobilienbranche

Die Immobilienbranche steht vor neuen Herausforderungen durch Cyberangriffe. Das zeigt eine Studie des Unternehmens KPMG und des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA). Aus dieser geht hervor, dass zwar 93 Prozent der Unternehmen der Branche Cybersecurity für wichtig erachten, aber nur 51 Prozent eine entsprechende Strategie haben. Vor allem fehlt es an spezifischen Schutzmaßnahmen für Gebäudetechnik. Nur 20 Prozent der Unternehmen gaben an, Sicherheitsvorkehrungen in diesem Bereich zu treffen.

Die Studienergebnisse zeigen laut ZIA, dass Cybersecurity wichtig ist, um die digitale Infrastruktur zu schützen. Die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des ZIA, Aygül Özkan, weist darauf hin, dass die aktive Beteiligung der Führungsebene unerlässlich ist, um das gesamte Unternehmen widerstandsfähig gegen Cyberkriminalität aufzustellen.

Aygül Özkan hebt außerdem hervor, dass der Faktor Mensch als potenzielles Einfallstor für Cyberangriffe nicht vernachlässigt werden darf. Eine umfassende Risikoaufklärung und regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden seien daher von großer Bedeutung, um die Sicherheit zu erhöhen.Quelle und weitere Informationen: zia-deutschland.de
© wavepoint

Blog: „Wohnen und Finanzieren“

Zu Themen wie Bauen, Kaufen, Sanieren und Finanzieren erhalten Interessenten auf dem Blog „Wohnen und Finanzieren“ Informationen. Der Blog richtet sich an Bauherren und Käufer mit Immobilienvorhaben. Sie werden durch regelmäßig aktualisierte Artikel, Ratschläge und Fallstudien auf dem Laufenden gehalten.

Das Hauptziel des Blogs ist es, den Bauherren und Käufern eine klare Orientierung in der vielschichtigen Welt der Immobilien zu bieten. Sie erhalten Antworten auf häufige Fragen und komplexe Themen werden einfach erklärt. Das umfasst beispielsweise die Funktionsweise von Baufinanzierungen, Zinsbindungsfristen und Strategien, um eine Finanzierungslösung für individuelle Anforderungen zu finden.

Zudem erhalten Interessenten Ratschläge zu Themen wie Bauvorbereitungen, Immobilienkauf, Renovierungsmethoden und Finanzierungsmöglichkeiten, um ein umfassendes Verständnis für alle Aspekte des Wohnens zu bekommen. Der Blog wird von einem Team mit Erfahrung auf den Gebieten Immobilien, Bau, Finanzen und Sanierung betrieben.

Quellen: openpr.de/wohnen-und-finanzieren.de
© Photodune

Energiesparen: Diese Änderungen gelten 2024

Ab 2024 treten Änderungen im Bereich des Energiesparens in Kraft. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale hin. Eine wesentliche Neuerung ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ab dem 1. Januar 2024 müssen Neubauten in Neubaugebieten Heizsysteme installieren, die mindestens zu 65 Prozent auf erneuerbare Energien zurückgreifen. Für bestehende Gebäude außerhalb von Neubaugebieten oder bei einem Heizungsaustausch gelten gestaffelte Fristen bekommen die Einwohner etwas mehr Zeit – in Großstädten bis zum 30. Juni 2026 und in kleineren Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Die Pflicht greift allerdings schneller, wenn der Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes vor Ort bereits beschlossen worden ist.

Die Neuerungen im GEG beinhalten verschiedene Optionen für die Nutzung erneuerbarer Energien: Elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Fernwärme, Gas- oder Ölheizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent Biomethan oder Bio-Öl sowie Kombinationen aus Gas-, Öl- oder Biomasseheizungen mit Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen. Reine Öl- oder Gasheizungen dürfen 2024 noch eingebaut werden, müssen jedoch ab 2029 einen gewissen Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen, der bis 2040 auf 60 Prozent ansteigt.

Die Förderungen für Heizungsaustausche und Sanierungen werden erhöht, einschließlich eines „Speedbonus“ für schnell umgesetzte Projekte und spezieller Boni für einkommensschwache Haushalte. Ab März 2024 gelten auch höhere Effizienzanforderungen für Haushaltsgeräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen. Weitere Änderungen umfassen unter anderem die steigenden CO2-Preise, die zu höheren Kosten für Heizöl und Erdgas führen. Eine Erhöhung um 10 Euro pro Tonne CO2 erhöht den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro kWh. Weitere Änderungen finden Interessenten auf: verbraucherzentrale-energieberatung.de.Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
© Photodune

Grundbuch: Keine Löschung von Zwangseintragungen

Grundstückseigentümer haben nach der Löschung rechtmäßiger Zwangseintragungen keinen Anspruch auf eine Umschreibung der Grundbuch-Eintragungen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH, AZ: V ZB 17/22) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine Eigentümerin vom Grundbuchamt gefordert, neue Wohnungsgrundbuchblätter anzulegen, aus denen die gelöschten Eintragungen nicht mehr ersichtlich wären. Da die gelöschten Eintragungen im Grundbuch lediglich markiert, aber nicht entfernt werden, sind sie immer noch ersichtlich. Dagegen wollte die Eigentümerin vorgehen.

Der BGH urteilte jedoch, dass weder aus der Grundbuchverfügung noch aus Datenschutzregelungen ein Umschreibungsanspruch abzuleiten ist. Die geforderte Umschreibung würde die Übersichtlichkeit und Funktionsfähigkeit des Grundbuchs nicht wesentlich verbessern. Zudem ist eine Entfernung der Eintragungen aus dem Grundbuch nicht vorgesehen und es sei nicht praktikabel, bei jeder gelöschten Zwangseintragung ein neues Grundbuchblatt anzulegen und das alte zu schließen. Bestehe ein berechtigtes Interesse, könne zudem auch in ein geschlossenes Grundbuchblatt Einsicht genommen werden.

Die Entscheidung betont das öffentliche Interesse an der Zuverlässigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs. Der BGH erkannte an, dass die Verweigerung der Umschreibung die informationelle Selbstbestimmung der Eigentümerin berührt, sah aber darin keine Grundrechtsverletzung. Die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Grundbuchsystems und die zuverlässige Dokumentation der Rechtsverhältnisse an Grundstücken rechtfertigten diese Entscheidung.Quelle: bundesgerichtshof.de/AZ: V ZB 17/22
© Fotolia