Urteil: Ausländische Meldeadresse schließt gemeinsamen Haushalt in Deutschland nicht aus

Auch wenn eine Ehefrau eine weitere Meldeadresse im Ausland hat, schließt das nicht aus, dass sie in Deutschland zusammen eine Wohnung mit ihrem Ehemann bewohnt (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urt. v. 17.03.2022, 33 C 2294/21 (29)). Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main kürzlich entschieden.

Im vorliegenden Fall war ein Ehemann 2020 verstorben. Dies teilte der Sohn der Vermieterin mit und forderte von ihr eine Wohnungsgeberbestätigung für seine Mutter an. Die Vermieterin jedoch kündigte das Mietverhältnis und klagte auf Räumung der Wohnung. Grund dafür war, dass die Ehefrau ihrer Meinung nach keinen gemeinsamen Haushalt mit ihrem Ehemanne geführt habe und auch nie von den Nachbarn gesehen worden sei.

Die Räumungsklage blieb erfolglos, denn das Gericht war vom Bestehen eines gemeinsamen Haushalts überzeugt. Die Beweisaufnahme habe zwar ergeben, dass die Beklagte auch eine Meldeanschrift in der Türkei unterhielt. Diese diene aber lediglich dem leichteren Abschluss von Rechtsgeschäften bei längeren Auslandsaufenthalten. Zudem habe die Beklagte ihre zurückgezogene Lebensweise nachvollziehbar erklären können. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/AZ: 33 C 2294/21 (29)
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Küche: Diese modernen Helferlein liegen im Trend

Die Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK) weist auf Küchengeräte hin, die Funktion und Optik miteinander vereinen. So können beispielsweise neue Marken-Kaffeevollautomaten nicht nur mit ihrem Aussehen punkten, sondern auch mit einer schnellen und intuitiven Bedienung aufwarten und eine große Auswahl an Kaffee- und Milchspezialitäten zubereiten, wahlweise mit einem besonders energiesparenden oder zeitoptimierten Betrieb.

Geräte wie moderne Kaffeevollautomaten sind mittlerweile per App über das Smartphone oder Tablet oder auch per Sprachbefehl steuerbar. Wer es in der seiner Küche stilvoll haben möchte, könne Geräte wie Kaffeevollautomaten, Wasserkocher und Toaster in derselben Farbe bestellen. Im Trend liege zurzeit ein mattes Dunkelgrau. Neben den intuitiv bedienbaren Küchengeräten hat die AMK aber noch einen weiteren Trend ausgemacht: das Indoor Gardening.

Bei diesem Trend wird beispielsweise auf der Küchenplatte oder an der Küchenwand ein Kräutergarten geschaffen. Auch für diesen gibt es lauf AMK bereits die passende Technik, die die Lichtintensität, Wellenlänge und die Bewässerungszyklen einstellt. Zudem kann man sich bei einem intelligenten Kräutergarten per App kann darüber informieren lassen, was wann verzehrbereit ist und geerntet werden kann.

Quelle sowie weitere Informationen: moebelindustrie.de
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CO2-Steuer: Das kommt auf Vermieter zu

Besonders in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Thüringen müssen Vermieter ab 2023 mit hohen CO2-Steuern rechnen. Das geht aus einer Studie des digitalen Immobilienmanagers objego hervor. Laut dieser wiesen 2021 in Mecklenburg-Vorpommern 41,8 Prozent der Wohngebäude die schlechtesten Energieeffizienzklassen G und H auf, in Berlin 38,7 Prozent und in Thüringen 35,5 Prozent.

Ab 2023 werde bei einer durchschnittlichen unsanierten Wohnung mit 92 Quadratmeter mit Ölheizung ab 2023 eine CO2-Abgabe von bis zu 270 Euro fällig. Davon entfallen 243 Euro auf den Vermieter. Der Mieter müsste die restlichen 10 Prozent zahlen, in diesem Fall 27 Euro. Es gilt: Je niedriger der CO2-Außstoß ist, desto weniger CO2-Steuern muss der Vermieter zahlen. Bei einer Immobilie mit der bestens Energieeffizienzklasse A+ werden beispielsweise keine Steuern fällig.

In Hamburg fallen nur 12,5 Prozent der Immobilien in die Energieeffizienzklassen G und H, somit kommen die Vermieter dort in diesem Hinblick im vergleich zu den anderen Bundesländern am günstigsten weg. objego zeigt in einer Grafik auch die Verteilung der Energieeffizienzklassen nach Bundesland und schlüsselt die CO2-Steuerabgaben für eine durchschnittlich große Wohnung von 92 Quadratmetern mit Ölheizung anhand der Energieeffizienzklassen auf.

Quelle und weitere Informationen: objego.de
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Wohnungsbau: zdb-Hauptgeschäftsführer fordert mehr Stabilität am Wohnungsmarkt

Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (zdb), Felix Pakleppa, geht nicht davon aus, dass die 400.000 von der Bundesregierung angestrebten Wohnungen in diesem Jahr noch gebaut werden können. „Mit rund 293.400 fertig gestellten neuen Wohnungen sind wir im vergangenen Jahr deutlich hinter der Erwartung und der Prognose geblieben. Wir müssen leider davon ausgehen, dass es in diesem Jahr auch nicht mehr werden“, sagt Felix Pakleppa angesichts der kürzlich vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten Fertigstellungszahlen.

Demnach wurden 2021 in Deutschland 293.393 Wohnungen fertiggestellt. Das waren 12.983 weniger als im Vorjahr, was einem Minus von 4,2 Prozent entspricht. Die Zahl neuer Wohnungen in Einfamilienhäuser ging um über 10,4 Prozent und in Mehrfamilienhäuser um 3,6 Prozent zurück. Laut Felix Pakleppa dürfte dies die Folge der Coronapandemie sein, unter anderem durch deutlich gestörte Lieferketten und damit verbundene Lieferprobleme, aber auch Zurückhaltung bei den privaten Bauherren angesichts ungewisser Zukunftsaussichten und Förderbedingungen.

„Um mehr Stabilität im Wohnungsmarkt zu bekommen, brauchen wir solide und dauerhafte Rahmenbedingungen und kein Förderchaos. Und wir brauchen vor allem eine auskömmliche Förderung der von der Bundesregierung intendierten neuen energetischen Standards. Zudem müssen wir über eine eigene Rohstoffpolitik und Freihandelszonen sprechen, die uns bei solchen Krisen unempfindlicher machen“, fordert Felix Pakleppa. Ansonsten würde der Wohnungsbau weiter rückgängig sein und auch in diesem Jahr deutlich unter die 300.000 Marke fallen.

Quelle: zdb.de/destatis.de
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Solar Decathlon Europe: Veranstaltung zu nachhaltigem Bauen

Der Solar Decathlon Europe, laut Veranstalter der weltweit größte universitäre Wettbewerb für nachhaltiges Bauen und Wohnen, wird erstmals in Deutschland ausgerichtet. Die Veranstaltung ist auch für die breite Öffentlichkeit zugänglich: Von Freitag, 10. Juni, bis Sonntag, 26. Juni, können Besucher dort bei freiem Eintritt mehr zum nachhaltigen Bauen und Wohnen, zur Architektur und zum Klimaschutz zum Anfassen erfahren.

Zu sehen sind unter anderem 18 voll möblierte, ein- bis zweigeschossige Hausprototypen, bei denen die Studierenden auf umweltfreundliche Baumaterialien wie Stroh und Hanf, organische Baustoffe wie Pilze, Solarzellen und Photovoltaik, moderne Belüftungs- und Heizsysteme sowie grüne Fassaden und Dachgärten setzen. Darüber hinaus können Besucher auch das weltweit erste im 3D-Druck hergestellte Gebäude auf Zellulosebasis erkunden.

Beim Solar Decathlon Europe gibt es an jedem Veranstaltungstag einen anderen Themenschwerpunkt – von Architektur und Design über Holzbau und Handwerk bis hin zu Innenarchitektur und Lichtdesign. Der Eintritt zum Solar Decathlon Europe ist frei. Aus organisatorischen Gründen benötigen Besucher kostenlose Tickets. Diese sind im Vorfeld auf der Veranstaltungswebsite oder für Einzelpersonen auch vor Ort in der Alten Glaserei, Juliusstraße 12, Wuppertal, erhältlich.

Quelle und weitere Informationen, auch zu den Wettbewerben: sde21.eu/de/
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E-Parkplatz: Beim Bau ist Rücksichtnahmegebot zu beachten

Eigentümer müssen sich auch dann an das Rücksichtnahmegebot im Baurecht halten, wenn sie Parkplätze für Elektrofahrzeuge errichten möchten (VG 13 K 184/19). Das hat kürzlich das Verwaltungsgericht in Berlin entschieden. Im vorliegenden Fall wollte eine Eigentümerin eines Grundstücks in Berlin-Prenzlauer Berg fünf Parkplätze mit zwei Elektroanschlüssen errichten.

Auf dem Grundstück befinden sich zwei Immobilien, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Parkplätze sollten im zweiten Hinterhof errichtet werden, in dem sich eine Remise befindet. Das Bezirksamt lehnte den Bau ab – aufgrund der Schallimmissionen, die von Elektrofahrzeugen ausgehen könnten. Die Eigentümerin erhob Klage. Sie meint unter anderem, dass Elektroautos die Umgebung kaum beeinträchtigen und dass von einer Ruhezone im Hinterhof nicht die Rede sein könne.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. In Ermangelung eines Bebauungsplans sei das Vorhaben an seiner konkreten Umgebung zu messen und wegen eines Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme unzulässig. Die Betroffenen seien hier unzumutbar beeinträchtigt. Aller Voraussicht nach würden die Geräusche des Türen- und Kofferraumschlagens die zulässigen nächtlichen Werte überschreiten. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Quelle und weitere Informationen: berlin.de/VG 13 K 184/19
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Küche: Aktuelle Farbtrends

Welche Farben in Küchen aktuell im Trend sind, verrät das Portal „freundin.de“. In seien zurzeit die Farben Weiß, Grün und Taubengrau. Nicht mehr im Trend liegen aktuell die Farben Rosa, Anthrazit und Babyblau. Das Portal nennt auch einige Gründe dafür, warum das so ist. Weiß beispielsweise wirke zeitlos, Grün strahle Frische aus und Taubengrau, auch genannt Taupe, wirke sehr einladend.

Warum Rosa out ist, erfahren Interessenten im Artikel hingegen nicht, dafür aber, warum man in der Küche nicht auf die Farben Anthrazit und Babyblau setzen sollte. Ein dunkles Anthrazit mache den Raum klein und dunkel, an der Farbe Babyblau sehe man sich zu schnell satt. Um nicht diese, sondern die Trendfarben in die Küche zu bringen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. So können Fliesen, Schränke oder Textilien in entsprechenden Farbtönen eingesetzt werden.

Neben dem Artikel zu den aktuellen Farbtrends in Küchen finden Interessenten auf dem Portal unter anderem auch Beiträge zu Möbeln und Haushaltswaren, in die etwas mehr Geld investiert werden sollte, zu Einrichtungstipps für kleine Wohnungen sowie zu Do-it-yourself Ideen für mehr Frische in der Wohnung. Darüber hinaus werden in einem Artikel auch Tipps dazu gegeben, die Wohnungen sofort luxuriöser aussehen lassen sollen.

Quelle und weitere Informationen: freundin.de
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Mobilitätskonzept: Berechnungstool für Kommunen und Investoren

Können Investoren den Bau von Stellplätzen beim Wohnungsneubau reduzieren und lassen sich dadurch Flächen sparen, wenn sich in unmittelbarer Umgebung U-Bahn-Stationen, Carsharing-Angebote oder Mietradsysteme befinden? Wie viele Stellplätze sind dann noch nötig? Welche rechtlichen Gegebenheiten sind zu beachten? Diesen Fragen geht das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag des Bayerischen Bau- und Verkehrsministeriums nach. Neben den Ergebnissen hat das Difu nun auch ein Berechnungstool veröffentlicht, das darüber Aufschluss liefern soll.

Bei diesem Berechnungstool handelt es sich um eine Excel-Liste, in der unter anderem Angaben zu den Kosten fürs Quartier, zu den Stellplätzen und zu den Maßnahmen für ein Mobilitätskonzept gemacht werden können. Insbesondere Kommunen und Investoren sollen so auf Basis einer Kosten-Nutzen-Rechnung Auskunft darüber bekommen, wann sich ein Mobilitätskonzept lohnt. Experten aus Wissenschaft, Kommunen und Wohnungsbau- und Verkehrsunternehmen haben ihr Wissen aus der Praxis in die Machbarkeitsstudie mit eingebracht. Das Berechnungstool können Interessenten über die Seite stmb.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung/modellvorhaben/mobilitaetskonzepte/index.php abrufen.

„Viele bayerische Kommunen entwickeln bereits gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft und Verkehrsunternehmen Mobilitätskonzepte in Wohnquartieren. Eine zentrale Stellschraube dafür ist das Management der Stellplätze im privaten und öffentlichen Raum“, so der bayerische Bau- und Verkehrsminister Christian Bernreiter. Voraussetzung für die Verknüpfung von neuen Wohnungsbauvorhaben mit Mobilitätskonzepten seien entsprechende Handlungsspielräume in den kommunalen Stellplatzsatzungen. Damit werde Kommunen die Möglichkeit eröffnet, die Anzahl der Stellplätze mithilfe von Mobilitätskonzepten flexibler und bedarfsgerechter zu steuern.

Quelle: stmb.bayern.de
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Handwerk: Deutsche Fliesenleger wollen Titel verteidigen

Beim PCI-Alpencup in Augsburg treten 14 Nachwuchs-Fliesenleger aus 14 Nationen von Donnerstag, 7. Juli, bis Freitag, 8. Juli, gegeneinander an. Für Deutschland werden Philip Großkopf aus Flensburg und Malte Laurich aus Vreden teilnehmen. Die beiden gewannen bereits im vergangenen Jahr den PCI-Alpencup und möchten ihre Titel nun verteidigen.

Ihr Können haben die beiden bereits bei dem Qualifikationswettbewerb im oberbayrischen Seebruck unter Beweis gestellt. Bei diesem mussten die Teilnehmer innerhalb von 22 Stunden eine Dusche mit einer konvexen, also nach außen gewölbten Seite der Vorderwand fliesen. Neben Philip Großkopf und Malte Laurich zeigte auch Yannic Schlachter sein Können, der im Oktober teil an den WorldSkills in China teilnimmt.

Er musste die Christusstatue von Rio de Janeiro wie auch die Landesflagge Brasiliens und den Länderumriss verlegen. Teammanager Andreas Beyer zog nach der Qualifikation ein positives Fazit: „Für Außenstehende waren keine Unterschiede erkennbar.“ Wettbewerben wie der PCI-Alpencup bzw. die WorldSkills dienen der Förderung des Nachwuchses bzw. des Berufsstandes. In Deutschland wird die Fliesen-Nationalmannschaft von mehr als 20 Partnerunternehmen des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes unterstützt.

Quelle und weitere Informationen: zdb.de
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Klimaschutz: Publikumspreis „Blauer Kompass“ wird per Online-Abstimmung vergeben

Noch bis Mittwoch, 8. Juni, können Interessenten darüber entscheiden, wer den Publikumspreis „Blauer Kompass“ für vorbildliche Projekte der Klimaanpassung erhält. Aus den 240 im Bundesumwelt- und verbraucherschutzministerium (BMUV) und Umweltbundesamt (UBA) eingegangen Bewerbungen wurden 20 Projekte nominiert.

Der Bundespreis „Blauer Kompass“ wird in diesem Jahr erstmals gemeinsam durch das BMUV und das UBA ausgerichtet. Ziel des Wettbewerbs ist es, innovative, wirksame und nachhaltige Lösungen für die Vorsorge und die Anpassung an die Folgen der globalen Erdüberhitzung, wie Hitze, ⁠Dürre⁠ und ⁠Starkregen⁠, zu präsentieren.

Die 240 Einreichungen wurden in einem ersten Auswahlverfahren und mit Unterstützung des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und des Wettbewerbsbüros co2online bewertet. Die 20 Projekte konkurrieren bis Mittwoch, 8. Juni, in einer öffentlichen Internetabstimmung auf umweltbundesamt.de/tatenbank um den Publikumspreis. Das Projekt mit den meisten Stimmen gewinnt 25.000 Euro.

Quelle, weitere Informationen und Abstimmung: umweltbundesamt.de/tatenbank
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