Studie: Zahlreiche Heizungsanlagen über 25 Jahre alt

Gut 52 Prozent der Wohnungen in Deutschland werden mit Erdgas beheizt. Das geht aus der Verbrauchskennwerte-Studie 2021 des Energiedienstleister Techem hervor. Für die Studie wurden die Daten zum Endenergie- und Wasserverbrauch sowie die Kosten für Heizung und Warmwasser von 2,1 Millionen deutschen Wohnungen in rund 176.000 Mehrfamilienhäusern untersucht.

Bei der Studie wurden auch mehr als 90.000 aktuell erstellte Energieausweise geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass ein Drittel der Heizungsanlagen älter ist als 25 Jahre und somit laut Techem „ineffizient“. Durch Maßnahmen wie einen hochautomatisierten Heizungsanlagenbetrieb, ein kontinuierliches Heizungsmonitoring sowie eine optimierte Betriebsführung kann die Effizienz bei der konventionellen Wärmeerzeugung laut Techem im Bestand um etwa 15 Prozent gesteigert werden.

Eine optimale Gebäudedämmung biete zudem Energiesparpotenziale von 30 bis 50 Prozent. Außerdem können auch die Mieter mit einem richtigen Lüftungsverhalten zum Energiesparen beitragen und den Verbrauch dadurch um 10 bis 15 Prozent reduzieren. „In Zeiten der Gaskrise und angesichts notwendiger Dekarbonisierung im Gebäudebestand müssen alle Marktteilnehmer zusammenrücken und gemeinsam Energieeffizienzlösungen entwickeln“, so Matthias Hartmann, CEO bei Techem.

Quelle: techem.com
© Photodune

Hausbau: Tipps für private Bauherren

Wer über den Hausbau nachdenkt, sollte sich vorab umfassend über diesen informieren. Damit beim Vorhaben nichts schiefgeht, liefert das Portal Bau Praxis „25 Tipps zum besseren Bauen für private Bauherren“. Diese reichen von „sachliche Basisinformationen“ einholen über die „Bodenbeschaffenheit prüfen“ bis hin zu „Eigenleistungen“. Zu Beginn können zum Beispiel Musterhäuser angesehen, aber auch Freunde und Bekannte zu ihren Erfahrungen mit dem Hausbau befragt werden. Danach sollten sich künftige Bauherren ins Thema einlesen und sich beispielsweise Wissen über Baustoffe, Bauweisen und zur Finanzierung aneignen.

Zudem sollten künftige Bauherren neben der Lage auch die Bodenbeschaffenheit des Grundstücks prüfen und beispielsweise ermitteln, um welche Art von Boden es sich dort handelt. Nicht zu vernachlässigen sind laut Portal auch die Baunebenkosten wie Notar-, Vermessungs- und Bauantragsgebühren. Von Bauträgern, Bauleitern und Architekten können sich künftige Bauherren unter anderem Referenzobjekte ansehen.

Im Hinblick auf die Baubeschreibung ist zu beachten, dass keine Fragen offenbleiben und beispielsweise auch zum Thema Wärmeschutz genaue Informationen vorliegen. Ist mit dem Bau erst einmal begonnen worden, müssen die Baumaterialien so gelagert werden, dass sie nicht nur vor Diebstählen, sondern bei Bedarf auch vor Wettereinflüssen geschützt werden. Außerdem weist das Portal darauf hin, dass Arbeiten zwar in Eigenregie durchgeführt werden können, die Beauftragung eines Experten in vielen Fällen jedoch sinnvoll ist. Weitere Tipps erhalten Interessenten auf baupraxis.de.

Quelle: baupraxis.de
© Fotolia

Gaswirtschaft: FH Aachen erhält Innovationspreis

Für die Mitentwicklung ihres H2-Micro-Mix-Brenners, durch den Wasserstoff in Gasturbinen emissionsarm, sicher und CO2-neutral verbrannt werden kann, haben Prof. Dr. Harald Funke und sein Team am Fachbereich Luft- und Raumfahrttechnik der FH Aachen – University of Applied Sciences den Innovationspreis der deutschen Gaswirtschaft in der Kategorie „Effiziente Anwendungstechnik“ erhalten.

Bereits in den 1990er Jahren wurden das Design der Wasserstoff-Brennkammer und das spezielle Micro-Mix-Brennverfahren (MMX) von Dr. Friedemann Suttrop erfunden, einem emeritierten Professor der FH Aachen. Die Weiterentwicklung erfolgte seit 2004 unter der Führung von Prof. Dr. Harald Funke. Beim MMX kommen viele kleine statt wenige große Flammen wie bei herkömmlichen Brennverfahren zum Einsatz.

Durch das spezielle Design der Brennkammer entstehen bei der Verbrennung von Wasserstoff weniger Stickoxide. Am Projekt „H2-Micro-Mix-Brenner“ sind nicht nur die Forschenden der FH Aachen beteiligt. Es wird auch von einem Forschungsverbund der Kawasaki Heavy Industries Ltd., der B&B Agema GmbH und dem Institut für Kraftwerkstechnik, Dampf und Gasturbinen der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH Aachen) unterstützt.

Quelle: fh-aachen.de
© Fotolia

Urteil: Eigentümer können nicht für alles verantwortlich gemacht werden

Eine Eigentümerin kann nicht für alle Unfälle verantwortlich gemacht werden, die auf ihrem Grundstück passieren. Das entschied nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG, Az. 17 W 17/22). Im vorliegenden Fall ist eine Nachbarin über einen regennassen, mit Blättern und Ästen bedeckten Steinweg zur Terrasse der Eigentümerin gelaufen, um mit ihr zu reden. Auf dem Rückweg ist sie gestürzt und hat sich dabei eine Scham-, Sitz- und Kreuzbeinfraktur zugezogen.

Daher forderte sie von der Eigentümerin 20.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld und wollte zudem Prozesskostenhilfe haben. Den Antrag auf Gewährung der Prozesskostenhilfe hat bereits das Landgericht zurückgewiesen. Auch die hiergegen gerichtete Beschwerde vor dem OLG hatte keinen Erfolg. Zwar sei die Eigentümerin für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Jedoch müsse nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugend begegnet werden.

„Ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden, wäre utopisch“, betont das OLG. Es müssen nur Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, „die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind“, so das OLG. Bei einem Unfall, der zwar nicht ausgeschlossen werden kann, der jedoch „unter besonders eigenartigen und entfernt liegenden Umständen“ geschieht, müsse der Geschädigte selbst für den Schaden aufkommen.

Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/Az. 17 W 17/22
© Fotolia

BfS: Wissen über radioaktives Gas Radon in Bevölkerung zu gering

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht auf die gesundheitsgefährdende Wirkung des radioaktiven Gases Radon aufmerksam, das in jedem Gebäude vorkommen kann. In der Studie „Erfassung des Umgangs der deutschen Bevölkerung mit Radon als Grundlage für Risikokommunikation und Stärkung des Schutzverhaltens“ mit 3.000 Befragten hatte das Bfs zuvor herausgefunden, dass Radon zwar bekannt, das Wissen über das radioaktive Gas jedoch begrenzt ist.

So wussten nur 5 Prozent der Befragten, die schon einmal von Radon gehört hatten, dass dieses auch in höheren Stockwerken von Gebäuden vorkommen kann. 14 Prozent dieser Gruppe wusste, dass Radon in Erdgeschossen zu finden sein kann und 24 Prozent dieser Gruppe, dass das radioaktive Gas auch im Keller von Gebäuden vorkommen kann. Nur 2 Prozent der insgesamt Befragten gaben an, dass jemand in ihrem privaten oder beruflichen Umfeld schon einmal die Radon-Konzentration gemessen hat.

Laut BfS ist Radon nach dem Rauchen eine der häufigsten Ursachen für Lungenkrebs. „Mit einer Radon-Messung lässt sich leicht ermitteln, ob man von erhöhten Radon-Konzentrationen betroffen ist und etwas dagegen unternehmen sollte“, erläutert BfS-Präsidentin Inge Paulini, „die Studie zeigt, dass dieses Wissen noch viel zu wenig verbreitet ist“. Radon-Messungen kosten laut BfS zwischen 30 und 50 Euro. Auf der Seite bfs.de wird beschrieben, bei welchen Anbietern Interessenten Messgeräte erhalten und wie diese funktionieren.

Quelle und weitere Informationen: bfs.de
© wavepoint

Studie: UBS sieht Blasenrisiko in Frankfurt am Main und München

Das Risiko für eine Immobilienblase ist weltweit nach Toronto in Frankfurt am Main, Zürich und München am größten. Das geht aus einer Studie der Schweizer Großbank UBS hervor. In Frankfurt am Main haben sich die Immobilienpreise laut UBS nominal mehr als verdoppelt. Zwischen Mitte 2021 und Mitte 2022 betrug das Wachstum in den beiden Städten jedoch nur noch rund 5 Prozent. Die Schweizer Großbank UBS geht auch für 2023 vom Ende der „überzogenen Hochstimmung am Markt aus“.

UBS geht ab einer inflationsbereinigten Preiswachstumsrate von über 1,5 Prozentpunkten von einem Risiko für eine Immobilienblase aus. In den 25 untersuchten Großstädten liegt der Wert laut des UBS Global Real Estate Bubble Index in Toronto aktuell bei 2,24, in Frankfurt am Main bei 2,21, in Zürich bei 1,81 und in München bei 1,80. Ein Blasenrisiko haben auch die Städte Hong Kong (1,71), Vancouver (1,70), Amsterdam (1,62), Tel Aviv (1,59) und Tokyo (1,56).

Eine Immobilienblase entsteht, wenn zunächst die Nachfrage nach Immobilien steigt und infolgedessen auch die Preise für diese anziehen. Zu einem gewissen Zeitpunkt wächst die Nachfrage nach Immobilien aber nicht mehr. Das ist, vereinfacht gesagt, zum Beispiel dann der Fall, wenn nun jeder Interessent eine Immobilie besitzt oder nicht bereit dazu ist, einen überzogenen Preis für eine solche zu zahlen. Dann kommt es zum Platzen der Immobilienblase: Die Nachfrage nach Immobilien sinkt und auch die Preise gehen zurück.

Quelle: ubs.com/wavepoint
© Photodune

Bau: HDB und bbs fordern Stärkung der heimischen Rohstoffproduktion

Die Abhängigkeit von Rohstoffimporten zu verringern und die heimische Rohstoffproduktion zu stärken – das fordern der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden (bbs) im gemeinsamen Positionspapier „Versorgungssicherheit mit Roh- und Baustoffen sowie Energie gewährleisten – Ressourceneffizienz weiter steigern“. Die Verbände fürchten, dass Deutschland ohne bezahlbare Energie und eine wirksame Verschlankung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren ein zunehmender Mangel an mineralischen Rohstoffen droht.

„Wir haben uns in den vergangenen Jahren zu wenig Gedanken über Lieferabhängigkeiten gemacht. Das rächt sich jetzt“, meint HDB-Geschäftsführer Tim-Oliver Müller. Zwar gebe es für die kommenden Jahrzehnte voraussichtlich genügend Rohstoffe. Jedoch scheitere die Rohstoffgewinnung in der Praxis häufig an hohen regulatorischen Hürden und langwierigen, verzögerten Genehmigungsverfahren. bbs-Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Frederichs geht sogar noch einen Schritt weiter. Er meint, dass es ohne heimische Rohstoffe kein bezahlbares Bauen mehr gibt.

Die Verbände fordern auch, neue Wege zu gehen und beispielsweise sogenannte Sekundärrohstoffe, die als Abfälle von Produktionsverfahren gelten, in öffentlichen Ausschreibungen zuzulassen. Zudem müssen Planungs- und Genehmigungsverfahren ihrer Ansicht nach beschleunigt werden. Das vollständige Positionspapier können Interessenten kostenlos downloaden, und zwar unter bauindustrie.de und baustoffindustrie.de.

Quelle und weitere Informationen: bauindustrie.de
© Fotolia

Umbau: Barrierefrei und energieeffizient

Wie können Wohnungen und Häuser bei Umbauten zugleich barrierefrei und energiesparend gestaltet werden? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt dazu mehrere Tipps. Gestaltungsmöglichkeiten haben Eigentümer beispielsweise im Hinblick auf Eingangstüren, Balkon- und Terrassentüren, Badezimmer sowie Smart Home.

Bei der Eingangstür ist bei Umbauten zu beachten, dass neue Stufen möglichst tief sind. Zudem sollten rutschfeste Beläge gewählt und ein Handlauf sollte angebracht werden. Durch die Erneuerung der Türdichtungen kann zudem Energie gespart werden. LED-Lampen in Kombination mit einem Bewegungsmelder sind nicht nur energieeffizient, sondern minimieren auch das Unfallrisiko.

Balkon- oder Terrassentüren sollten bodengleichen Schwellen bekommen, um nicht zur Stolperfalle zu werden. Mehrfach-Wärmeschutzverglasungen können den Heizenergiebedarf verringern. Das Badezimmer sollte beim Umbau rollstuhlgerecht gestaltet und es kann eine effizientere Warmwasserbereitung gewählt werden. Smarte Anwendungen gestalten das Wohnen komfortabler, sicherer und energiesparender. So gibt es mittlerweile zum Beispiel Systeme für die elektrische Herdabschaltung.

Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale-energieberatung.de
© Fotolia

Urteil: Private Vermieter in der Pflicht

Private Vermieter dürfen ihre Immobilie nicht leichtfertig zu einem überzogenen Mietpreis an Verwandte vermieten. So entschied jetzt das Amtsgericht Frankfurt am Main (AZ: 940 OWi 862 Js 44556/21). Im vorliegenden Fall hatte ein privater Vermieter seine 53 Quadratmeter große 2-Zimmer-Wohnung für 810 Euro pro Monat an seinen Cousin und dessen Familie vermietet.

Die ortsübliche Vergleichsmiete durfte unter Berücksichtigung einer zwanzigprozentigen Wesentlichkeitsgrenze jedoch zunächst rund 550 Euro beziehungsweise ab dem 1. Juni 2020 höchstens 570 Euro betragen. Die Miete kam dem Cousin zwar sehr hoch vor, jedoch schloss er den Mietvertrag ab, weil er sich bereits seit über einem Jahr auf Wohnungssuche befand.

Nach Ansicht des Gerichts hat der private Vermieter die Situation der Wohnungsknappheit ausgenutzt. Zwar habe er sich bei den anderen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft nach der Höhe des Mietpreises erkundigt. Dies allein reiche aber nicht aus. Stattdessen hätte er sich bei sachkundigen Stellen darüber informieren müssen, zu welchem Preis er seine Wohnung vermieten darf. Der private Vermieter muss nun nicht nur eine Geldbuße zahlen, sondern auch die erwirtschafteten Mehrerlöse abführen.

Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de
© Fotolia

Schränke: Nicht direkt an die Wand stellen

Die Initiative Pro Massivholz (IPM) weist auf lustige Weise auf die Vorteile eines Kleiderschrankes aus Massivholz hin: „[…] Der natürliche Werkstoff Holz [ist] von Haus aus antistatisch und zieht damit keinen Schmutz sowie Staub an, womit die Entscheidung für einen Massivholzschrank gerade Putzmuffeln in die Karten spielt“, erklärt Andreas Ruf, Geschäftsführer der IPM. Darüber hinaus bieten Kleiderschränke aus Massivholz laut IPM weitere Vorteile Stabilität und Langlebigkeit.

Zudem können Kleiderschränke aus Massivholz auf spezielle Kundenwünsche zugeschnitten werden und unter anderem exakt in Dachschrägen eingebaut werden. Werden Kleiderschränke aufgebaut, sollte der Abstand von der Wand fünf bis sechs Zentimeter betragen, damit die Luft zirkulieren kann. Außerdem sollte im Schlafzimmer auf einen Mindestabstand von 80 Zentimetern zwischen dem Bett und dem Kleiderschrank geachtet werden. Auf diese Weise kommen die Bewohner laut IPM nicht nur gut aus dem Bett heraus, sondern auch gut an den Kleiderschrank heran.

Wie groß der Kleiderschrank sein sollte, bemisst sich an der Anzahl der Bewohner, die diesen nutzen. Die IPM empfiehlt als Faustformel einen Kubikmeter Schrankvolumen pro Person. Durch die Wahl einer entsprechenden Maserung kann die Optik eines Raumes entsprechend beeinflusst werden. Senkrecht gemaserte Schrankfronten erzeugen eine optische Streckung des Raumes, wohingegen horizontal gemaserte Schrankfronten den Raum optisch niedriger erscheinen lassen können.

Quelle: moebelindustrie.de
© photodune.net