Wärmepumpen: Immobilienwert kann sich um über 40 Prozent erhöhen

Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen (PV) können den Wert einer Immobilie signifikant erhöhen. Das geht aus einer Studie einer Online-Plattform für Wohn- und Gewerbeimmobilien hervor. Demnach erfahren Gebäude mit installierten Wärmepumpen eine Wertsteigerung von 43 Prozent. Die Einbindung von PV-Anlagen kann den Immobilienwert um bis zu 20 Prozent steigern.

Beide Technologien sind besonders in Neubauten verbreitet, die generell eine höhere Bauqualität und bessere Energieeffizienzklassen aufweisen. Dies spiegelt sich in höheren Verkaufspreisen wider, was die Investition in solche umweltfreundlichen Systeme finanziell attraktiv macht. Die Analyse deutet auch darauf hin, dass die Marktwerte für Immobilien mit nachhaltiger Technologie weiter steigen werden, da die Nachfrage nach energieeffizienten Häusern wächst.

Aus der Studie geht ebenfalls hervor, dass insbesondere in Bayern viele Hausbesitzer in umweltfreundliche Technologien investieren. So verfügen in Landshut und in Amberg-Sulzbach jeweils 20 Prozent der zum Verkauf stehenden Häuser über eine Photovoltaik-Anlage, in Erding und im Kreis Freyung-Grafenau sind es jeweils 19 Prozent und in Mühldorf am Inn 19 Prozent.
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Balkon: Darauf ist beim nachträglichen Anbau zu achten

Durch einen nachträglichen Balkonanbau bietet sich die Möglichkeit, den Wohnraum zu erweitern und den Immobilienwert zu steigern. Vor allem bei bestehenden Gebäuden kann mit unterschiedlichen Balkonsystemen wie Vorstellbalkonen, Anbaubalkonen oder freitragenden Balkonen gearbeitet werden. Die Baumaßnahmen erfordern jedoch eine sorgfältige Planung hinsichtlich der Statik, um die Struktur des Gebäudes nicht zu beeinträchtigen.

Die Kosten variieren je nach Balkontyp und Material zwischen 3.000 und 5.000 Euro, zuzüglich möglicher zusätzlicher Ausgaben für Geländer, Bodenbeläge und Türen. Neben den Kosten spielen auch Genehmigungen eine wesentliche Rolle beim Balkonanbau. In den meisten Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich, die detaillierte Unterlagen und Nachweise über die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften verlangt.

Bauliche Veränderungen am Haus, wie der Anbau eines Balkons, bedürfen oft der Zustimmung der Bauämter. Bei Mehrfamilienhäusern müssen auch die anderen Eigentümer dem Anbau eines Balkons zustimmen. Dabei müssen spezifische Landesbauordnungen und Abstandsflächenregelungen beachtet werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Auch wenn einige kleinere Balkonprojekte verfahrensfrei sein können, empfiehlt es sich, zur Sicherheit einen offiziellen Bauantrag zu stellen.
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Gäste-WC: Die optimale Gestaltung

Ein Gäste-WC sollte sowohl funktional als auch einladend sein. Ein durchdachtes Design sorgt für Komfort und macht das Gäste-WC zu einem attraktiven Bestandteil des Hauses. Wichtige Aspekte sind die clevere Platzierung von Elementen wie Waschbecken und WC, eine ausreichende Beleuchtung und platzsparende Lösungen. Diese sind erforderlich, da die durchschnittliche Größe eines Gäste-WCs in Deutschland nur 3,4 Quadratmeter beträgt.

Die Auswahl der richtigen Ausstattung ist entscheidend für die Funktionalität und Ästhetik des Raumes. Minimalistische, wandhängende Einrichtungen können helfen, den Raum größer erscheinen zu lassen und die Reinigung zu erleichtern. Es empfiehlt sich, hochwertige Materialien und Armaturen zu wählen. Diese sind nicht nur praktisch, sondern unterstreichen auch den Stil des Hauses. Ebenso wichtig ist es, auf eine gute Beleuchtung zu achten, die den Raum einladend macht.

Schließlich kann das Gäste-WC durch smarte, kreative Details wie eine durchdachte Fliesenplatzierung individuell gestaltet werden. Solche Gestaltungselemente tragen dazu bei, dass das Gäste-WC mehr ist als nur ein funktionaler Raum – es wird zu einem Ort, der Stil und Gastfreundschaft ausstrahlt.
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Urteil: Keine Entschädigung für Laub im Pool

Baut ein Eigentümer einen Pool auf seinem Grundstück und fällt vom Nachbargrundstück das Laub 90 Jahre alter Eichen in diesen, kann er keine Kostenbeteiligung aufgrund des erhöhten Reinigungsaufwand vom Nachbarn verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (AZ: 19 U 67/23).

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin 2016 ihr Grundstück erworben, einen nicht überdachten Pool errichtet und wegen der unter anderem in den Pool herunterfallenden Eicheln und Eichenblätter eine monatliche Laubrente vom 277,62 Euro vom Nachbarn verlangt.

Das Gericht sah zwar, dass beim Pool „eine wesentliche Beeinträchtigung durch gesteigerten Reinigungsaufwand“ vorliegt, diese übersteige aber nicht „das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung“. Zudem habe die Klägerin aufgrund der Gegebenheiten bereits vor der Errichtung des Pools damit rechnen können, dass Laub in diesen fallen wird.
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Wohnküche: Das sind die Trends

Zunehmend an Bedeutung in modernen Wohnküchen gewinnen intelligente und ergonomische Lösungen, die das Kochen und Wohnen nicht nur angenehmer, sondern auch effizienter gestalten. Der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft „Die Moderne Küche“ Volker Irle hebt hervor, dass die aktuellen Innovationen im Möbelfachhandel darauf abzielen, Küchen- und Wohnbereiche durch smarte Stauraumlösungen und ergonomische Designs zu bereichern.

Die Anpassungsfähigkeit der Möbel ist dabei zentral: Moderne Klappensysteme ersetzen traditionelle Schranktüren, bieten durch optimierte Mechanismen einen höheren Nutzungskomfort und machen den Stauraum leichter und angenehmer zugänglich. Diese Systeme unterstützen eine effizientere Nutzung des Raumes und integrieren sich nahtlos in das Gesamtdesign der Küche.

Zusätzlich können mit innovativen Beleuchtungskonzepten neue Standards gesetzt werden. Integrierte LED-Lichtprofile in Schubkästen sorgen für eine hochwertige und atmosphärische Beleuchtung, die nicht nur die Optik, sondern auch die Funktionalität der Küchenmöbel erhöht. Maßgeschneiderte und multifunktionale Küchenlösungen gewinnen somit weiterhin an Bedeutung.
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Smart Home: Technik für Technologiebegeisterte

Smart-Home-Technologien haben einen festen Platz in deutschen Haushalten erobert: 75 Prozent der Befragten gaben in einer Studie eines Versandhändlers für Elektronik an, bereits smarte Produkte nutzen. Insbesondere werden intelligente Unterhaltungssysteme und Sprachassistenten geschätzt.

Für die Anschaffung von Smart-Home-Technologien ist Technologiebegeisterung ein signifikanter Beweggrund. Viele Nutzer haben Freude an den neuesten Entwicklungen und integrieren diese gerne in ihren Alltag. Die Verbraucher profitieren unter anderem vom gesteigerten Wohnkomfort durch Smart-Home-Technologien. Zudem überzeugen sie praktische Aspekte wie die einfache und intuitive Steuerung des häuslichen Umfelds.

Ein weiterer entscheidender Vorteil von Smart-Home-Systemen ist die Möglichkeit, durch diese Energiekosten zu senken. Etwa 30 Prozent der Befragten haben sogar in smarte Technologien investiert, um ihre Energieausgaben zu reduzieren. 59 Prozent bestätigen, dass sie tatsächlich Strom- oder Energiekosten durch die Nutzung von Smart-Home-Technologien eingespart haben.
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E-Ladestation: Schon beim Hausbau einplanen

Bauherren können beim Hausbau – im Vergleich zum späteren Nachrüsten – signifikant sparen, wenn sie direkt eine E-Auto-Ladestation einplanen. Die Erstinstallation während des Baus ist wesentlich günstiger, da notwendige Anpassungen im Stromnetz und bauliche Maßnahmen direkt integriert werden können. Darauf weist das Portal „finanzen.net“ hin.

Die Installationskosten für eine Ladestation beim Hausbau betragen unter 1.000 Euro. Dies steht im starken Kontrast zu den Kosten des Nachrüstens, die bis zu viermal höher sein können. Darüber hinaus fördert die KfW die Installation mit 900 Euro pro Ladepunkt, was die finanzielle Belastung weiter mindert.

Eine Ladestation bietet die Möglichkeit, diese mit einer Photovoltaikanlage (PV) zu koppeln, um das Elektroauto mit selbst produziertem Strom zu laden. Dies maximiert die ökologischen und ökonomischen Vorteile der Installation. Ein ausreichend dimensioniertes PV-System stellt sicher, dass sowohl der Haushalts- als auch der Fahrzeugstrombedarf gedeckt werden können, wodurch sich langfristige Ersparnisse erzielen lassen.
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Energiekosten: Sparen durch gemeinsames Wohnen

Bei steigenden Strompreisen bietet das Zusammenleben in einer Wohnung eine effektive Möglichkeit, die Energiekosten zu reduzieren. Ob mit dem Partner, einem Kollegen oder einem Freund, das Teilen eines Haushalts kann Einsparungen bei vielen Kostenpunkten bringen, darunter auch beim Stromverbrauch.

Insbesondere im Vergleich zu Single-Haushalten zeigt sich, dass ein Zweipersonenhaushalt durchschnittlich 800 Kilowattstunden weniger Strom pro Jahr verbraucht. Das hat beträchtliche finanzielle Einsparungen zur Folge. Die Teilung der Wohnkosten unter mehreren Personen führt nicht nur zu einer gerechten Aufteilung der Miete und Versicherungen, sondern auch der Nebenkosten.

Das Zusammenleben bietet auch die Möglichkeit, den Energieverbrauch zu senken, der durch Freizeitaktivitäten wie das Video-Streaming entsteht. Gemeinsame Filmabende bringen gleich mehrere Vorteile mit sich: Sie reduzieren den individuellen Stromverbrauch, fördern ein umweltfreundlicheres Verhalten und stärken die sozialen Bindungen zwischen den Bewohnern.
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Immobilienkauf: Bewusste Entscheidung treffen

Beim Kauf eines Hauses, das bekannte Mängel aufweist, können keine Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ein Mann, der ein Haus mit offensichtlichen Feuchtigkeitsschäden und einer notwendigen Pumpinstallation im Keller kaufte, entdeckte nach dem Kauf weitere erhebliche Schäden am Dach. Trotz des Ausschlusses der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag forderte er Schadenersatz, da er arglistige Täuschung vermutete.

Das Landgericht Flensburg (Az.: 7 O 261/22) wies seine Klage ab, da der Mann nicht nachweisen konnte, dass die Verkäufer von den Dachschäden wussten. Zudem war ihm die Kellerproblematik bekannt.

Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit, vor dem Immobilienkauf alle bekannten Mängel sorgfältig zu prüfen und die Risiken abzuwägen. Das Urteil bekräftigt, dass Immobilienkäufer, die über Mängel informiert sind und die Immobilie dennoch kaufen, später keine Ansprüche diesbezüglich geltend machen können.
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Wasserschaden: Probe zur Ursachenermittlung nehmen

Bei einem Wasserschaden sollte zunächst die Ursache dafür geklärt werden. Schmutzpartikel weisen darauf hin, dass das Wasser aus dem Außenbereich stammt. Tritt klares Wasser aus, kann es sich beispielsweise um eine Leckage handeln oder um Kondenswasser. Sind im Wasser Schaum und Papierreste sowie Fasermaterial zu finden, ist von Schmutzwasser auszugehen. Der Verband Privater Bauherren VPB rät: „In diesem Fall ist sofort erhöhte Vorsicht geboten, denn so ein Wasserschaden geht mit einer Belastung durch Keime und Krankheitserreger einher“. Durch spezielle Kleidung können sich diejenigen schützen, die die Räumlichkeiten betreten müssen.

Damit später der Verursacher für den Wasserschaden ermittelt werden kann, sollten Betroffene zwei Proben nehmen. Dazu können sie leere, saubere Marmeladen- oder Einmachgläser verwenden. Sind diese nicht vorhanden, können für die Probenentnahme auch Haushaltstücher oder Kaffeefiltertüten benutzt werden. Nachdem sich diese mit dem Wasser vollgesogen haben, sollten die Betroffenen auch den Schmutz damit aufnehmen. Anschließend wird die Probe in einem Gefrierbeutel luftdicht verpackt.

Ebenso sollten Betroffene Fotos des Schadens anfertigen, bevor sie mit dem Aufwischen, Aufräumen und der Reparatur beginnen. Der VPB weist darauf hin, dass keine Dritten mit der Instandsetzung beauftragt werden sollten, falls noch eine Gewährleistungsfrist läuft. Dies könne im schlechtesten Fall zum Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche führen.
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