Urteil: Raummiete muss trotz coronabedingter Absage beglichen werden

Muss eine Hochzeitsfeier, für die bereits eine Location angemietet worden ist, aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden, muss das Paar trotzdem die Raummiete zahlen. Dies entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH). Im vorliegenden Fall hatte ein Paar aus Nordrhein-Westfalen am 11. Dezember 2018 standesamtlich geheiratet und für den 1. Mai 2020 eine Hochzeitsfeier mit 70 Gästen geplant. Die Miete von 2.600 Euro für die Location hatte das Paar im Vorfeld entrichtet.

Gefeiert werden konnte am 1. Mai 2020 jedoch nicht, weil aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung Veranstaltungen sowie Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen untersagt worden waren. Die Veranstalterin bot dem Paar daraufhin Alternativtermine an. Das Paar jedoch bat um Rückzahlung der Miete und erklärte zudem den Rücktritt vom Vertrag.

Der Fall landete schließlich vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen, das die Klage des Paares abwies. Daraufhin zog das Paar vor das Landgericht Essen. Dieses entschied, dass die Veranstalterin dem Paar 1.300 Euro zurückzahlen muss. Daraufhin landete der Fall vor dem BGH. Dieser kam zu dem Schluss, dass es der Veranstalterin durch die Einschränkungen der COVID-19-Pandemie nicht unmöglich war, dem Paar „den Gebrauch der Mietsache […] zu gewähren“. Außerdem meint der BGH, dass eine Verlegung der Hochzeitsfeier für das Paar zumutbar gewesen wäre. Er weist aber auch darauf hin, dass die Entscheidung vom Einzelfall abhängt.

Quelle: BGH (AZ: XII ZR 36/21)
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Homeoffice: Studie zur Einsparung von Treibhausgasen

Durch vermehrtes Arbeiten im Homeoffice können pro Jahr bis zu 3,7 Millionen Tonnen klimaschädliche Treibhausgase eingespart werden. Das geht aus einer Studie des Öko-Instituts hervor, die die ökologischen und sozialen Auswirkungen des mobilen Arbeitens in der Pandemie beleuchtet. Dabei berücksichtigen die Forschenden auch, dass zuweilen noch Arbeitswege zurückgelegt werden müssen.

Unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels und bereits ab einem Tag Homeoffice pro Woche könne die Treibhausgasbilanz sinken. „Auch nach der Pandemie kann daher eine Mischung aus Büropräsenz und mobilem Arbeiten aus Umweltgesichtspunkten vorteilhaft sein und selbst im konservativsten Szenario – mit 20 Prozent Homeoffice – rund eine Million Tonnen Treibhausgase einsparen. Das entspricht etwa den Emissionen, die 370.000 Autos durchschnittlich in einem Jahr emittieren“, so Konstantin Kreye, Experte für Klimaschutz und Mobilität am Öko-Institut.

Die Forscher haben für die Studie unter anderem die verkehrsbedingten Emissionen den Emissionen durch die Ausstattung und den Betrieb von Laptops und Co. zu Hause gegenübergestellt. Das vollständige Working-Paper „Arbeiten im Homeoffice – gut für die Umwelt und die Mitarbeiter:innen?“ des Öko-Instituts können Interessenten unter oeko.de/fileadmin/oekodoc/compan-e_Homeoffice.pdf kostenlos einsehen.

Quelle: oeko.de
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Paper: Forscher untersuchen Renditenentwicklung

Immobilien in Großstädten haben in den vergangenen 150 Jahren weniger Rendite abgeworfen als Immobilien in kleineren Städten. Das geht aus dem „ECONtribute Discussion Paper No. 31“ hervor, veröffentlicht von einem Team um den Ökonom Prof. Dr. Moritz Schularick, Mitglied des Exzellenzclusters „ECONtribute: Markets & Public Policy“ an der Universität Bonn.

Das Team untersuchte nicht nur die Renditen in internationalen Metropolen wie London, New York oder Tokio, sondern auch die Entwicklung in deutschen Städten wie Berlin, Frankfurt oder Hamburg. Dabei kommen sie zum Schluss, dass die Gesamtrenditen in den untersuchten Großstädten in den vergangenen 150 Jahren durchschnittlich etwa ein Prozent weniger betrugen als im Rest des Landes.

Doch was ist der Grund dafür? Die Forschenden führen unter anderem an, dass die Mieten – in Relation zu den Kaufpreisen – außerhalb der Ballungszentren höher seien. Die Mieteinnahmen und deren konstante Entwicklung seien entscheidend für hohe Renditen. Das vollständige Paper können Interessenten unter econtribute.de kostenlos abrufen.

Quelle: econtribute.de
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Bauwirtschaft: Euroconstruct rechnet mit steigendem Bauvolumen

Laut Berechnungen der Forschergruppe Euroconstruct, der auch das ifo Institut angehört, hat die europäische Bauwirtschaft den Corona-Einbruch überwunden. So geht Euroconstruct davon aus, dass das Bauvolumen in diesem Jahr um 3,6 Prozent wachsen wird. Laut Euroconstruct war das Baumvolumen bereits 2021 um 5,6 Prozent gewachsen, 2020 allerdings um 4,7 Prozent gesunken.

Mit einem Plus von 7,1 Prozent legte der Wohnungsbau 2021 am stärksten zu. Auch der Tiefbau übertraf 2021 das Vorkrisenniveau deutlich. Der Nichtwohnhochbau hat jedoch immer noch zu kämpfen: Bereits 2020 mit einem Rückgang von 7,3 Prozent am stärksten von der Pandemie betroffen, blieb er auch 2021 hinter dem Vorkrisenniveau von 2019 zurück.

Die Forschergruppe weist auch darauf hin, dass sich die Preise für Bauleistungen 2021 in zahlreichen Ländern verteuert haben. In Deutschland betrug der Preisanstieg so beispielsweise 9,1 Prozent, in Ungarn und Italien jeweils über 10 Prozent. Im Zusammenhang mit der Preissteigerung spielen laut Euroconstruct die weltweiten Lieferengpässe von Baustoffen und Vorprodukten eine bedeutende Rolle.

Quelle und weitere Informationen: ifo.de
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Musterprojekt: DDR-Plattenbau wird energetisch saniert

Planer haben gemeinsam mit dem Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft (VWT) ein Konzept für die energetische Sanierung für seriell gefertigte Wohngebäude der 1980er Jahre entwickelt. Getestet wird dieses in einem DDR-Plattenbau der Wohnungsbaugesellschaft Stadtroda in Stadtroda, einer Kleinstadt in Thüringen.

Der DDR-Plattenbau soll bis 2023 unter anderem einen neuartigen Wärmetauscher bekommen. Dieser bringt die Wärmeenergie aus Badewanne, Spül- oder Waschmaschine über die Heizung in die Wohnung zurück. Außerdem ist auch eine Fassadenbegrünung geplant, die den Plattenbau im Sommer kühlen und gleichzeitig als Restwasserfilter dienen soll.

Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz fördert das Vorhaben mit 2,4 Millionen Euro aus der Wärmenergie-Offensive. Mit dieser unterstützt es Pilotvorhaben der Wärmewende auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand. Ziel dieser und weiterer Maßnahmen in Thüringen ist es, bis 2045 einen sogenannten „klimaneutralen Gebäudebestand“ zu erreichen.

Quelle und weitere Informationen: umwelt.thueringen.de
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Recht: Mord kein Grund zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags

Ein Immobilienkaufvertrag kann nicht ohne Weiteres rückabgewickelt werden, wenn in der Immobilie ein Verbrechen geschehen ist und der Käufer bei der Unterzeichnung nichts davon gewusst hat. Das entschied kürzlich das Landgericht Coburg (LG Coburg, Urteil vom 06.10.2020, Aktenzeichen: 11 O 92/20). Im vorliegenden Fall hatte eine Käuferin 2018 ein Haus erworben. Die Verkäuferin hatte ihr nichts von dem Doppelmord im Jahr 1998 erzählt, der in diesem stattgefunden hatte.

Die Käuferin erfuhr erst später von dem Verbrechen und wollte den Kauf daraufhin wegen arglistiger Täuschung rückgängig machen. Das LG Coburg wies die Klage jedoch ab und führt dazu verschiedene Gründe an. Zum einen können beim Hausverkauf eine Hinweispflicht auf ein verübtes Verbrechen zwar durchaus bestehen. Der Doppelmord sei aber mehr als 20 Jahre her und die Bedeutung dieses werde für die Kaufentscheidung erfahrungsgemäß immer geringer. Zum anderen kann der Beklagten (der Verkäuferin) keine arglistige Täuschung nachgewiesen werden.

Diese kaufte das Haus selbst erst 2004, ohne zu diesem Zeitpunkt von dem Doppelmord zu wissen. Auch nachdem sie von dem Verbrechen erfahren hatte, bewohnte sie das Haus jahrelang weiterhin. Die Klägerin nahm die gegen das Urteil des LG Coburg gerichtete Berufung nach einem Hinweis des Oberlandesgerichts Bamberg zurück. Eine Rückabwicklung des Kaufvertrags erfolgte nicht.

Quelle: LG Coburg (AZ: 11 O 92/20)/justiz-bayern.de
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Modernisierung: Tool liefert groben Kostenüberblick

Welche Kosten Modernisierungsmaßnahmen verursachen, schlüsselt das Portal wohnen-magazin.de auf. Unter dem Reiter „Modernisieren“ finden Interessenten ein Tool, in dem sie noch einmal zwischen „Energetisch sanieren“ und „Wohnraum schaffen“ auswählen können. Unter „Energetisch Sanieren“ erscheinen beispielsweise angedachte Modernisierungsmaßnahmen wie „Heizung modernisieren“, „Außenwände dämmen“ und „Fenster erneuern“. Werden diese ausgewählt, erscheinen die Kosten.

Unter „Wohnraum schaffen“ erhalten Interessenten weiterhin Informationen zu den Kosten für neuen Wohnraum. Sie erfahren dort unter anderem, was der Ausbau des Kellers, der Anbau eines Wintergartens oder der Ausbau des Daches kostet. Das Portal verwendet dazu Rechner verschiedener Quellen und weist darauf hin, dass die Kosten letztendlich – zum Beispiel aufgrund von Materialunterschieden – variieren können.

Neben dem Tool erhalten Interessenten auf wohnen-magazin.de noch weitere Tipps zu Modernisierungsmaßnahmen. Es werden dort unter anderem Artikel zum Nachrüsten einer Gaube, zur Fenstersanierung und zum Dachboden-Ausbau geliefert. Darüber hinaus finden sich dort auch weitere Bau- und Einrichtungstipps.

Quelle: wohnen-magazin.de
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Umfrage: Verbraucher befürchten Belastungen durch gestiegene Energiepreise

62 Prozent der Verbraucher befürchten, dass die gestiegenen Energiepreise sie stark belasten werden. Das geht aus einer Umfrage von Kantar im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hervor. Zudem wollen laut Umfrage 71 Prozent der Verbraucher nicht, dass zahlungsunfähigen Kunden mit geringem Einkommen bis Ende April 2022 der Strom oder das Gas abgestellt wird. Bei der Telefonbefragung wurden rund 1.000 Interviews geführt.

Die Verbraucherzentrale kommt zu folgendem Schluss: „Das ist ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, endlich zu handeln. Sofortmaßnahmen wie das Aussetzen von Strom- und Gassperren sind zwingend notwendig, um einkommensschwachen Haushalten in dieser Krise beizustehen“, sagt Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen des vzbv.

Laut einer Untersuchung des vzbv bedeuten die gestiegenen Energiepreise beim Strom Folgendes: Ein Stromverbrauch von 3.500 kWh führe zu jährlichen Mehrkosten von bis zu 1.654 Euro gegenüber Bestandskunden. Gaskunden zahlen laut vzbv ebenfalls mehr. Bei einem Gasverbrauch von 20.000 kWh sei mit jährlichen Mehrkosten von bis zu 3.782 Euro zu rechnen. Die Zahlen stammen unter anderem aus Preisdatenblättern der Grundversorger der 14 bevölkerungsreichsten Städte Deutschlands über 500.000 Einwohner und eigenen Berechnungen des vzbv.de.

Quelle und weitere Informationen: vzbv.de
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Bauen: Preise enorm angestiegen

Die Preise fürs Bauen sind zuletzt enorm angestiegen. Laut des Statistischen Bundesamtes stiegen vor allem die Erzeugerpreise für Baustoffe wie Holz und Stahl im Jahresdurchschnitt 2021 so stark wie noch nie seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949.

Konstruktionsvollholz verteuerte sich ebenfalls, und zwar um 77,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt. Dachlatten wurden 65,1 Prozent teuer und Bauholz verteuerte sich um 61,4 Prozent. Auch die Preise für Spanplatten stiegen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes, und zwar um 23 Prozent.

Darüber hinaus stiegen beispielsweise auch die Stahl- und Metallpreise. Betonstahl in Stäben war im Jahresdurchschnitt 2021 um 53,2 Prozent teurer als 2020, Betonstahlmatten um 52,8 Prozent. Für Metalle mussten Kunden mit 2021 ebenfalls tiefer in die Tasche greifen, und zwar um insgesamt 25,4 Prozent. Weitere Informationen, zum Beispiel zum Preisanstieg für andere Baumaterialien, erhalten Interessenten auf der Seite destatis.de.

Quelle: destatis.de
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Heizen: So lassen sich die Kosten senken

Eigentümer und Mieter können durch verschiedene Maßnahmen ihre Heizkosten verringern. Darauf weist nun der VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik hin. So können sie zum Beispiel die Raumtemperatur etwas senken. Pro gesenktem Grad lassen sich rund sechs Prozent der Energie einsparen.

Zudem sollten die Heizköper nicht auf die höchste Stufe gestellt werden, da Räume sich dadurch oftmals zu stark erwärmen. Stattdessen können programmierbare Thermostate zum Einsatz kommen, mit denen sich die Raumtemperatur optimal einstellen lässt. Diese können auch von Mietern verwendet werden, solange sie diese beim Auszug wieder abmontieren und der ursprüngliche Zustand der Immobilie wieder hergestellt wird.

Eigentümern bieten sich noch weitere Optionen: Sie können zum Beispiel eine moderne Heizungsanlage in Kombination mit einem hydraulischen Abgleich einbauen lassen, um Engerie zu sparen. Laut VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik ist der Austausch der alten Heizungsanlage sinnvoll, sofern dieses mindestens 15 Jahre alt ist. Weitere Informationen sowie Einsparungsmöglichkeiten erhalten Interessenten auf der Seite intelligent-heizen.info.

Quelle und weitere Informationen: VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e. V./intelligent-heizen.info
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