Farbe: Bunt liegt im Trend

2024 steht laut des Portals „brigitte.de“ im Zeichen des „Dopamine-Decor“. Inspiriert von der Mode, bringen lebendige Farben wie Azurblau, Magenta oder lebhaftes Grün in Form von Dekorationsgegenständen wie Kissenbezügen oder Metallschränken Freude und Energie in Wohnräume.

Außerdem liegen auch rote Akzente im Trend. Töne von gemütlichem Karminrot bis zu bräunlichem Rostrot, sorgen für Wärme in den Wohnräumen. Ein rotes Sofa, moderne Lampen oder ein auffälliger Teppich können als wirkungsvolle Highlights dienen.

Grün ist ebenfalls gefragt: Kakteen und Sukkulenten gelten als stilvolle und pflegeleichte Zimmerpflanzen. Sie bieten eine trendige Möglichkeit, mit großen Modellen in bunten Töpfen oder kleineren Pflanzen, die Akzente setzen, das Zuhause zu beleben.

Quelle: brigitte.de
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Wohnungsleerstand: Historischer Rückgang

Der Leerstandindex von CBRE-empirica verzeichnete Ende 2022 einen historischen Rückgang an leerstehenden Wohnungen in Deutschland. Die Leerstandsquote fiel gegenüber 2021 um etwa 53.000 Einheiten auf 554.000, was 2,5 Prozent des Gesamtbestandes entspricht. Dieser Rückgang ist der größte in der 22-jährigen Geschichte des Index.

Die Zuwanderung aus der Ukraine beeinflusste 2022 stark den Wohnungsmarkt. Die gleichmäßige Verteilung der Zuwanderung über das Land verhinderte in allen 400 Kreisen einen Anstieg des Leerstands.

Trotz einer Entspannung durch Binnenmigration ist laut des wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstituts empirica bis 2025 mit weiteren Mietanstiegen zu rechnen. Die Fertigstellung neuer Wohnungen wird durch aktuelle Markteinflüsse abnehmen, was den Wohnungsmangel verschärft.

Quelle und weitere Informationen: empirica-institut.de
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BG BAU: Änderungen 2024

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) führt 2024 neue Regelungen und Services ein. Dazu gehört der 4. Gefahrtarif, der die Beitragsermittlung durch die Zuordnung von Gefahrklassen zu den Tarifstellen neu regelt. Diese Änderung betrifft Unternehmen im Bereich Fertighausbau und Fertigteilherstellung, die anderen Gewerbezweigen zugeordnet werden.

Eingeführt wird auch ein neues Meldeportal für Sozialversicherungen, das das bisherige System sv.net ersetzt. Dieses Portal dient der verschlüsselten Übermittlung von Sozialversicherungsmeldungen und erfordert eine Registrierung mit einem Elster-Unternehmenszertifikat.

Ab 2024 müssen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten elektronisch an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gemeldet werden. Die BG BAU stellt hierfür ein Onlineformular und das Kundenportal „meine BG BAU“ zur Verfügung. Bis Ende 2027 sind jedoch noch Meldungen per Post oder Fax möglich.Quelle und weitere Informationen: bgbau.de
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Heizungsaustausch: Fördermöglichkeiten

Die KfW bietet Förderungen für den Einbau klimafreundlicher Heizungen in privaten Wohnimmobilien. Interessierte können sich auf der KfW-Webseite über die Voraussetzungen und Details informieren und ab Donnerstag, 1. Februar, im Kundenportal registrieren, um Förderanträge zu stellen.

Ab Ende Februar (voraussichtlich Dienstag, 27. Februar) können Eigentümer von Einfamilienhäusern unter gewissen Voraussetzungen über das Kundenportal „Meine KfW“ Anträge für Zuschüsse für den Heizungsaustausch beantragen. So muss neben dem Förderantrag zum Beispiel ein Vertrag mit dem für den Heizungsaustausch verantwortlichen Unternehmen vorhanden sein.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 30.000 Euro; die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Außerdem können zusätzliche Boni wie ein Effizienz- und Klimageschwindigkeitsbonus beantragt werden. Berechtigte können zudem einen ergänzenden KfW-Kredit über ihre Hausbank beantragen. Im Laufe des Jahres soll die Förderung auch auf Nichtwohngebäude ausgeweitet werden. Weitere Informationen sind auf der Webseite kfw.de zu finden.

Quelle: kfw.de
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Urteil: Kündigung bei unwahren Mieterbehauptungen?

Unwahre Behauptungen eines Mieters können in einem Rechtsstreit mit dem Vermieter eine ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB rechtfertigen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (VIII ZR 147/22). Allerdings setzt dies eine umfassende Einzelfallprüfung voraus, wobei die Relevanz und Tragweite der falschen Aussagen sowie eventuelle vorherige Vertragsverletzungen des Vermieters zu berücksichtigen sind.

Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin aus Berlin ihren Mietern wegen angeblich vertragswidriger Hundehaltung die Wohnung gekündigt. Die Mieter behaupteten daraufhin unter anderem, dass die Vermieterin sie aus dem Haus mobben wollte. Die Vermieterin kündigte den Mietern nun fristlos, hilfsweise ordentlich, wegen unwahrer Äußerungen.

Der BGH betonte, dass bei der Beurteilung der Kündigungsberechtigung das gesamte Verhalten beider Parteien berücksichtigt werden muss. Insbesondere sei relevant, ob das Fehlverhalten des Mieters durch zuvor erfolgte unberechtigte Handlungen des Vermieters hervorgerufen wurde. Diese könnten das Verhalten des Mieters in einem milderen Licht erscheinen lassen und die Schwere der Pflichtverletzung beeinflussen.

Quelle und weitere Informationen: VIII ZR 147/22/juris.bundesgerichtshof.de
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Deko: Leuchten-Trends 2024

Im Jahr 2024 liegen Leuchten aus verschiedenen Materialien wie Metall, Papier und Glas im Trend. Die Leuchten können teilweise nicht nur Licht spenden, sondern auch weitere Funktionen erfüllen. So gibt es zum Beispiel eine Tischleuchte, die Smartphone-Akkus aufladen kann.

Außerdem sind auch sehr auffällige Leuchten gefragt. Diese gibt es kommen unter anderem in Kugelform, skulpturartig oder mit glockenartigem Schirm daher.

Weiterhin gefragt sind aber auch praktische Lösungen fürs Homeoffice oder Wandleuchten, die nicht viel Platz wegnehmen. Wer sich verschiedene LED-Leuchten ansehen möchte, wird auf „schoener-wohnen.de“ fündig.Quelle: schoener-wohnen.de
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Altersgerechtes Wohnen: Angebot in Deutschland

Deutliche regionale Unterschiede im Angebot altersgerechter Wohnungen in Deutschland zeigt eine gemeinsame Auswertung von immoverkauf24 und ImmoScout24. Demnach ist der Mangel an solchen Wohnungen in Ostdeutschland am ausgeprägtesten. Dies steht im Kontrast zu Bundesländern wie Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, in denen es ein breiteres Angebot an altersgerechten Immobilien zum Kauf gibt. Bei der Verfügbarkeit von Mietwohnungen für ältere Menschen führen Berlin, Rheinland-Pfalz und Bayern.

Die Preise für seniorengerechte Wohnungen sind in Hamburg mit 7.339 Euro pro Quadratmeter, in Berlin mit 6.975 Euro pro Quadratmeter und Bayern mit 6.823 Euro pro Quadratmeter am höchsten. Auch die Mieten für seniorengerechten Wohnraum sind mit jeweils rund 16 Euro pro Quadratmeter in Hamburg, Berlin und Bayern extrem hoch.

Der Bedarf an altersgerechtem Wohnraum wird in den kommenden Jahren aufgrund des demografischen Wandels weiter steigen. Die Studie betont die Notwendigkeit, diesen Trend zu berücksichtigen und politische Maßnahmen anzupassen, um ein ausgewogenes Angebot zu schaffen und die Wohnsituation älterer Menschen zu verbessern.

Quelle und weitere Informationen: immobilienscout24.de
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Gutachten: Günstigerer Wohnungsbau möglich?

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen weist darauf hin, dass ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Stefan Leupertz die Möglichkeit beleuchtet, im Bauvertragsrecht durch einfachere Standards günstiger zu bauen, ohne die Wohnqualität zu beeinträchtigen. Die derzeitigen strengen DIN-Normen führen laut GdW oft zu unnötig hohen Baukosten.

Das Gutachten empfehle gesetzliche Änderungen, um vereinfachte und kostengünstigere Bauweisen rechtssicher zu ermöglichen. Dies könnte deutlich günstigere Baupreise ermöglichen, während gleichzeitig gute Wohnstandards beibehalten werden. Der Blick ins europäische Ausland zeige, dass ein erheblicher Spielraum für solche Vereinfachungen besteht, der genutzt werden könnte.

Schließlich wird hervorgehoben, dass eine Entkopplung der werkvertraglichen Leistungsverpflichtungen von den anerkannten Regeln der Technik notwendig ist, um günstigere und dennoch qualitativ gute Standards zu ermöglichen. Interessenten, die mehr zum Thema oder über das Rechtsgutachten erfahren möchten, werden fündig unter: gdw.de.

Quelle: gdw.de
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Heizen: Vor- und Nachteile von Wasserstoff

Ab 2024 verlangt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) den Einsatz erneuerbarer Energien für neue Heizsysteme, wobei Wasserstoff als eine mögliche Alternative zu Erdgas in Betracht gezogen wird. Trotz der Kompatibilität von Wasserstoff mit bestehenden Heiztechniken und Gasnetzen, existieren aktuell keine Heizungen, die ausschließlich mit Wasserstoff betrieben werden können.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale weist allerdings darauf hin, dass grüner aus Elektrolyse oder blauer aus Erdgas gewonnener Wasserstoff derzeit praktisch nicht verfügbar sei. Grund dafür ist laut Energieberatung der Verbraucherzentrale, dass es hierfür nur wenige Produktionsstätten gibt.

Insgesamt betrachtet, werde Wasserstoff zunächst bevorzugt in der Industrie und im Gewerbe verfügbar sein. Für die Beheizung von Wohngebäuden werden andere Alternativen wie Wärmepumpen empfohlen, die sich als effizient und nachhaltig erwiesen haben. Bei Fragen zum Heizungsaustausch hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit einer kostenlosen Hotline weiter, Tel. 0800/809 802 400.

Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Urteil: Keine Räumung bei Ausbleiben von Spenden

Ein Mieter gerät nicht in Zahlungsverzug, wenn vereinbarte Spendengelder des Vermieters zur Mietzahlung ausbleiben. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (AZ: 2 U 115/22) entschieden. Im konkreten Fall ging es um eine gemeinnützige Stiftung, die ein Museum in einem angemieteten Geschäftshaus betrieb. Die Vermieterin leistete eine Spende, mit der die gemeinnützige Stiftung die Miete beglich.

2020 wurde das Gebäude jedoch an einen neuen Eigentümer verkauft. Jedoch überwies diese Immobiliengesellschaft keine Spendengelder mehr an die gemeinnützige Stiftung, obwohl dies anders vereinbart worden war. Die Stiftung konnte die Miete daher nicht mehr zahlen und geriet in Zahlungsverzug. Die Immobiliengesellschaft klagte daraufhin die ruckständige Miete ein.Das Gericht wies die Klage auf Räumung und Mietzahlung zurück, da die Stiftung der Immobiliengesellschaft durch das Ausbleiben der Spenden faktisch keine Miete schuldete. Die ursprünglich vereinbarte Miete wurde durch die als Spende deklarierten Zahlungen reduziert. Die Beteiligten hatten die Spendenvereinbarung separat ausgehandelt, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Die Spende galt nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung, sondern zur Förderung gemeinnütziger Zwecke. Dies ermöglichte eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Spende, was für beide Parteien vorteilhaft war. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.Quelle: AZ: 2 U 115/22/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de
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