Studie: 25 Prozent der Berliner Privateigentümer finden keine Hausverwaltung

Eigentümer sind laut einer Studie des Unternehmens „Matera“ unzufrieden mit ihren externen Hausverwaltungen. Das betrifft besonders 18- bis 35-Jährige. In dieser Altersgruppe geben 54 Prozent der Befragten an, mit ihrer Hausverwaltung unzufrieden zu sein oder Probleme dabei zu haben, einen geeigneten Verwalter zu finden. Als Gründe für die Unzufriedenheit sehen die Befragten unter anderem fehlende digitale Prozesse, mangelnde Kommunikation und Intransparenz. Insgesamt ist aber nur einer von fünf Eigentümern mit seiner Hausverwaltung unzufrieden.

Laut Matera gibt es hierbei aber Unterschiede von Region zu Region. Besonders groß ist die Unzufriedenheit mit Hausverwaltungen offenbar in Berlin. Dort haben über 25 Prozent der Befragten Schwierigkeiten dabei, eine Hausverwaltung zu finden. Haben die Berliner doch eine Hausverwaltung gefunden, sind 44 Prozent unzufrieden mit dieser. Neben mangelnder Kommunikation und Intransparenz beklagen die Berliner die schlechte Erreichbarkeit ihrer Hausverwaltungen.

„Wir wissen, dass Hausverwaltungen vor allem an größeren Einheiten interessiert sind. Solche mit unter 30 Einheiten sind meist nicht lukrativ für sie“, meint Gero Graf, General Manager von Matera Deutschland. Die Studienergebnisse basieren auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1.001 Personen zwischen dem 25. und 30. Mai 2022 teilnahmen.

Quelle und weitere Informationen: Matera/presseportal.de
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Transparenz: Softwareentwicklung für die Immobilienbranche

Experten des Fraunhofer IBP und ein Expertenteam des Software- und Beratungsunternehmens msg GillardonBSM AG haben gemeinsam einen Software-Prototypen entwickelt, der die Ökobilanz und die wirtschaftliche Gesamtrechnung von Gebäuden miteinander verbindet. Dazu wird zunächst eine spezielle Software des Fraunhofer IBP genutzt. „Dabei fließen die Kennzahlen aller relevanten Komponenten wie beispielsweise Baustoffe, Fassadenwerkstoffe, Isolation- und Dämmmaterial oder der geplante Heizungstyp in die Bewertung über den gesamten Lebenszyklus mit ein“, erklärt Dr.-Ing. Robert Ilg aus der Geschäftsfeldentwicklung am Fraunhofer IBP und Experte für ganzheitliche Bilanzierung. Der Zugriff erfolgt dabei über Datenbanken der Baustoffe.

Ist dieser Schritt erfolgt, wird die Ökobilanz in die gemeinsam entwickelte Software übertragen. „Wir erstellen ein szenariobasiertes Risikomodul, das eine Abschätzung von Risiken wie beispielsweise der Baukosten, der Vermietungserträge und der Wertentwicklung der Immobilie erlaubt. Dabei fließen auch langfristige Aspekte wie mögliche Mieteinnahmen, Instandhaltungsmaßnahmen und die Dynamik des Marktes mit ein“, so Prof. Dr. Konrad Wimmer, Executive Partner bei der msg GillardonBSM AG.

Die Software soll unter anderem Architekten und Bauherren wertvolle Informationen liefern, zum Beispiel darüber, ob die verwendeten Baustoffe umweltfreundlich sind oder nicht. Ziel der Software ist es außerdem, die Berechnung der für die Finanzplanung und Kreditvergabe nötigen Daten zu beschleunigen und auch mehr Transparenz für Kaufinteressenten sowie Projektentwickler zu schaffen. In einem nächsten Schritt soll die Lizenzierung der Software für den Markt vorbereitet werden.

Quelle und weitere Informationen: fraunhofer.de
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Energieeffizienz: „Real Green Award“ vergeben

Mit dem „Real Green Award“ der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) sind kürzlich mehrere Unternehmen ausgezeichnet worden, die Wohn- und Nichtwohngebäuden bereits klimaneutral bauen oder entsprechende Strategien dafür schaffen. Der Award wurde in zwei Kategorien vergeben, und zwar dem „Real Green Award“ für „Ambitionierte Unternehmensansätze“ und dem „Performance Award“ für „Nachweisliche Verbrauchsreduktionen“.

Den „Real Green Award“ für „Ambitionierte Unternehmensansätze“ erhielten folgende Unternehmen: alstria office REIT-AG, Rheinwohnungsbau GmbH in Kooperation mit Ampeers Energy GmbH, Evangelische Kirchengemeinde Bühl und Vonovia SE in Kooperation mit d-fine GmbH/right. based on science GmbH (Sonderpreis).

Den „Performance Award“ für „Nachweisliche Verbrauchsreduktionen“ sicherten sich die Unternehmen arsago ACM in Zusammenarbeit mit ecoworks GmbH und Deutsche Rockwool GmbH & Co. KG. Gleich zweimal ausgezeichnet wurde die Art-Invest Real Estate Management GmbH & Co. KG, einmal in Kooperation mit der aedifion GmbH für ihre besondere Anstrengungen im Hinblick auf ihre Performanceoptimierung; und fürs Upcycling. Weitere Informationen zu den Gewinnern und deren Projekten erhalten Interessenten über deneff.org.

Quelle: deneff.org
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Schlussanträge: Airbnb muss Teil des Mietzinses in Italien wahrscheinlich einbehalten

Italien darf Immobilienvermittler wie Airbnb dazu verpflichten, Steuern von 21 Prozent auf den Mietzins einzubehalten und an den Fiskus abzuführen. Der freie Dienstleistungsverkehr steht weder der Pflicht zur Erhebung und Übermittlung von Informationen noch der Pflicht zur Einbehaltung von Steuern entgegen. Zu dieser Auffassung kommt der Generalanwalt Maciej Szpunar des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in seinen sogenannten Schlussanträgen.

Der Fall muss vor EuGH verhandelt werden, weil die Airbnb Ireland UC und die Airbnb Payments UK Ltd, die zum Airbnb-Konzern gehören, geklagt hatten. Grund dafür war die Einführung eines Gesetzes zum 1. Juni 2017 in Italien. Mit diesem war eine Steuerregelung für die nicht gewerbliche Kurzzeitvermietung von Immobilien eingeführt worden. Die Steuerregelung gilt für Verträge über die nicht gewerbliche Vermietung von Wohnimmobilien durch natürliche Personen für die Dauer von höchstens 30 Tagen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verträge direkt mit den Mietern oder indirekt über Immobilienvermittler oder Betreiber von Internetportalen wie zum Beispiel Airbnb geschlossen werden.

Wann das Urteil des EuGH erwartet wird, steht noch nicht fest. Interessenten können die Schlussanträge des Generalanwaltes unter curia.europa.eu lesen oder sich diese auch in englischer Sprache auf audiovisual.ec.europa.eu/en/ anschauen. Bei sogenannten Schlussanträgen handelt es sich um Rechtsanträge, an die der EuGH zwar nicht gebunden ist, denen er aber in der Regel folgt. Die Schlussanträge müssen von einem Generalanwalt oder einer Generalanwältin überparteilich und unabhängig erstellt werden.

Quelle: curia.europa.eu
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Holz: IPM warnt vor Knappheit

Engpässe bei Laubholz beklagt zurzeit die Initiative Pro Massivholz (IPM). Besonders Eichenholz sei in den letzten Monaten schwer zu bekommen. Damit erschwerten sich auch die Produktionsprozesse bei Massivholzmöbeln. Große Kritik übt die IPM am Export von Holz in ferne Länder: „Die Bäume werden hierzulande geschlagen, als Rundholz nach China verschifft, dort verarbeitet und dann in Form von Leimholzplatten, Möbeln oder Parkett teils wieder zurück nach Europa geliefert“, sagte Hanhardt, Geschäftsführer der Hartmann Möbelwerke GmbH.

Weil diese Praktik aufgrund der hohen CO2-Emissionen bei der Verschiffung dem Klimaschutz entgegenstehe und die Subventionierung der Laubholzimporte durch den chinesischen Staat zu einer Wettbewerbsverzerrung führe, spricht sich die IPM für eine stärkere regionale Verarbeitung des Laubholzes aus. Auf EU-Ebene fordert sie zudem eine Kontingentierung der Laubholzexporte.

Die IPM appelliert außerdem an die Bundesregierung, sich für eine nachhaltige Waldnutzung sowie für eine stärkere Nutzung regionaler Ressourcen einzusetzen. Denn sie fürchtet Flächenstilllegungen und Einschlagsbeschränkungen in deutschen Wäldern: „Der Rohstoff Holz wird auf diese Weise immer stärker verknappt, durch die Stilllegungen werden unsere Hersteller von ihrem entscheidenden Rohstoff geradezu abgeschnitten“, so IPM-Geschäftsführer Andreas Ruf.

Quelle: IPM/moebelindustrie.de
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Studie: 25.000 Hamburger werden zu Wohnwünschen befragt

In Hamburg möchte die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen mehr über die Wohnbedürfnisse, Wohnsituation und die Wohnwünsche der Einwohner erfahren. Daher bekommen nun 25.000 zufällig ausgewählte Haushalte einen Fragebogen per Post zugeschickt. Darüber hinaus werden auch Interviews mit Einwohnern geführt, die von der Stadt ins Umland gezogen sind. Ziel der Untersuchungen ist es, die Hamburger Wohnungsneubaupolitik besser auf die verschiedenen Zielgruppen abzustimmen.

Außerdem erhofft sich die Behörde auch Informationen zum Wohnungsmarkt, zur Wohnungswirtschaft und zu Quartiersentwicklungen. „Wir möchten, dass das Wohnen bezahlbar bleibt, dass sich viele Menschen in Hamburg das Wohnen zu angemessenen Bedingungen leisten können und dass die neuen Wohnungen – ob freifinanziert oder öffentlich gefördert – in Funktionalität und Typologie den unterschiedlichen Lebensentwürfen der Menschen entsprechen“, so Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen.

Die Untersuchungen werden wissenschaftlich durch die HafenCity Universität Hamburg in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut ALP begleitet. Laut Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sind in Hamburg seit 2011 über 119.000 neue Wohnungen genehmigt und 85.000 Wohnungen fertiggestellt worden. Allerdings, so die Behörde, können sich die Wohnbedürfnisse der Einwohner ändern. Daher hofft sie bei den Untersuchungen auch auf eine rege Beteiligung.

Quelle: hamburg.de
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Bauen: FHWS erforscht Beton

Den „Digitalpreis der Vogel Stiftung Dr. Eckernkamp“ erhielt nun ein Team um Prof. Dr. Christian Fischer und die Doktorandin Hannah Drenkard von der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt (FHWS). Das Team erforscht den Widerstand von Betons gegenüber Chloriden aus Tausalzen oder Meerwasser. Dabei gehen Prof. Dr. Christian Fischer und Hannah Drenkard (Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen im Labor für Werkstoffe im Bauwesen) unter anderem der Frage nach, wie neue Zemente konzipiert werden können.

Das Problem an bestehenden Zementen ist, dass der einbetonierte Stahl darin rosten kann. Grund dafür sind laut FHWS sogenannte Chloride. Diese können dazu führen, dass der natürliche Korrosionsschutz des Betons zerstört wird und das Stahl im Beton zu rosten beginnt. Die FHWS hat nun eine Methode entwickelt, mit der beispielsweise das in der Realität sehr langsame Eindringen von Tausalzen im Schnellverfahren betrachtet werden kann.

„Die bisher mehrheitlich analog und manuell geprägten Prüfverfahren zum Nachweis der Dauerhaftigkeit sollen mittels digitaler Prüf- und Auswertemethoden zuverlässiger und schneller gemacht werden. So können die auf neuen Zementen basierenden Betone beispielsweise schneller auf ihren Widerstand gegenüber schädlichen Chloriden aus Tausalzen geprüft werden“, erklärt Prof. Dr. Christian Fischer. Ziel der Untersuchungen ist es auch herauszufinden, wie Beton langlebiger werden kann und wie sich infolgedessen die CO2-Emissionen senken lassen, die bei der Herstellung entstehen.

Quelle und weitere Informationen: idw-online.de
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Klimawandel: Broschüre zum Schutz von Wohngebäuden bei Extremwettereignissen

Welche Maßnahmen Wohngebäude in Deutschland vor Extremwetterereignissen wie Überflutungen, Hagel und Sturm schützen können, beantwortet das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in Zusammenarbeit mit der Universität Stuttgart. In der Broschüre „Klimaangepasste Gebäude und Liegenschaften – Empfehlungen für Planende, Architektinnen und Architekten sowie Eigentümerinnen und Eigentümern“ erhalten Interessenten unter anderem einen Überblick über den vom Menschen verursachten Klimawandel und das Bauwesen sowie Handlungsempfehlungen für Liegenschaft und Gebäude.

Das BBSR weist neben bautechnischen und baukonstruktiven auch auf naturbasierte Lösungen hin, die die Wohngebäude bei Extremwettereignissen schützen können. Dazu zählen beispielsweise Dach- und Fassadenbegrünungen, aber auch Bäume und Sträucher. Pflanzen können laut BBSR nicht nur Schatten spenden und die Umgebung durch Verdunstung kühlen, sondern bei Starkregen auch Wasser speichern und zeitverzögert abgeben.

„Es gibt bereits viele kluge Ansätze für einen klimaangepassten Wohnungsbau“, sagt der Leiter der Abteilung Wohnungs- und Bauwesen im BBSR, Robert Kaltenbrunner, „die Herausforderungen liegen in der Umsetzung. Dazu gehört die Sensibilisierung von Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern. Viele schätzen die Gefahren durch Extremwetter falsch ein. Auch Planende sowie Architektinnen und Architekten sind gefordert: Sie sollten – neben dem Klimaschutz – auch die Anpassung an den Klimawandel in der Gebäudeplanung weitaus stärker als bisher mitdenken“. Die Broschüre ist kostenlos unter bbsr.bund.de abrufbar.

Quelle: bbsr.bund.de
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Entscheidung: BGH verhandelt interessanten Fall

Muss eine Eigentümergemeinschaft für die Kosten eines Leitungswasserschadens in einer einzelnen Wohnung aufkommen, wenn die Versicherung diese nur noch teilweise erstattet? Dieser Frage geht der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Verhandlungstermin am Freitag, 16. September, 9 Uhr, nach. Vorab war der Fall bereits am Amtsgericht Köln (AZ: 204 C 171/19) sowie am Landgericht Köln (AZ: 29 S 146/20) gelandet.

Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: In einer Wohnung in Köln treten aufgrund von mangelhaften Leitungen (Kupferrohren) wiederholt Leitungswasserschäden auf. Allein 2018 beliefen sich die Kosten hierfür auf rund 85.000 Euro. Die Eigentümergemeinschaft verfügt über eine Gebäudeversicherung, die auch Leitungswasserschäden abdeckt – ohne dabei zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Bisher hat die Eigentümergemeinschaft bei einem Leitungswasserschaden ein Unternehmen mit der Beseitigung beauftragt. Die Kosten, auch für Schäden am Sondereigentum, wurden vom Gemeinschaftskonto gezahlt.

Aufgrund der Schadenshäufigkeit verlangt die Versicherung nun aber eine Selbstbeteiligung von 7.500 Euro. Bei einem Wasserschaden müssten daher alle Eigentümer tief in die Tasche greifen. Dagegen hat nun die Eigentümerin einer Einheit geklagt, in der bislang keine Wasserschäden aufgetreten sind. Sie möchte nicht für Schäden aufkommen, die nur am Sondereigentum der Beklagten entstanden sind. Da mit dem Urteil verschiedene Vor- oder Nachteile für eine Eigentümergemeinschaft beziehungsweise für die Eigentümer einzelner Wohnungen einhergehen können, bleibt es spannend.

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Wohnzimmer: Leben im Boho-Style

Wie Eigentümer und Mieter ihr Wohnzimmer im Boho-Style einrichten können, erklärt das Portal „schoener-wohnen.de“. Dazu sind unter anderem verschiedene Textilien nötig, die miteinander kombiniert werden müssen. Dabei handelt es sich unter anderem um Kissen, Teppiche und sogenannte Pouf (Hocker). Neben hellen Grundfarben können in einem Wohnzimmer im Boho-Style auch Töne wie Rosa, Violett oder Blau zum Einsatz kommen. Dennoch sollte bei der Farbwahl auf ein harmonisches Gesamtbild geachtet werden.

Im Hinblick auf Muster sieht es allerdings anders aus: Diese können wild miteinander kombiniert werden. Angesagt sind laut „schoener-wohnen.de“ beim Boho-Style beispielsweise Wohntextilien mit Batik, Ethno-Prints und Makramee. Im Hinblick auf die Möbel können die Fans alte und neue Stücke miteinander kombinieren. Als Materialien für diese sind viele unterschiedliche Materialien geeignet – angefangen von Bambus über Holz bis hin zu Rattan.

Wer in seinem Wohnzimmer für Ordnung sorgen möchte, kann dies beispielsweise mit Körben oder Holztruhen, in denen Gegenstände verschwinden können. Als natürliche Lichtquellen und Deko-Artikel können unter anderem Laternen und Kerzen gewählt werden. Auch Pflanzen in entsprechenden Körben oder Blumenampeln sorgen für eine Wohlfühl-Atmosphäre. Alle Tipps zum Boho-Style finden Interessenten auf schoener-wohnen.de.

Quelle: schoener-wohnen.de
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