Traum vom Eigenheim auf kleinem Grundstück:

Wer auf der Suche nach einem passenden Grundstück für sein Eigenheim ist, staunt oftmals über die heutigen Grundstückspreise. Selbst bei einem größeren finanziellen Spielraum kann sich die Suche nach einem passenden Baugrundstück recht schwierig gestalten. Denn Bauland wird immer knapper, vor allem wenn sich das Eigenheim in einer attraktiven Lage befindet.

Deshalb lohnt es sich, Ausschau nach kleineren Baugrundstücken zu halten. Mit weniger Quadratmetern sparen Bauinteressenten Geld, müssen aber dennoch nicht auf Wohnfläche und Komfort verzichten. Ausschlaggebend ist die Bauform eines Hauses, die über die Quadratmeterzahl und den Grundriss entscheidet. So sollten zukünftige Eigenheimbesitzer anstatt eines ausladenden Bungalows mit nur einer Etage lieber auf mehreren Geschossen leben. Bei einem Doppelhaus oder einer Reihenhaushälfte spart man zusätzlich Platz, der bei einem freistehenden Einfamilienhaus für die Grenzabstände berechnet werden muss.

Ein sogenanntes Kettenhaus verbindet gleich mehrere Einfamilienhäuser zu einer Reihe. Die zwischen den Einheiten liegenden Garagen oder Stallungen bieten Abstand zum Nachbarn und sorgen für ausreichend Privatsphäre. Mit einer intelligenten Planung und dem Einbau von Lichthöfen kann selbst im Untergeschoss gemütlicher Wohn- oder Schlafraum entstehen. Je nach Angaben im Bauplan ist mit etwas Glück auch der Anbau eines weiteren Vollgeschosses oder eines Staffelgeschosses erlaubt, welches die Wohnfläche erweitert.

Quelle: hausbauhelden.de
© fotolia.de

Traum vom Eigenheim auf kleinem Grundstück:

Wer auf der Suche nach einem passenden Grundstück für sein Eigenheim ist, staunt oftmals über die heutigen Grundstückspreise. Selbst bei einem größeren finanziellen Spielraum kann sich die Suche nach einem passenden Baugrundstück recht schwierig gestalten. Denn Bauland wird immer knapper, vor allem wenn sich das Eigenheim in einer attraktiven Lage befindet.

Deshalb lohnt es sich, Ausschau nach kleineren Baugrundstücken zu halten. Mit weniger Quadratmetern sparen Bauinteressenten Geld, müssen aber dennoch nicht auf Wohnfläche und Komfort verzichten. Ausschlaggebend ist die Bauform eines Hauses, die über die Quadratmeterzahl und den Grundriss entscheidet. So sollten zukünftige Eigenheimbesitzer anstatt eines ausladenden Bungalows mit nur einer Etage lieber auf mehreren Geschossen leben. Bei einem Doppelhaus oder einer Reihenhaushälfte spart man zusätzlich Platz, der bei einem freistehenden Einfamilienhaus für die Grenzabstände berechnet werden muss.

Ein sogenanntes Kettenhaus verbindet gleich mehrere Einfamilienhäuser zu einer Reihe. Die zwischen den Einheiten liegenden Garagen oder Stallungen bieten Abstand zum Nachbarn und sorgen für ausreichend Privatsphäre. Mit einer intelligenten Planung und dem Einbau von Lichthöfen kann selbst im Untergeschoss gemütlicher Wohn- oder Schlafraum entstehen. Je nach Angaben im Bauplan ist mit etwas Glück auch der Anbau eines weiteren Vollgeschosses oder eines Staffelgeschosses erlaubt, welches die Wohnfläche erweitert.

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Architektenhaus: Bauen mit einem Architekten:

Wer sein Eigenheim gemeinsam mit einem Architekten planen und realisieren möchte, profitiert von vielen Vorteilen. Denn ein Architektenhaus überzeugt durch seine Einzigartigkeit und bietet dem Bauherren Planungssicherheit sowie ein hohes Maß an Individualität. So werden beim ersten Entwurf des Architekten alle Wünsche und Vorstellungen des zukünftigen Eigenheimbesitzers hinsichtlich der baurechtlichen Vorgaben, der Beschaffenheit des Baugrunds und des zur Verfügung stehenden Budgets überprüft.

Steht der Bauentwurf erst einmal fest, können Bauherren den Architekten ebenfalls damit beauftragen, die Behördenangelegenheiten zu übernehmen. So reicht ein Architekt den Bauplan in der zuständigen Baubehörde ein, holt Angebote von unterschiedlichen Handwerksfirmen ein und vergleicht sie miteinander. Ein Architekt begleitet zudem, auf Wunsch, auch während der Bauphase. Neben der Überwachung und Kontrolle der Bautätigkeiten, kann er Mängel am Bau sofort erkennen und diese umgehend beheben lassen. Ebenso überprüft der Architekt, dass der Zeitplan eingehalten wird.

Damit Bauherren ebenfalls Planungssicherheit hinsichtlich der Kosten für die Beauftragung des Architekten haben, gibt es die sogenannte „Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)“. Hier finden Bauherren eine Übersicht über die verschiedenen Leistungsphasen, für die sie einen Architekten beauftragen können. Ebenso beinhaltet diese einen Höchst- und Mindestsatz seines Honorars. Dieses dient dazu, sowohl vor Dumpingpreisen als auch vor überzogenen Honoraren zu schützen. Insgesamt gibt es neun Leistungsphasen. Diese werden einzeln gewichtet und in Bezug zum Gesamthonorar gestellt. Während beispielweise eine Grundlagenermittlung lediglich mit 2 Prozent des Gesamthonorars berechnet wird, beträgt die Leistung für die Bauüberwachung 32 Prozent des gesamten Honorars.

Quelle: hausberater.de
© fotolia.de

Architektenhaus: Bauen mit einem Architekten:

Wer sein Eigenheim gemeinsam mit einem Architekten planen und realisieren möchte, profitiert von vielen Vorteilen. Denn ein Architektenhaus überzeugt durch seine Einzigartigkeit und bietet dem Bauherren Planungssicherheit sowie ein hohes Maß an Individualität. So werden beim ersten Entwurf des Architekten alle Wünsche und Vorstellungen des zukünftigen Eigenheimbesitzers hinsichtlich der baurechtlichen Vorgaben, der Beschaffenheit des Baugrunds und des zur Verfügung stehenden Budgets überprüft.

Steht der Bauentwurf erst einmal fest, können Bauherren den Architekten ebenfalls damit beauftragen, die Behördenangelegenheiten zu übernehmen. So reicht ein Architekt den Bauplan in der zuständigen Baubehörde ein, holt Angebote von unterschiedlichen Handwerksfirmen ein und vergleicht sie miteinander. Ein Architekt begleitet zudem, auf Wunsch, auch während der Bauphase. Neben der Überwachung und Kontrolle der Bautätigkeiten, kann er Mängel am Bau sofort erkennen und diese umgehend beheben lassen. Ebenso überprüft der Architekt, dass der Zeitplan eingehalten wird.

Damit Bauherren ebenfalls Planungssicherheit hinsichtlich der Kosten für die Beauftragung des Architekten haben, gibt es die sogenannte „Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)“. Hier finden Bauherren eine Übersicht über die verschiedenen Leistungsphasen, für die sie einen Architekten beauftragen können. Ebenso beinhaltet diese einen Höchst- und Mindestsatz seines Honorars. Dieses dient dazu, sowohl vor Dumpingpreisen als auch vor überzogenen Honoraren zu schützen. Insgesamt gibt es neun Leistungsphasen. Diese werden einzeln gewichtet und in Bezug zum Gesamthonorar gestellt. Während beispielweise eine Grundlagenermittlung lediglich mit 2 Prozent des Gesamthonorars berechnet wird, beträgt die Leistung für die Bauüberwachung 32 Prozent des gesamten Honorars.

Quelle: hausberater.de
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Vorschriften & Tipps: Vorbeugender Brandschutz:

Wer ein Haus besitzt, muss dafür sorgen, dass die Immobilie gegen Brand geschützt ist. Das Thema Brandschutz wird in den Landesbauverordnungen der Bundesländer geregelt. So gehört zum vorbeugenden Brandschutz beispielsweise, dass ausreichend Fluchtwege für die Bewohner vorhanden sind, sollte es zu einem Brand kommen. Ebenso ist es Vorschrift, dass es Zufahrten für Rettungsfahrzeuge gibt.

Bereits in der Planung des Hausprojekts sind Architekten darauf angewiesen, sichere Baustoffe zu verwenden und das Haus so zu konstruieren, dass es ausreichend geschützt ist. Wer im Besitz einer Fotovoltaikanlage ist, sollte darauf achten, dass die Module nicht bündig auf dem Dach angebracht werden, sondern mit einem Abstand von mindestens 15 Zentimetern zueinander. Mit diesen Abständen ist sichergestellt, dass die Dachfläche nicht komplett mit der solarstromproduzierenden Anlage bedeckt ist, sondern Freistellen erlaubt. Diese erleichtern der Feuerwehr im Notfall einen besseren Zugang zur brandverursachenden Stelle.

Der Verband privater Bauherren (VPB) leistet mit dem Ratgeber „Brandschutz zu Hause – Schützen Sie sich vor Feuer“ einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Menschenleben und der Immobilie. Der Ratgeber verweist darauf, worauf bereits bei der Hausbauplanung zu achten ist sowie auf mögliche Schwachstellen beim Kauf eines schlüsselfertigen Hauses. Bestenfalls beauftragen Bauherren einen unabhängigen Sachverständigen damit, zu überprüfen, ob alle Vorkehrungen zum vorbeugenden Brandschutz getroffen wurden. Der Ratgeber beschreibt zudem, was im Fall eines Brandes zu tun ist.

Quelle: VPB
© photodune.net

Vorschriften & Tipps: Vorbeugender Brandschutz:

Wer ein Haus besitzt, muss dafür sorgen, dass die Immobilie gegen Brand geschützt ist. Das Thema Brandschutz wird in den Landesbauverordnungen der Bundesländer geregelt. So gehört zum vorbeugenden Brandschutz beispielsweise, dass ausreichend Fluchtwege für die Bewohner vorhanden sind, sollte es zu einem Brand kommen. Ebenso ist es Vorschrift, dass es Zufahrten für Rettungsfahrzeuge gibt.

Bereits in der Planung des Hausprojekts sind Architekten darauf angewiesen, sichere Baustoffe zu verwenden und das Haus so zu konstruieren, dass es ausreichend geschützt ist. Wer im Besitz einer Fotovoltaikanlage ist, sollte darauf achten, dass die Module nicht bündig auf dem Dach angebracht werden, sondern mit einem Abstand von mindestens 15 Zentimetern zueinander. Mit diesen Abständen ist sichergestellt, dass die Dachfläche nicht komplett mit der solarstromproduzierenden Anlage bedeckt ist, sondern Freistellen erlaubt. Diese erleichtern der Feuerwehr im Notfall einen besseren Zugang zur brandverursachenden Stelle.

Der Verband privater Bauherren (VPB) leistet mit dem Ratgeber „Brandschutz zu Hause – Schützen Sie sich vor Feuer“ einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Menschenleben und der Immobilie. Der Ratgeber verweist darauf, worauf bereits bei der Hausbauplanung zu achten ist sowie auf mögliche Schwachstellen beim Kauf eines schlüsselfertigen Hauses. Bestenfalls beauftragen Bauherren einen unabhängigen Sachverständigen damit, zu überprüfen, ob alle Vorkehrungen zum vorbeugenden Brandschutz getroffen wurden. Der Ratgeber beschreibt zudem, was im Fall eines Brandes zu tun ist.

Quelle: VPB
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Tipp: Dach winterfest machen:

Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Eigentümern dazu, ihr Haus winterfest zu machen. Einen besonderen Fokus sollten sie dabei aufs Dach legen. Denn lockere Ziegel könnten bei Stürmen hinunterfallen und defekte Ziegel mit kleinen Rissen das Dach undicht werden lassen. Infolgedessen kann Feuchtigkeit ins Haus eindringen und Schimmel entstehen.

Mit der Wartung eines Steildaches sollten Eigentümer einen Experten beauftragen, wohingegen das flache Dach oft selbst kontrolliert und auf Vordermann gebracht werden kann. Der VPB rät dazu, auch Abläufe und Anschlüsse zu reinigen und das Herbstlaub vom Dach zu kehren. Sind dabei Beschädigungen am Dach zu erkennen, sollte ebenfalls ein Experte beauftragt werden.

Darüber hinaus sei in diesem Zusammenhang auch die Prüfung der An- und Abschlüsse rund um den Kamin und die Entlüftungsrohre sowie der Dachflächenfenster sinnvoll – inklusive der Regenrinnen und -abläufe.

Quelle: VPB
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Tipps: Unbeschädigte Fliesen beim Bohren:

Fliesen im Badezimmer, in der Küche oder in anderen Räumlichkeiten sollten nach Möglichkeit nicht bearbeitet werden. Denn sie bestehen aus Keramik, Ton oder Porzellan, sind widerstandsfähig und bieten den perfekten Schutz gegen Feuchtigkeit. Mit einer Ritzhärte von 8 gehören Fliesen zu den härtesten Werkstoffen und befinden sich im oberen Drittel der Härteskala. Die Ritzhärte beschreibt die Widerstandskraft eines Minerals beim Ritzen mit einem scharfkantigen Gegenstand. Zum Vergleich: Ein Diamant hat eine Ritzhärte von 10.

Die Ritzhärte hat zur Folge, dass Fliesen beim Bohren schnell zerbrechen, abplatzen oder Risse entstehen. Doch manchmal lässt sich der Griff zum Bohrer nicht vermeiden. Vor allen Dingen dann, wenn im Badezimmer kaum Sanitäreinrichtungen vorhanden sind. Mit dem passenden Werkzeug und einer korrekten Technik lassen sich Fehler vermeiden und die Fliesen bleiben unbeschädigt. Zu einer der wichtigsten Vorarbeiten gehört die Prüfung der Wand hinsichtlich verlegter Wasser- und Stromleitungen. Mit einem speziellen Leitungssucher lassen sich Metalle innerhalb der Wand aufspüren.

Besonders geeignet für den Bohrvorgang an Fliesen sind sogenannte Glasbohrer. Diese dringen leicht durch Keramik, Ton und Porzellan und lassen die Fliesen bei der richtigen Anwendung unbeschädigt. Auch Bohrmaschinen mit einer sogenannten Bohrkrone eignen sich gut für Wandfliesen. Bohrkronen sind mit unterschiedlichen Durchmessern erhältlich und haben den Vorteil, dass die Fliese durch ein eingebautes Wachs oder mit einer Wasserfüllung gleichzeitig gekühlt wird. Die Kühlung der Fliese ist das A und O beim Bohren. Denn durch die Reibung entsteht viel Wärme, die schnell zu Spannungen und somit zu Sprüngen in der Fliese führen können. Empfehlenswert ist es deshalb, beim Bohren kurze Pausen einzulegen und die Fliese abkühlen zu lassen. Ebenso sollte mit einer kleinen Drehzahl gebohrt und kein Druck aufgebaut werden.

Quelle: Das Haus online
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Eigenheim: Mehr Klimaschutz erforderlich:

Mehr als 50 Prozent der Eigenheimbesitzer wissen nicht oder nicht genau, wie sie bei ihrer Immobilie Energie sparen können. Nur 14 Prozent wissen genau, wie viel Energie ihr Haus verbraucht. Und nur 10 Prozent der Eigenheimbesitzer und Mieter glauben, dass in der Zukunft im Gebäudesektor besonders viel CO2 eingespart werden kann.

Das geht aus einer forsa-Umfrage hervor, die der Bauherren-Schutzbund (BSB) in Auftrag gegeben hat. Befragt wurden weniger als 1.000 Eigenheimbesitzer sowie Mieter, die sich ein Eigenheim wünschen. BSB-Geschäftsführer Florian Becker kritisiert in diesem Zusammenhang, dass das Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor auch von den Einzelentscheidungen der Eigenheimbesitzer abhänge.

Er fordert deshalb ein neues Fördermodell: ein Bauklimageld für Modernisierungsmaßnahmen, die nachweislich CO2 einsparen. Geprüft werden soll das anhand eines Vorher-Nachher-Vergleichs des Energieausweises. Florian Becker sieht an dem neuen Fördermodell zwei Vorteile. Erstens: Eigenheimbesitzer können auf Anhieb erkennen, wo Modernisierungen erforderlich sind. Zweitens: Der Direktzuschuss soll den Eigenheimbesitzern unbürokratisch bei der Finanzierung helfen.

Quelle und weitere Informationen: bsb-ev.de
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Tipp: Gewährleistungsfrist beim Hausbau :

Ist das Traumhaus erst einmal bezogen, denken Bauherren zunächst nicht an Mängel und Baufehler. Schließlich ist alles neu und die Freude über das Eigenheim groß. Doch gerade in den ersten Jahren nach Bezug ist es wichtig, das Haus hinsichtlich seiner Schwachstellen zu observieren und zu überprüfen. Denn die Gewährleistungsfrist endet, laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), fünf Jahre nach der Bauabnahme. Nach Ablauf der Frist haften private Bauherren für die Mängelbeseitigung und die Baumaßnahmen selbst.

Um dies zu vermeiden, erinnert der Verband privater Bauherren (VPB) daran, die Gewährleistungsfrist im Auge zu behalten. Spätestens zum Ende der Laufzeit, mindestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Frist, ist es von Vorteil, einen unabhängigen Bausachverständigen zu engagieren, rät der VPB. In einer sogenannten Schlussbegehung überprüft der Bausachverständige das Haus hinsichtlich möglicher Baumängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt sichtbar werden und auch große Schäden verursachen können. Zudem endet der Hausbau aus rechtlicher Sicht erst mit der Schlussbegehung. Sollten dem Bauherren schon vorher Mängel auffallen, müssen diese reklamiert werden.

Kommt es am Haus zu einer Mangelerscheinung, wie beispielsweise zu Rissen im inneren des Mauerwerks oder Feuchtigkeitsschäden an Fenstern, sollten diese gerügt werden. Der korrekte juristische Begriff für die Reklamation lautet „Mängelrüge“. Bauherren sollten darauf achten, dass die Mängelrüge schriftlich erfolgt und eine angemessene Frist beinhaltet, bis wann die Mängel beseitigt werden sollen. Ein weiterer, sehr wichtiger Aspekt ist, dass das für den Mangel zuständige Bauunternehmen gerügt wird und nicht versehentlich ein anderes. Denn nur der für den Schaden Verantwortliche muss diesen beseitigen. Wurde vom Bauherren ein anderes Bauunternehmen zur Mängelbeseitigung aufgefordert, kann dieses die Anfahrt und Arbeitszeit in Rechnung stellen.

Quelle: VPB
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