Privatvermietung: Besondere Herausforderung durch Energiekrise

Die Energiekrise stellt besonders private Vermieter vor Herausforderungen. Dieser Auffassung ist „Haus & Grund“, der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. „Unsere Mitglieder sagen uns, dass sie den Pfad weg von fossilen Energien und zu weniger Energieverbrauch weitergehen wollen, aber zunehmend auf Hürden treffen“, so Haus-&-Grund-Präsident Kai Warnecke.

Konkret zeigt sich folgendes Problem: Aus der Mitgliederstudie „Private Vermieter in Deutschland“ des Zentralverbands geht hervor, dass rund 70 Prozent der befragten privaten Vermieter eine Gasheizung zur Wärmeversorgung ihrer vermieteten Wohnung beziehungsweise ihres vermieteten Hauses nutzen. Etwa 25 der Befragten plant in den kommenden fünf Jahren eine Erneuerung der Heizung.

Jedoch macht ihnen bei ihren Planungen ihre finanzielle Situation womöglich einen Strich durch die Rechnung. So geben rund 50 Prozent der Befragten „fehlende Rentabilität“ als Grund dafür an, keine Modernisierungsmaßnahmen an ihrem Mietobjekt durchführen zu können. Haus & Grund fordert daher einige Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für private Vermieter, darunter dauerhaft ausgestattete und nur für private Vermieter zugängliche Fördertöpfe für die energetische Gebäudesanierung.

Quelle und weitere Informationen: hausundgrund.de
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Neubau: Energie-Plus-Häuser produzieren selbst Energie

Bauherren können mittlerweile auch sogenannte Energie-Plus-Häuser errichten lassen. Darauf weist das Portal „effizienzhaus-online.de“ hin. Bei Energie-Plus-Häusern handelt es sich um Häuser, durch die sich nicht nur Energie sparen lässt, sondern durch die auch Energie produziert werden kann.

Das Prinzip der Energie-Plus-Häuser basiert auf einer effizienteren Gebäudenutzung und damit verbundenen Energieeinsparungen einerseits und der dezentralen Produktion von Strom und Wärme andererseits. Laut effizienzhaus-online.de sind Energie-Plus-Häuser nicht energieautark, sondern können in produktionsschwachen Zeiten auch Energie aus dem Netz beziehen.

Entsprechende Häuser müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen. So sollten sie beispielsweise gedämmt sein, über Wärmepumpen verfügen, mit einer Solaranlage ausgestattet und mit einer Lüftungsanlage versehen sein. Entscheidet sich jemand für den Bau eines solchen Hauses, gibt es Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Quelle: effizienzhaus-online.de
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Energie: Das ändert sich

Im Energiebereich gibt es 2023 einige Neuerungen. Über diese informiert die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Verbraucher sollten unter anderem die Energieeffizienzvorschriften für Neubauten, die Begrenzung der Energiepreise und die Förderung von Energiesparinvestitionen auf dem Schirm haben. So gelten ab 2023 beispielsweise striktere Anforderungen an Neubauten im Hinblick auf den Primärenergiebedarf.

Zudem kommen die sogenannte Gaspreisbremse und die Strompreisbremse für private Haushalte, kleine und mittelständische Unternehmen. Von März 2023 bis April 2024 soll der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Der Strompreis wird durch die Strompreisbremse auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies Begrenzung gilt allerdings nur für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

Wer Energiesparmaßnahmen durchführen und fördern lassen möchte, sollte vorab prüfen, ob diese tatsächlich förderfähig sind. So sollen künftig beispielsweise nur noch Heizungen gefördert werden, die auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energie betrieben werden. Über weitere Neuerungen im Energiebereich können sich Interessenten unter verbraucherzentrale-energieberatung.de informieren.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Urteil: Jahresentgelt von Bausparkasse unzulässig

Die BHW-Bausparkasse darf in der Ansparphase von Bausparverträgen kein Jahresentgelt verlangen. Das entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH, AZ: XI ZR 551/21). Im vorliegenden Fall hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die genannte Bausparkasse geklagt. Diese hatte von ihren Kunden mit Bausparkonto eine jährliche Gebühr von 12 Euro verlangt.

Zu Unrecht, wie der BGH entschied. Die Erhebung eines Jahresentgelts in der Ansparphase eines Bausparvertrags sei mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar und benachteilige die Bausparer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Das aktuelle Urteil aus Karlsruhe betrifft zwar nur eine Vertragsklausel der BHW-Bausparkasse, wird aber auch für andere Bausparkassen als wegweisend eingestuft. Denn auch entsprechende Vertragsklauseln anderer Bausparkassen könnten für unwirksam erklärt werden.

Laut des Verbands der privaten Bausparkassen gibt es in Deutschland rund 24 Millionen Bausparverträge und laut Verbraucherzentrale erheben „viele Bausparkassen […] in der Sparphase eine Kontogebühr“. Betroffenen Kunden rät die Verbraucherzentrale nun, die gezahlten Kontogebühren zurückverlangen – am besten per Einschreiben.

Quellen: bundesgerichtshof.de/AZ: XI ZR 551/21; vebraucherzentrale.de; bausparkassen.de
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Messe: Naturgartentage 2022

Bei den Naturgartentagen 2022 können Mitglieder des Vereins „NaturGarten“ sowie Interessenten unter anderem mehr zu Themen wie „Wiesen anlegen & pflegen“ und „Säume planen & gestalten“ erfahren. Die Naturgartentage finden von Donnerstag, 2. Februar, bis Sonntag, 5. Februar, in der Stadthalle Hagen statt. Während sie von Donnerstag bis Samstag wohl hauptsächlich Vereinsmitglieder ansprechen dürften, ist der Sonntag auch für die Öffentlichkeit gedacht.

Denn dann findet der sogenannte „Markt der Möglichkeiten“ statt. Bei diesem können neben den Messeteilnehmern auch Gewerbetreibende (gegen eine geringe Standgebühr) Produkte und Ideen ausstellen, die der Bildung und der Information über Naturgärten dienen. Besucher können für Sonntag an der Tageskasse eine Karte erwerben. Der Eintritt beträgt 37 Euro und ist bar zu entrichten.

Die Naturgartentage können aber nicht nur in der Stadthalle Hagen besucht werden (Wasserloses Tal 2, 58093 Hagen), sondern es kann auch online an ihnen teilgenommen werden. Mehr zum vollständigen Programm, über die Kosten für Vereinsmitglieder und Nichtmitglieder sowie über die Anmeldemöglichkeiten erfahren Interessenten unter naturgartentage.de.

Quelle: naturgartentage.de
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Studie: Preiseinbrüche bei Immobilien zu erwarten

Preiseinbrüche von bis zu zehn Prozent bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen in Deutschland – diese Entwicklung prognostiziert Studienautor Konstantin A. Kholodilin aus der Abteilung Makroökonomie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Gemeinsam mit seinem Kollegen Malte Rieth hat er die Entwicklungen von Miet- und Kaufpreisen in 97 deutschen Städten untersucht.

Aus der Studie geht auch hervor, dass vor allem Kaufinteressenten tiefer in die Tasche greifen müssen. So hätten sich die Preise für Einfamilien- und Reihenhäuser im vergangenen Jahrzehnt in etwa verdoppelt. Die Preise für Eigentumswohnungen seien im vergangenen Jahrzehnt um rund 150 Prozent gestiegen, die Preise für Baugrundstücke um rund 130 Prozent. Auch die Mieten stiegen im Vergleichszeitraum an, und zwar um rund 56 Prozent. Diese große Diskrepanz der Entwicklungen zwischen den Kauf- und Mietpreisen hält das DIW Berlin allerdings für bedenklich.

Denn Kapitalanleger, die ihre Immobilie durch die Vermietung refinanzieren möchten, oder Privatpersonen, die sich die Miete durch den Erwerb einer Immobilie sparen möchten, stehen nun vor einem Problem. Entwickeln sich die Mieten und Kaufpreise auseinander, könne es zudem zu sogenannten Preisblasen kommen. Dennoch dürfte der Immobilienmarkt laut DIW Berlin vergleichsweise stabil bleiben, denn auch aktuelle Entwicklungen müssten berücksichtigt werden. So kommt es zum Beispiel auch zu steigenden Immobilienpreisen, wenn nur wenige Objekte verfügbar sind, die Nachfrage nach diesen aber hoch ist.

Quelle und weitere Informationen: diw.de
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Policy Brief: Handlungsempfehlungen zum Schutz vor Extremwetterereignissen für Städte

Darüber, wie sich Städte klimafest machen und besser vor Extremwettereignissen schützen können, haben sich mehr als 80 Personen aus 65 deutschen Kommunen in zwei Workshops Gedanken gemacht. In einem sogenannten Policy Brief wurden die zwölf Handlungsempfehlungen des Projekts „ExTrass – ‚Urbane Resilienz gegenüber extremen Wetterereignissen – Typologien und Transfer von Anpassungsstrategien in kleinen Großstädten und Mittelstädten‘“ nun von einem Forschungsteam der Beratungsfirma adelphi, der Universität Potsdam und des Leibniz-Instituts für Raumbezogene Sozialforschung (IRS) veröffentlicht.

Aus dem Policy Brief geht unter anderem hervor, dass rechtliche Rahmenbedingungen geschärft werden müssen. Gesetze wie das Klimaschutzgesetz des Bundes, das Wasserhaushaltsgesetz und das Bundesbodenschutzgesetz sollten daher konkretisiert werden. Zudem sei es laut der Autoren sinnvoll, Klimaanpassung durch Landesgesetze zur Pflichtaufgabe für Kommunen zu machen und die Kommunen dafür mit entsprechenden Finanzmitteln auszustatten.

Mittels eines Monitorings soll außerdem sichergestellt werden, dass festgelegte Klimaanpassungsmaßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden. Wurden die Klimaanpassungsmaßnahmen – wie zum Beispiel die Dachbegrünung von Neubauten – nicht umgesetzt, sollten Bußgelder verhängt werden. Auch sollte nach einiger Zeit der Erfolg der Maßnahmen geprüft werden, zum Beispiel ob die Dachbegrünung tatsächlich anwächst. Weitere Handlungsempfehlungen finden Interessenten im Policy Brief, der kostenlos unter adelphi.de/de/system/files/mediathek/bilder/_ExTrass_Policy_Brief_221114_finaleVersion_b.pdf heruntergeladen werden kann.

Quellen: idw-online.de/adelphi.de
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WEG: Zu wenig Wissen über Sanierungsmöglichkeiten

Viele Wohnungseigentümer finden es schwer, energetische Sanierungen auf den Weg zu bringen und umzusetzen. Das geht aus einer Blitzumfrage des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum (WiE) hervor, an der rund 2.700 Wohnungseigentümer teilgenommen haben.

Anhand der Umfrage wird unter anderem deutlich, dass nur 8 Prozent der befragten Wohnungseigentümer wissen, dass sie in ihren Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Sanierungsbeschlüsse fassen können. Der Rest der Wohnungseigentümer fühlt sich darüber nicht informiert (62 Prozent) oder nur teilweise informiert (30 Prozent).

Den befragten Wohnungseigentümern fehlt es offenbar an grundlegendem Wissen zum Fassen von Beschlüssen und zu den Regelungen der Kostenverteilung in WEG (70 Prozent). Darüber hinaus wünschen sie sich spezielle Energieberatungsangebote (69 Prozent) und Förderprogramme für WEG (60 Prozent). Außerdem benötigen die Wohnungseigentümer Unterstützung bei der Erstellung von Sanierungs- und Finanzierungsfahrplänen (52 Prozent) und halten auch eine energetische Rechtsberatung für erforderlich (49 Prozent).

Quelle und weiter Informationen: wohnen-im-eigentum.de
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Preissteigerung: Vermieter darf Gasversorgung nicht stoppen

Ein Vermieter darf seinen Mietern nicht einfach das Warmwasser abdrehen, auch nicht im Sommer. Das entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt (Aktenzeichen 8 L 1907/22.F). Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter im Sommer aufgrund des Ukraine-Konflikts sowie der damit verbundenen Versorgungsengpässe und Preissteigerungen die Gasversorgung seiner Mieter unterbrochen.

Der Vermieter gab an, seine Mieter dadurch vor Preissteigerungen schützen zu wollen. Außerdem sei er mietvertraglich nicht dazu verpflichtet, Warmwasser bereitzustellen. Darüber hinaus war er der Auffassung, dass die Mieter ihr Warmwasser auch in der Küche hätten zubereiten und im Winter auf Elektroheizungen hätten umsteigen können. Eine ältere, pflegebedürftige Bewohnerin beschwerte sich daraufhin. Sie führte unter anderem an, dass Warmwasser für die Körperhygiene wichtig und auch eine Voraussetzung für gesundes Wohnen sei.

Daraufhin forderte das Wohnungsamt der Stadt Frankfurt den Vermieter (Eigentümer) mit einer wohnungsaufsichtsrechtlichen Verfügung dazu auf, die Gasversorgung der Liegenschaft binnen einer Woche wiederherzustellen. Gegen diesen Bescheid wollte sich der Eigentümer per Eilantrag wehren. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab allerdings der Bewohnerin Recht und folgte damit dem Wohnungsamt. Warmwasser gehöre laut des Verwaltungsgerichts in Deutschland zu den Mindeststandards für menschwürdiges Wohnen. Zudem werden die Kosten für Warmwasser und Heizung durch die Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter getragen. Auch die tatsächlichen Kosten werden ermittelt, und zwar mit der Jahresendabrechnung.

Quelle: verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/AZ: 8 L 1907/22.F
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Reparaturen: Vieles lässt sich auch in Eigenregie durchführen

Sie sind lästig, aber leider immer wieder erforderlich: Kleinere Reparaturen oder die Beseitigung von Schäden an Möbeln in der Wohnung oder im Haus. Damit Mieter oder Eigentümer nicht jedes Mal einen Handwerker anrufen müssen, hat das Portal „schoener-wohnen.de“ einige Tipps zusammengestellt. Weist zum Beispiel ein Möbelstück aus Massivholz eine Kerbe oder Delle auf, könne man auf die betroffene Stelle ein bisschen Spucke geben und über Nacht einwirken lassen.

Die Fasern richten sich durch diese Methode laut „schoener-wohnen.de“ meistens wieder auf und können dann mit Schleifpapier bearbeitet werden. Wem die Methode mit der Spucke zu ekelig ist, kann stattdessen auch ein nasses Tuch oder ein Bügeleisen verwenden. Bei Dellen in Holzböden muss auch nicht gleich ein Austausch erfolgen. Stattdessen können auch günstigere Reparatur-Sets gekauft werden, mit denen sich die Schäden beseitigen lassen.

Um Schäden wie Algen und Moos an Fassaden gar nicht erst entstehen zu lassen, kann auch vorgebeugt werden. Dafür können in Baumärkten sogenannte Algen-Ex-Anstriche gekauft werden, die einmal im Jahr verwendet werden sollten. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass diese ökologisch unbedenklich sind. Wer nichts reparieren, aber seine Immobilie mit einer Photovoltaik-Anlage ausstatten lassen und mehr darüber erfahren möchte, wann diese sich amortisiert hat, sollte vorab einen Rechner benutzen. Einen solchen finden Interessenten unter solaranlagen-portal.com/photovoltaik-rechner.

Quelle: schoener-wohnen.de
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