Demografie: Barrierearme Wohnungen fehlen

In Deutschland leben zunehmend mehr Menschen im Alter von 65 Jahren und älter in Privathaushalten. Laut einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wohnte 2022 in etwa 13 Millionen Haushalten mindestens eine Person dieser Altersgruppe. Das entspricht einem Anteil von 32 Prozent aller Haushalte. Vor 20 Jahren lebte in nur 29 Prozent der Haushalte mindestens eine Person ab 65 Jahren.

Über ein Drittel der älteren Menschen ab 65 Jahren lebt allein. Mit zunehmendem Alter steigt der Anteil der Alleinlebenden außerdem, vor allem in der Gruppe der über 85-Jährigen. Der Verlust des Partners oder der Partnerin ist ein häufiger Grund dafür.

Ein dringendes Problem im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel ist der Mangel an barrierearmen Wohnungen. 2022 hatten 81 Prozent der Haushalte mit Personen ab 65 Jahren keinen stufenlosen Zugang zu ihrer Wohnung. Nur 6 Prozent der Wohnungen erfüllten alle Kriterien für barrierearmes Wohnen. Angesichts der wachsenden Zahl älterer Menschen steigt der Bedarf an altersgerechten und barrierefreien Wohnungen kontinuierlich.

Quelle und weitere Informationen: destatis.de
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Trend: Rückgang der Immobilienpreise in Deutschland

Laut des Immobilienpreisindexes (GREIX) ist ein signifikanter Rückgang der Wohnimmobilienpreise in Deutschland im dritten Quartal 2023 zu verzeichnen. Dieser Trend ist in allen Wohnsegmenten erkennbar, mit regional unterschiedlichen Ausprägungen. Insbesondere in den großen Städten Köln und Berlin blieben die Preise relativ stabil, während in anderen Regionen teils erhebliche Preisrückgänge festgestellt wurden. Parallel dazu sank auch die Zahl der Immobilientransaktionen deutlich, was auf ein schwächelndes Marktinteresse hindeutet.

Im Detail zeigen die Daten des GREIX, dass die Preise für Eigentumswohnungen im Durchschnitt um 1,5 Prozent gesunken sind, während Einfamilienhäuser einen Rückgang von 3,2 Prozent und Mehrfamilienhäuser sogar einen Rückgang von 5,9 Prozent verzeichneten (gegenüber Q2 2023). Inflationsbereinigt fallen diese Rückgänge noch deutlicher aus (2,2 Prozent, 3,9 Prozent und 6,6 Prozent). Im Jahresvergleich zu Q3 2022 erlebten alle Wohnsegmente starke Preisrückgänge: Die Preise für Eigentumswohnungen sanken um 10,5 Prozent, die für Einfamilienhäuser um 12,1 Prozent und die für Mehrfamilienhäuser um 24 Prozent.

In den sieben größten deutschen Metropolen – mit Ausnahme von Köln, wo ein leichter Anstieg von 1,1 Prozent zu verzeichnen war – gingen die Preise für Eigentumswohnungen zurück. Düsseldorf verzeichnete dabei mit minus 6,6 Prozent den stärksten Preisrückgang. Außerhalb der Top-7-Städte zeigten sich ebenfalls Rückgänge, wobei Leipzig, Duisburg, Münster und Erfurt besonders stark betroffen waren. Positive Ausnahmen bildeten Chemnitz und Potsdam mit Preissteigerungen. Der Greix wird durch öffentliche Fördermittel finanziert. Er ist ein Projekt des von der DFG geförderten Bonn-Kölner-Exzellenzclusters ECONtribute und des Kiel-Instituts für Weltwirtschaft (IfW Kiel) in Kooperation mit den lokalen Gutachterausschüssen.

Quelle und weitere Informationen: ifw-kiel.de
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Baubranche: Gefahr durch Asbest

Die Gefahr von Asbest in der Baubranche ist weiterhin eine ernste Bedrohung für die Gesundheit. Das zeigen Zahlen auf, die Dipl.-Ing. Martin Kessel nennt, Experte der VDI-Gesellschaft „Bauen und Gebäudetechnik“. Jährlich sterben demnach in Deutschland nach offiziellen Zahlen etwa 1.600 Menschen an den Folgen von Asbest. Der Experte geht aber davon aus, dass es hierzulande jährlich sogar zirka 15.000 Menschen sind. Die Schäden durch Asbest, das in einer Vielzahl von Bauprodukten verwendet wurde, gelten schon seit 1937 als Berufskrankheit. Seine Verwendung wurde jedoch erst 1993 verboten, also vor 30 Jahren.

Trotz des Verbots ist Asbest immer noch in vielen Gebäuden vorhanden, was ein anhaltend hohes Gesundheitsrisiko darstellt. Asbestose, eine durch Asbest verursachte Krankheit, führt zu einer signifikanten Einschränkung der Lungenfunktion und erhöht das Risiko verschiedener Krebsarten. Dipl.-Ing. Martin Kessel betont, dass die Zahlen der Asbestopfer trotz des Verbots nicht zurückgegangen, sondern eher gestiegen sind. Grund dafür sei, dass ein Großteil der Baumaßnahmen in potenziell asbestbelasteten Bestandsgebäuden stattfindet.

Für die Baubranche bedeutet dies, dass umfassende Informationen, die Bewusstseinsbildung und der fachgerechte Umgang mit Asbest unerlässlich sind. Die Identifizierung von Asbestbelastungen ist oft nur durch qualifizierte Probenahme und Analyse möglich. Dabei muss stets vorsichtig vorgegangen werden, um eine Freisetzung von Fasern zu vermeiden. Dipl.-Ing. Martin Kessel findet es wichtig, das Thema Asbest ernst zu nehmen und verantwortungsvoll damit umzugehen, um die Gesundheit der Menschen in der Baubranche zu schützen.

Quelle: vdi.de
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Wärmepumpen: Im Aufwind

Der Einsatz von Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung in Neubauten und Bestandsgebäuden gewinnt zunehmend an Bedeutung. Sie stellen eine zukunftsfähige Lösung dar, die erneuerbare Energien nutzt. Die Brauchwasser- bzw. Warmwasserwärmepumpe, eine Form der Hybridheizung, kann vor allem in Bestandsgebäuden sinnvoll eingesetzt werden. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale hin.

Für unsanierte Altbauten sei die Installation einer Brauchwasserwärmepumpe ein erster Schritt zur Reduzierung des fossilen Energieverbrauchs. In Bestandsgebäuden bieten Brauchwasser- oder Warmwasserwärmepumpen eine kostengünstige und umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Durchlauferhitzern, Boilern oder Kombithermen. Sie erreichen eine Jahresarbeitszahl zwischen drei und vier. Das bedeutet, dass sie pro Kilowattstunde Strom drei bis vier Kilowattstunden Wärme erzeugen können.

Ein geeigneter Aufstellort ist für die Effizienz der Warmwasserwärmepumpe entscheidend. Idealerweise eignen sich Räume mit relativ hoher Lufttemperatur. Die Anschaffungskosten einer Warmwasserwärmepumpe liegen zwischen 2.000 und 3.000 Euro, zuzüglich möglicher Installations- und Montagekosten. Die Mitarbeiter der Energieberatung der Verbraucherzentrale stehen telefonisch unter 0800 809 802 400 für eine weitere individuelle, anbieterunabhängige und kostenlose Beratung zur Verfügung.

Quelle: vebraucherzentrale-energieberatung.de
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Denkmalschutz: Streit um Photovoltaikanlage in Goslar

Ein Hauseigentümer muss die Photovoltaikanlage auf seinem denkmalgeschützten Haus in Goslar abbauen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden (AZ: 1 ME 15/23). Damit hat der das Niedersächsische OVG auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig revidiert und die Beschwerde der Stadt Goslar gegen den Hauseigentümer stattgegeben.

Der Hauseigentümer hatte ohne die notwendige Genehmigung eine Photovoltaikanlage installiert, die einen Großteil des Daches überdeckte und nicht farblich angepasst war. Er betrachtete den von der Stadt angeordneten Abbau der Anlage als unverhältnismäßig, da das niedersächsische Denkmalschutzgesetz Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf Baudenkmälern zulässt. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte zunächst zu seinen Gunsten entschieden. Grund dafür war, dass die Anlage möglicherweise genehmigungsfähig sei, insbesondere weil sie das äußere Erscheinungsbild des Denkmals nicht beeinträchtige.

Jedoch entschied der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts, dass die Anlage nicht offensichtlich genehmigungsfähig sei, insbesondere da das Haus in der UNESCO-geschützten Altstadt von Goslar liegt. Bei der Genehmigung müsse das Interesse an erneuerbaren Energien und der Denkmalschutz gegeneinander abgewogen werden müssten. Photovoltaikanlagen sollten dem Denkmalschutz Rechnung tragen, insbesondere in Bezug auf Standort und Design. Der endgültige Beschluss kann nicht angefochten werden.

Quelle: oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/AZ: 1 ME 15/23
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Wohnraum-Potenzial: Aufstockung mit Holzbauweise

In dicht besiedelten Städten offenbart sich ein neues Potenzial für Wohnraum: die Aufstockung von Bestandsbauten. Darauf weist das Portal „schoener-wohnen.de“ hin. In einer Bilderstrecke wird gezeigt, wie ein 50er-Jahre-Mehrfamilienhaus in Deutschland wurde durch mit zwei Holzkuben ergänzt wird. Dabei profitieren Bauherren nicht nur von einer nachhaltigen Bauweise, sondern auch von einer beeindruckenden Aussicht.

Die beiden Kuben, die in Holzfertigbauweise auf das Gebäude gesetzt wurden, bieten einerseits einen offenen Wohn- und Essbereich und andererseits private Räumlichkeiten. Eine Dachterrasse verbindet diese zwei Bereiche, während bodentiefe Fenster und eine Deckenhöhe von über drei Metern einen luftigen Raumeindruck garantieren. Die Holzfertigbauweise zeichnet sich durch ihr geringeres Gewicht und schnelle Montage der vorgefertigten Elemente aus, was sie besonders für solche Aufstockungsprojekte geeignet macht.

Trotz der Vorteile werden Dachaufstockungen noch nicht umfangreich genutzt, da ältere Gebäude oft statisch angepasst werden müssen und das Baurecht Aufstockungen erschwert. Daher sollten sich Bauherren laut des Portals an Spezialisten wenden wie Architekturbüros oder erfahrene Haushersteller. Sie helfen bei technischen und rechtlichen Herausforderungen und unterstützen bei den notwendigen Verhandlungen.

Quelle und weitere Informationen: schoener-wohnen.de
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Sport: Radeln am Schreibtisch

Deskbikes bieten eine innovative Möglichkeit, Fitness und Arbeit im Homeoffice miteinander zu kombinieren. Diese Sportgeräte können einfach unter dem Schreibtisch platziert werden, wodurch während der Arbeit trainiert werden kann. Die Auswahl des richtigen Deskbikes hängt von verschiedenen Kriterien ab, darunter der maximalen Belastbarkeit, zusätzlichen Funktionen und der Ergonomie. Darauf weist das Portal „homeandsmart.de“ hin.

Zudem spielen die Anpassungsoptionen für Sitz und Widerstand eine Rolle, um das Training individuell zu gestalten. Einige Modelle bieten Extras wie ein klappbares Design, LCD-Displays und Funktionen wie eine Pulsmessung. Bei der Auswahl eines Deskbikes ist es außerdem wichtig, die Größe und das Gewicht in Bezug auf den vorhandenen Platz und eventuelle Lager- oder Transportanforderungen zu berücksichtigen.

So muss zum Beispiel darauf geachtet werden, ob sich das Deskbike unter einem Schreibtisch aufstellen lässt, der nicht höhenverstellbar ist. Deskbikes können nicht nur beim Abnehmen unterstützen, sondern auch bei der Prävention von Gelenkschmerzen helfen und die Durchblutung fördern.

Quelle und weitere Informationen: homeandsmart.de
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Gebäude: Professor äußert sich zu Wärmepumpen

„Wir können aus einer Kilowattstunde Strom drei bis vier Kilowattstunden nutzbare Wärme gewinnen – die Effizienz ist bei Wärmepumpen enorm“, meint Prof. Dr. Michael Schaub von der Hochschule Coburg. Neben einer CO2-Reduzierung könnten Wärmepumpen auch der Entlastung der Stromnetze dienen. Studien prognostizieren, dass zwischen 60 und 80 Prozent der Wärme in der Zukunft durch Wärmepumpen gedeckt werden.

Prof. Schaub unterstreicht, dass Wärmepumpen, besonders bei Bestandsgebäuden, dank neuester Technologie effektiv funktionieren. Selbst bei Minustemperaturen könne warmes Wasser für die meisten Gebäude bereitgestellt werden.

Es sei allerdings ein stufenweiser Ansatz bei der Finanzierung und Umsetzung von energieeffizienten Gebäudetechnologien notwendig. Anstatt sofort alle Heizsysteme auszutauschen, sollten Hausbesitzer priorisierte Pläne erstellen und mit kleineren Projekten beginnen. Das Ziel ist es, nicht alles gleichzeitig finanzieren zu müssen.

Quelle und weitere Informationen: hs-coburg.de
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Hauskauf: Förderstopp bei vier KfW-Förderprogrammen

Zu Verunsicherung in Bezug auf die Eigenheimförderung könnte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts führen. Dieses hat das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt (2 BvF 1/22). Das Gesetz zielte darauf ab, eine im Jahr 2021 vorgesehene, aber nicht genutzte Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro für den „Energie- und Klimafonds“ [später in „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) umbenannt] für zukünftige Haushaltsjahre verfügbar zu machen.

Von dem Urteil sind laut Wirtschaftswoche auch Neubauförderprogramme betroffen, die das Bundesministerium erst in diesem Jahr auf den Weg gebracht hatte. Konkret geht es um den Förderstopp für zinsverbilligte Kredite der KfW, und zwar für die vier Programme „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“ (134), „Altersgerechtes Umbauen“ (455-B), „Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung“ (202) sowie das „BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023“ (805). Die KfW weist darauf hin, dass bereits zugesagte Förderdarlehen von der haushalts­wirtschaftlichen Sperre nicht betroffen sind.

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass das Gesetz die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Kreditaufnahmen nicht erfüllt, die durch Notlagen bedingt sind. Die Nichtigkeit des Gesetzes hat zur Folge, dass der Umfang des Klima- und Transformationsfonds um 60 Milliarden Euro reduziert wird. Für bereits eingegangene Verpflichtungen, die dadurch nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber anderweitige Kompensationen finden.

Quellen: bundesverfassunggericht.de/(2 BvF 1/22)/wiwo.de/rtl.de/kfw.de
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Energiesparen: Diese Änderungen gelten 2024

Ab 2024 treten Änderungen im Bereich des Energiesparens in Kraft. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale hin. Eine wesentliche Neuerung ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ab dem 1. Januar 2024 müssen Neubauten in Neubaugebieten Heizsysteme installieren, die mindestens zu 65 Prozent auf erneuerbare Energien zurückgreifen. Für bestehende Gebäude außerhalb von Neubaugebieten oder bei einem Heizungsaustausch gelten gestaffelte Fristen bekommen die Einwohner etwas mehr Zeit – in Großstädten bis zum 30. Juni 2026 und in kleineren Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Die Pflicht greift allerdings schneller, wenn der Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes vor Ort bereits beschlossen worden ist.

Die Neuerungen im GEG beinhalten verschiedene Optionen für die Nutzung erneuerbarer Energien: Elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Fernwärme, Gas- oder Ölheizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent Biomethan oder Bio-Öl sowie Kombinationen aus Gas-, Öl- oder Biomasseheizungen mit Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen. Reine Öl- oder Gasheizungen dürfen 2024 noch eingebaut werden, müssen jedoch ab 2029 einen gewissen Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen, der bis 2040 auf 60 Prozent ansteigt.

Die Förderungen für Heizungsaustausche und Sanierungen werden erhöht, einschließlich eines „Speedbonus“ für schnell umgesetzte Projekte und spezieller Boni für einkommensschwache Haushalte. Ab März 2024 gelten auch höhere Effizienzanforderungen für Haushaltsgeräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen. Weitere Änderungen umfassen unter anderem die steigenden CO2-Preise, die zu höheren Kosten für Heizöl und Erdgas führen. Eine Erhöhung um 10 Euro pro Tonne CO2 erhöht den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro kWh. Weitere Änderungen finden Interessenten auf: verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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