Deko: Wissenswertes zu Blumentöpfen und Pflanzen

Wie können Eigentümer oder Mieter ihr Haus oder ihre Wohnung mit Blumentöpfen und Pflanzen in Szene setzen? Das Portal livingathome.de gibt entsprechende Tipps. So können unterschiedliche Blumentöpfe mit Jutesäcken bezogen werden, um einheitlicher auszusehen.

Außerdem sorgen kleine Indoorgewächshäuser, Aquarien mit Pflanzen oder Gewächse in von der Decke hängenden Gläsern oder Blumenampeln für eine gewisse Optik des Zuhauses. Hier können zum Beispiel Farn und Moos zum Einsatz kommen.

Wer keine Blumentöpfe zur Hand hat, kann Pflanzen in Blumenkästen aus Holz, Windlichtern oder in Einmachgläser arrangieren. Bei den Windlichtern und Einmachgläsern sollten mehrere gewählt, mit Pflanzen bestückt und in einer Gruppe zusammengestellt werden. Weitere Tipps finden Interessenten in einer Bilderstrecke auf livingathome.de.

Quelle: livingathome.de
© Photodune

Luxusimmobilien: Mietpreise von fast 20.000 Euro pro Monat

Eine Untersuchung von ImmoScout24 offenbart die enormen Mietpreise in Deutschland. Sieben der zehn teuersten Mietwohnungen des Landes befinden sich in Berlin. An vorderster Stelle steht dabei ein Design-Penthouse in Mitte, das für 19.500 Euro pro Monat zu mieten ist. Entgegen den Erwartungen taucht München nicht unter den teuersten zehn Städten bei den Mietpreisen von Luxusimmobilien auf.

Das exorbitante Preisniveau ist laut ImmoScout24 ein Zeichen für die zunehmende Spannung am Mietmarkt. Während die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum steigt, treffen historische Mietpreisanstiege auf ein knappes Angebot. Zusätzlich steigen die Preise für möbliertes Wohnen auf Zeit, da diese weitgehend unreguliert sind. Auch Luxuswohnungen in Düsseldorf und Frankfurt am Main mit Mieten von rund 12.000 und 13.000 Euro pro Monat landen in den Top 10. Diese Mieten betragen – verglichen mit dem durchschnittlichen Nettogehalt in Deutschland von 2.165 Euro – das Sechsfache.

Die Untersuchung basiert auf allen Mietwohnungsangeboten, die am 20. Juni 2023 auf der Online-Plattform von ImmoScout24 veröffentlicht wurden. Sie offenbart nicht nur die hohen Mietpreise, sondern auch den enormen Unterschied zu den durchschnittlichen Mietpreisen für Neubau-Mietwohnungen in Deutschland. Für diese werden zirka 11,01 Euro pro Quadratmeter fällig.

Quelle und weitere Informationen: immobilienscout24.de
© Photodune

Holzbaugewerbe: Trotz verhaltener Prognosen stabiles Wachstum

Das Zimmerer- und Holzbaugewerbe in Deutschland zeigt Stabilität und Wachstum, trotz rückläufiger Baugenehmigungen. Die Anzahl der Betriebe und der Beschäftigten in der Branche hat laut Verband „Das deutsche Baugewerbe“ 2022 zugenommen. Dabei konnten vor allem größere Betriebe mit 20 und mehr Mitarbeitern bemerkenswerten Zuwachs verzeichnen. Zudem wurde ein Umsatzwachstum von 1,3 Prozent erzielt. Für 2023 wird durch einen hohen Auftragsüberhang beim Bauen im Bestand eine positive Umsatzentwicklung von 4,0 Prozent erwartet.

Die bundesweite durchschnittliche Holzbauquote betrug 2022 sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude mehr als 21 Prozent. Die Anzahl der genehmigten Wohngebäude, die hauptsächlich aus Holz errichtet wurden, stieg in Mecklenburg-Vorpommern, im Saarland und in Thüringen signifikant an. Besondere Steigerungen der Holzbauquote bei Nichtwohngebäuden wurden in Rheinland-Pfalz, Berlin und im Saarland verzeichnet.

Zukunftsfähigkeit und Modernität kennzeichnen das Zimmererhandwerk, das durch den Einsatz von Maschinen immer effizienter und witterungsunabhängiger wird. Diese Entwicklung macht das Handwerk auch für Frauen attraktiver, was sich in einem steigenden Frauenanteil widerspiegelt. Diese und weitere Informationen zur Branchenentwicklung sind im Lagebericht Zimmerer/Holzbau 2023 verfügbar, der auf der Website von Holzbau Deutschland (holzbau-deutschland.de) abrufbar ist.

Quelle: holzbau-deutschland.de
© Photodune

Außenanlagen: Hitzeschutz durch richtige Bepflanzung

Hauseigentümer und Bauherren können durch gezielte Gestaltung ihrer Außenanlagen die Auswirkungen des Klimawandels mildern. Zu diesem Schluss kommt der Verband Privater Bauherren (VPB). Berater Norman-Marcel Dietz beim VPB Hildesheim betont, dass grüne, unversiegelte Flächen sowohl die Umwelt schützen als auch die Lebensqualität verbessern: „Grün fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen. Grünflächen sichern soziale Funktionen und steigern die Lebens- und Standortqualität.“

Für optimale Ergebnisse rät Norman-Marcel Dietz, sich bei der Planung von Außenanlagen professionell beraten zu lassen. Besonders bei der Pflanzenauswahl seien hitzeresistente und schattenspendende Gewächse von Vorteil. Diese sollten zudem Nahrung für Insekten und Vögel bieten. Die richtige Bepflanzung könne den Hitzedruck und die Erwärmung von Gebäudeflächen verringern.

Es ist zu beachten, dass Bäume wachsen und Photovoltaik-Anlagen verschatten können. Der VPB-Berater appelliert an die Verantwortung der Hausbesitzer: „Der Trend zu Kiesflächen und anderen angeblich pflegeleichten versteinerten Vorgärten muss unbedingt gestoppt werden.“ Wichtig sei zudem, den Zusammenhang zwischen hitzebildenden, versiegelten Flächen und dem Ansteigen der Temperatur im Wohnumfeld zu erkennen.

Quelle: VPB
© Photodune

Urteil: Freiburgs Parkgebührensatzung für Anwohner ungültig

Die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat für ungültig erklärt (AZ: BVerwG 9 CN 2.22). Das Urteil betrifft die vom 14. Dezember 2021 in Kraft getretene Satzung, die eine stufenweise Parkgebührenstruktur nach Fahrzeuglänge einführte. Auch Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen waren vorgesehen. Das BVerwG fand jedoch, dass die Stadt hierfür keine hinreichende Rechtsgrundlage hatte.

Die Stadt Freiburg hatte sich auf die bundesrechtliche Regelung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und die landesrechtliche Delegationsverordnung zur Erhebung von Parkgebühren gestützt. Diese ermächtigen Landesregierungen, Gebührenordnungen für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen zu erlassen und weiter zu übertragen. Das BVerwG urteilte, dass diese Regelungen keine angemessene Grundlage für die Satzung darstellen.

Auch der Stufentarif verstoße gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, da die Gebührensprünge je nach Fahrzeuglänge nicht angemessen sind. Die Ermäßigung und den Erlass der Gebühren aus sozialen Gründen befand das BVerwG ebenfalls für nicht gerechtfertigt, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehle. Die „Regelgebühr“ von 360 Euro hat das BVerwG allerdings nicht beanstandet, da diese im Verhältnis zum Wert eines nahen Parkplatzes stehe.

Quelle und weitere Informationen: bverwg.de/AZ: BVerwG 9 CN 2.22
© Fotolia

Barrierefreiheit: Leben trotz körperlicher Einschränkungen neu gestalten

Im Alter oder bei einer körperlichen Beeinträchtigung kann ein barrierefreies Zuhause wichtig werden, damit die Bewohner ein unabhängiges Leben führen können. Dies geht aus einem Artikel des Portals n-tv.de hervor. Gerade das Badezimmer steht dabei im Fokus der Anpassungen, da die Körperpflege von zentraler Bedeutung ist.

Unterstützung für den barrierefreien Umbau erhalten Bewohner beispielsweise von Architekten oder speziellen Kompetenzzentren. Neben älteren Bewohnern können sich dort auch jüngere Menschen beraten lassen, die die Wohnungen ihrer Eltern altersgerecht umgestalten möchten. Durch die barrierefreien Umbauten soll den Bewohner so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben in ihren eigenen vier Wänden ermöglicht werden.

Das Portal weist darauf hin, dass finanzielle Unterstützung für barrierefreie Wohnraumanpassungen von Pflegekassen und Städten oder durch das persönliche Budget für schwerbehinderte Menschen bereitgestellt werden kann. Außerdem könnten auch Sozialverbände den Betroffenen weiterhelfen.

Quelle und weitere Informationen: n-tv.de
© Photodune

Energieeffizienz: Hauseigentümer setzen auf Sanierung und Solartechnologie

Die Mehrheit der deutschen Hauseigentümer zeigt ein wachsendes Interesse an energieeffizientem Wohnen und plant entsprechende Sanierungsmaßnahmen. Das geht aus dem TechnikRadar 2023 der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften, der Körber-Stiftung und des Zentrums für interdisziplinäre Risiko- und Innovationsforschung der Universität Stuttgart hervor. Demnach beabsichtigen rund 80 Prozent der befragten Hauseigentümer, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Zudem ist die Einstellung der Deutschen zu nachhaltigem Bauen und Wohnen positiv.

So erfreuen sich Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen zunehmend großer Beliebtheit unter den Befragten. Rund 46 Prozent der sanierungswilligen Eigentümer tendieren zur Installation einer Photovoltaikanlage. Etwa ein Drittel (31,7) der Eigentümer überlegt, das Haus mit einer Solarthermieanlage auszustatten. Darüber hinaus gewinnen Smart-Home-Technologien seit 2018 offenbar an Bedeutung. Während vor fünf Jahren nur 8,1 Prozent der Befragten solche Geräte nutzten, sind es mittlerweile 21 Prozent der Befragten.

Trotz der zunehmenden Anerkennung von Energiesparmaßnahmen und digitaler Technologie offenbart die Studie jedoch auch, dass noch Informationsbedarf bei den Bürgern besteht. Laut Cordula Kropp, der wissenschaftlichen Projektleiterin und Soziologin am ZIRIUS, sei „viel Information über technische Möglichkeiten notwendig und viel Unterstützung bei Renovierung und energetischer Umstellung“, um das politische Ziel der nachhaltigen und klimaneutralen Gestaltung des Gebäudebestands bis 2045 zu erreichen.

Quelle und weitere Informationen: idw-online.de/acatech.de/technikradar-2023/
© Fotolia

Immobilien: Sorgfältige Planung beim Kauf von Ferienwohnungen

Die Preise für Ferienwohnungen im Alpenraum, insbesondere in der Schweiz, sind im vergangenen Jahr um 7 Prozent gestiegen. Spitzenpreise erzielen Engadin/St. Moritz, Flims/Laax und Gstaad. Das berichtet die nnz.ch, die sich auf eine Studie der Grossbank UBS beruft. Diese Entwicklung könne auf die Corona-Pandemie und die Zweitwohnungsinitiative zurückgeführt werden, die den Bestand begrenzt und damit die Preise erhöht hat. Die Kaufpreise für diese Ferienimmobilien liegen aktuell bei rund 1 Million Franken, ein Anstieg gegenüber den 750.000 Franken im Jahr 2019.

Während der Pandemie wurde die Nachfrage nach Ferienwohnungen durch die Möglichkeit des hybriden Arbeitens fernab von Ballungszentren verstärkt. Darüber hinaus erhöhte die Zweitwohnungsinitiative den Druck auf den Markt, indem sie die Menge der verfügbaren Immobilien reduzierte. Doch trotz dieser Faktoren erwartet die UBS ein mögliches Ende des starken Preisauftriebs, bedingt durch Normalisierung nach der Corona-Krise, steigende Hypothekarzinsen und eine veränderte Nachfrage.

Vor dem Kauf einer Ferienwohnung sollten potenzielle Käufer einige Faktoren beachten. Die Finanzierung einer Ferienimmobilie kann schwieriger sein als die eines Eigenheims, mit höheren Anforderungen an das Eigenkapital und strengeren Amortisationsbedingungen. Außerdem sollten laufende Kosten, möglicher Renovierungsbedarf und Steuerfolgen berücksichtigt werden.

Quelle und weitere Informationen: nzz.ch
© Photodune

Digitalisierung: Bau- und Planungsprozesse sollen sich beschleunigen

Der Bundestag hat die „BauGB-Digitalisierungsnovelle“ verabschiedet. Durch diese soll das Bauleitplanverfahren beschleunigt und die Digitalisierung im Bauplanungsprozess gefördert werden. Durch ein schnelleres Bauen und Planen von Gebäuden sollen private und öffentliche Investitionen unkomplizierter realisiert werden können.

„Mit diesem Gesetz wird das schnellere Bauen und Planen von Wohnungen möglich. Jetzt können Wohnungen für Familien, für Studierende und für Menschen mit kleineren Einkommen endlich schneller errichtet werden,“ so Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Sie verwies auch auf die wichtige „Wiederaufbauklausel“. Diese erlaubt es, nach Katastrophen rasch mit dem Wiederaufbau von Häusern und lebensnotwendigen Einrichtungen zu beginnen.

Die Novelle enthält außerdem Bestimmungen, die den Bau von Wind- und Solarenergieanlagen erleichtern und die Bereitstellung von bauplanungsrechtlichen Ausnahmen und Befreiungen für soziale Einrichtungen wie Schulen und Beratungsstellen verbessern sollen.

Quelle: bmwsb.bund.de
© Photodune

Arbeitsrecht: Verwaltungsgericht verbietet Sonntagsarbeit im Kundenservice

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein ausschließlich im Internet operierender Möbelhändler in Deutschland seine Kundenservice-Mitarbeiter nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigen darf (AZ: VG 4 K 311/22). Der Händler führt derzeit seinen Kundenservice an Sonn- und Feiertagen hauptsächlich über Callcenter in Polen und Irland. Sein Antrag auf Genehmigung der Sonntagsarbeit für bis zu 14 Kundenservice-Mitarbeiter in Sachsen wurde abgelehnt.

Dagegen klagte der Händler. Er argumentierte unter anderem, folgendermaßen: Ein Mangel an Kundenservice an Sonntagen würde dazu führen, dass Kunden zu Konkurrenten abwandern. Dadurch würde seine Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt.

Das Gericht wies die Klage jedoch ab und stellte fest, dass der Händler die gesetzlich zulässige Betriebszeit von 144 Stunden pro Woche nicht weitgehend ausnutzt, da seine Betriebszeit nur etwa 63 Prozent (90 Stunden) davon beträgt. Das Gericht kam auch zu dem Schluss, dass es dem Händler zumutbar ist, telefonische Auskünfte nur an Werktagen zu erteilen. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Quelle: berlin.de/AZ: VG 4 K 311/22
© Fotolia