Städteranking: Mainz führt im Dynamikranking

Mainz hat sich im aktuellen Städteranking 2023 als dynamischste Stadt Deutschlands behauptet (Platz 1) und hat sich damit in den vergangenen fünf Jahren am besten entwickelt. Berlin und Leipzig liegen im Dynamikranking auf Platz 2 und 3. Im Niveauranking, das die Wirtschaftskraft der Städte abbildet, hat es München auf Platz 1 geschafft. Mainz liegt in diesem Ranking auf Platz 2, Stuttgart auf Platz 3.

Im Bereich Nachhaltigkeit Heidelberg sticht hervor und erklimmt den ersten Platz, gefolgt von Ingolstadt und Wolfsburg. Die Stadt Heidelberg beeindruckt durch ihre zukunftsorientierte Ausrichtung, hervorragende Forschungseinrichtungen und eine starke digitale Infrastruktur. Herne, Duisburg und Gelsenkirchen nehmen im Nachhaltigkeitsranking dagegen die untersten Ränge ein.

Das Ranking offenbart eine bemerkenswerte Dynamik in den Metropolen. Sechs der sieben größten Städte Deutschlands sind unter den Top-15 des Dynamikrankings vertreten, mit Hamburg als Aufsteiger des Jahres. Einzig Stuttgart schneidet mit Platz 57 schwächer ab. Die Metropolen punkten insbesondere im Immobilienmarkt, wobei Berlin, Köln und Hamburg die höchsten Steigerungen bei den Mieten verzeichnen. Dieser Trend zeigt die hohe Attraktivität dieser Städte, stellt aber gleichzeitig eine Herausforderung für Mietsuchende dar. Das Städteranking ist eine gemeinsame Initiative von der Wirtschaftswoche, ImmoScout24 und IW Consult, bei der alle 71 deutschen Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern anhand verschiedener Faktoren wie Wirtschaftskraft, Lebensqualität und Nachhaltigkeit bewertet werden.

Quelle und weitere Informationen: immobilienscout24.de
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Bau: BSB warnt vor sinkender Modernisierungsbereitschaft

Vor einem deutlichen Rückgang des Interesses an Immobilienmodernisierungen unter privaten Eigentümern warnt der Bauherren-Schutzbund (BSB). Eine kürzlich durchgeführte Umfrage des BSB zeigt, dass lediglich ein Drittel der Eigentümer älterer Immobilien energetische Modernisierungsmaßnahmen plant. Besorgniserregend sei, dass 61 Prozent der Befragten keinerlei Modernisierungsabsichten für ihre Immobilien haben. „Die aktuelle Stimmung in der Bevölkerung steht im klaren Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung, die Modernisierungsquote in Deutschland mindestens zu verdoppeln. Die Bereitschaft der Menschen, in ihre Wohnungen und Häuser zu investieren, ist auf einem Tiefpunkt angelangt. Das gefährdet nicht nur unsere Klimaziele, sondern auch die Zukunft unserer Immobilien“, meint BSB-Geschäftsführer Florian Becker.

Staatliche Förderprogramme zur Modernisierung würde viele Eigentümer nicht effektiv erreichen; 62 Prozent der Befragten empfinden die Förderbedingungen als unzureichend. Diese negative Einschätzung habe sich laut BSB seit Anfang 2022 verschärft, was zu einem Vertrauensverlust in die Regierungspolitik geführt habe. Florian Becker appelliert an die Politik, für Planungssicherheit, passgenaue Lösungen und eine verbesserte Kommunikation zu sorgen, um einen Stimmungswandel in der Bevölkerung zu bewirken.

Ein weiteres Hindernis für Modernisierungen sei der akute Mangel an Bauunternehmen und Handwerkern. Mehr als 75 Prozent der Eigentümer sehen sich mit diesem Problem konfrontiert, besonders in städtischen Gebieten. Dieser Fachkräftemangel dämpfe zusätzlich den Modernisierungswillen. Florian Becker weist darauf hin, dass ein Auftragsrückgang im Bausektor zwar kurzfristig Kapazitäten freisetzen könnte. Dieser berge jedoch auch das Risiko, dass Unternehmen in die Kurzarbeit gehen müssen. Das sei insbesondere dann der Fall, wenn sich die Lage im Neubausektor weiterhin verschlechtere.Quelle und weitere Informationen: bsb-ev.de
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Wohnquartiere: Forschungsprojekt zu Smart-Home-Systemen

Das Forschungsprojekt „Silgentas“, geleitet vom Rechtsinformatiker Frederik Möllers von der Universität des Saarlandes, konzentriert sich auf die Verbesserung der IT-Sicherheit in Wohnquartieren mit Smart-Home-Systemen. Diese Systeme bieten erhebliche Vorteile. Sie können beispielsweise Komfort und Energieeffizienz erhöht, indem sie beispielsweise die Heizungs- und Beleuchtungseinstellungen an die Bedürfnisse der Bewohner anpassen. Die vernetzten Geräte liefern aber auch große Datenmengen, die durch künstliche Intelligenz analysiert werden können.

Somit bergen solche vernetzten Smart-Home-Systeme auch Risiken, insbesondere wenn es um die Sicherheit und den Datenschutz der Bewohner geht. „Silgentas“ verfolgt daher das Ziel, ganzheitliche Sicherheitsansätze und rechtliche Rahmenbedingungen zu entwickeln, um Netzwerke vor Hackern, unbefugtem Zugriff und Ausfällen zu schützen. Die Forscher untersuchen während des Projektes auch Algorithmen, mit deren Hilfe es möglich wird, automatisch Auffälligkeiten zu erkennen.

Das Projekt „Sicherheit im intelligenten vernetzten Haus (Silgentas)“ wird vom Bundesforschungsministerium mit 2,5 Millionen Euro gefördert. Das Gesamtvolumen des Projektes beläuft sich auf 4 Millionen Euro, rund 420.000 Euro davon fließen an die Universität des Saarlandes. Weitere Informationen erhalten Interessenten unter: silgentas.de.

Quelle: silgentas.de/zrd-saar.de/idw-online.de
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Urteil: Kein Schadenersatz für Unfall mit Garagentor

Eine Porsche-Coupé-911-Fahrerin will aus der Tiefgarage einer Wohnanlage fahren. Sie öffnet das Tor mit einem Sensorschlüssel und fährt los. Das Garagentor schließt sich unerwartet, kracht auf ihr Autodach und beschädigt dieses. Weil das Garagentor geöffnet gewesen sei und während der Ausfahrt ihren Wagen getroffen habe, sieht sie eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), der sie selbst angehört. Sie verklagt diese auf Schadenersatz.

Das Amtsgericht München weist die Klage jedoch zurück (AZ: 1290 C 17690/22 WEG). Es moniert, dass kein eindeutiger Beweis dafür vorliegt, dass die Porsche-Fahrerin (Klägerin) tatsächlich bei grünem Lichtsignal die Ausfahrt begonnen und das Tor fehlerfrei passiert hat. Ebenso sei es möglich und nach der Schilderung der Klägerin sogar wahrscheinlicher, dass sie bei sich schließendem Tor die Ausfahrtsrampe befuhr. Die Beweislast für den ordnungsgemäßen Beginn ihrer Fahrt bei grünem Lichtsignal trug die Klägerin, jedoch konnte sie diesen Beweis nicht erbringen.

Die WEG (Beklagte) betonte zudem, dass das Tor den technischen Standards entspricht und fehlerfrei funktioniert. Das Gericht entschied daraufhin, dass die Klägerin beweisfällig blieb und wies die Klage daher ab. Es erklärte zudem, dass für den Fall, dass die Klägerin bei einem roten Signal in die Rampe eingefahren sei, keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen seitens der WEG erforderlich gewesen wären. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: justiz.byern.de/AZ: 1290 C 17690/22 WEG
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Demografie: Barrierearme Wohnungen fehlen

In Deutschland leben zunehmend mehr Menschen im Alter von 65 Jahren und älter in Privathaushalten. Laut einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wohnte 2022 in etwa 13 Millionen Haushalten mindestens eine Person dieser Altersgruppe. Das entspricht einem Anteil von 32 Prozent aller Haushalte. Vor 20 Jahren lebte in nur 29 Prozent der Haushalte mindestens eine Person ab 65 Jahren.

Über ein Drittel der älteren Menschen ab 65 Jahren lebt allein. Mit zunehmendem Alter steigt der Anteil der Alleinlebenden außerdem, vor allem in der Gruppe der über 85-Jährigen. Der Verlust des Partners oder der Partnerin ist ein häufiger Grund dafür.

Ein dringendes Problem im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel ist der Mangel an barrierearmen Wohnungen. 2022 hatten 81 Prozent der Haushalte mit Personen ab 65 Jahren keinen stufenlosen Zugang zu ihrer Wohnung. Nur 6 Prozent der Wohnungen erfüllten alle Kriterien für barrierearmes Wohnen. Angesichts der wachsenden Zahl älterer Menschen steigt der Bedarf an altersgerechten und barrierefreien Wohnungen kontinuierlich.

Quelle und weitere Informationen: destatis.de
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Trend: Rückgang der Immobilienpreise in Deutschland

Laut des Immobilienpreisindexes (GREIX) ist ein signifikanter Rückgang der Wohnimmobilienpreise in Deutschland im dritten Quartal 2023 zu verzeichnen. Dieser Trend ist in allen Wohnsegmenten erkennbar, mit regional unterschiedlichen Ausprägungen. Insbesondere in den großen Städten Köln und Berlin blieben die Preise relativ stabil, während in anderen Regionen teils erhebliche Preisrückgänge festgestellt wurden. Parallel dazu sank auch die Zahl der Immobilientransaktionen deutlich, was auf ein schwächelndes Marktinteresse hindeutet.

Im Detail zeigen die Daten des GREIX, dass die Preise für Eigentumswohnungen im Durchschnitt um 1,5 Prozent gesunken sind, während Einfamilienhäuser einen Rückgang von 3,2 Prozent und Mehrfamilienhäuser sogar einen Rückgang von 5,9 Prozent verzeichneten (gegenüber Q2 2023). Inflationsbereinigt fallen diese Rückgänge noch deutlicher aus (2,2 Prozent, 3,9 Prozent und 6,6 Prozent). Im Jahresvergleich zu Q3 2022 erlebten alle Wohnsegmente starke Preisrückgänge: Die Preise für Eigentumswohnungen sanken um 10,5 Prozent, die für Einfamilienhäuser um 12,1 Prozent und die für Mehrfamilienhäuser um 24 Prozent.

In den sieben größten deutschen Metropolen – mit Ausnahme von Köln, wo ein leichter Anstieg von 1,1 Prozent zu verzeichnen war – gingen die Preise für Eigentumswohnungen zurück. Düsseldorf verzeichnete dabei mit minus 6,6 Prozent den stärksten Preisrückgang. Außerhalb der Top-7-Städte zeigten sich ebenfalls Rückgänge, wobei Leipzig, Duisburg, Münster und Erfurt besonders stark betroffen waren. Positive Ausnahmen bildeten Chemnitz und Potsdam mit Preissteigerungen. Der Greix wird durch öffentliche Fördermittel finanziert. Er ist ein Projekt des von der DFG geförderten Bonn-Kölner-Exzellenzclusters ECONtribute und des Kiel-Instituts für Weltwirtschaft (IfW Kiel) in Kooperation mit den lokalen Gutachterausschüssen.

Quelle und weitere Informationen: ifw-kiel.de
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Baubranche: Gefahr durch Asbest

Die Gefahr von Asbest in der Baubranche ist weiterhin eine ernste Bedrohung für die Gesundheit. Das zeigen Zahlen auf, die Dipl.-Ing. Martin Kessel nennt, Experte der VDI-Gesellschaft „Bauen und Gebäudetechnik“. Jährlich sterben demnach in Deutschland nach offiziellen Zahlen etwa 1.600 Menschen an den Folgen von Asbest. Der Experte geht aber davon aus, dass es hierzulande jährlich sogar zirka 15.000 Menschen sind. Die Schäden durch Asbest, das in einer Vielzahl von Bauprodukten verwendet wurde, gelten schon seit 1937 als Berufskrankheit. Seine Verwendung wurde jedoch erst 1993 verboten, also vor 30 Jahren.

Trotz des Verbots ist Asbest immer noch in vielen Gebäuden vorhanden, was ein anhaltend hohes Gesundheitsrisiko darstellt. Asbestose, eine durch Asbest verursachte Krankheit, führt zu einer signifikanten Einschränkung der Lungenfunktion und erhöht das Risiko verschiedener Krebsarten. Dipl.-Ing. Martin Kessel betont, dass die Zahlen der Asbestopfer trotz des Verbots nicht zurückgegangen, sondern eher gestiegen sind. Grund dafür sei, dass ein Großteil der Baumaßnahmen in potenziell asbestbelasteten Bestandsgebäuden stattfindet.

Für die Baubranche bedeutet dies, dass umfassende Informationen, die Bewusstseinsbildung und der fachgerechte Umgang mit Asbest unerlässlich sind. Die Identifizierung von Asbestbelastungen ist oft nur durch qualifizierte Probenahme und Analyse möglich. Dabei muss stets vorsichtig vorgegangen werden, um eine Freisetzung von Fasern zu vermeiden. Dipl.-Ing. Martin Kessel findet es wichtig, das Thema Asbest ernst zu nehmen und verantwortungsvoll damit umzugehen, um die Gesundheit der Menschen in der Baubranche zu schützen.

Quelle: vdi.de
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Wärmepumpen: Im Aufwind

Der Einsatz von Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung in Neubauten und Bestandsgebäuden gewinnt zunehmend an Bedeutung. Sie stellen eine zukunftsfähige Lösung dar, die erneuerbare Energien nutzt. Die Brauchwasser- bzw. Warmwasserwärmepumpe, eine Form der Hybridheizung, kann vor allem in Bestandsgebäuden sinnvoll eingesetzt werden. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale hin.

Für unsanierte Altbauten sei die Installation einer Brauchwasserwärmepumpe ein erster Schritt zur Reduzierung des fossilen Energieverbrauchs. In Bestandsgebäuden bieten Brauchwasser- oder Warmwasserwärmepumpen eine kostengünstige und umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Durchlauferhitzern, Boilern oder Kombithermen. Sie erreichen eine Jahresarbeitszahl zwischen drei und vier. Das bedeutet, dass sie pro Kilowattstunde Strom drei bis vier Kilowattstunden Wärme erzeugen können.

Ein geeigneter Aufstellort ist für die Effizienz der Warmwasserwärmepumpe entscheidend. Idealerweise eignen sich Räume mit relativ hoher Lufttemperatur. Die Anschaffungskosten einer Warmwasserwärmepumpe liegen zwischen 2.000 und 3.000 Euro, zuzüglich möglicher Installations- und Montagekosten. Die Mitarbeiter der Energieberatung der Verbraucherzentrale stehen telefonisch unter 0800 809 802 400 für eine weitere individuelle, anbieterunabhängige und kostenlose Beratung zur Verfügung.

Quelle: vebraucherzentrale-energieberatung.de
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Denkmalschutz: Streit um Photovoltaikanlage in Goslar

Ein Hauseigentümer muss die Photovoltaikanlage auf seinem denkmalgeschützten Haus in Goslar abbauen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden (AZ: 1 ME 15/23). Damit hat der das Niedersächsische OVG auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig revidiert und die Beschwerde der Stadt Goslar gegen den Hauseigentümer stattgegeben.

Der Hauseigentümer hatte ohne die notwendige Genehmigung eine Photovoltaikanlage installiert, die einen Großteil des Daches überdeckte und nicht farblich angepasst war. Er betrachtete den von der Stadt angeordneten Abbau der Anlage als unverhältnismäßig, da das niedersächsische Denkmalschutzgesetz Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf Baudenkmälern zulässt. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte zunächst zu seinen Gunsten entschieden. Grund dafür war, dass die Anlage möglicherweise genehmigungsfähig sei, insbesondere weil sie das äußere Erscheinungsbild des Denkmals nicht beeinträchtige.

Jedoch entschied der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts, dass die Anlage nicht offensichtlich genehmigungsfähig sei, insbesondere da das Haus in der UNESCO-geschützten Altstadt von Goslar liegt. Bei der Genehmigung müsse das Interesse an erneuerbaren Energien und der Denkmalschutz gegeneinander abgewogen werden müssten. Photovoltaikanlagen sollten dem Denkmalschutz Rechnung tragen, insbesondere in Bezug auf Standort und Design. Der endgültige Beschluss kann nicht angefochten werden.

Quelle: oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/AZ: 1 ME 15/23
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Wohnraum-Potenzial: Aufstockung mit Holzbauweise

In dicht besiedelten Städten offenbart sich ein neues Potenzial für Wohnraum: die Aufstockung von Bestandsbauten. Darauf weist das Portal „schoener-wohnen.de“ hin. In einer Bilderstrecke wird gezeigt, wie ein 50er-Jahre-Mehrfamilienhaus in Deutschland wurde durch mit zwei Holzkuben ergänzt wird. Dabei profitieren Bauherren nicht nur von einer nachhaltigen Bauweise, sondern auch von einer beeindruckenden Aussicht.

Die beiden Kuben, die in Holzfertigbauweise auf das Gebäude gesetzt wurden, bieten einerseits einen offenen Wohn- und Essbereich und andererseits private Räumlichkeiten. Eine Dachterrasse verbindet diese zwei Bereiche, während bodentiefe Fenster und eine Deckenhöhe von über drei Metern einen luftigen Raumeindruck garantieren. Die Holzfertigbauweise zeichnet sich durch ihr geringeres Gewicht und schnelle Montage der vorgefertigten Elemente aus, was sie besonders für solche Aufstockungsprojekte geeignet macht.

Trotz der Vorteile werden Dachaufstockungen noch nicht umfangreich genutzt, da ältere Gebäude oft statisch angepasst werden müssen und das Baurecht Aufstockungen erschwert. Daher sollten sich Bauherren laut des Portals an Spezialisten wenden wie Architekturbüros oder erfahrene Haushersteller. Sie helfen bei technischen und rechtlichen Herausforderungen und unterstützen bei den notwendigen Verhandlungen.

Quelle und weitere Informationen: schoener-wohnen.de
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