Co2-Steuer: Heizen wird teurer:

Unternehmen, die mit Brennstoffen wie Diesel, Benzin, Heizöl und Erdgas handeln, müssen seit Anfang des Jahres eine Co2-Steuer begleichen. Derzeit wird eine Abgabe von 25 Euro pro Tonne fällig, die bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne ansteigt. Ab 2026 sollen dann mindestens 55 Euro pro Tonne gezahlt werden, höchstens jedoch 65 Euro. Die Kosten werden von den Unternehmen auf die Verbraucher umgelegt. Das führt beispielsweise zu höheren Tank- und Gasrechnungen. Das Autofahren und Heizen wird also teurer.

Auf dem Internetportal „Energie-Tipp“ wird Verbrauchern dazu geraten, die Mehrkosten für das Heizen mithilfe eines interaktiven Rechners der Verbraucherzentrale zu berechnen. Mit diesem können Verbraucher die Mehrkosten unter anderem anhand von ihrer Wohnfläche berechnen lassen. Die zu erwartenden Mehrkosten für eine 100 Quadratmeter große Immobilie, die mit Gas beheizt wird, belaufen sich so beispielsweise von 90,14 Euro im Jahr 2021 über 126,60 Euro im Jahr 2023 bis hin zu 198,30 Euro im Jahr 2025. Wird mit Öl geheizt, belaufen sich die Mehrkosten von 118,70 Euro im Jahr 2021 über 166,18 Euro im Jahr 2023 bis hin zu 261,15 Euro im Jahr 2025.

Durch den Einbau einer neuen Heizungsanlage können – langfristig gesehen – Kosten gespart werden. In diesem Zusammenhang weist das Internetportal „Energie-Tipp“ darauf hin, dass Maßnahmen zur Heizungserneuerung staatlich gefördert werden und dass durch sparsames Heizen und Rad- statt Autofahren Kosten gespart werden können. Zum Hintergrund: Durch die Co2-Steuer soll ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Die Bundesregierung hatte zuletzt mit der Änderung des Klimaschutzgesetztes die Klimaschutzvorgaben verschärft und sich das Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 zum Ziel gesetzt.

Quelle: energie-tipp.de/Verbraucherzentrale
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Neubau: Öko-Energiehaus:

Immobilienkäufer, denen der Umweltschutz und geringe Energiekosten wichtig sind, können über ein Öko-Energiehaus nachdenken, das von einem Architekten geplant wird. Dazu rät die unabhängige Bauherrenberatung „Hausberater“ auf ihrem Internetportal. Das Öko-Energiehaus ist optisch ansprechend und noch dazu für einen vertretbaren Preis zu bekommen.

Beim Bau eines Öko-Energiehauses wird darauf geachtet, dass es ökologischen Normen entspricht und dass erneuerbare Energien wie zum Beispiel Wind, Sonne und Erdwärme genutzt werden. Holz dagegen wird in einem solchen Haus nicht verbrannt. Recyclebare Fliesen, eine Keramik-Ziegel-Ton-Fußbodenheizung und moderne Technik sorgen des Weiteren für eine gute Energiebilanz. Das Brauchwasser wird beispielsweise mithilfe von Wärmepumpentechnik, Solarthermie und/oder Photovoltaik erwärmt. Auch durch den Einsatz von Smart-Home-Technologien lässt sich die Energieeffizienz verbessern.

Mit einem Architekten, der dafür sorgt, dass alle Standards eingehalten werden, sollte für mehr Sicherheit in Bezug auf das Honorar ein Festpreis vereinbart werden.

Quelle: hausberater.de
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Modellvorhaben 2.0: Bewerbungsfrist verlängert:

Für das Modellvorhaben „Co2ntracting: build the future!“ der Deutschen-Energie-Agentur (dena) können sich Kommunen noch bis Donnerstag, 30. September, bewerben. Damit hat die dena ihre Bewerbungsfrist verlängert. Gesucht werden bundesweit kommunale Liegenschaften wie beispielsweise Schulen, Verwaltungen oder Krankenhäuser, deren jährliche Energiekosten pro Gebäude mindestens 150.000 Euro betragen.

Bei erfolgreicher Bewerbung stellt die dena den Teilnehmenden kostenfrei Beratende im Energiespar-Contracting (ESC) zur Seite. Diese agieren unter anderem als Vermittler zwischen Energiedienstleistern und Kunden (in dem Fall den Kommunen) und begleiten sie dabei herauszufinden, wie Energie und letztendlich auch Kosten eingespart werden können.

„Co2ntracting: build the future!” ist Teil des Projekts „Kompetenzzentrum Contracting: Effizienzmaßnahmen mit Einspargarantie umsetzen“. Das Modellvorhaben wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) durch die dena realisiert. Weitere Informationen und Bewerbungen: https://www.kompetenzzentrum-contracting.de/modellvorhaben/zur-bewerbung

Quelle: https://www.dena.de/
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Tipps: Strom sparen im Garten:

Wie Eigentümer oder Mieter im Garten energieeffizienter werden können, hat die Energieberatung der Verbraucherzentrale aufgeschlüsselt. So sollen sie den Garten beispielsweise nicht komplett ausleuchten, sondern nur punktuell und bei Bedarf. So lässt sich nicht nur Strom sparen, sondern auch Lichtverschmutzung verhindern.

Außerdem kann durch die Nutzung von Geräten, die mithilfe von Muskelkraft und nicht mithilfe von Strom betrieben werden, Energie gespart werden. Werden dennoch elektrische Geräte benötigt, könnten diese zum Beispiel von mehreren Nachbarn genutzt werden, um Ressourcen bei der Herstellung zu sparen.

Zudem rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale dazu, auf Heizstrahler und Wärmepilze zu verzichten. Dadurch kann einerseits der Ausstoß von CO2 verhindert werden und andererseits entstehen keine hohen Stromkosten. Möchten Eigentümer oder Mieter sich an kalten Tagen im Garten aufhalten, bieten Jacken und Wolldecken eine gute Alternative.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Beleuchtung: Neues Energielabel für Lampen:

Seit dem 1. September gilt ein neues Energielabel der Europäischen Union für Lampen. Sie müssen jetzt mit den Energieeffizienzklassen A (höchste Effizienz) bis G (geringste Effizienz) versehen werden. Dafür entfallen die Energieeffizienzklassen A++ und A+. Da die energieeffizientesten Lampen nach dem neuen Label nur noch die Energieeffizienzklasse D erreichen, werden neue Lampen mit einer besseren Energieeffizienzklasse erst einmal nicht zu kaufen sein.

Auf dem neuen Energielabel können die Verbraucher nun unter anderem auch einen QR-Code sehen. Scannen sie diesen, gelangen sie zu einer Online-Datenbank, in der ihnen weiterführende Informationen zur Lampe geliefert werden. Händler müssen neue Produkte seit dem 1. September entsprechend kennzeichnen. Allerdings werden in Geschäften bis zu einer Übergangsfrist am 1. März 2023 noch beide Energielabels zu finden sein.

Das neue Energielabel soll unter anderem ein Anreiz für Unternehmen schaffen, noch energieeffizientere Lampen zu entwickeln. Zum 1. September ist aber nicht nur ein neues Energielabel für Lampen eingeführt worden, sondern es sind auch einige Lampen mit zu hohem Stromverbrauch verboten worden. Händler dürfen jetzt nur noch ihre Lagerware verkaufen, Verbraucher dagegen sind nicht verpflichtet, ihre Lampen auszutauschen.

Quelle: co2online.de
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Hybridkollektoren: Photovoltaik und Solarthermie in einem:

Ein Hybridkollektor ist gleich zweifach tätig: Zum einen verwandelt er Sonnenenergie in Strom und zum anderen in Wärme, die beispielsweise zum Erwärmen von Duschwasser verwendet werden kann. Die Doppelfunktion von Hybridkollektoren ist deshalb so nützlich, da sie Photovoltaik und Solarthermie miteinander verbinden. So müssen sich Hauseigentümer nicht entscheiden, welche Anlage sie auf ihrem Dach anbringen wollen, sondern erzeugen Elektrizität und Warmwasser in einer Anlage.

Zudem haben Hybridkollektoren viele weitere Vorteile. Wird beispielsweise zu viel Wärme produziert, führen die Hybridkollektoren diese ab und speichern sie, um sie zu einem anderen Zeitpunkt verwenden zu können. So geht weder Wärme verloren, noch besteht die Gefahr einer Überhitzung. Die erzeugte Wärme aus einem Hybridkollektor kann auf vielfältige Weise eingesetzt werden. Neben der Erwärmung von Trinkwasser, kann das warme Wasser auch für regenerative Heizungen genutzt werden. Dazu zählen beispielsweise Niedertemperaturheizungen oder Luft-Wärmepumpen.

Wird ein Hybridkollektor an eine Wärmepumpenheizung angeschlossen, kann auch an klaren, kalten Wintertagen reichlich Sonnenenergie gewonnen werden. Diese Kombination würde somit einen Erdwärmekollektor ersetzen. Hybridkollektoren sind sehr platzsparend. Sie werden nah aneinander auf dem Dach angebracht, sodass auch eine kleinere Dachfläche komplett zur Energiegewinnung ausgenutzt werden kann.

Quelle: energiesparen-im-haushalt.de
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Tipp: Dach aus Schieferplatten und Solarelementen:

Wer sein Dach sanieren möchte, dem bietet eine Fassaden-Sanierung mit dem Schiefersystem eine gute Möglichkeit, Energie- und Heizkosten zu sparen. Baut man zusätzlich noch die passenden Solarelemente zwischen die Schieferplatten ein, wird eigener Ökostrom für den Kleinverbrauch gleich mitproduziert. Ein Schiefersystem bietet nicht nur eine optisch ansprechende, ökologische und ökonomische Fassadenbekleidung, sondern bietet auch ausgezeichnete Dämmeigenschaften.

Denn hinter den Schieferplatten befindet sich eine Mineralfaserdämmung, die die Wärme an kalten Tagen im Inneren des Hauses behält und im Sommer guten Hitzeschutz bietet. Die Metallkonstruktion des Schiefersystems dient gleichzeitig als Hinterlüftung. Durch das moderne Stecksystem können einzelne Schieferplatten leicht abgenommen werden. Dies ist besonders dann von großem Vorteil, wenn Reparaturarbeiten an Versorgungsleitungen vorgenommen werden müssen. Im Schadensfall müssen lediglich die Schieferelemente abgenommen werden, wo sich das Leck befindet.

Die Schieferplatten gibt es in drei unterschiedlichen Größen und Formaten. Problemlos lassen sich auch Solarelemente in die Konstruktion und das Trägersystem einhängen. Sollte der Bedarf nach Solarelementen größer werden, da mehr Energie für den Eigenverbrauch benötigt wird, lassen sich auch im Nachhinein Schieferstein-Elemente herausnehmen und weitere Solarelemente einsetzen. Auch bei Regen überzeugt das Schiefersystem durch seine Funktionsweise. Drei bis sechs Millimeter breite Stoßfugen sorgen dafür, dass das anfallende Regenwasser an den unterliegenden Stein geleitet wird und das Dach wasserfest bleibt.

Quelle: bautipp.net
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Neue EU-Energielabels ab März:

Ab März 2021 gelten neue Richtlinien für das EU-Energielabel. Somit werden elektronische Geräte neu in Energieeffizienzklassen eingeordnet und mit dem zutreffenden Energielabel ausgezeichnet. Der Hintergrund ist, dass die momentan geltende Einstufung in Energieeffizienzklassen nur bedingt aussagekräftig ist, da in den letzten Jahren viele Elektrogeräte sehr schnell Effizienzverbesserungen erreicht haben und sich gegenwärtig die meisten Produkte in den oberen Energieeffizienzklassen befinden.

Damit Verbraucher und Verbraucherinnen besser einordnen können, wie energiesparend ein Gerät tatsächlich ist, hat die EU beschlossen, die Klassifizierung der Energieklassen zu überarbeiten und alle Produkte in die Effizienzklassen A bis G einzuordnen. Dies bedeutet auch, dass auf dem neuen Energielabel die Energieklassen A+++, A++ sowie A+ nicht mehr genannt werden. Somit würde beispielsweise eine energiesparende Waschmaschine, die bisher mit dem Energielabel A++ ausgezeichnet wurde, gemäß der neuen Einordnung der Energieklasse B entsprechen. Zusätzlich sollen sich auf jedem Label ein QR-Code und Piktogramme befinden, die weitere Informationen über das Gerät und seinen Verbrauch geben.

Produkte mit der bisher geltenden Energieeffizienzskala dürfen noch bis November 2021 verkauft werden. Zunächst werden Elektrogeräte, wie Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen und Trockner, Spülmaschinen, Fernsehgeräte und ähnliche mit dem neuen EU-Energielabel ausgestattet. Ab September 2021 werden Lichtquellen neu eingeordnet und plakatiert. Anschließend folgen alle weiteren Geräte und Produkte, mit dem Ziel, die Umstellung bis zum Jahr 2030 abzuschließen.

Quelle: energie-tipp.de
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Wallbox für Elektroauto:

Wer im Besitz eines Elektroautos ist, dem bietet eine „Wallbox“ eine gute Lösung, um das E-Auto aufzuladen. Diese kann problemlos im Außenbereich an einer Hauswand oder einem Carport sowie im Innenbereich, zum Beispiel in einer Garage, montiert werden. Soll die intelligente Wandladestation in einem Mehrfamilienhaus installiert werden, ist eine Rücksprache mit den anderen Hauseigentümern oder der Hausverwaltung notwendig. Mieter sollten zudem klären, was mit der Wallbox passiert, wenn es zur Beendigung des Mietverhältnisses kommt.

Auch wenn die Montage der Wallbox meist unproblematisch ist, sollte sie niemals in Eigenregie erfolgen. Da der Betrieb mit Dreiphasenwechselstrom, dem sogenannten Starkstrom erfolgt, sollte ein Fachmann die Arbeiten übernehmen. Dieser überprüft den Netzanschluss und weiß, ob Montagearbeiten wie das Verlegen von Kabeln oder Wanddurchbrüche erforderlich sind. Bei der Auswahl der Ladestation sollte darauf geachtet werden, dass diese zum Auto passt. Hierbei sollten der On-Board-Charger des Autos sowie die Leistung der Wallbox und das Ladekabel aufeinander abgestimmt werden.

Im Vergleich zu einer Haushaltssteckdose zeichnet sich eine intelligente Wandladestation durch eine höhere Leistung und einen schnelleren und sicheren Ladevorhang aus. Während eine normale Haushaltssteckdose eine Höchstleistung von 3,68 Kilowatt (kW) abgibt, erbringt eine Standard-Wallbox eine weitaus höhere Leistung von bis zu 22 kW. Bei einer Leistung von 3,7 bis 11 kW betragen die Kosten für eine Wallbox zwischen 400 und 1.000 Euro. Leistungsstärkere Modelle zwischen 11 bis 22 kW sind für 600 bis 2.000 Euro zu haben. Hierbei muss man jedoch beachten, dass für eine Ladestation mit 22-kW-Ladeleistung eine Genehmigung beim Netzbetreiber erforderlich ist. Neben den Kosten für die Wallbox sind außerdem noch die Montagekosten hinzuzurechnen. Fördergelder können über Programme wie „Energieeffizient Sanieren (151 und 430)“ sowie über das „Umweltprogramm (240 und 241)“ und die Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt (KfW) werden.

Quelle: effizienzhaus-online
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Tipp: Balkon energieeffizient ausstatten:

Wenn man pünktlich zum Frühling seinen Balkon herrichtet, sollte dieser nicht nur gemütlich und optisch ansprechend wirken, sondern auch in puncto Energieeffizienz auf dem neusten Stand sein. Während es manchmal ausreicht, eine alte Balkontür auszutauschen, sollte in anderen Fällen der Balkon saniert oder gar abgerissen werden. Worauf zu achten ist, dass ein Balkon sich im Sommer zu einer komfortablen „grünen Oase“ verwandelt und im Winter Wärmeverluste vermeidet und Heizkosten spart, fasst die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite zusammen.

Je nach Bauzustand des Balkons und den persönlichen Vorstellungen, ist eine Sanierung nicht immer empfehlenswert. Denn wird eine neue Dämmung und ein Abfluss benötigt, muss der Boden oder das Geländer ausgetauscht werden und stehen weitere kleine Reparaturen an, sind die Gesamtkosten manchmal höher als ein Balkonabriss. Ein neuer vorgesetzter Balkon ermöglicht es hinsichtlich der Größe, der Barrierefreiheit und der Gestaltung, die eigenen Vorstellungen zu realisieren. Ein neuer Balkon ist zudem auf dem neusten Stand der Technik, besitzt beispielsweise eine abgedichtete und gedämmte Bodenplatte und schützt vor Feuchtigkeit und somit vor einem möglichen Schimmelbefall. Selbstverständlich muss dieser die baulichen und statischen Anforderungen erfüllen.

Damit der Balkon im Winter aus energetischer Sicht einwandfrei funktioniert, sollten u. a. zwischen dem Boden in der Wohnung und der Balkonplatte keine Wärmebrücken entstehen. Denn durch die kühlen Stellen kann sich in der Heizsaison Schimmel an der Decke oder den Wänden in den angrenzenden Räumen bilden. Die Balkonfenster und die Tür sollten hinsichtlich ihrer Luftdichtheit überprüft und ggfs. ausgetauscht werden. Hilfreich und energiesparend ist eine Wärmeschutzverglasung. Auch sollte der Balkon gut vor Regenwassereinfall geschützt werden. Ein Gefälle des Bodens von 1,5 – 2 Prozent ist gemäß der Verordnung der DIN 1986-100 vorgeschrieben. Eine gute Fassadendämmung sowie der Schutz vor Hitze und Sonneneinstrahlung sind weitere Vorkehrungen. Wer möchte, kann sogar seinen eigenen Strom produzieren, indem ein Stecker-Solargerät an die Balkonbrüstung montiert wird.

Quelle: Verbraucherzentrale
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