Analyse: Banken müssen bei Vergabe von Immobilienkrediten genauer hinsehen

Banken werden bei der Vergabe von Krediten an Häuslebauer vorsichtiger. Diese Entwicklung prognostiziert die Prüfungs- und Beratungsorganisationen EY aufgrund einer aktuellen Analyse. „Auf dem Immobilienmarkt hat sich das Blatt gewendet: Die stark gestiegenen Zinsen bremsen die Nachfrage nach Immobilienkrediten, zudem erscheinen Immobilien, deren Preise zwischen Q1 2019 und Mitte 2022 um 35 Prozent gestiegen sind, in vielen Regionen inzwischen überbewertet“, so Robert Melnyk, Leiter des Bereiches Banken und Kapitalmärkte bei EY Financial Services. Banken werden laut Robert Melnyk daher vorsichtiger bei der Kreditvergabe.

Laut EY wird in Deutschland für 2023 ein Rückgang des Immobilienkredit-Bestands um 0,1 Prozent erwartet. Ein Wachstum von 0,5 Prozent wird hingegen für die gesamte Eurozone erwartet. Außerdem habe auch die Erhöhung des sogenannten antizyklischen Kapitalpuffers Einfluss auf den Immobilienmarkt. Dieser wird ab Februar 2023 für risikogewichtete Aktiva von 0 auf 0,75 Prozent angehoben. Außerdem war eine Quote eingeführt worden, nach der der sektorale Systemrisikopuffer auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite 2,0 Prozent betragen soll. Banken müssen dementsprechend Eigenkapital für vergebene Immobilienkredite zurücklegen und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dazu abgehalten, Risiken bei der Kreditvergabe zu reduzieren.

Grund dafür ist wohl auch die Tatsache, dass davon auszugehen ist, dass einige Kreditnehmer ihre monatliche Rate künftig nicht mehr tilgen können. Laut EY wird der Anteil notleidender Kredite am gesamten Kreditvolumen 2023 in Deutschland voraussichtlich von 1,2 Prozent (Stand: Dezember 2022) auf 2,3 Prozent ansteigen. Zuletzt habe es laut EY sehr wenig Kreditausfälle gegeben. Die Prüfungs- und Beratungsorganisation führt dies unter anderem auf die Corona-Hilfsangebote zurück. Es sei nun aber eine Wirtschaftsflaute zu erwarten, die zum Beispiel zum Anstieg von Unternehmensinsolvenzen führt.

Quellen: ey.com/bafin.de
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Hausbau: VPB rät zu naturnahen Gärten

Biodiversität im Hausgarten fördern und Steinwüsten vermeiden – dass sollten Eigentümer laut dem Verband Privater Bauherren (VPB). Der VPB gibt auch einige Tipps dazu, wie dies gelingen kann. So sollten Eigentümer beispielsweise auf insektenfreundliche Hecken mit Gewächsen wie Roter Hartriegel, Feldahorn oder Hainbuche anstelle von Kirschlorbeer- und Thuja-Hecken setzen. Denn letztere seien für die „Natur fast so interessant wie eine Plastikpalme“.

Zudem sollten Eigentümer Monokulturen wie grüne Rasen vermeiden. Besser seien Blumenwiesen mit vielen unterschiedlichen Arten. Aus Liebe zu den Insekten sollten im Garten auch Wildkräuter angepflanzt werden und auf eine überflüssige Beleuchtung sollte verzichtet werden.

Darüber hinaus macht der VPB darauf aufmerksam, dass Insekten unter Laub Schutz suchen und die Laubhaufen daher liegengelassen werden sollten. Wer sich selbst nicht mit dem Gärtnern auskennt oder befassen will, kann auch Landschaftsgärtner oder Landschaftsarchitekten beauftragen. Auf keinen Fall sollten Eigentümer laut VPB eine Steinwüste mit Kies oder Schotter schaffen, denn diese könnten das örtliche Mikroklima sogar negativ beeinflussen.

Quelle: vpb.de
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Digitales: Bayern testet digitale Zwillinge

Mithilfe sogenannter „Digitaler Zwillinge“ will der Freistaat Bayern zum modernen Digitalstaat werden. Bei einem „Digitalen Zwilling“ handelt es sich um die Abbildung eines Objektes aus der realen Welt in die virtuelle Welt. Ziel ist es, mithilfe der digitalen Zwillinge verschiedene Vorgänge zu simulieren. Dabei kann es sich zum Beispiel um Situationen aus dem Straßenverkehr handeln. Mithilfe der digitalen Zwillinge soll unter anderem aber auch herausgefunden werden, wie sich die Energieeffizienz in Städten steigern lässt.

Aktuell werden noch Kommunen gesucht, die beim im Projekt „TwinBy – Digitale Zwillinge für Bayern“ mitmachen möchten. Zurzeit können bis zu 20 Vorhaben bayerischer Kommunen getestet werden. Die Kommunen bekommen beim Aufbau der digitalen Zwillinge Unterstützung vom Bayerischen Digitalministerium und werden beispielsweise von ausgewählten Dienstleistern zu Fragen beraten. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass sich Mitarbeiter aus den Fach- und IT-Bereichen mindestens acht Wochenstunden beim Projekt engagieren.

Bewerben können sich zum Beispiel Verwaltungsgemeinschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Integrierte Ländliche Entwicklungen. Entsprechende Förderanträge können noch bis Dienstag, 31. Januar, eingereicht werden. Die Förderanträge werden zwar von der Bayern Innovativ GmbH als Projektträger auf die Erfüllung der Voraussetzungen geprüft. Werden die Voraussetzungen erfüllt, werden die Förderbescheide für die Projekte allerdings nach ihrem zeitlichen Eingang vergeben, dem sogenannten Prioritätsprinzip. Weitere Informationen erhalten Interessenten auf twinby.bayern/de/startseite.

Quellen: twinby.bayern/de/startseite; stmd.bayern.de
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Urteil: BGH entscheidet bezüglich Beweislastverteilung

Bis zum Bundesgerichtshof (BGH) hat es nun ein Fall geschafft, bei dem eine Weintraube eine entscheidende Rolle spielt (VI ZR 1283/20). Im November 2018 wollte eine Kundin in einem Einrichtungshaus in Kiel einkaufen. Dabei rutschte sie auf einer am Boden liegenden Weintraube aus, stürzte und zog sich dabei so schwere Verletzungen zu, dass ihr letztlich eine Hüftendoprothese implantiert werden musste.

Sie klagte daraufhin zunächst vor dem Landgericht und vor dem Oberlandesgericht auf Schadenersatz. Das Landgericht wies die Klage nach der Beweisaufnahme jedoch ab und auch die Berufung der Klägerin vor dem Oberlandesgericht blieb ohne Erfolg. Als Grund dafür wurde unter anderem angeführt, dass das Einrichtungshaus für das Vorhandensein glitschiger Essensreste nicht generell haften könne. Zudem könne nie ausgeschlossen werden, dass sich derartige Gefahrenstellen auf dem Boden befinden.

Das Berufungsgericht war darüber hinaus der Auffassung, dass die Klägerin erst beweisen muss, dass das Einrichtungshaus keine Sicherungsmaßnahmen getroffen habe. Diesen Beweis habe die Klägerin nicht erbracht. Die Beweislastverteilung sieht der BGH allerdings anders: Denn derjenige, der eine Gefahrenlage – gleich welcher Art – schafft, sei grundsätzlich dazu verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Das Berufungsurteil wird daher aufgehoben und der Fall wird zur neuen Entscheidung ans Berufungsgericht zurückverwiesen.

Quelle: BGH/VI ZR 1283/20
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Polstermöbel: Das ist laut VDM zurzeit in

Bei Polstermöbeln liegen zurzeit modulare Konzepte im Trend. Darauf weist der Verband der deutschen Möbelindustrie (VDM) hin. Die Möbel weisen dabei eine besondere Flexibilität auf. So lassen sich beispielsweise Elemente neu anordnen und umgestalten. Dies ist beispielsweise bei Sofas mit mehreren versetzbaren Elementen, Stühlen mit austauschbaren Beinen oder bei Sofas möglich, die mit unterschiedlichen Stoffen bezogen werden können.

Die Möbel sollen zudem bei Umzügen nicht nur leicht mitgenommen werden können, sondern auch besonders nachhaltig sein. Laut VDM seien viele Anbieter derzeit auf der Suche nach nachwachsenden, ökologisch wertvollen Rohstoffen, die sich für den Innenraum eignen. Die Möbelform ist nicht mehr zwangsläufig klassisch gradlinig, sondern Möbel können nun auch anders geformt sei. Diese sogenannte amorphe Form findet sich zum Beispiel bei Sofas und Sitzhöckern wieder.

Bei den Stoffen ist zurzeit Bouclé in und auch Cord bleibt noch beliebt. Im Hinblick auf die Farben können unter anderem Grau-, Natur- und Erdtöne gewählt werden, wobei die Farbnuancen jetzt ein wenig heller werden. So liegen laut VDM nun die Farben Hell- und Mittelgrau sowie Offwhite und Beige im Trend. Mieter oder Eigentümer, die einen ersten Eindruck der Polstermöbel bekommen möchten, können sich unter moebelindustrie.de einige Beispielfotos anschauen.

Quelle: moebelindustrie.de
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Nachhaltigkeitsindex: Wolfsburg, Ulm und Heidelberg an der Spitze

Wolfsburg, Ulm und Heidelberg gelten als die nachhaltigsten Städte in Deutschland. Das geht aus einem Nachhaltigkeitsindex des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln im Auftrag von ImmoScout24 und der Wirtschaftswoche hervor. In diesem wurde die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit von über 70 kreisfreien Städten in Deutschland analysiert. Dabei flossen verschiedene Faktoren in die Bewertung ein wie die Wirtschaftsstruktur, der Immobilienmarkt und die Nachhaltigkeit.

Auf den letzten drei Plätzen im Nachhaltigkeitsindex liegen die Städte Herne, Duisburg und Gelsenkirchen. Laut ImmoScout24 sorgt für die schlechten Platzierungen in Herne die schlechte Luftqualität, die geringste Ingenieursdichte und eine der höchsten Jugendarbeitslosenquoten. In Duisburg sei der Nachholbedarf insbesondere bei der Infrastruktur für Elektroladesäulen, der Luftqualität und der Beschäftigungsrate von Frauen groß. In Gelsenkirchen gebe es die höchste Jugendarbeitslosenquote und die geringste Beschäftigungsrate von Frauen.

Im Nachhaltigkeitsindex wurde beispielsweise auch der Anteil alternativer Heizenergien in Neubauten untersucht. In dieser Hinsicht überzeugen die Städte Mannheim (94 Prozent alternative Heizenergie im Neubau), Wolfsburg (92 Prozent) und Heidelberg (92 Prozent). Nachholbedarf dagegen haben die Städte Oldenburg (23 Prozent), Osnabrück (20 Prozent) und Bremerhaven (9 Prozent).

Quelle und weitere Informationen: immobilienscout24.de
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Baubranche: Verbände fordern Verbesserungen

Verbesserungen der Neubau-Rahmenbedingungen, Sonderabschreibung für bezahlbare Mietwohnungen an angespannten Wohnungsmärkten und mehr Anreize für die Wohneigentumsbildung – das fordern der Bundesverband Baustoffe, Steine und Erden, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks in ihrem Positionspapier „Konjunkturmotor Bau erhalten, Klimaschutz voranbringen“.

„Es ist […] absolut dringlich, die Neubauförderung massiv aufzustocken und degressive Abschreibungsmöglichkeiten für Investoren […] einzuführen, allein um die Mehrkosten steigender gesetzlicher Standards zu finanzieren und mehr Wucht im Wohnungsbau zu erzeugen“, meint beispielsweise Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie.

Der ZDB befürchtet durch den Ukrainekrieg eine Wirtschaftskrise in Europa und Deutschland und deutliche Auftragsrückgänge in der Baubranche. Dabei beruft sich der Verband auf Zahlen des ifo-Instituts. Demnach waren im September 2022 17 Prozent der Wohnungsbauunternehmen von Stornierungen betroffen. Die Auftragseingänge im Wohnungsbau sanken von August 2021 auf August 2022 real um 24 Prozent. Das vollständige Positionspapier können Interessenten unter zdb.de kostenlos herunterladen.

Quelle: zdb.de
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Klimaschutz: Zehn Kommunen ausgezeichnet

Ein Preisgeld von jeweils 25.000 Euro haben beim Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2022“ zehn Kommunen abgestaubt, die sich in besonderer Weise für den Klimaschutz engagieren. In der Kategorie „Ressourcen und Energieeffizienz“ wurden die Stadt Mindelheim für die energetische Sanierung des Maria-Theresia-Freibads, der Kreis Viersen für den klimafreundlichen Neubau des zentralen Kreisarchivs und der Landkreis Lörrach für die interkommunale Wärmeplanung ausgezeichnet.

In der Kategorie „Klimagerechte Mobilität“ wurde die Stadt Darmstadt für die Umsetzung ihres nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilitätskonzepts in der Lincoln-Siedlung ausgezeichnet. Der Kreis Pinneberg erhielt das Preisgeld für seinen digitalen Elektrofuhrpark und die Stadt Bielefeld für das Projekt „3 Monate ohne Auto“, bei dem Bielefelder mit städtischer Begleitung testen konnten, auch ohne Auto mobil zu sein.

Zudem wurden die Gemeinde Nohfelden, die Stadt Münster und die Stadt Amberg in der Kategorie „Klimafreundliche Verwaltung“ prämiert. Die Gemeinden und Städte setzen sich beispielsweise dafür ein, die CO2-Emissionen in ihren Verwaltungen zu minimieren. Den Sonderpreis in der Kategorie „Klimaschutz und Naturschutz“ erhielt der Bodenseekreis für die Moorrenaturierung des Hepbacher-Leimbacher Riedes. Die Preisgelder sollen wiederum in den Klimaschutz fließen. Mehr zu den Projekten und zur aktuellen Preisausschreibung erfahren Interessenten unter klimaschutz.de.

Quellen: idw-online.de/klimaschutz.de
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Urteil: Vermieter muss Mietverhältnis bei Suizidgefahr des Mieters fortsetzen

Würde die Räumung eines psychisch kranken Mieters zu einer Suizidabsicht führen, muss der Vermieter das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortsetzen. Dies entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH; AZ: VIII ZR 390/21). Im vorliegenden Fall wollte ein Eigentümer seiner Mieterin wegen Eigenbedarfs kündigen, um zwei Wohnungen für sich und seinen Lebenspartner zusammenlegen und diesem somit wegen orthopädischer Probleme einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen.

Er kündigte seiner Mieterin, die bereits seit 40 Jahren in der Wohnung lebt. Diese widersprach der Kündigung daraufhin und machte Härtegründe geltend. Sie leide an schweren Depressionen bis hin zu Suizidideen. Daraufhin bot der Vermieter ihr eine andere Wohnung im Haus an. Dieses Angebot nahm die Mieterin allerdings nicht an. Daraufhin klagte er vor dem Amtsgericht auf Räumung beziehungsweise auf die hilfsweise Fortsetzung des Mietverhältnisses für ein Jahr bei Festlegung einer höheren Kaltmiete. Das Amtsgericht beziehungsweise das Berufungsgericht (Landgericht) erhöhten daraufhin zwar die zu zahlende Nettokaltmiete. Auch die Eigenbedarfskündigung wurde für wirksam erklärt, das Mietverhältnis musste der Kläger aber dennoch fortsetzen.

Grund dafür waren wohl auch die Aussagen des Lebenspartners und der behandelnden Ärztin der Mieterin. Schließlich landete der Fall vor dem BGH, der aber auch zugunsten der Mieterin entschied. Auch die Ablehnung einer Therapie oder das Ausschlagen einer Ersatzwohnung könne nicht grundsätzlich dazu führen, das Vorliegen einer Härte abzulehnen. Grund dafür ist, dass Betroffene gegebenenfalls schon krankheitsbedingt über eine fehlende Einsichtsfähigkeit verfügen. Allerdings müssen laut BGH Einzelfallentscheidungen getroffen werden.

Quelle: Bundesgerichtshof/VIII ZR 390/21
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Küchen: AMK verrät Trends

Welche Küchen 2023 im Trend liegen werden, hat kürzlich die Arbeitsgemeinschaft ‚Die Moderne Küche‘ (AMK) verraten. Beim Holz wird vor allem auf Eiche und Nussbaum sowie auf Esche und Walnuss gesetzt. Im Hinblick auf die Farben sind viele Kombinationen möglich. Neben erd-, sand- und cremefarbenen Elementen können auch die Töne „Schilf“ und „Salbei“ zum Einsatz kommen.

Besonders im Trend liegen auch Küchen, in denen ein Kontrast zwischen hellen und dunklen Farben zu erkennen ist. Dunkle Hölzer können so zum Beispiel mit hellen Oberflächen kombiniert werden oder umgekehrt. Die Struktur der Oberflächen ist zurzeit extra matt, außerdem überzeugen die Oberflächen mit Vorzügen wie einer Antifingerprint-Beschichtung.

Wer in seiner Küche für eine besonders edle Optik sorgen möchte, kann Gold-, Bronze- oder Kupfertöne wählen. Möglich sind zum Beispiel beleuchtete goldene Griffleisten, ein Nischen-Dekor in luxuriöser Bronze-Optik oder eine goldene Rückwand eines schwarzen Regalsystems. Interessenten, die sich ansehen möchte, wie ihre künftige Küche aussehen könnte, werden auf amk.de fündig.

Quelle und weitere Informationen: amk.de
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