Urteil: Keine Entschädigung für Laub im Pool

Baut ein Eigentümer einen Pool auf seinem Grundstück und fällt vom Nachbargrundstück das Laub 90 Jahre alter Eichen in diesen, kann er keine Kostenbeteiligung aufgrund des erhöhten Reinigungsaufwand vom Nachbarn verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (AZ: 19 U 67/23).

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin 2016 ihr Grundstück erworben, einen nicht überdachten Pool errichtet und wegen der unter anderem in den Pool herunterfallenden Eicheln und Eichenblätter eine monatliche Laubrente vom 277,62 Euro vom Nachbarn verlangt.

Das Gericht sah zwar, dass beim Pool „eine wesentliche Beeinträchtigung durch gesteigerten Reinigungsaufwand“ vorliegt, diese übersteige aber nicht „das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung“. Zudem habe die Klägerin aufgrund der Gegebenheiten bereits vor der Errichtung des Pools damit rechnen können, dass Laub in diesen fallen wird.
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Wohnküche: Das sind die Trends

Zunehmend an Bedeutung in modernen Wohnküchen gewinnen intelligente und ergonomische Lösungen, die das Kochen und Wohnen nicht nur angenehmer, sondern auch effizienter gestalten. Der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft „Die Moderne Küche“ Volker Irle hebt hervor, dass die aktuellen Innovationen im Möbelfachhandel darauf abzielen, Küchen- und Wohnbereiche durch smarte Stauraumlösungen und ergonomische Designs zu bereichern.

Die Anpassungsfähigkeit der Möbel ist dabei zentral: Moderne Klappensysteme ersetzen traditionelle Schranktüren, bieten durch optimierte Mechanismen einen höheren Nutzungskomfort und machen den Stauraum leichter und angenehmer zugänglich. Diese Systeme unterstützen eine effizientere Nutzung des Raumes und integrieren sich nahtlos in das Gesamtdesign der Küche.

Zusätzlich können mit innovativen Beleuchtungskonzepten neue Standards gesetzt werden. Integrierte LED-Lichtprofile in Schubkästen sorgen für eine hochwertige und atmosphärische Beleuchtung, die nicht nur die Optik, sondern auch die Funktionalität der Küchenmöbel erhöht. Maßgeschneiderte und multifunktionale Küchenlösungen gewinnen somit weiterhin an Bedeutung.
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Smart Home: Technik für Technologiebegeisterte

Smart-Home-Technologien haben einen festen Platz in deutschen Haushalten erobert: 75 Prozent der Befragten gaben in einer Studie eines Versandhändlers für Elektronik an, bereits smarte Produkte nutzen. Insbesondere werden intelligente Unterhaltungssysteme und Sprachassistenten geschätzt.

Für die Anschaffung von Smart-Home-Technologien ist Technologiebegeisterung ein signifikanter Beweggrund. Viele Nutzer haben Freude an den neuesten Entwicklungen und integrieren diese gerne in ihren Alltag. Die Verbraucher profitieren unter anderem vom gesteigerten Wohnkomfort durch Smart-Home-Technologien. Zudem überzeugen sie praktische Aspekte wie die einfache und intuitive Steuerung des häuslichen Umfelds.

Ein weiterer entscheidender Vorteil von Smart-Home-Systemen ist die Möglichkeit, durch diese Energiekosten zu senken. Etwa 30 Prozent der Befragten haben sogar in smarte Technologien investiert, um ihre Energieausgaben zu reduzieren. 59 Prozent bestätigen, dass sie tatsächlich Strom- oder Energiekosten durch die Nutzung von Smart-Home-Technologien eingespart haben.
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E-Ladestation: Schon beim Hausbau einplanen

Bauherren können beim Hausbau – im Vergleich zum späteren Nachrüsten – signifikant sparen, wenn sie direkt eine E-Auto-Ladestation einplanen. Die Erstinstallation während des Baus ist wesentlich günstiger, da notwendige Anpassungen im Stromnetz und bauliche Maßnahmen direkt integriert werden können. Darauf weist das Portal „finanzen.net“ hin.

Die Installationskosten für eine Ladestation beim Hausbau betragen unter 1.000 Euro. Dies steht im starken Kontrast zu den Kosten des Nachrüstens, die bis zu viermal höher sein können. Darüber hinaus fördert die KfW die Installation mit 900 Euro pro Ladepunkt, was die finanzielle Belastung weiter mindert.

Eine Ladestation bietet die Möglichkeit, diese mit einer Photovoltaikanlage (PV) zu koppeln, um das Elektroauto mit selbst produziertem Strom zu laden. Dies maximiert die ökologischen und ökonomischen Vorteile der Installation. Ein ausreichend dimensioniertes PV-System stellt sicher, dass sowohl der Haushalts- als auch der Fahrzeugstrombedarf gedeckt werden können, wodurch sich langfristige Ersparnisse erzielen lassen.
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Energiekosten: Sparen durch gemeinsames Wohnen

Bei steigenden Strompreisen bietet das Zusammenleben in einer Wohnung eine effektive Möglichkeit, die Energiekosten zu reduzieren. Ob mit dem Partner, einem Kollegen oder einem Freund, das Teilen eines Haushalts kann Einsparungen bei vielen Kostenpunkten bringen, darunter auch beim Stromverbrauch.

Insbesondere im Vergleich zu Single-Haushalten zeigt sich, dass ein Zweipersonenhaushalt durchschnittlich 800 Kilowattstunden weniger Strom pro Jahr verbraucht. Das hat beträchtliche finanzielle Einsparungen zur Folge. Die Teilung der Wohnkosten unter mehreren Personen führt nicht nur zu einer gerechten Aufteilung der Miete und Versicherungen, sondern auch der Nebenkosten.

Das Zusammenleben bietet auch die Möglichkeit, den Energieverbrauch zu senken, der durch Freizeitaktivitäten wie das Video-Streaming entsteht. Gemeinsame Filmabende bringen gleich mehrere Vorteile mit sich: Sie reduzieren den individuellen Stromverbrauch, fördern ein umweltfreundlicheres Verhalten und stärken die sozialen Bindungen zwischen den Bewohnern.
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Immobilienkauf: Bewusste Entscheidung treffen

Beim Kauf eines Hauses, das bekannte Mängel aufweist, können keine Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ein Mann, der ein Haus mit offensichtlichen Feuchtigkeitsschäden und einer notwendigen Pumpinstallation im Keller kaufte, entdeckte nach dem Kauf weitere erhebliche Schäden am Dach. Trotz des Ausschlusses der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag forderte er Schadenersatz, da er arglistige Täuschung vermutete.

Das Landgericht Flensburg (Az.: 7 O 261/22) wies seine Klage ab, da der Mann nicht nachweisen konnte, dass die Verkäufer von den Dachschäden wussten. Zudem war ihm die Kellerproblematik bekannt.

Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit, vor dem Immobilienkauf alle bekannten Mängel sorgfältig zu prüfen und die Risiken abzuwägen. Das Urteil bekräftigt, dass Immobilienkäufer, die über Mängel informiert sind und die Immobilie dennoch kaufen, später keine Ansprüche diesbezüglich geltend machen können.
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Wasserschaden: Probe zur Ursachenermittlung nehmen

Bei einem Wasserschaden sollte zunächst die Ursache dafür geklärt werden. Schmutzpartikel weisen darauf hin, dass das Wasser aus dem Außenbereich stammt. Tritt klares Wasser aus, kann es sich beispielsweise um eine Leckage handeln oder um Kondenswasser. Sind im Wasser Schaum und Papierreste sowie Fasermaterial zu finden, ist von Schmutzwasser auszugehen. Der Verband Privater Bauherren VPB rät: „In diesem Fall ist sofort erhöhte Vorsicht geboten, denn so ein Wasserschaden geht mit einer Belastung durch Keime und Krankheitserreger einher“. Durch spezielle Kleidung können sich diejenigen schützen, die die Räumlichkeiten betreten müssen.

Damit später der Verursacher für den Wasserschaden ermittelt werden kann, sollten Betroffene zwei Proben nehmen. Dazu können sie leere, saubere Marmeladen- oder Einmachgläser verwenden. Sind diese nicht vorhanden, können für die Probenentnahme auch Haushaltstücher oder Kaffeefiltertüten benutzt werden. Nachdem sich diese mit dem Wasser vollgesogen haben, sollten die Betroffenen auch den Schmutz damit aufnehmen. Anschließend wird die Probe in einem Gefrierbeutel luftdicht verpackt.

Ebenso sollten Betroffene Fotos des Schadens anfertigen, bevor sie mit dem Aufwischen, Aufräumen und der Reparatur beginnen. Der VPB weist darauf hin, dass keine Dritten mit der Instandsetzung beauftragt werden sollten, falls noch eine Gewährleistungsfrist läuft. Dies könne im schlechtesten Fall zum Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche führen.
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CO2-Bepreisung: Studie offenbart mangelnde Information

Nur ein Viertel der Menschen empfindet die aktuelle CO2-Bepreisung im Bereich Verkehr und Wärme als akzeptabel. Zudem fühlen sich rund drei Viertel der Befragten schlecht oder gar nicht über die CO2-Bepreisung informiert. Das geht aus einer Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung hervor. Die Studienautoren halten deshalb bessere Informationen für sinnvoll, um die Akzeptanz der CO2-Bepreisung zu erhöhen.

Viele überschätzen ihre finanziellen aktuellen Belastungen durch den C02-Preis laut Studie erheblich. Sie gehen von jährlichen Kosten von 396 Euro im Jahr aus. Dabei liegen diese laut der Studienautoren bei 192 Euro. Die zukünftigen Kosten werden jedoch unterschätzt. Während Experten bei einem durchschnittlichen Preis von 200 Euro pro Tonne CO2 2027 von jährlichen Kosten von durchschnittlich 853 Euro pro Haushalt ausgehen, gehen die Befragten nur von 564 Euro aus.

Die Befragten sprechen sich außerdem dafür aus, dass die Einnahmen aus dem CO2-Preis insbesondere an Haushalte mit geringerem Einkommen zurückerstattet werden sollen (17 Prozent). Außerdem wollen sie auch Haushalte entlasten, die besonders von der CO2-Bepreisung betroffen sind (8 Prozent).
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Verantwortlichkeiten: Bauherren sollten für klare Verhältnisse sorgen

Bauherren sollten die Versorgung mit Strom und Wasser sicherstellen, bevor mit den Bauarbeiten auf ihrem Grundstück angefangen wird. Sind auf dem Grundstück selbst noch keine Anschlüsse vorhanden, können dazu normalerweise Hydranten und Stromkästen in der Nähe genutzt werden. Möchten Bauherren dies, müssen sie jedoch Genehmigungen dafür bei der Kommune sowie beim örtlichen Versorgungsbetrieb beantragen.

Zudem müssen Bauherren sich für die Einrichtung der Anschlüsse sowie der verbrauchserfassenden Zähler an Fachfirmen wenden. Vorsichtig sein sollten sie bei entsprechenden Klauseln im Bauvertrag wie: „Baustrom und Bauwasser werden vom Bauherrn in ausreichendem Bedarf kostenlos zur Verfügung gestellt.“ Dann könnte es schnell teuer werden, denn die Baufirma habe kein Interesse daran Strom zu sparen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin (VPB).

Neben der Sicherstellung von Strom und Wasser sollten Bauherren auch darauf achten, dass Baufahrzeuge wie Kräne und Schwerlaster zum Grundstück gelangen können. Außerdem weist der VPB darauf hin, dass eine Baustellentoilette organisiert werden muss. Diese sowie der Bauwagen als Aufenthaltsbereich für die Mitarbeiter und die Entsorgung der Bauabfälle fallen in die Verantwortung des Bauunternehmers. Daher sollten Bauherren keine Klauseln akzeptieren, bei denen sie in diesen Punkten selbst in die Pflicht genommen werden. Sie können sich vor Vertragsunterzeichnung auch von unabhängigen Sachverständigen beraten lassen.
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CO2-Kosten: Das müssen Vermieter und Mieter beachten

Seit 2023 ist es für Vermieter verpflichtend, sich an den CO2-Kosten für die Beheizung und Warmwasserbereitung ihrer vermieteten Immobilien zu beteiligen. Diese gesetzliche Neuerung zielt darauf ab, Eigentümer zu ermutigen, in energiesparende Maßnahmen zu investieren. Im Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) wird die Tatsache bedacht, dass die Eigenschaften der Heizsysteme und die bauliche Beschaffenheit der Gebäude wesentlich den Energieverbrauch und damit die CO2-Emissionen beeinflussen.

Die Aufteilung der CO2-Kosten erfolgt nach einem festgelegten Stufenmodell, das sich an der Höhe des jährlichen CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche orientiert. Für Gebäude mit sehr hohem Emissionswert müssen die die Vermieter bis zu 95 Prozent der CO2-Kosten übernehmen. Dies soll einen finanziellen Anreiz schaffen, in moderne und effiziente Heiztechnologien zu investieren, um langfristig Energiekosten zu sparen und die Umweltbelastung zu minimieren.

Vermieter müssen den Mietern transparent die Aufteilung der CO2-Kosten darlegen und ihren eigenen Anteil direkt abziehen. Für Mieter besteht die Möglichkeit, sich über Online-Tools und Beratungsstellen wie die Verbraucherzentrale oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu informieren und berechnen zu lassen, welcher Anteil der Kosten vom Vermieter getragen werden muss.
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