Fliesen: Auf Rutschfestigkeit und Abriebgrad achten

Über Fliesenarten für verschiedene Wohnbereiche informiert das Portal „bauen.de“. Dabei müssen Fliesen unterschiedliche Anforderungen erfüllen. So sind Fliesen im Badezimmer Feuchtigkeit ausgesetzt und sollten zudem rutschfest sein. Hierfür gibt es sogar sogenannte Rutschfestigkeitsklassen, wobei R13 die größtmögliche Rutschfestigkeit bietet. Privatleute sollten mindestens die Rutschfestigkeitsklasse R10 wählen.

Nicht nur im Badezimmer, sondern auch in den Wohnbereichen können Fliesen zum Einsatz kommen. Sie gelten unter anderem als pflegeleicht und hygienisch. Außerdem ist auch eine Fußbodenheizung unter den Fliesen möglich. In Wohnbereichen sollte man laut „bauen.de“ vor allem auf die Abriebklasse achten. Die Abriebklassen unterscheiden sich von Klasse 1 bis Klasse 5, wobei Fliesen mit der Klasse 5 die höchste Abriebbeständigkeit aufweisen.

Während in Räumen wie Küche oder Flur, die schnell verschmutzen, Fliesen mit einem hohen Abriebgrad verlegt werden sollten, reichen Schlafzimmer Fliesen mit einem niedrigen Abriebgrad aus. Neben der Rutschfestigkeit und dem Abriebgrad unterscheiden sich Fliesen auch noch im Hinblick auf das Material: So wird zwischen Keramik- und Natursteinfliesen unterschieden. Welche Fliesen im Trend liegen und worauf beim Verlegen von Fliesen zu achten ist, erfahren Interessenten unter bauen.de.

Quelle: bauen.de
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Energiepreise: GdW fordert unter anderem Unterstützung für Privatleute

Angesichts der steigenden Energiepreise fordert der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) nicht nur ein zeitlich befristetes Kündigungsschutzmoratorium, sondern auch eine Unterstützung von finanziell überforderten Haushalten in Form eines Treuhandfonds. Der GdW betont allerdings, dass diese Unterstützung nicht allein auf Empfänger mit Wohnberechtigungsscheinen beschränkt werden darf, denn so der GdW, „von den Energiepreisexplosionen sind Haushalte bis in die Mitte der Gesellschaft betroffen“.

Neben den Hilfen für Privatleute fordert der GdW aber auch für sozial orientierte Wohnungsunternehmen Liquiditätshilfen. Denn diese müssen für die Vorleistungen, die sie für die warmen Betriebskosten an die Energieversorger zahlen müssen, nun höhere Kredite aufnehmen und geraten dadurch in Zahlungsschwierigkeiten. Laut GdW sind für die Wohnungsunternehmen bereits (Stand: Mitte Juli 2022) Mehrkosten von über 650 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr aufgelaufen.

„Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen und ihre Mieter geraten durch die Energiepreisexplosion zunehmend in finanzielle Probleme. Der in der politischen Diskussion aktuell ins Spiel gebrachte Kündigungsschutz ist bei weitem kein ausreichendes Instrument, um hier wirksam zu helfen. Denn damit bleiben am Ende die Mieter nur dauerhaft auf den immer weiter auflaufenden Schulden sitzen“, so GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Quelle: gdw.de
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Urteil: Mieterhöhungen sind nun leichter möglich

Modernisieren Vermieter eine Mietwohnung, müssen sie die Kosten dafür zwar transparent machen. Eine Aufschlüsselung der einzelnen Posten ist dafür jedoch nicht erforderlich, wie der BGH vor Kurzem urteilte (VIII ZR 337/21, VIII ZR 339/21 und VIII ZR 361/21). In den vorliegenden Fällen waren in Bremen von Vermietern Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt worden und hatten für die Mieter eine Mieterhöhung nach sich gezogen.

Über die Mieterhöhung wurden sie mit einem Schreiben informiert, das eine Anlage über die „Kostenzusammenstellung und Berechnung der Mieterhöhung“ erhielt. In dem Dokument finden sich unter anderem Informationen zu den Gesamtkosten der einzelnen Modernisierungsmaßnahmen, dem umlagefähigen Modernisierungskostenteil sowie zur Berechnung der Mieterhöhung. Die Mieter erachteten die Mietkostenerhöhung aus formellen Gründen für unwirksam und forderten einen Teil der bereits gezahlten Miete zurück.

Dass eine Untergliederung der Kostenpositionen erforderlich ist, damit die Mieter die genauen Posten für die Mietkostenerhöhung nachvollziehen können – wie es die Vorinstanzen meinten –, hält der BGH nicht für erforderlich. Dazu erklärt der BGH: „[…] Die Hürden für die Mieterhöhungserklärung in formeller Hinsicht [dürfen] nicht zu hoch angesetzt werden. Denn eine Überspannung der Anforderungen könnte dazu führen, dass der Vermieter eine inhaltlich berechtigte Mieterhöhung nicht durchsetzen könnte“. Der Anreiz zur Durchführung von – vom Gesetzgeber ausdrücklich erwünschten – Modernisierungsmaßnahmen würde ihm sonst genommen.

Quelle: VIII ZR 337/21, VIII ZR 339/21/VIII ZR 361/21/bundesgerichtshof.de
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Küche: Nischen optimal nutzen

Wie Eigentümer oder Mieter die Nische zwischen Küchenarbeitsplatte nutzen können, weiß die Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK). Für die Nische gibt es dabei mehrere Gestaltungsmöglichkeiten, die schon bei der Auswahl der Nischenrückwand anfangen. Dabei kann zum Beispiel Glas, Glaslaminat oder Echtholz gewählt werden.

An der Nischenrückwand können dann sogenannte Reling- oder Organisationssysteme installiert werden, in denen sich Küchenhelfer wie Besteck, Gewürzdosen oder Vorratsgefäße verstauen lassen. Es sind auch Schienensysteme erhältlich und es gibt unter anderem Halterungen für Weingläser, Handtücher sowie Ladeflächen für Smartphones und iPads.

Spielen können Eigentümer und Mieter auch mit der Beleuchtung. So gibt es laut AMK Wandborde mit eingebauten LED-Lichtbändern, beleuchtete Systemregale oder modulare Design-Relingsysteme mit optionaler LED-Lichtführung. Durch die Installation von Systemen an Nischenrückwänden lässt sich nicht nur Platz sparen, sondern es lassen sich auch optische Highlights setzen.

Quelle: moebelindustrie.de/AMK
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Immobilienwirtschaft: Verbund befürchtet Marktteilung

Steigenden Druck auf dem Investmentmarkt beobachtet der Deutsche Anlage-Immobilien Verbund (DAVE). Einerseits würden sich Verkäufer fragen, ob sie den richtigen Zeitpunkt zum Verkauf verpasst hätten. Andererseits seien Bestandshalter unsicher, wie sich die Anschlusskonditionen bei einer Verlängerung einer bestehenden Baufinanzierung entwickeln würden.

Laut DAVE führen unter anderem steigende Zinsen, die Inflation sowie die Unsicherheiten aufgrund des Ukraine-Krieges zu höheren Eigenkapitalforderungen der Banken und dazu, dass diese genauer hinsehen. So prüfen sie unter anderem verstärkt den Beleihungswert. Dieser gibt an, welche Summe die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung oder eines Verkaufs der Immobilie erhalten würde. Ist der Beleihungswert zu hoch, kommen Finanzierungen aufgrund des erhöhten Risikos nicht mehr zustande.

Für Banken lohnt sich die Vergabe eines Kredites dadurch jetzt unter anderem nur noch für langfristig nutzbare und nachhaltige Immobilien. Deren Preise sind wahrscheinlich höher und die Käufer können vermutlich höhere Kreditraten aufbringen als Käufer von Bestandsobjekten. „Immobilien, die die aktuellen Top-Anforderungen an Ausstattung und Lage nicht mehr erfüllen, sind somit die Verlierer. Hier gehen die Preise runter“, erläutert Gerhard Alles, Schürrer & Fleischer Immobilien. Es entstehe laut Axel Quester von Armin Quester Immobilien „eine Marktteilung in das weiterhin hochpreisige Segment und in fallende Werte bei nicht mehr marktgängigen Objekten“.

Quelle und weitere Informationen: dave-immobilienverbund.de
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Bauhauptgewerbe: Zahl der Auszubildenden steigt, dennoch werden sie gesucht

Obschon die Zahl der Auszubildenden im Bauhauptgewerbe das fünfte Jahr in Folge gestiegen ist, ruft der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) junge Interessenten dazu auf, sich bei einem baugewerblichen Unternehmen zu bewerben. Laut ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa sind viele Ausbildungsplätze noch nicht besetzt, zudem herrsche Personalmangel am deutschen Bau.

In vielen Betrieben können die Jugendlichen laut Felix Pakleppa Ferienjobs nachgehen, die den Einstieg in ein Ausbildungsverhältnis erleichtern können. Mit Bezug auf die von der SOKA-Bau (Sozialkassen der Bauwirtschaft) zum Stichtag 30. Juni 2022 veröffentlichten Zahlen, gibt es dennoch Grund zur Freude.

„Die Zahl der Auszubildenden im Bauhauptgewerbe steigt das fünfte Jahr in Folge. Derzeit absolvieren rund 40.000 junge Menschen eine Ausbildung am Bau. Das sind 1,5 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Seit 2017 hält damit der erfreuliche Aufwärtstrend bei den Lehrlingszahlen im Bauhauptgewerbe an“, so Felix Pakleppa.

Quelle: zdb.de
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Sonnenschutz: Zustimmung der WEG fast immer erforderlich

Werden Maßnahmen für den Wärmeschutz umgesetzt, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) diesen fast immer zustimmen. Das gilt dann, wenn dabei das Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Darauf weist der Verein Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Besonders bei größeren Maßnahmen wie einer Dach- und Fassadendämmung rät der WiE Eigentümern dazu, sich vorab über die Kosten zu informieren. Außerdem sollte vorab herausgefunden werden, ob eine doppelt qualifizierte Mehrheit der Eigentümer den Maßnahmen zustimmt. Denn nur dann müssen alle Eigentümer zahlen. Bei einer einfachen Mehrheit zahlen laut WiE nur die Eigentümer, die für die Maßnahmen gestimmt haben.

Im Hinblick auf den Wärmeschutz sind Rollläden und Außenjalousien vor Fenstern und Balkon- und Terrassentüren laut WiE am effektivsten. Doch auch diese dürfen von den Eigentümern nicht einfach so angebracht werden. Denn auch hierfür ist ein Beschluss der WEG erforderlich. Grund dafür ist, dass Fenster zum Gemeinschaftseigentum zählen. Innenliegenden Sonnenschutz hingegen können Eigentümer meist ohne die Zustimmung der WEG anbringen, es sei denn, sie müssen dazu Löcher in die Fensterrahmen bohren.

Worauf Eigentümer bei baulichen Veränderungen achten müssen, hat der WiE im Ratgeber „Das neue Wohnungseigentumsgesetz für Wohnungseigentümer*innen. XY aufgelöst: Ein Verbraucherratgeber mit Fallbeispielen aus der Krimiwelt“ aufgeführt. Auf 360 Seiten fassen die Autorinnen Gabriele Heinrich und Sabine Feuersänger anhand von Fallbeispielen Informationen zum Thema zusammen. Der Ratgeber kostet 25,90 Euro zzgl. Versandkosten für Mitglieder, Nicht-Mitglieder zahlen 34,90 Euro zzgl. Versandkosten. Der Ratgeber kann über die Seite wohnen-im-eigentum.de/shop/ratgeber bestellt werden.

Quelle: wohnen-im-eigentum.de
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Kündigungsschutz: BGH urteilt

In Berlin profitieren Mieter von einem zehnjährigen Kündigungsschutz, und zwar immer dann, wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll. In einem aktuellen Urteil (VIII ZR 356/20) stellt der Bundesgerichtshof klar, dass „die Kündigungssperrfrist nach Bildung und Veräußerung von Wohnungseigentum im Sinne des § 577a Abs. 1 BGB für das gesamte Gebiet von Berlin auf zehn Jahre festlegt“ wirksam ist.

Zudem hebt der BGH hervor, dass die Kündigungsschutzklauselverordnung des Landes Berlin sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit dem Bundesrecht in Einklang steht. Durch die Kündigungssperrfrist sollen Mieter vor willkürlichen Eigenbedarfskündigungen geschützt werden, die den Bestandsschutz für den Mieter besonders gefährden.

Willkürliche Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlung des vermieteten Wohnraums in eine Eigentumswohnung und Veräußerung an einen neuen Eigentümer stellen nach der Auffassung des Gesetzgebers auch die Rechtfertigung für die verlängerte Kündigungssperrfrist dar. Das vollständige Urteil können Interessenten unter juris.bundesgerichtshof.de lesen.

Quelle: VIII ZR 356/20/juris.bundesgerichtshof.de
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Küche: Elemente aus Glas

Tipps dazu, wie Glas in Küchen eingesetzt werden kann, gibt die Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK). So kann es zum Beispiel als beleuchtete Nischenrückenwand, als Küchenarbeitsplatte oder als Raumteiler zwischen Koch- und Wohnbereich genutzt werden. Eine Nischenrückenwand lässt sich laut AMK individuell gestalten, zum Beispiel in der Lieblingsfarbe, in eigenem Wunschdekor oder mit einem angebotenen Motivdekor.

Küchenarbeitsplatten aus Glas zeichnen sich nicht nur Hygiene aus, sondern können auch optische Highlights setzen, und zwar durch eine Metallic-Optik wie Silber, Kupfer und Messing. Vorteilhaft ist laut AMK aber auch die besonders weiche Haptik einer Küchenarbeitsplatte aus Glas. Für die Farbwahl gibt es bei diesen ebenfalls unterschiedliche Möglichkeiten, zum Beispiel kann eine auf die Möbel abgestimmte Farbe eingesetzt oder es kann mit der Küchenarbeitsplatte ein Akzent gesetzt werden.

Als Raumteiler aus Glas eignen sich zum Beispiel Vitrinenschränke. Ebenfalls gewählt werden können laut AMK beleuchtete und dekorierte Glasregale, die für einen eleganten Übergang zwischen dem Koch- und Wohnbereich sorgen. Neben Nischenrückwänden, Küchenarbeitsplatten und Raumteilern kommt Glas auch bei Dunstabzugshauben, bei Hängeschränken oder in Schubläden vor. Weitere Informationen zu den Einsatzmöglichkeiten von Glas in der Küche erhalten Interessenten unter amk.de.

Quelle: amk.de
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Analyse: Empirica Regio bringt Immobilienpreisindex heraus

Unter dem Titel „Dem Schweinezyklus geht das Futter aus“ hat Empirica Regio den Immobilienpreisindex 2/2022 herausgebracht. Aus diesem geht hervor, dass die Mieten für Eigentumswohnungen sich gegenüber dem letzten Quartal um 2,0 Prozent erhöht haben. Somit haben sich die Mieten für Eigentumswohnungen erstmals seit langem stärker erhöht die Kaufpreise für diese (1,1 Prozent gegenüber dem letzten Quartal).

Aus dem Immobilienpreisindex geht des Weiteren hervor, dass sich die Neubaumieten deutschlandweit in den vergangenen zehn Jahren um 42 Prozent erhöht haben, in den kreisfreien Städten um 41 Prozent und in den Landkreisen um 44 Prozent. Zu den drei teuersten Städten im Mietpreisranking (Neubauwohnungen) zählen laut Empirica Regio München, Frankfurt und Berlin. Das Kaufpreisranking führen bei Neubauwohnungen München, Frankfurt und Stuttgart an.

Empirica Regio weist im Zusammenhang mit dem Immobilienpreisindex darauf hin, dass der Immobilienmarkt zyklisch ist und die Immobilienbrache heute vor Herausforderungen wie zu wenig Bauland, verschärftem Baurecht und steigenden Zinsen steht. Der Immobilienpreisindex ist unter empirica-institut.de kostenlos abrufbar. Einen kurzen Artikel zum Thema gibt es auch von Empirica-Regio-Geschäftsführer Dr. Reiner Braun ist, und zwar unter linkedin.com/pulse/dem-schweinezyklus-gehts-futter-aus-reiner-braun/.

Quellen: empirica-regio.de/empirica-institut.de/linkedin.com/pulse/dem-schweinezyklus-gehts-futter-aus-reiner-braun/
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