Gartenmöbel: Das sind die Trends

Vor dem Start der Gartensaison hat das Portal „schoener-wohnen.de“ die aktuellen Trends ausgemacht und zusammengefasst. Möbel aus Eichen-, Kiefern- oder Teakholz sind immer noch modern, schön und auch relativ pflegeleicht. Darüber hinaus liegen 2023 aber auch Flechtmöbel aus Rattan oder Weide im Trend.

Wer Akzente setzen möchte, zum Beispiel bei den Bezügen für die Auflagen der Gartenmöbel, sollte in diesem Jahr auf die Farbe „Rosa“ setzen. Neben den Bezügen können aber auch Kunststoffe und Lackierungen in diesem Farbton gewählt werden. Neben dem Hellen liegt aber auch das Dunkle im Trend und Auflagen in den Farbtönen „Schwarz“ und „Anthrazit“ sind ebenfalls gefragt.

Draußen muss es in der Gartensaison genauso gemütlich zugehen wie drinnen. Die Outdoormöbel sind daher nicht nur in ihrem Komfort, sondern auch in ihrer Optik mittlerweile häufig mit Indoormöbeln vergleichbar. Loungebetten, Outdoorsofas oder Hängesessel für den Bau oder das Gestell gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Studie: Hohe Bereitschaft zu Investitionen für mehr Nachhaltigkeit

Die Deutschen haben nicht nur ein gestiegenes Umweltbewusstsein, sondern auf ihnen lastet auch ein zunehmender Kostendruck. Das geht aus der Studie „Ökologische Nachhaltigkeit als Treiber der Transformation des Wohnens in Deutschland“ hervor, die die Technische Universität Darmstadt in Kooperation mit dem Immobilienkreditvermittler baufi24.de durchgeführt hat.

Die Forschenden haben unter anderem herausgefunden, dass private Haushalte schon im Bauprozess Maßnahmen ergreifen möchten, um später umweltbewusst und kostengünstig zu wohnen. Außerdem sind über 80 Prozent der Kaufinteressenten und Eigentümer bereit dazu, die technische Gebäudeausstattung zu optimieren und in Solaranlagen, Wärmepumpen oder Stromspeicher zu investieren.

Aus der Studie geht aber auch hervor, dass ein Großteil der Befragten schon jetzt sehr viel Geld fürs Wohnen aufbringen muss. So gaben über 40 Prozent der Befragten an, dass sie fürs Wohnen mehr als ein Drittel ihres Netto-Haushaltseinkommens ausgeben. Die vollständige Studie können Interessenten unter baufi24.de/studien/oekologische-nachhaltigkeit-als-treiber lesen.

Quelle: baufi24.de
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Neu- und Umbau: Weniger Baugenehmigungen erteilt

In Deutschland ist die Zahl der Baugenehmigungen gesunken. Das geht aus Zahlen hervor, die das Statistische Bundesamt kürzlich veröffentlichte. Von 2021 auf 2022 sank die Zahl der Baugenehmigungen so um 6,9 Prozent auf 354.400 Wohnungen. Die Zahlen spiegeln sowohl die Baugenehmigungen für Neubau- als auch für Bestandswohnungen wieder.

„Die schwierige Mischung aus steigenden Zinsen, stark zulegenden Material- und Baupreisen, gestoppter Neubauförderung und sinkenden verfügbaren Einkommen hat vor allem ab der Jahresmitte 2022 den Wohnungsneubau abgewürgt“, meint Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. Das Erreichen des politischen Neubauziels von 400.000 Wohnungen und die Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum sei daher für lange Zeit nicht mehr möglich.

Auch im laufenden Jahr rechnet Tim Oliver-Müller mit einer schlechten Entwicklung: „Aufgrund der zu geringen Neubauförderung von 1,1 Milliarden Euro, verschärften Anforderungen an die Energieeffizienz und hohen Zinsen werden gerade Wohnungsbaugesellschaften nicht in der Lage sein, investieren zu können.“ Der Hauptgeschäftsführer geht davon aus, dass 2023 höchstens 250.000 Wohnungen fertiggestellt werden können.

Quelle: destatis.de/bauindustrie.de
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Flut: Forschende fordern bessere Warnsysteme

In Deutschland müssen Frühwarnsysteme verbessert und Gefahren klarer kommuniziert werden. Zu diesem Schluss kommt eine Arbeitsgruppe der Universität Potsdam. Die Arbeitsgruppe hatte direkt nach der Flutkatastrophe im Sommer 2021 Betroffene online darüber gefragt, wie sie vor der Flut gewarnt worden sind.

Dabei zeigte sich, dass 35 Prozent der Befragten aus Nordrhein-Westfalen und 29 Prozent der Befragten aus Rheinland-Pfalz überhaupt keine Warnung erhalten hatten. Allerdings haben auch diejenigen, die gewarnt worden sind, nicht mit einem solchen Ausmaß der Überschwemmungen gerechnet (85 Prozent).

Die Arbeitsgruppe Geographie und Naturrisikenforschung unter Leitung von Professorin Annegret Thieken der Universität Potsdam, Institut für Umweltwissenschaften und Geographie, bemängelt darüber hinaus fehlende Empfehlungen von Medien oder offiziellen Stellen. So geht beispielsweise aus einem Steckbrief hervor, dass sich nur 5 Prozent der Befragten aus dem besonders stark betroffenen Landkreises Ahrweiler daran erinnern können, über die lebensbedrohliche Lage informiert worden zu sein.

Quelle und weitere Informationen: uni-potsdam.de/idw-online.de
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Streit: 30.000 Euro für einen Zugang zum See?

In München ist ein Nachbarschaftsstreit vor Gericht gelandet. Im vorliegenden Fall wollte ein Paar seiner Nachbarin ein sechs Quadratmeter großes Grundstück abkaufen, um Zugang zum Pilsensee zu haben. Dem Paar gehören nämlich ein Grundstück ohne Seezugang und ein schlauchförmiges Grundstück mit Seezugang. Allerdings erreicht das Paar den Pilsensee nur über das sechs Quadratmeter große Grundstück der Nachbarin.

Die Kaufpreisverhandlungen scheiterten jedoch. Denn die vom Paar gebotenen 30.000 Euro erschienen der Nachbarin aufgrund der zu erwartenden Wertsteigerung zu wenig. Später verbot sie dem Paar sogar den Zutritt zum Grundstück. Daraufhin beantragte das Paar ein sogenanntes Notwegerecht, und zwar durch eine einstweilige Verfügung. Schließlich führe zu ihrem Seegrundstück keine öffentliche oder öffentlich gewidmete Straße und sie müssten im Winter ihre Boote einlagern.

Die Nachbarin erklärte sich damit einverstanden, dass das Paar zu diesem Zweck ihr Grundstück betreten darf. Da die Nachbarin dem Paar dieses Zugeständnis machte, lehnte das Landgericht München II den Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab, da die „für den Verfügungsgrund notwendige Dringlichkeit“ fehle (Az. 13 O 107/23). Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Außerdem merkt das Landgericht an, dass es bei dem Fall hintergründig wohl eher darum geht, was der Zugang zum Pilsensee kosten darf.

Quelle: justiz.bayern.de/Az. 13 O 107/23
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Küche: Dank guter Planung zu mehr Komfort

Eine neue Küche sollte gut geplant werden, und zwar mit der Unterstützung von Experten. Dazu rät die Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK). Dadurch seien später Funktionalität, Flexibilität und Ergonomie in der Küche gegeben. Bei der Planung können unter anderem die Unterschränke bedacht werden. Durch Schubkastensysteme mit Elementen wie zum Beispiel Besteckkästen entstehen individuelle Lösungen für die Bewohner.

Auch Eckschränke schaffen Stauraum. Sie können mit ausschwenkbaren sogenannten Tablarauszügen versehen werden. So gelangen zum Beispiel ansonsten schwer erreichbare Töpfe beim Öffnen der Schranktüre direkt vor den Eckschrank. Darüber hinaus lassen sich in Hoch- und deckenhohen Vorratsschränken Lebensmittel und Utensilien unterbringen. Diese eignen sich laut AMK vor allem, wenn wenig Platz in der Küche vorhanden ist.

Außerdem können sogenannte Pocket Doors in die Küche integriert werden. Dabei handelt es sich um Einschubtüren, hinter denen sich beispielsweise ein Weinkühlschrank, aber auch ein Homeoffice-Platz verbergen lässt. Wer beim Kochen und Essen nicht auf weiteren Komfort verzichten möchte, profitiert heutzutage auch von höhenverstellbaren Kochinseln, Arbeitsplatten und Tischplatten.

Quelle und weitere Informationen: amk.de
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Handel: Kaum Großtransaktionen bei Wohnungsportfolios

2022 wurde so wenig mit Wohnungsportfolios und Wohnungen gehandelt wie zuletzt in der Finanzkrise 2009 und 2010. Das teilte kürzlich das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) mit. Laut BBSR haben 2022 nur zwölf Portfolios mit mindestens 800 Mietwohnungen den Besitzer gewechselt und insgesamt nur 38.400 Wohneinheiten. Das geht aus einer Auswertung einer entsprechenden Datenbank zu Wohnungstransaktionen hervor.

Dabei weist das BBSR darauf hin, dass die beiden größten Transaktionen bereits zu Beginn des Jahres 2022 und auch die anderen Transaktionen überwiegend in der ersten Jahreshälfte erfolgt sind. Zudem fanden auch größere Transaktionen fast nicht statt: Nur einmal wechselte ein Portfolio mit mehr als 10.000 Wohnungen den Besitzer. Von der öffentlichen Hand, also von Bund, Ländern, Gemeinden, Sozialversicherungen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, wurde 2022 weder ein Portfolio mit mehr als 800 Einheiten gekauft noch verkauft.

„Die spürbare Zurückhaltung der Marktakteure geschieht vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen am deutschen Transaktionsmarkt“, so Jonathan Franke vom BBSR. Neben der hohen Inflation und der Zinswende sorge die schwächelnde Konjunktur für geringe Verkaufsaktivitäten. „Auch der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen globalen Unsicherheiten führen dazu, dass die Unternehmen abwartend agieren“, sagt Jonathan Franke. Eine nennenswerte Anzahl an Großtransaktionen sei daher in diesem Jahr ebenfalls nicht zu erwarten.

Quelle: bbsr.bund.de
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Hotellerie: Mit dem Auto ins Zimmer

Ein ganz besonders Hotel hat Anfang März in Düsseldorf-Flingern eröffnet. Im „b’mine“ können die Gäste nicht nur übernachten, sondern auch mit ihrem Auto in einem Autoaufzug 26 sogenannte CarLofts erreichen. Nach der Aufzugfahrt kann das Auto einfach auf dem Stellplatz vor dem Zimmer geparkt werden.

Die Stellplätze sollen den Gästen nicht nur die lästige Parkplatzsuche ersparen, sondern sie sind auch modern ausgestattet und verfügen über eine Wallbox zum Laden von E-Fahrzeugen. Der Autoaufzug kann laut des Hotelbetreibers neben Autos auch andere bis zu vier Tonnen schwere Gegenstände ins oberste Stockwerk befördern.

Der Hotelbetreiber denkt dabei an die Ausrichtung von Events, Tagungen und Kongressen mit entsprechenden Produktpräsentationen oder die Ausrichtung von Hochzeiten, bei denen ein sogenanntes Hochzeitsauto gemietet wird. Neben den CarLofts gibt es im Hotel aber auch ganz normale Zimmer.

Quelle: bmine.de
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Energieversorgung: CAE erprobt neues System

Ein System mit dem Namen „RENbuild“ zur kombinierten regenerativen Versorgung von Gebäuden mit Frischluft, Kälte und Strom entwickeln zurzeit das Center for Applied Energy Research (CAE) in Würzburg und weitere Projektbeteiligte. Das RENbuild-System setzt sich zusammen aus Hybridkollektoren, einem Hochleistungs-Wärme-/Kältespeicher, einem Wärmepumpensystem sowie einer Gebäudeautomation.

Laut des CAE bietet das RENbuild-System gleich mehrere Vorteile. So kann die Wärmepumpe Heizen und Kühlen. Die eingesetzten Latentwärmespeicher mit einer etwa dreifach höheren Speicherfähigkeit als herkömmliche Wasserspeicher bieten die Möglichkeit der Zwischenspeicherung von Wärme und Kälte. Durch die Gebäudeautomation kann das System außerdem energiesparend betrieben werden.

Das RENbuild-System wird zurzeit bereits in einem Wohngebäude erprobt, einem Musterhaus in Estenfeld bei Würzburg. Ein Bürogebäude mit dem System soll noch in diesem Sommer in Betrieb gehen. An beiden Gebäuden werden dann auch entsprechende Messungen durchgeführt. Das Forschungsvorhaben wird mit zirka drei Millionen Euro gefördert.

Quelle und weiter Informationen: cae-zerocarbon.de
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Urteil: Containerparks müssen geräumt werden

In Berlin dürfen Grundstücke nicht als sogenannte Containerpark genutzt werden, in denen Mieter beispielsweise in Wohnwagen leben. Das entschied nun das Verwaltungsgericht Berlin (VG 13 L 325/22 u. a.). In einem der vorliegenden Fälle hatte ein Betreiber auf einem 4.000 Quadratmeter großen Grundstück in Treptow-Köpenick ohne Genehmigung Container aufstellen lassen und vermietet. Die Mietkosten beglich teilweise das Jobcenter.

Die Bauaufsichtsbehörde des Bezirksamts untersagte die Nutzung zu Wohnzwecken und wies den Betreiber an, die bestehenden Mietverhältnisse zu kündigen und das Grundstück zu räumen. Hiergegen stellte der Betreiber einen sogenannten Eilrechtschutzantrag. Allerdings ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Bauaufsichtsbehörde des Bezirksamts.

Denn der Containerpark sei vom Betreiber ohne Baugenehmigung und somit illegal errichtet worden. Auch Zugänge, Zufahrten und Rettungswege entsprechen laut Verwaltungsgericht nicht den bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Die eingeräumte Frist für die Kündigungen von sechs Monaten sei ebenfalls angemessen, so das Verwaltungsgericht. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Ähnliche Beschlüsse fasste das Verwaltungsgericht auch für zwei weitere Berliner Grundstücke.

Quelle: berlin.de
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