Einrichtung: Ideen aus dem Hotelzimmer

Unter der Überschrift „Das dürfen Sie im Hotel klauen“ hat der Tagesanzeiger Einrichtungsideen zusammengefasst. Er verrät so, wie Eigentümer oder Mieter unter anderem die Einrichtungstrends „Künstlerflair“, „Chic“, „Loungegefühl“, „Praktische Garderobe“ und „Stimmung“ in ihrem Zuhause nachahmen können.

Für das Künstlerflair im eigenen Zuhause sorgen unter anderem gemalte Fresken an der Decke. Wer es lieber chic haben möchte, kann eine helle Wandfarbe mit Möbeln in einem dunklen, warmen Holz kombinieren. Fürs Loungegefühl kann unter anderem ein Patchwork-Orientteppich sorgen. Für die praktische Garderobe empfehlen sich Möbel, die Stauraum bieten. Für Stimmung sorgen unter anderem Porträtmalereien.

Eigentümer oder Mieter, die mehr über die Einrichtungsideen aus Hotelzimmern erfahren möchten, werden auf tagesanzeiger.ch fündig. Dort erfahren sie auch, wie sie in ihrem Zuhause für mehr Spannung, mehr Farbe und einen harmonischen Mustermix sorgen können und erhalten zudem weitere Tipps zum Thema „Wohnen“.

Quelle und weitere Informationen: tagesanzeiger.ch
© photodune.net

Auswertung: BBSR untersucht Wiedervermietungsmieten

Die Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in Bestandsimmobilien sind 2021 um 3,5 Prozent auf durchschnittlich 9,29 Euro pro Quadratmeter gestiegen. Dies geht aus einer Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hervor. Das BBSR hat dabei allerdings erhebliche Unterschiede zwischen den Städten festgestellt.

Die höchsten Wiedervermietungsmieten sind in den Städten München (18,92 Euro pro Quadratmeter), Stuttgart (14,33 Euro pro Quadratmeter) und Frankfurt am Main (14,01 Euro pro Quadratmeter) zu verzeichnen. Bei den Landkreisen weisen München (15,60 Euro je Quadratmeter), Starnberg (14,20 Euro je Quadratmeter) und Fürstenfeldbruck (14,16 Euro je Quadratmeter) die höchsten Wiedervermietungsmieten auf.

In kreisfreien Großstädten wurden 2021 Wiedervermietungsmieten von durchschnittlich 10,63 Euro je Quadratmeter erfasst. Besonders in den Metropolräumen München, Stuttgart, Hamburg, entlang der nordrhein-westfälischen Rheinschiene und im Rhein-Main-Gebiet sowie im Umland der genannten Städte/Regionen werden hohe Mieten fällig. Auch am Alpenrand und in der Bodenseeregion sind die Mieten laut BBSR überdurchschnittlich hoch.

Quelle und weitere Informationen, auch zu Bestandsmieten: bbsr.bund.de
© Fotolia

Licht: Kosten sparen durch gute Planung

Das Portal „bauen.de“ rät Bauherren dazu, sich vor dem Hausbau Gedanken über die Beleuchtung zu machen. Dabei sollten sie Antworten auf verschiedene Fragen finden. Zu diesen zählen laut bauen.de unter anderem folgende: „Welche Räume gibt es und welches Licht wird zu welcher Tageszeit dort benötigt?“, „Welche Intensität und welche Temperatur soll das Licht haben?“ und „Wie soll das Licht gesteuert werden?“.

Dabei sollten Bauherren allerdings bedenken, dass die Anforderungen von Raum zu Raum unterschiedlich ausfallen können. Während im Flur ein helles Licht vorteilhaft sei, um Sachen schnell zu finden, kann es im Badezimmer ungemütlich wirken. Dort sind daher dimmbare Lichter eine Option, die sich nach dem individuellen Bedarf einstellen lassen. In Räumen wie Kinderzimmern oder Arbeitszimmern mit Schreibtisch ist natürliches Licht durch Fenster ratsam.

Das Portal weist darauf hin, dass nachträgliche Änderungen im Hinblick auf die Beleuchtung zwar möglich sind, teilweise aber hohe Kosten nach sich ziehen. Daher ist eine Lichtplanung im Vorfeld sinnvoll, bei der unter anderem Lampen in den Grundriss eingezeichnet werden. Worüber sich Bauherren bei der Lichtplanung vor dem Gespräch mit dem Architekten, Innenarchitekten oder Elektriker außerdem Gedanken machen können, erfahren sie auf bauen.de.

Quelle und weitere Informationen: bauen.de
© Fotolia

Energie: Kosten sparen im Homeoffice

Wie können Arbeitnehmer im Homeoffice Energie sparen? Dieser Frage geht die Verbraucherzentrale Energieberatung nach. Sie weist darauf hin, dass der Stromverbrauch Schätzungen zu Folge unter anderem durch die regelmäßige Verwendung des Laptops, der Schreibtischlampe und des Elektroherds um etwa fünf Prozent steigen kann. Die Mehrkosten belaufen sich dadurch auf etwa 30 Cent bis 1 Euro pro Tag. Zudem müssen noch die Heizkosten hinzugezogen werden.

Um Energie und somit auch Kosten zu sparen, sollten Verbraucher Stromfresser identifizieren und diese ersetzen. Geräte, die nicht gebraucht werden, sollten komplett ausgeschaltet und nicht in den Stand-by-Modus versetzt werden. Denn auch im Stand-by-Modus verbrauchen sie Strom. Außerdem kann die Zimmertemperatur gesenkt werden. Laut Verbraucherzentrale lässt jedes Grad weniger den Heizenergieverbrauch um sechs Grad sinken.

Eigentümer können langfristig gesehen zudem mit einer optimalen Dämmung für einen niedrigen Heizenergieverbrauch sorgen. Interessenten, die weitere Informationen zum Thema „Energie sparen“ bekommen möchten, können sich auf der Seite verbraucherzentrale-energieberatung.de informieren oder sich unter der Rufnummer 0800 – 809 802 400 kostenlos beraten lassen. Zudem bietet die Verbraucherzentrale Energieberatung mehrere kostenlose Online-Vorträge an.

Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale-energieberatung.de
© photodune.net

Urteil: Raummiete muss trotz coronabedingter Absage beglichen werden

Muss eine Hochzeitsfeier, für die bereits eine Location angemietet worden ist, aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden, muss das Paar trotzdem die Raummiete zahlen. Dies entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH). Im vorliegenden Fall hatte ein Paar aus Nordrhein-Westfalen am 11. Dezember 2018 standesamtlich geheiratet und für den 1. Mai 2020 eine Hochzeitsfeier mit 70 Gästen geplant. Die Miete von 2.600 Euro für die Location hatte das Paar im Vorfeld entrichtet.

Gefeiert werden konnte am 1. Mai 2020 jedoch nicht, weil aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung Veranstaltungen sowie Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen untersagt worden waren. Die Veranstalterin bot dem Paar daraufhin Alternativtermine an. Das Paar jedoch bat um Rückzahlung der Miete und erklärte zudem den Rücktritt vom Vertrag.

Der Fall landete schließlich vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen, das die Klage des Paares abwies. Daraufhin zog das Paar vor das Landgericht Essen. Dieses entschied, dass die Veranstalterin dem Paar 1.300 Euro zurückzahlen muss. Daraufhin landete der Fall vor dem BGH. Dieser kam zu dem Schluss, dass es der Veranstalterin durch die Einschränkungen der COVID-19-Pandemie nicht unmöglich war, dem Paar „den Gebrauch der Mietsache […] zu gewähren“. Außerdem meint der BGH, dass eine Verlegung der Hochzeitsfeier für das Paar zumutbar gewesen wäre. Er weist aber auch darauf hin, dass die Entscheidung vom Einzelfall abhängt.

Quelle: BGH (AZ: XII ZR 36/21)
© Fotolia

Homeoffice: Studie zur Einsparung von Treibhausgasen

Durch vermehrtes Arbeiten im Homeoffice können pro Jahr bis zu 3,7 Millionen Tonnen klimaschädliche Treibhausgase eingespart werden. Das geht aus einer Studie des Öko-Instituts hervor, die die ökologischen und sozialen Auswirkungen des mobilen Arbeitens in der Pandemie beleuchtet. Dabei berücksichtigen die Forschenden auch, dass zuweilen noch Arbeitswege zurückgelegt werden müssen.

Unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels und bereits ab einem Tag Homeoffice pro Woche könne die Treibhausgasbilanz sinken. „Auch nach der Pandemie kann daher eine Mischung aus Büropräsenz und mobilem Arbeiten aus Umweltgesichtspunkten vorteilhaft sein und selbst im konservativsten Szenario – mit 20 Prozent Homeoffice – rund eine Million Tonnen Treibhausgase einsparen. Das entspricht etwa den Emissionen, die 370.000 Autos durchschnittlich in einem Jahr emittieren“, so Konstantin Kreye, Experte für Klimaschutz und Mobilität am Öko-Institut.

Die Forscher haben für die Studie unter anderem die verkehrsbedingten Emissionen den Emissionen durch die Ausstattung und den Betrieb von Laptops und Co. zu Hause gegenübergestellt. Das vollständige Working-Paper „Arbeiten im Homeoffice – gut für die Umwelt und die Mitarbeiter:innen?“ des Öko-Instituts können Interessenten unter oeko.de/fileadmin/oekodoc/compan-e_Homeoffice.pdf kostenlos einsehen.

Quelle: oeko.de
© photodune.net

Paper: Forscher untersuchen Renditenentwicklung

Immobilien in Großstädten haben in den vergangenen 150 Jahren weniger Rendite abgeworfen als Immobilien in kleineren Städten. Das geht aus dem „ECONtribute Discussion Paper No. 31“ hervor, veröffentlicht von einem Team um den Ökonom Prof. Dr. Moritz Schularick, Mitglied des Exzellenzclusters „ECONtribute: Markets & Public Policy“ an der Universität Bonn.

Das Team untersuchte nicht nur die Renditen in internationalen Metropolen wie London, New York oder Tokio, sondern auch die Entwicklung in deutschen Städten wie Berlin, Frankfurt oder Hamburg. Dabei kommen sie zum Schluss, dass die Gesamtrenditen in den untersuchten Großstädten in den vergangenen 150 Jahren durchschnittlich etwa ein Prozent weniger betrugen als im Rest des Landes.

Doch was ist der Grund dafür? Die Forschenden führen unter anderem an, dass die Mieten – in Relation zu den Kaufpreisen – außerhalb der Ballungszentren höher seien. Die Mieteinnahmen und deren konstante Entwicklung seien entscheidend für hohe Renditen. Das vollständige Paper können Interessenten unter econtribute.de kostenlos abrufen.

Quelle: econtribute.de
© photodune.net

Bauwirtschaft: Euroconstruct rechnet mit steigendem Bauvolumen

Laut Berechnungen der Forschergruppe Euroconstruct, der auch das ifo Institut angehört, hat die europäische Bauwirtschaft den Corona-Einbruch überwunden. So geht Euroconstruct davon aus, dass das Bauvolumen in diesem Jahr um 3,6 Prozent wachsen wird. Laut Euroconstruct war das Baumvolumen bereits 2021 um 5,6 Prozent gewachsen, 2020 allerdings um 4,7 Prozent gesunken.

Mit einem Plus von 7,1 Prozent legte der Wohnungsbau 2021 am stärksten zu. Auch der Tiefbau übertraf 2021 das Vorkrisenniveau deutlich. Der Nichtwohnhochbau hat jedoch immer noch zu kämpfen: Bereits 2020 mit einem Rückgang von 7,3 Prozent am stärksten von der Pandemie betroffen, blieb er auch 2021 hinter dem Vorkrisenniveau von 2019 zurück.

Die Forschergruppe weist auch darauf hin, dass sich die Preise für Bauleistungen 2021 in zahlreichen Ländern verteuert haben. In Deutschland betrug der Preisanstieg so beispielsweise 9,1 Prozent, in Ungarn und Italien jeweils über 10 Prozent. Im Zusammenhang mit der Preissteigerung spielen laut Euroconstruct die weltweiten Lieferengpässe von Baustoffen und Vorprodukten eine bedeutende Rolle.

Quelle und weitere Informationen: ifo.de
© photodune.net

Musterprojekt: DDR-Plattenbau wird energetisch saniert

Planer haben gemeinsam mit dem Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft (VWT) ein Konzept für die energetische Sanierung für seriell gefertigte Wohngebäude der 1980er Jahre entwickelt. Getestet wird dieses in einem DDR-Plattenbau der Wohnungsbaugesellschaft Stadtroda in Stadtroda, einer Kleinstadt in Thüringen.

Der DDR-Plattenbau soll bis 2023 unter anderem einen neuartigen Wärmetauscher bekommen. Dieser bringt die Wärmeenergie aus Badewanne, Spül- oder Waschmaschine über die Heizung in die Wohnung zurück. Außerdem ist auch eine Fassadenbegrünung geplant, die den Plattenbau im Sommer kühlen und gleichzeitig als Restwasserfilter dienen soll.

Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz fördert das Vorhaben mit 2,4 Millionen Euro aus der Wärmenergie-Offensive. Mit dieser unterstützt es Pilotvorhaben der Wärmewende auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand. Ziel dieser und weiterer Maßnahmen in Thüringen ist es, bis 2045 einen sogenannten „klimaneutralen Gebäudebestand“ zu erreichen.

Quelle und weitere Informationen: umwelt.thueringen.de
© Fotolia

Recht: Mord kein Grund zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags

Ein Immobilienkaufvertrag kann nicht ohne Weiteres rückabgewickelt werden, wenn in der Immobilie ein Verbrechen geschehen ist und der Käufer bei der Unterzeichnung nichts davon gewusst hat. Das entschied kürzlich das Landgericht Coburg (LG Coburg, Urteil vom 06.10.2020, Aktenzeichen: 11 O 92/20). Im vorliegenden Fall hatte eine Käuferin 2018 ein Haus erworben. Die Verkäuferin hatte ihr nichts von dem Doppelmord im Jahr 1998 erzählt, der in diesem stattgefunden hatte.

Die Käuferin erfuhr erst später von dem Verbrechen und wollte den Kauf daraufhin wegen arglistiger Täuschung rückgängig machen. Das LG Coburg wies die Klage jedoch ab und führt dazu verschiedene Gründe an. Zum einen können beim Hausverkauf eine Hinweispflicht auf ein verübtes Verbrechen zwar durchaus bestehen. Der Doppelmord sei aber mehr als 20 Jahre her und die Bedeutung dieses werde für die Kaufentscheidung erfahrungsgemäß immer geringer. Zum anderen kann der Beklagten (der Verkäuferin) keine arglistige Täuschung nachgewiesen werden.

Diese kaufte das Haus selbst erst 2004, ohne zu diesem Zeitpunkt von dem Doppelmord zu wissen. Auch nachdem sie von dem Verbrechen erfahren hatte, bewohnte sie das Haus jahrelang weiterhin. Die Klägerin nahm die gegen das Urteil des LG Coburg gerichtete Berufung nach einem Hinweis des Oberlandesgerichts Bamberg zurück. Eine Rückabwicklung des Kaufvertrags erfolgte nicht.

Quelle: LG Coburg (AZ: 11 O 92/20)/justiz-bayern.de
© Fotolia