Deko: Der „Celestial Look“

Der „Celestial Look“ ermöglicht es, den Himmel in die eigenen vier Wände zu holen. Der Look zeichnet sich durch Sternenkarten, Darstellungen von Nachthimmeln und astrologischen Symbolen aus. Diese Elemente können sowohl dezente Akzente setzen als auch als markante Hingucker dienen, und lassen sich laut des Portals „brigitte.de“ auf vielfältige Weisen in das Wohnambiente integrieren.

Für den himmlischen Look können etwa ein mit einer Sternenkarte beklebter Beistelltisch oder ein in nächtliches Blau getauchtes Möbelstück, verziert mit Darstellungen von Himmelskörpern, zum Einsatz kommen. Spiegel und Uhren, insbesondere in Gold oder Silber, fügen sich gut in diesen Stil ein und bringen einen funkelnden Glanz in den Raum. Bilder, Teppiche oder andere Dekorationen mit Himmelsmotiven können den individuellen Wohnstil abrunden und für eine Wohlfühlatmosphäre sorgen.

Vorhänge mit Sternzeichen-Designs oder Motiven von Sonne und Mond können einen einzigartigen Blickfang darstellen, ohne erdrückend zu wirken. Lampendesigns, die den Nachthimmel imitieren, tragen ebenso zur Gestaltung des Looks bei. Eine Option für eine weniger dauerhafte Veränderung könnten Überwürfe oder Kissen in passenden Designs sein. Wer mutig ist, kann sich sogar an Nachtblau als Wandfarbe versuchen und diese beispielsweise mit Mond, Sternen und Wolken versehen.

Quelle: brigitte.de
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Wohnen: Eigenheimbesitz für Zufriedenheit entscheidend

Die Zufriedenheit mit der Wohnsituation hängt maßgeblich vom Eigenheimbesitz ab. Das ist das Ergebnis einer Umfrage im Auftrag von immoverkauf24 und ImmoScout24. So geht aus der Umfrage, dass Eigenheimbesitzer im Vergleich zu Mietern glücklicher mit ihrem Zuhause sind. In diesem Zusammenhang spielt das Geschlecht ebenfalls eine Rolle: Frauen, die in einem Eigenheim leben, fühlen sich besonders zufrieden.

Unter den Befragten empfinden 38 Prozent ihre derzeitige Wohnsituation als befriedigend. Die größten Belastungen sind hohe Nebenkosten (22 Prozent), hohe Mieten (15 Prozent), Platzmangel (14 Prozent), Lärm (13 Prozent) und Schwierigkeiten mit den Nachbarn (11 Prozent). Cinja Kinnemann, Geschäftsführerin von immoverkauf24, kommentiert: „Ein Großteil der Deutschen ist derzeit unzufrieden mit ihrer aktuellen Wohnsituation. Insbesondere die gestiegenen Kosten für Heizung und Warmwasser bereiten den Menschen große Sorgen“.

Doch während nur 37 Prozent der Mieter zufrieden sind, steigt dieser Anteil auf 43 Prozent unter den Eigenheimbesitzer. Von den Frauen, die ein Eigenheim besitzen, ist fast die Hälfte (49 Prozent) zufrieden, bei den Männern sind es hingegen nur 38 Prozent. Trotzdem sind auch Eigenheimbesitzer nicht frei von Sorgen: Die Kosten für Heizung, Dämmung und andere klimabezogene Investitionen stellen die häufigsten Belastungen dar, insbesondere für Männer.

Quelle und weitere Informationen: immobilienscout24.de
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Hausbau: Die verborgenen Kosten

Beim Hausbau können zusätzliche Kosten anfallen. Das schildert ein Paar auf der Seite „wirbaueneinhaus.info“. Das Paar war 2022 ursprünglich mit einer Kostenprognose von rund 730.000 Euro gestartet. Die tatsächlichen Ausgaben stiegen später jedoch um fast 54.000 Euro. Sie entstanden aufgrund diverser falsch kalkulierter oder unerwarteter Kosten.

So erhöhten sich die Grundschuldgebühren auf rund 1.100 Euro erhöhten. Die Bauherren hatten nicht bedacht, dass die Gebühren sich nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld richten. Darüber hinaus mussten sie Antragsgebühren von rund 2.800 Euro begleichen, die ursprünglich nicht berücksichtigt wurden. Für die Garage kam es zu Mehrkosten von rund 2.500 Euro und für zusätzliche Ausstattungsmerkmale aufgrund individueller Wünsche und baulicher Notwendigkeiten zu Mehrkosten von rund 13.500 Euro.

Eine besonders hohe und unerwartete Kostensteigerung von rund 36.000 Euro verursachten Erdarbeiten aufgrund einer Hanglage und einer umfangreichen Anbaufläche. Die Hanglage erforderte den Einbau eines teuren Hebesystems und zusätzliche Erdarbeiten für die Garage, das Carport und die Terrasse. Immerhin bei den Vermessungsarbeiten konnte das Paar rund 1.500 Euro sparen. Das Paar möchte mit der Offenlegung der Zahlen künftigen Bauherren helfen.Quelle: wirbaueneinhaus.info
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Nachhaltigkeit: Energiegewinnung aus Abwasser

Zum Heizen und Kühlen kommt im Haus der Bayerischen Geschichte in Regensburg ein sogenanntes ThermWin-System der Firma Huber SE zum Einsatz, das Energie aus Abwasser zurückgewinnt. Das ThermWin-System funktioniert unter anderem mittels eines speziell entwickelten Abwasserwärmetauschers in Verbindung mit einer Wärmepumpe.

Die Effizienz des Systems wird durch eine vollautomatische Selbstreinigung gesteigert, die eine dauerhaft hohe und konstante Wärmeübertragungsleistung sicherstellt. Neben der erfolgreichen Implementierung in Deutschland wird das ThermWin-Verfahren auch international eingesetzt.

Im Klinikum rechts der Isar in München wird mithilfe der Technologie das zulaufende Trinkwasser erhitzt und so der Einsatz von Elektrizität reduziert. In Kanada wird das Toronto Western Hospital in Kanada durch 16 Abwasserwärmetauscher mit Energie versorgt.

Quelle und weitere Informationen: nn.de
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Recht: Keine Verkehrssicherungspflichtverletzung bei sichtbaren Unebenheiten

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat kürzlich entschieden, dass Gaststättenbesitzer nicht für erkennbare Unebenheiten auf ihren Terrassenflächen verantwortlich gemacht werden können. Im vorliegenden Fall war ein Gast nach dem Verlassen der Toilette auf einer natursteinbelegten Terrasse gestolpert und verletzte sich dabei. Er klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Doch der Gaststättenbesitzer muss nicht für die Verletzungen haften. Das OLG argumentierte, dass die Gäste ihre Bewegungen den sichtbaren Gegebenheiten anpassen sollten und nicht davon ausgehen können, dass eine rustikal wirkende Terrasse völlig eben sein sollte. Außerdem sei es dem Kläger nicht gelungen, konkret darzulegen, warum er gefallen war und die Schuld beim Eigentümer der Gaststätte lag. Insofern konnten dem Eigentümer der Gaststätte keine Schadensersatzansprüche auferlegt werden.

Die Entscheidung des OLG macht deutlich, dass Gastwirte zwar Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen und Gefahren abwehren müssen, auf die sich die Nutzer nicht einstellen können. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet, eine völlig gefahrlose Umgebung zu gewährleisten. In diesem speziellen Fall war das Erscheinungsbild der Terrasse offensichtlich genug, um die Nutzer auf mögliche Unebenheiten hinzuweisen.

Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de
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Massivholzmöbel: Schutz durch Öl, Lack oder Wachs

Massivholzmöbel sind für ihre Stabilität, Beständigkeit und Ästhetik bekannt. Allerdings hängt ihre anhaltende Schönheit stark von der richtigen Pflege der Oberflächen ab. Drei herkömmliche Methoden zur Oberflächenpflege – Lack, Öl und Wachs – bieten jeweils einzigartige Vorteile. Entscheidend ist laut der Initiative Pro Massivholz (IPM), dass die Methode sowohl dem Geschmack des Käufers als auch der geplanten Nutzung des Möbelstücks entspricht.

So versiegle die Anwendung von Lack die Poren des Massivholzes. Dadurch werden die Möbel vor äußeren Einflüssen wie verschütteten Flüssigkeiten geschützt. Durch den Lack wird die Atmungsaktivität des Holzes zwar einschränkt. Jedoch erübrigt sich eine Nachbehandlung, da die Oberfläche dauerhaft versiegelt ist.

Öl hingegen dringt tief in die Poren des Holzes ein, ohne sie vollständig zu verschließen. Dies ermöglicht dem Holz eine gewisse Atmungsaktivität und die Beibehaltung seiner natürlichen Eigenschaften, wie die Feuchtigkeitsregulierung. Zudem verstärkt Öl die natürlichen Pigmente des Holzes und betont so die Farbintensität der Möbel. Wachs bietet eine weitere natürliche Option zur Oberflächenbehandlung, die farbliche Akzente hervorhebt und zusätzlich einen erhöhten Abriebschutz bietet. Alle Behandlungsmethoden erfordern laut IPM Fachwissen und werden professionell von den Herstellern durchgeführt.

Quelle und weitere Informationen: moebelindustrie.de
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Pflegekosten: Starke Belastungen für Bewohner

Pflegebedürftige in Deutschland stehen zunehmend unter finanzieller Belastung. Das geht aus einer Untersuchung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) hervor. Besonders stark steigen die Kosten für Neuankömmlinge in Pflegeheimen. Deren Eigenbeteiligung ist – im Vergleich zu 2022 – durchschnittlich um monatlich 348 Euro gestiegen. Selbst für diejenigen, die schon länger in einem Pflegeheim leben, hat die finanzielle Belastung stark zugenommen. Der durchschnittliche Anstieg liegt, je nach Aufenthaltsdauer, zwischen 165 Euro und 292 Euro pro Monat.

Dieser rapide Anstieg der Eigenbeteiligung sei vor allem auf die Einführung einer Tariftreue-Regelung für Pflegepersonal zurückzuführen, die im September 2022 in Kraft trat. Die daraus resultierenden Kosten fließen direkt in den Pflegesatz ein. Angesichts der laufenden Tarifverhandlungen und der ab Juli 2023 geltenden neuen Personalbemessung in der Pflege dürfte die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen laut vdek weiter steigen.

Dr. Jörg Meyers-Middendorf vom vdek-Vorstand zeigt Verständnis für die Maßnahmen zur gerechten Entlohnung des Pflegepersonals, kritisiert jedoch die zunehmende finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen. Er fordert, dass die Bundesländer die Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen übernehmen. Eine solche Maßnahme könne die Pflegebedürftigen um durchschnittlich 477 Euro pro Monat entlasten, meint er.

Quelle: vdek.com
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Urteil: Stadt muss für Totalschaden an Auto zahlen

Wegen der vernachlässigten Pflege und Kontrolle eines Straßenbaums verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) die Stadt kürzlich zu einer Schadenersatzzahlung von 6.500 Euro (AZ: 1 U 310/20). Im vorliegenden Fall hatte ein abgebrochener Ast einen Fiat 500 in einem Wohngebiet total beschädigt. Das OLG entschied, dass die Stadt aufgrund mangelhafter Inspektion für den entstandenen Schaden aufkommen muss.

Das Unglück ereignete sich im August 2019. Die letzte Baumkontrolle zur Überprüfung der Verkehrssicherheit durch die Stadtverwaltung erfolgte im Jahr zuvor. Das Landgericht gab der Schadensersatzklage von über 6.500 Euro statt und die Stadt Frankfurt konnte sich gegen dieses Urteil nicht erfolgreich wehren.

Bei einigen stark geschädigte Bäumen könne zwar ein jährliches Kontrollintervall festgelegt werden, so die Richter. Besondere Umstände, wie in diesem Fall, können jedoch kürzere Kontrollintervalle und besondere Untersuchungen erforderlich machen. Die Stadt habe hier nicht berücksichtigt, „dass das äußere Erscheinungsbild der Baumkrone (…) mit einer gesunden und vitalen Robinie nicht annähernd vergleichbar war“. Die Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.

Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/AZ: 1 U 310/20
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Wärmepumpentechnik: VDI fördert Qualifikation

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat neue Richtlinien veröffentlicht, die zur fachgerechten Planung und Installation von Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern beitragen sollen. Die VDI-Richtlinie 4645 richtet sich der VDI an Fachleute wie Planer, Anlagenhersteller, Handwerker und Betreiber, die an der Errichtung und dem Betrieb von Warmwasser-Heizungsanlagen beteiligt sind, die mit Wärmepumpen betrieben werden.

Die VDI-Richtlinie umfasst auch ein Schulungskonzept für die Fachleute. Ziel dieses ist es, die effiziente und störungsfreie Arbeit von Wärmepumpen sicherzustellen sowie Fehlfunktionen und Betriebsstörungen zu vermeiden und die Leistung von Wärmepumpenanlagen zu optimieren.

Der VDI weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass Immobilienbesitzer beim Kauf einer Wärmepumpe staatliche Fördermittel nutzen können – und zwar0 in Form von Zuschüssen, Krediten und Steuererleichterungen. Darüber hinaus unterstützen auch einige regionale und kommunale Behörden laut VDI den Wechsel zu Wärmepumpen. Die Richtlinie kann kostenpflichtig für 311 Euro bestellt werden.

Quelle und weitere Informationen: vdi.de
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Urteil: Gericht muss neu über Betretungsrecht bei Immobilienverkauf verhandeln

Möchte ein Eigentümer seine Immobilie verkaufen oder vermieten, hat er – nach einer entsprechenden Vorankündigung – das Recht dazu, die Immobilie zu betreten. Doch kann ein Gericht das Zutrittsrecht in eine Wohnung in besonderen Fällen untersagen? Mit dieser Frage beschäftigte sich kürzlich der Bundesgerichtshof (VIII ZR 420/21, BGH), hob das Urteil des Landgerichts auf und verwies die Sache ist zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück.

Im aktuellen Fall möchte eine Eigentümerin ihre Immobilie ihre Immobilie veräußern. Diese hat sie an eine Mieterin vermietet, die unter schweren psychischen Problemen leidet. Die Mieterin wollte die Eigentümerin (ihre Vermieterin) nicht in die Wohnung lassen. Die Eigentümerin erhob dagegen Klage. Doch ihr wurde zunächst das Betretungsrecht versagt. Grund dafür war ein psychiatrisches Gutachten aus dem hervorgeht, dass „ein hohes Risiko für Handlungen mit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung bis hin zum vollendeten Suizid bestehe“ und sich der Gesundheitszustand der Beklagten im Falle eines Betretens der Wohnung durch Dritte weiter zu verschlechtern drohe.

Der BGH wies jedoch auf einen Rechtsfehler hin. Denn das Berufungsgericht habe sich nicht mit der Möglichkeit auseinandergesetzt, dass sich das Risiko für gesundheitliche Komplikationen verringere, „wenn sich die Beklagte bei einem Betreten der Wohnung durch Vermieter, Kaufinteressenten oder Makler von einer Vertrauensperson beziehungsweise einem Rechtsanwalt vertreten lasse“.

Quelle: BGH/ VIII ZR 420/21
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