Möbel: Wohnkomfort im Winter

In der Winterzeit gewinnt das eigene Zuhause an Bedeutung fürs Wohlbefinden. Jochen Winning, Geschäftsführer der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel (DGM), betont die Rolle der Wohnungseinrichtung für Komfort und Gemütlichkeit. Möbel wie Sofas, Sessel oder Betten könnten maßgeblich zu einer angenehmen Atmosphäre beitragen.

Der Geschäftsführer hebt hervor, dass Qualität und Funktionalität der Möbel entscheidend für das Wohlbefinden sind. Er rät zum Kauf qualitativ hochwertiger Möbel und zur regelmäßigen Pflege, um die Langlebigkeit und Ästhetik zu erhalten. Die Reinigung sollte entsprechend der Nutzungshäufigkeit erfolgen, wobei spezielle Pflegeprodukte und schonende Reinigungsmethoden empfohlen werden.

Als Orientierungshilfe für den Möbelkauf können die RAL-Gütezeichen „Goldenes M“ oder auch „Möbel Schadstoffgeprüft“ dienen, die Möbel mit geprüfter Qualität, Langlebigkeit und Umweltverträglichkeit kennzeichnen.

Quelle: moebelindustrie.de
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Immobilienkauf: Immoscout rät zum Verhandeln

Die tatsächlichen Verkaufspreise von Immobilien sind zurzeit günstiger als die Angebotspreise. „Die Schere zwischen Angebots- und Transaktionspreis zeigt, dass sich verhandeln lohnt“, meint Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24. Eine Analyse von Sprengnetter und ImmoScout24 zeigt, dass besonders Interessenten von Eigentumswohnungen Verhandlungsspielraum haben, und zwar von zirka 8 Prozent. Wer an einem Einfamilienhaus interessiert ist, kann bis zu 6 Prozent herunterhandeln.

Dr. Gesa Crockford bemerkt, dass die Immobilienmärkte sich nun mehr zu Gunsten der Käufer entwickeln. Die breitere Auswahl und längere Entscheidungszeiträume bieten Käufern mehr Verhandlungsspielraum. Besonders in Städten wie Hamburg ist die Preisdifferenz mit bis zu 11 Prozent für Eigentumswohnungen höher als in Berlin (8 Prozent) oder München (7 Prozent). Das zeigt, dass regionale Unterschiede bei den Verhandlungsmöglichkeiten bestehen.

Käufer, die 2018 eine Immobilien erworben haben, konnten bis 2022 eine durchschnittliche Wertsteigerung von rund 40 Prozent erzielen. Die Entwicklung, dass die Transaktionspreise langsamer stiegen als die Angebotspreise, spiegelt laut ImmoScout24 einen Trend wider, der erst seit 2021 zu beobachten ist. Die Studie verdeutlicht allerdings auch, dass Verkäufer aktuell geringere Preise erzielen, als sie anstreben. 

Quelle und weitere Informationen: https://www.immobilienscout24.de/
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Tinyhouses: Studierende denken sich Konzept aus

Das Architekturprojekt „Hive Home – Wohnen in der Stadt der Zukunft“ der Hochschule Koblenz erhält eine Förderung von 156.000 Euro vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz. Das Projekt konzentriert sich auf die Realisierung eines ökologischen Wohnkonzepts, das auf kleiner Fläche komfortables Wohnen ermöglicht. Entworfen wurde das Tinyhouse von Studierenden und basiert auf einer modularen, holzbasierten Bauweise.

„Hive Home“ zeichnet sich durch seine kompakte Gestaltung aus, da es auf die Fläche von nur 1,5 PKW-Stellplätzen passt. Das zentrale Element im Tinyhouse ist ein multifunktionales Möbelstück, das sich fürs Schlafen, Wohnen und Essen nutzen lässt. Das innovative Wohnkonzept steht im Einklang mit der Vision einer stadtverträglichen Wohnweise und einer effizienten Raumnutzung.

Es können auch mehrere Module zu größeren Wohnkomplexen zusammengefügt werden. Die erste Umsetzung des Projekts soll in Koblenz realisiert werden. Nach der Fertigstellung soll das Tinyhouse voraussichtlich 2025 zunächst in Bahnhofsnähe ausgestellt werden und später zum Campus zurückkehren, um von Studierenden bewohnt zu werden.

Quelle und weitere Informationen: https://www.hs-koblenz.de/
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CO2-Preis: Studie zeigt Mehrbelastung auf

Der Anstieg der CO2-Preise ab 2027 würde für 18,6 Millionen Haushalte in Deutschland eine Mehrbelastung bedeuten. Das gilt selbst dann, wenn ein sogenanntes Klimageld eingeführt werden würde. Das geht aus einer Studie des IMK der Hans-Böckler-Stiftung hervor. Unter anderem Eigentümer mit mittleren Einkommen sind betroffen, die ältere Immobilien im ländlichen Raum besitzen. Grund dafür ist, dass die Höhe des Klimageldes nicht ausreicht, um die zusätzlichen Kosten zu kompensieren. Knapp 4,7 Millionen Haushalte würden sogar mehr als zwei Prozent ihres Nettoeinkommens für CO2-Abgaben aufbringen müssen.

Prof. Dr. Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor des IMK, betont, dass ein Pro-Kopf-Klimageld allein soziale Ungleichgewichte durch steigende CO2-Preise nicht verhindern kann. Zusätzliche Maßnahmen wie Gebäudesanierungen und der Ausbau des Nahverkehrs seien notwendig, besonders in ländlichen Gebieten. Er weist auf die potenziellen Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils hin, das viele Förderprogramme aus dem Klima- und Transformationsfonds bedroht.

Die nächste Stufe des europäischen CO2-Emissionshandels, EU-ETS2, startet 2027, wobei der CO2-Preis durch einen Marktmechanismus bestimmt wird. Experten rechnen mit einer deutlichen Erhöhung der CO2-Abgaben. Die Bundesregierung plant, einen Teil der Einnahmen aus dem Zertifikatehandel als Pro-Kopf-Pauschale an die Bürger zurückzugeben. So soll niemand finanziell überfordert werden. Weitere Informationen zum Thema erhalten Interessenten unter https://www.boeckler.de/.

Quelle: https://www.boeckler.de/.
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Urteil: Wirtschaftsplanbeschlüsse

Bei der Anfechtung von Wirtschaftsplanbeschlüssen in Wohnungseigentümergemeinschaften muss die Beschwer eines klagenden Eigentümers weiterhin auf Basis seines Anteils am Wirtschaftsplan bestimmt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (AZ: V ZB 9/23). Dies gilt auch nach der Gesetzesänderung, die seit dem 1. Dezember 2020 in Kraft ist und vorschreibt, dass nur noch über Vorschüsse und Rücklagen und nicht mehr über den gesamten Wirtschaftsplan abgestimmt wird.

Der Bundesgerichtshof hob einen Beschluss des Landgerichts Köln auf, der die Berufung einer Klägerin gegen einen Beschluss ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft als unzulässig verworfen hatte. Diese Entscheidung des Landgerichts basierte auf einer fehlerhaften Bewertung der Beschwer der Klägerin, die sich gegen die Genehmigung eines Wirtschaftsplans richtete.

Der Fall wurde vom Bundesgerichtshof zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Köln zurückverwiesen. Der BGH stellte klar, dass auch unter dem neuen Recht die Beschwer eines Wohnungseigentümers, der einen Beschluss anficht, nach seinem Anteil am Wirtschaftsplan zu bemessen ist, auch wenn der Beschluss nur die Vorschüsse betrifft.

Quelle: juris.bundesgerichtshof.de
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Farbe: Bunt liegt im Trend

2024 steht laut des Portals „brigitte.de“ im Zeichen des „Dopamine-Decor“. Inspiriert von der Mode, bringen lebendige Farben wie Azurblau, Magenta oder lebhaftes Grün in Form von Dekorationsgegenständen wie Kissenbezügen oder Metallschränken Freude und Energie in Wohnräume.

Außerdem liegen auch rote Akzente im Trend. Töne von gemütlichem Karminrot bis zu bräunlichem Rostrot, sorgen für Wärme in den Wohnräumen. Ein rotes Sofa, moderne Lampen oder ein auffälliger Teppich können als wirkungsvolle Highlights dienen.

Grün ist ebenfalls gefragt: Kakteen und Sukkulenten gelten als stilvolle und pflegeleichte Zimmerpflanzen. Sie bieten eine trendige Möglichkeit, mit großen Modellen in bunten Töpfen oder kleineren Pflanzen, die Akzente setzen, das Zuhause zu beleben.

Quelle: brigitte.de
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Wohnungsleerstand: Historischer Rückgang

Der Leerstandindex von CBRE-empirica verzeichnete Ende 2022 einen historischen Rückgang an leerstehenden Wohnungen in Deutschland. Die Leerstandsquote fiel gegenüber 2021 um etwa 53.000 Einheiten auf 554.000, was 2,5 Prozent des Gesamtbestandes entspricht. Dieser Rückgang ist der größte in der 22-jährigen Geschichte des Index.

Die Zuwanderung aus der Ukraine beeinflusste 2022 stark den Wohnungsmarkt. Die gleichmäßige Verteilung der Zuwanderung über das Land verhinderte in allen 400 Kreisen einen Anstieg des Leerstands.

Trotz einer Entspannung durch Binnenmigration ist laut des wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstituts empirica bis 2025 mit weiteren Mietanstiegen zu rechnen. Die Fertigstellung neuer Wohnungen wird durch aktuelle Markteinflüsse abnehmen, was den Wohnungsmangel verschärft.

Quelle und weitere Informationen: empirica-institut.de
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BG BAU: Änderungen 2024

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) führt 2024 neue Regelungen und Services ein. Dazu gehört der 4. Gefahrtarif, der die Beitragsermittlung durch die Zuordnung von Gefahrklassen zu den Tarifstellen neu regelt. Diese Änderung betrifft Unternehmen im Bereich Fertighausbau und Fertigteilherstellung, die anderen Gewerbezweigen zugeordnet werden.

Eingeführt wird auch ein neues Meldeportal für Sozialversicherungen, das das bisherige System sv.net ersetzt. Dieses Portal dient der verschlüsselten Übermittlung von Sozialversicherungsmeldungen und erfordert eine Registrierung mit einem Elster-Unternehmenszertifikat.

Ab 2024 müssen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten elektronisch an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gemeldet werden. Die BG BAU stellt hierfür ein Onlineformular und das Kundenportal „meine BG BAU“ zur Verfügung. Bis Ende 2027 sind jedoch noch Meldungen per Post oder Fax möglich.Quelle und weitere Informationen: bgbau.de
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Heizungsaustausch: Fördermöglichkeiten

Die KfW bietet Förderungen für den Einbau klimafreundlicher Heizungen in privaten Wohnimmobilien. Interessierte können sich auf der KfW-Webseite über die Voraussetzungen und Details informieren und ab Donnerstag, 1. Februar, im Kundenportal registrieren, um Förderanträge zu stellen.

Ab Ende Februar (voraussichtlich Dienstag, 27. Februar) können Eigentümer von Einfamilienhäusern unter gewissen Voraussetzungen über das Kundenportal „Meine KfW“ Anträge für Zuschüsse für den Heizungsaustausch beantragen. So muss neben dem Förderantrag zum Beispiel ein Vertrag mit dem für den Heizungsaustausch verantwortlichen Unternehmen vorhanden sein.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 30.000 Euro; die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Außerdem können zusätzliche Boni wie ein Effizienz- und Klimageschwindigkeitsbonus beantragt werden. Berechtigte können zudem einen ergänzenden KfW-Kredit über ihre Hausbank beantragen. Im Laufe des Jahres soll die Förderung auch auf Nichtwohngebäude ausgeweitet werden. Weitere Informationen sind auf der Webseite kfw.de zu finden.

Quelle: kfw.de
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Urteil: Kündigung bei unwahren Mieterbehauptungen?

Unwahre Behauptungen eines Mieters können in einem Rechtsstreit mit dem Vermieter eine ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB rechtfertigen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (VIII ZR 147/22). Allerdings setzt dies eine umfassende Einzelfallprüfung voraus, wobei die Relevanz und Tragweite der falschen Aussagen sowie eventuelle vorherige Vertragsverletzungen des Vermieters zu berücksichtigen sind.

Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin aus Berlin ihren Mietern wegen angeblich vertragswidriger Hundehaltung die Wohnung gekündigt. Die Mieter behaupteten daraufhin unter anderem, dass die Vermieterin sie aus dem Haus mobben wollte. Die Vermieterin kündigte den Mietern nun fristlos, hilfsweise ordentlich, wegen unwahrer Äußerungen.

Der BGH betonte, dass bei der Beurteilung der Kündigungsberechtigung das gesamte Verhalten beider Parteien berücksichtigt werden muss. Insbesondere sei relevant, ob das Fehlverhalten des Mieters durch zuvor erfolgte unberechtigte Handlungen des Vermieters hervorgerufen wurde. Diese könnten das Verhalten des Mieters in einem milderen Licht erscheinen lassen und die Schwere der Pflichtverletzung beeinflussen.

Quelle und weitere Informationen: VIII ZR 147/22/juris.bundesgerichtshof.de
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