Deko: Wandelbares Kupfer

Wer in seiner Wohnung oder seinem Haus mit Kupfer Akzente setzen möchte, kann dazu zum Beispiel entsprechende Schälchen oder Vasen auf ein Bücherregal oder die Fensterbank stellen. Darauf weist das Portal livingathome.de in seinem Artikel „Wohntrend Kupfer: Glanzstücke für die Wohnung“ hin.

Wählen die Bewohner unbehandeltes Kupfer, entstehen mit der Zeit verschiedene Farbtöne. Grund dafür ist die Oxidation der Kupferoberfläche im Laufe der Zeit. Das Kupfer wird dunkler – bis hin zu einem satten Braunton. Kupfer ist laut des Portals aber nicht nur sehr wandelbar, sondern es wirke auch wertvoll und elegant.

Neben Schälchen und Vasen gibt es unter anderem Tischplatten sowie Leuchten im Kupfer-Look. In mehreren Bilderstrecken zeigt das Portal livingathome.de, wie das Metall in der Wohnung oder im Haus eingesetzt werden und auch mit anderen Elementen kombiniert werden kann.

Quelle: livingathome.de
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Analyse: Mehr Umzüge wegen hoher Mieten geplant

Die Begleichung hoher Mieten und die Rückzahlung von Darlehen stellen für immer mehr Deutsche eine Bürde da. Daher planen 12 Prozent von 12.000 Befragten einen Umzug aus finanziellen Gründen. Das haben das ifo-Institut und Immowelt in einer gemeinsamen Analyse herausgefunden. Die Befragten könnten theoretisch beispielsweise Kosten sparen, indem sie von der meist teuren Stadt ins oftmals günstigere Umland ziehen.

Die Bereitschaft zu einem Umzug ist bei den Stadtbewohnern jedoch größer als bei den Landbewohnern. Das führen das ifo-Institut und Immowelt darauf zurück, dass die Miet- und Kaufpreise dort in den vergangenen zehn Jahren stärker angezogen sind als die Miet- und Kaufpreise für Immobilien in ländlichen Regionen.

Aus der Analyse geht aber auch hervor, dass mittlerweile nicht mehr ganz so viele Stadtbewohner aufs Land ziehen wollen. Während im Mai 2021 noch 13 Prozent der Befragten innerhalb eines Jahres aus der Stadt wegziehen wollten, waren es im Herbst 2022 nur 10 Prozent der Befragten. Obwohl die Umzugswilligen sparen möchten, suchen sie nach größerem Wohnraum. Grund dafür ist der Zusammenzug mit dem Partner oder der Partnerin oder die Geburt eines Kindes.

Quelle: immowelt-group.com
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Bauabfälle: Initiative Kreislaufwirtschaft Bau bringt neuen Bericht heraus

Die Initiative Kreislaufwirtschaft Bau unter der Obhut des Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden hat kürzlich einen neuen Monitoring-Bericht mit Zahlen zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle veröffentlicht. Laut Dr. Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden, werden „mineralische Bauabfälle heute nahezu vollständig im Stoffkreislauf geführt“. Dadurch würden Deponien entlastet und Primärrohstoffe geschont.

Auf der Seite kreislaufwirtschaft-bau.de schlüsselt die Initiative auf, wie viel Bauabfälle 2020 angefallen sind und zu wie viel Prozent beispielsweise „Boden und Steine“, „Bauschutt“ und „Straßenaufbruch“ recycelt, verwertet oder beseitigt werden können beziehungsweise müssen. Von 129,2 Millionen Tonnen „Boden und Steine“ könnten so 75,1 Prozent verwertet und 10,6 Prozent recycelt werden. Beseitigt werden müssten 14,3 Prozent.

2020 fielen darüber hinaus 60 Millionen Tonnen Bauschutt an. Davon können laut der Initiative 78,8 Prozent recycelt und 15,7 Prozent verwertet werden. Entsorgt werden müssten noch 5,5 Prozent des Bauschutts. Von den 16,9 Millionen Tonnen angefallenen Straßenaufbruchs könnten 92,2 Prozent recycelt und 3 Prozent verwertet werden. 4,1 des Straßenaufbruchs müssten entsorgt werden. Weitere Informationen, zum Beispiel zum Aufkommen und zum Verbleib von Bauabfällen auf Gipsbasis, erhalten Interessenten unter kreislaufwirtschaft-bau.de.

Quelle: kreislaufwirtschaft-bau.de
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Heizen: Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Schimmelvermeidung

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale liefert Tipps dazu, wie Eigentümer und Mieter durch richtiges Heizen und Lüften die Bildung von Schimmel verhindern können. Nach dem Duschen, Kochen oder Schlafen sollte die Immobilie zunächst einmal komplett durchgelüftet werden. Im Anschluss daran empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale, die Fenster noch für zwei bis drei Stunden anzukippen.

Auf diese Weise könne auch sogenannte Soroptionsfeuchte, die sich beispielsweise auch in Handtüchern, Matratzen und Decken befindet, entweichen. Schließen die Eigentümer oder die Mieter die Fenster nach dem angegebenen Zeitraum wieder, halte sich auch der Energieverlust in Grenzen. Bei dieser Lüftung sei der Raumtrocknungseffekt zudem größer als beim dreimaligen Stoßlüften.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem, die Türen zwischen den unterschiedlichen Wohnräumen geschlossen zu halten. Der Grund dafür ist, dass dort oft unterschiedliche Temperaturen herrschen und feuchte Luft nicht in kühlere Räume gelangen sollte. Denn das könnte zur Schimmelbildung führen. Weitere Tipps zum Thema erhalten Interessenten unter verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Urteil: Streuobstwiese muss einer Schule weichen

Eine Streuobstwiese muss in Berlin-Johannisthal/Adlershof einem Schulbau weichen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin (VG 24 L 36/23). Im vorliegenden Fall soll eine Gemeinschaftsschule auf einem rund 3,5 Hektar großen Grundstück gebaut werden, auf dem sich zurzeit eine Streuobstwiese befindet.

Laut Bundesnaturschutzgesetz handelt es sich bei Streuobstwiesen um geschützte Biotope, die nicht zerstört werden dürfen. Jedoch erteilte das Bezirksamt Treptow-Köpenick dem Wohnungsbauunternehmen eine Befreiung von diesem Verbot. Dagegen reichte ein Naturschutzverband einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Ohne Erfolg.

Ein entsprechendes Verbot könne laut des Verwaltungsgerichts Berlin aufgehoben werden, wenn diesem ein öffentliches Interesse entgegensteht. Das sei hier der Fall, weil durch den Bau der Gemeinschaftsschule ab dem Schuljahr 2025/26 die zu erwartende Nachfrage nach Schulplätzen gedeckt werden könne. Auch gebe es keine alternative Fläche für den Schulbau. Gegen den Beschluss kann allerdings noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Quelle: berlin.de/VG 24 L 36/23
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Pflege: Heimbewohner sollten Anspruch auf Wohngeld prüfen

Neben pflegebedürftige Personen, die zuhause gepflegt werden, können auch Pflegeheim-Bewohner Wohngeld beantragen. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Vielen sei dies nicht bewusst. Möchten Pflegeheim-Bewohner Wohngeld beantragen, müssen sie dabei allerdings besondere Regelungen beachten.

So orientiert sich der Wohngeldanspruch zum Beispiel nicht an der individuellen Miethöhe, sondern an dem Mietenspiegel in der Region des Pflegeheims. Die Pflegeheim-Bewohner müssen außerdem ihre Finanzen offenlegen und auch zahlreiche Unterlagen einreichen, damit sie vom Wohngeld profitieren können.

Zu den Unterlagen zählen neben dem Wohngeldantrag für Pflegeheim-Bewohner unter anderem Rentenbescheide, Vermögensnachweise sowie aktuelle Kontoauszüge. Hintergrund ist, dass Wohngeld nur Personen zusteht, die beispielsweise ihre Miete nicht eigenständig begleichen können. Allerdings handelt es sich beim Wohngeld nur um einen Zuschuss zu den Wohnkosten.

Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale.de
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Studie: Immer weniger Deutsche können sich Wohneigentum leisten

Mehr über die „Neuen Herausforderungen für die Wohnungseigentumsbildung“ hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) im Auftrag der Deutschen Reihenhaus AG herausgefunden. Bei der Studie ist unter anderem herausgekommen, dass sich immer wenigere Deutsche Wohneigentum leisten können.

Konnte sich ein Paar mit einem Einkommen von 3.730 Euro netto (Medianeinkommenshaushalt) zu Beginn des Jahres 2022 noch 40 Prozent der angebotenen Objekte leisten, waren es Ende des Jahres 2022 laut Studie nur noch 28 Prozent der angebotenen Objekte. Selbst reiche Paare mit einem Medianeinkommen von 5.000 Euro netto gehen immer öfter leer aus. Konnten sie sich Anfang 2022 noch 62 Prozent der angebotenen Objekte leisten, waren es Ende 2022 nur noch 47 Prozent der angebotenen Objekte.

Die hohe Inflation führt allerdings nicht nur bei Immobilienkäufern zu Kaufzurückhaltung, sondern auch zu Problemen auf dem Mietwohnungsmarkt. Mieter in Städten, die sich Eigentum gekauft haben, sind früher meist an den Stadtrand gezogen. Mietwohnungen wurden so wieder frei. Nun kaufen sich weniger Mieter Eigentum. Die Nachfrage nach Mietwohnungen könnte also größer werden als die nach Eigentum und die Mieten könnten daher weiter steigen. Die vollständige Studie ist unter iwkoeln.de zu finden.

Quelle: iwkoeln.de
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Wissenschaft: Forscher entwickeln optimierte Mittelmangan-Stähle

Einen neue Designstrategie zur Verarbeitung von Mittelmangan-Stahl mit verbesserten Eigenschaften hat nun ein Forschungsteam, hauptsächlich von der chinesischen Northeastern University und dem Düsseldorfer Max-Planck-Institut für Eisenforschung (MPIE), entwickelt. Bei der Entwicklung hat das Forschungsteam beachtet, dass Stähle inzwischen nicht nur nachhaltig, fest und verformbar sein müssen, sondern auch ohne kritische Legierungselemente auskommen und preiswert sein sollen.

„Ultrahochfeste Stähle werden zum Beispiel bei sicherheitsrelevanten Bauteilen in Kraftwerken, Flugzeugen, Industrieanlagen oder auch in der Autokarosserie verwendet. Dort müssen die Stähle fest sein, aber gleichzeitig auch eine hohe Energie im Falle einer Verformung aufnehmen können“, erklärt Professor Dierk Raabe, Direktor am MPIE. Je mehr Energie aufgenommen werde, desto besser werde der Aufprall abgeschwächt und die Insassen blieben geschützt.

Der neue Mittelmangan-Stahl ist mithilfe verschiedener Maßnahmen so optimiert worden, dass er zugfester und dehnbarer als bisherige Stähle ist. Laut des Forschungsteams ist die entwickelte Designstrategie mit bestehenden industriellen Verfahren kompatibel. Ein Artikel zum Thema ist in der Fachzeitschrift Science erschienen und kann kostenpflichtig unter science.org angefordert werden.

Quelle: mpie.de/science.org
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Strom: Forschende untersuchen Wahrscheinlichkeit von Blackouts in Deutschland

Unter dem Titel „Sind Blackouts in Deutschland wahrscheinlich?“ haben die Die Wissenschaftsakademien acatech, Leopoldina und Akademienunion ein Impulspapier herausgegeben. Die Forschenden gehen zwar davon aus, dass „größere Stromausfälle bis hin zu Blackouts“ in Deutschland „unwahrscheinlich“ seien. Jedoch schildern sie schon einmal vier Maßnahmen, um die Risiken für einen großflächigen, lang andauernden sowie ungeplanten Stromausfall möglichst gering zu halten.

Bei diesen vier Maßnahmen handelt es sich erstens um die Nutzung der Dezentralität, zweitens um die „Gestaltung einer sicheren Digitalisierung, drittens um die Einbindung der Öffentlichkeit und viertens um die Erarbeitung einer sogenannten Resilienzstrategie.

So soll unter anderem durch kleine Erzeugungsanlagen und Speicher die Versorgungssicherheit erhöht werden (Punkt 1). Außerdem geht es darum, die Cybersicherheit zu erhöhen (Punkt 2) und die Öffentlichkeit über Maßnahmen zu informieren (Punkt 3). Zudem sollen die Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes geprüft und Probleme festgehalten und untersucht werden (Punkt 4). Das vollständige Impulspapier können Interessenten kostenlos unter energiesysteme-zukunft.de herunterladen.

Quelle: energiesysteme-zukunft.de
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Urteil: Langzeitstudierende können Anspruch auf Wohngeld verlieren

Studierende können ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren, wenn sie länger als nötig für ihr Studium brauchen. Dies entschied nun das Verwaltungsgericht Berlin (VG 21 K 144/22). Im vorliegenden Fall befand sich eine Studentin, die Wohngeld beantragte, in ihrem Zweitstudium im 14. Fachsemester und insgesamt im 20. Hochschulsemester.

Den Antrag auf Wohngeld lehnte die Wohngeldbehörde des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf jedoch ab. Die Begründung: die Inanspruchnahme sei missbräuchlich. Dagegen klagte die Studentin. Doch auch vom Verwaltungsgericht Berlin bekam sie kein Recht. Denn ebenso wie die Wohngeldbehörde des Bezirksamtes geht auch das Verwaltungsgericht bei der Studentin von einer missbräuchlichen Inanspruchnahme aus.

Diese liege bei einer Studiendauer vor, die darauf schließen lässt, dass das Studium nicht oder nicht mehr ernsthaft betrieben werde. Im vorliegenden Fall benötigte die Studentin für ihr Studium nicht nur mehr als das Doppelte der Regelstudienzeit, sondern sie bestand auch nur etwas mehr als die Hälfte aller erforderlichen Klausuren.

Quelle: berlin.de/VG 21 K 144/22
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