Urteil: Unerlaubte Untervermietung ist erhebliche Pflichtverletzung:

Wer seine Mietwohnung oder einen Teil der Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters an andere untervermietet, dem droht unter Umständen eine Kündigung. Im vorliegenden Fall hat die Mieterin einer Fünfzimmerwohnung in Berlin eines ihrer Zimmer an Touristen untervermietet. Zudem hat sie eine Anzeige über das Portal AirBnb geschaltet. Eine Freundin der Vermieterin buchte auf ihre Bitte hin ein Zimmer bei der Mieterin. Daraufhin sprachen die Vermieter eine Abmahnung gegenüber der Mieterin aus.

Diese löschte die Anzeige bei AirBnb, allerdings vermietet sie das Zimmer weiterhin an Touristen. Auch diesmal erfuhren die Vermieter von der unerlaubten Untervermietung, da die Freundin von der Mieterin eine Telefonnummer erhielt, die sie laut Mieterin gerne an Bekannte weitergeben könnte, sollte jemand auf der Suche nach einem Zimmer sein. Daraufhin sprachen die Vermieter eine fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung aus. Zudem erhoben sie Klage und forderten die Mieterin auf, die Wohnung zu räumen und herausgeben (AZ 63 S 309/19).

Das Amtsgericht gab der Klage statt. Die Berufungsklage der Mieterin vor dem Landgericht Berlin (LG) hatte keinen Erfolg. Mit ihrem Handeln und der unerlaubten Untervermietung ging die Mieterin eine erhebliche Pflichtverletzung ein. Die Gerichte entschieden, dass die hilfsweise ordentliche Kündigung gemäß § 573 BGB wirksam sei. Der Einwand, dass die Freundin der Vermieter sich zu Zwecken der Überprüfung in das Zimmer einbuchte, hielt nach Ansicht der Gerichte nicht stand. Schließlich habe sich die Freundin in Anwesenheit der Mieterin und in ihrem Wissen in der Wohnung aufgehalten und somit sei von Hausfriedensbruch nicht zu sprechen.

Quelle: LG Berlin
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Urteil: Fristlose Kündigung unzulässig bei Umzug ins Pflegeheim:

Ein älteres Paar aus Berlin muss aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation in ein Pflegeheim ziehen und kündigt fristlos und vorsorglich fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Mietverhältnis einer Mietwohnung.

Der Vermieter sieht jedoch keinen Anlass zu einer außerordentlichen Kündigung und bestätigt diese fristgerecht zum Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist. Da das Paar den ausstehenden Zahlungen für die verbliebenen Monate nicht nachgekommen ist, behielt der Vermieter die Kaution ein. Das Paar sah sich im Recht und forderte zwei Mal zur Auszahlung der Kaution auf. Aus Sicht des Vermieters war die Rückzahlung obsolet, denn der Mietrückstand überstieg das Kautionsguthaben. Das Paar klagte daraufhin und beanspruchte für sich weiterhin die Rückerstattung der Kaution. 
 
Dieser Klage widersprach das Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg (AZ 205 C 172/18) mit der Begründung, dass eine außerordentliche Kündigung nur dann gilt, wenn diese in der Person oder in dem Risikobereich des Vermieters begründet ist. Eine Krankheit oder ein Umzug sind keine Gründe, um eine fristlose Kündigung geltend machen zu können. Somit standen dem Vermieter drei Monatsmieten zu.
 
Gebrauch hätte das Ehepaar von dem Anspruch auf Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags machen können. Hier hätten sie jedoch einen Nachmieter benennen müssen, was jedoch nicht vorschriftsmäßig geschehen ist.
 
Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ©

Berliner Wohnimmobilie wird mit Smart-Home-Technologie ausgestattet:

Wie ungenutzte Parkhäuser zu modernen Wohnungen mit neuester Smart-Home-Technologie umgebaut werden, zeigt das Bauprojekt „Gleis Park“ in Berlin Kreuzberg. Auf über 10.000 Quadratmetern Fläche entstehen derzeit 178 hochwertige und digitalisierte Wohnungen. Die Architekten von Jürgen Engel und das Immobilienunternehmen Bauwens fördern mit dem Projekt „Gleis Park“ den Bestand öffentlicher Grünanlagen und machen mit der technischen Ausstattung der Wohnung die Immobilie zukunftsfähig. 
 
Insgesamt 110 der 178 Wohneinheiten im „Gleis Park“ am Schöneberger Ufer werden mit der Smart-Home-Technologie der Firma PropTech Sensorberg ausgestattet. Ein in die Türen installierter „Access Hub“ ermöglicht den Mietern den Zugang zu ihrer Wohnung durch die Nutzung der digitalen Technologie via Smartphone. Die Zugangsberechtigungen dafür werden verschlüsselt auf den jeweiligen Endgeräten gespeichert. 
 
Außerdem stattet Bauwens die Wohneinheiten mit der von der Firma PropTech entwickelten cloudbasierten App „Living 25“ aus. Via App können die Bewohner Licht, Jalousien und die Fußbodenheizung digital steuern und den Verbrauch von Wasser, Strom und Wärme in Echtzeit verfolgen und regulieren. Wer möchte, kann weitere Services, wie zum Beispiel die digitale Nutzung von Waschmaschinen und Trocknern hinzu buchen. Auch Vermieter profitieren von der technischen Ausstattung, denn die Services lassen sich zentral steuern und die Immobilie kann durch das digitalisierte Mietermanagement effizient verwaltet werden. 
 
Quelle: Bauwens und KSP Jürgen Engel GmbH
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Tipp: Dach aus Schieferplatten und Solarelementen:

Wer sein Dach sanieren möchte, dem bietet eine Fassaden-Sanierung mit dem Schiefersystem eine gute Möglichkeit, Energie- und Heizkosten zu sparen. Baut man zusätzlich noch die passenden Solarelemente zwischen die Schieferplatten ein, wird eigener Ökostrom für den Kleinverbrauch gleich mitproduziert. Ein Schiefersystem bietet nicht nur eine optisch ansprechende, ökologische und ökonomische Fassadenbekleidung, sondern bietet auch ausgezeichnete Dämmeigenschaften.

Denn hinter den Schieferplatten befindet sich eine Mineralfaserdämmung, die die Wärme an kalten Tagen im Inneren des Hauses behält und im Sommer guten Hitzeschutz bietet. Die Metallkonstruktion des Schiefersystems dient gleichzeitig als Hinterlüftung. Durch das moderne Stecksystem können einzelne Schieferplatten leicht abgenommen werden. Dies ist besonders dann von großem Vorteil, wenn Reparaturarbeiten an Versorgungsleitungen vorgenommen werden müssen. Im Schadensfall müssen lediglich die Schieferelemente abgenommen werden, wo sich das Leck befindet.

Die Schieferplatten gibt es in drei unterschiedlichen Größen und Formaten. Problemlos lassen sich auch Solarelemente in die Konstruktion und das Trägersystem einhängen. Sollte der Bedarf nach Solarelementen größer werden, da mehr Energie für den Eigenverbrauch benötigt wird, lassen sich auch im Nachhinein Schieferstein-Elemente herausnehmen und weitere Solarelemente einsetzen. Auch bei Regen überzeugt das Schiefersystem durch seine Funktionsweise. Drei bis sechs Millimeter breite Stoßfugen sorgen dafür, dass das anfallende Regenwasser an den unterliegenden Stein geleitet wird und das Dach wasserfest bleibt.

Quelle: bautipp.net
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Neue EU-Energielabels ab März:

Ab März 2021 gelten neue Richtlinien für das EU-Energielabel. Somit werden elektronische Geräte neu in Energieeffizienzklassen eingeordnet und mit dem zutreffenden Energielabel ausgezeichnet. Der Hintergrund ist, dass die momentan geltende Einstufung in Energieeffizienzklassen nur bedingt aussagekräftig ist, da in den letzten Jahren viele Elektrogeräte sehr schnell Effizienzverbesserungen erreicht haben und sich gegenwärtig die meisten Produkte in den oberen Energieeffizienzklassen befinden.

Damit Verbraucher und Verbraucherinnen besser einordnen können, wie energiesparend ein Gerät tatsächlich ist, hat die EU beschlossen, die Klassifizierung der Energieklassen zu überarbeiten und alle Produkte in die Effizienzklassen A bis G einzuordnen. Dies bedeutet auch, dass auf dem neuen Energielabel die Energieklassen A+++, A++ sowie A+ nicht mehr genannt werden. Somit würde beispielsweise eine energiesparende Waschmaschine, die bisher mit dem Energielabel A++ ausgezeichnet wurde, gemäß der neuen Einordnung der Energieklasse B entsprechen. Zusätzlich sollen sich auf jedem Label ein QR-Code und Piktogramme befinden, die weitere Informationen über das Gerät und seinen Verbrauch geben.

Produkte mit der bisher geltenden Energieeffizienzskala dürfen noch bis November 2021 verkauft werden. Zunächst werden Elektrogeräte, wie Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen und Trockner, Spülmaschinen, Fernsehgeräte und ähnliche mit dem neuen EU-Energielabel ausgestattet. Ab September 2021 werden Lichtquellen neu eingeordnet und plakatiert. Anschließend folgen alle weiteren Geräte und Produkte, mit dem Ziel, die Umstellung bis zum Jahr 2030 abzuschließen.

Quelle: energie-tipp.de
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Wallbox für Elektroauto:

Wer im Besitz eines Elektroautos ist, dem bietet eine „Wallbox“ eine gute Lösung, um das E-Auto aufzuladen. Diese kann problemlos im Außenbereich an einer Hauswand oder einem Carport sowie im Innenbereich, zum Beispiel in einer Garage, montiert werden. Soll die intelligente Wandladestation in einem Mehrfamilienhaus installiert werden, ist eine Rücksprache mit den anderen Hauseigentümern oder der Hausverwaltung notwendig. Mieter sollten zudem klären, was mit der Wallbox passiert, wenn es zur Beendigung des Mietverhältnisses kommt.

Auch wenn die Montage der Wallbox meist unproblematisch ist, sollte sie niemals in Eigenregie erfolgen. Da der Betrieb mit Dreiphasenwechselstrom, dem sogenannten Starkstrom erfolgt, sollte ein Fachmann die Arbeiten übernehmen. Dieser überprüft den Netzanschluss und weiß, ob Montagearbeiten wie das Verlegen von Kabeln oder Wanddurchbrüche erforderlich sind. Bei der Auswahl der Ladestation sollte darauf geachtet werden, dass diese zum Auto passt. Hierbei sollten der On-Board-Charger des Autos sowie die Leistung der Wallbox und das Ladekabel aufeinander abgestimmt werden.

Im Vergleich zu einer Haushaltssteckdose zeichnet sich eine intelligente Wandladestation durch eine höhere Leistung und einen schnelleren und sicheren Ladevorhang aus. Während eine normale Haushaltssteckdose eine Höchstleistung von 3,68 Kilowatt (kW) abgibt, erbringt eine Standard-Wallbox eine weitaus höhere Leistung von bis zu 22 kW. Bei einer Leistung von 3,7 bis 11 kW betragen die Kosten für eine Wallbox zwischen 400 und 1.000 Euro. Leistungsstärkere Modelle zwischen 11 bis 22 kW sind für 600 bis 2.000 Euro zu haben. Hierbei muss man jedoch beachten, dass für eine Ladestation mit 22-kW-Ladeleistung eine Genehmigung beim Netzbetreiber erforderlich ist. Neben den Kosten für die Wallbox sind außerdem noch die Montagekosten hinzuzurechnen. Fördergelder können über Programme wie „Energieeffizient Sanieren (151 und 430)“ sowie über das „Umweltprogramm (240 und 241)“ und die Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt (KfW) werden.

Quelle: effizienzhaus-online
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Tipp: Balkon energieeffizient ausstatten:

Wenn man pünktlich zum Frühling seinen Balkon herrichtet, sollte dieser nicht nur gemütlich und optisch ansprechend wirken, sondern auch in puncto Energieeffizienz auf dem neusten Stand sein. Während es manchmal ausreicht, eine alte Balkontür auszutauschen, sollte in anderen Fällen der Balkon saniert oder gar abgerissen werden. Worauf zu achten ist, dass ein Balkon sich im Sommer zu einer komfortablen „grünen Oase“ verwandelt und im Winter Wärmeverluste vermeidet und Heizkosten spart, fasst die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite zusammen.

Je nach Bauzustand des Balkons und den persönlichen Vorstellungen, ist eine Sanierung nicht immer empfehlenswert. Denn wird eine neue Dämmung und ein Abfluss benötigt, muss der Boden oder das Geländer ausgetauscht werden und stehen weitere kleine Reparaturen an, sind die Gesamtkosten manchmal höher als ein Balkonabriss. Ein neuer vorgesetzter Balkon ermöglicht es hinsichtlich der Größe, der Barrierefreiheit und der Gestaltung, die eigenen Vorstellungen zu realisieren. Ein neuer Balkon ist zudem auf dem neusten Stand der Technik, besitzt beispielsweise eine abgedichtete und gedämmte Bodenplatte und schützt vor Feuchtigkeit und somit vor einem möglichen Schimmelbefall. Selbstverständlich muss dieser die baulichen und statischen Anforderungen erfüllen.

Damit der Balkon im Winter aus energetischer Sicht einwandfrei funktioniert, sollten u. a. zwischen dem Boden in der Wohnung und der Balkonplatte keine Wärmebrücken entstehen. Denn durch die kühlen Stellen kann sich in der Heizsaison Schimmel an der Decke oder den Wänden in den angrenzenden Räumen bilden. Die Balkonfenster und die Tür sollten hinsichtlich ihrer Luftdichtheit überprüft und ggfs. ausgetauscht werden. Hilfreich und energiesparend ist eine Wärmeschutzverglasung. Auch sollte der Balkon gut vor Regenwassereinfall geschützt werden. Ein Gefälle des Bodens von 1,5 – 2 Prozent ist gemäß der Verordnung der DIN 1986-100 vorgeschrieben. Eine gute Fassadendämmung sowie der Schutz vor Hitze und Sonneneinstrahlung sind weitere Vorkehrungen. Wer möchte, kann sogar seinen eigenen Strom produzieren, indem ein Stecker-Solargerät an die Balkonbrüstung montiert wird.

Quelle: Verbraucherzentrale
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Forschungsstudie: Bessere Energiebilanz durch Smart-Home-Technik:

Noch bis Mai 2021 läuft das wohnungswirtschaftliche Forschungsprojekt „Einfluss der Betriebsführung auf die Effizienz von Heizungsaltanlagen im Bestand (BaltBest)“. Die Untersuchungen des Projekts sollen einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung von Strategien im Bereich Klimaschutz und Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft leisten. Hintergrund der Untersuchungen ist, dass neben einer verbesserten Gebäudetechnik auch das Nutzungsverhalten der Mieter dazu beitragen soll, den Verbrauch an Brennstoffen und den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu senken.

Erste Ergebnisse zeigen deutlich, dass ein bewusstes Nutzungsverhalten der Immobilienbesitzer und Mieter den Energieverbrauch deutlich senken kann. Damit Nutzer ihr Energienutzungsverhalten besser verstehen können, bedarf es einer Smart-Home-Technik zur Überprüfung und Kontrolle ihres Verhaltens. Ausgearbeitete Handlungsempfehlungen sollen sie dabei unterstützen, das Nutzungsverhalten zu optimieren und den Energieverbrauch nachhaltig zu senken.

Für das Projekt wurden über drei Heizperioden hinweg, mit dem Beginn der Untersuchungen im Dezember 2018, insgesamt 100 Mehrfamilienhäuser aus dem Mitgliederkreis des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW mit einer speziellen Funk-Messinfrastruktur ausgestattet. Die Daten aus 3,9 Millionen Telegrammen sowie Befragungen zum Heizverhalten werden vom Forschungsinstitut EBZ Business School – University of Applied Sciences und der Technischen Universität Dresden erhoben, durchgeführt und ausgewertet. Die Zwischenbilanz zeigt, dass mit einem angepassten Nutzungsverhalten, der Überwachung der Anlagentechnik sowie einer optimalen Anpassung des Leistungsbedarfs und der Heizungstemperaturen der CO2-Ausstoß deutlich verringert werden kann. Weitere Studienergebnisse können auf der Internetseite von GdW nachgelesen werden.

Quelle: GdW
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Tipps: Dachbegrünung :

Ein Garten auf dem Dach überzeugt nicht nur mit seiner Optik, sondern ist auch ein interessanter Bestandteil des ökologischen Bauens. Denn eine Dachbegrünung aus Pflanzen und Sträuchern bildet bedeutende Biotope und verbessert die Luftqualität. Zudem werden Temperaturveränderungen im Sommer und im Winter ausgeglichen: Im Sommer kühlt die Dachbegrünung und im Winter hält sie warm. Auch wird die Langlebigkeit des Daches durch die grüne Dachbedeckung verlängert, indem beispielsweise Regen teilweise vom Dach zurückgehalten wird. Doch um ein blühendes und gut funktionierendes grünes Dach zu errichten, müssen einige wichtige Aspekte berücksichtigt werden.

Um die Bauteile auf dem Dach, die unter der Begrünung liegen, vor Witterungseinflüssen zu schützen, ist es wichtig, eine Dachhaut sowie einen Durchwurzelungsschutz auszulegen. Dies ist notwendig, um das Regenwasser abzuleiten und das Dach vor treibenden Pflanzenwurzeln zu schützen. Spezielle Folien mit einem polyolefinbeschichteten Gewebe eignen sich für die Pflanzenschutzschicht besser als PVC-Folien, da diese ökologisch unschädlich sind. Auch muss der Mutterboden mit wichtigen Nährstoffen und mineralischen Leichtzuschlägen versorgt werden. Verfügt das Dach über keine Dränschicht, ist darauf zu achten, dass die Menge des Mutterbodens oben höher ist als unten. Dies bewirkt, dass die Dränwirkung des Substrates am unteren Teil des Daches erhöht wird.

Ist der Mutterboden sehr nährstoffreich, sollte er mit der Zugabe von Sand abgemagert werden. Je nach Dachneigung und Vegetation sind unterschiedliche Substratdicken empfehlenswert. Hat ein Dach eine Neigung von mehr als 5 Prozent und zeichnet es sich durch eine Extensivbegrünung aus, sollte die Substratstärke 15 Zentimeter betragen. Damit die Pflanzen nicht austrocknen, sollte Wert auf eine möglichst dichte Vegetation gelegt werden. Ist aus bauphysikalischen Gründen lediglich eine Substratstärke von 3 bis 8 Zentimetern erlaubt, eignen sich Moose und Sedumarten gut für die Bepflanzung. Ein Gemisch aus Wildgräsern und -kräutern passt gut zu einer Substratstärke zwischen 12 und 15 Zentimetern.

Quelle: Ökologisch Bauen
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Wohnen: Nachhaltigkeit im Alltag :

Zum Thema „Nachhaltiges Wohnen“ stellt das Magazin zur Klima- und Energiewende „Klimaretter.info“ hilfreiche Tipps zusammen, wie mit wenig Aufwand und einem geschärften Umweltbewusstsein viel für den Klimaschutz getan werden kann. Denn im Alltag zu Hause, sei es beim Wäschewaschen, Spülen oder Einkaufen, können Verbraucher wesentlich zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen, ohne ihr Leben auf den Kopf stellen zu müssen.

Was den Energieverbrauch betrifft, wird beispielswiese empfohlen, im Herbst und im Winter die Zimmertemperatur auf 20 anstatt auf 24 Grad zu stellen. Die Räume verfügen dann immer noch über eine angenehme Zimmertemperatur. Zudem sind kühlere Räume gut für die Wohngesundheit. Nur vier Grad weniger sparen etwa ein Viertel der Heizenergie. Auch beim Gebrauch von Elektrogeräten im Haushalt kann Energie gespart werden. So soll die Spülmaschine nur dann angeschaltet werden, wenn sie tatsächlich komplett voll ist. Beim Duschen sollte, genauso wie beim Zähneputzen, darauf geachtet werden, das Wasser beim Putzen/Abseifen abzustellen. Ein Vollbad sollte nur in Ausnahmefällen genommen werden.

Auch bei der Einrichtung lässt sich das Umweltbewusstsein stärken. Auf Möbel aus Tropenhölzern sollte gänzlich verzichtet werden. Wer Holzmöbel mag, sollte lieber heimische Hölzer aus kontrolliertem Anbau wählen. Eiche oder Zirbe sehen optisch gemütlich aus, sind langlebig und nachhaltig. Der Wechsel des Stromanbieters zum Ökostrom oder die Nutzung von Sonnenpaneelen verbessern die Ökobilanz, genauso wie die Verwendung von Mehrfachsteckern und einer besseren Kontrolle des Stromgebrauchs. Nicht benutzte Geräte sollten vom Stromkreis getrennt werden. Auch beim Putzen steht der Umweltgedanke im Vordergrund: Biologisch abbaubaren Reinigungsmitteln schützen die Umwelt und die Gesundheit. Auf Einwegprodukte wie Wattepads oder Abschminktücher sollte komplett verzichtet werden. Eine gute Alternativen sind beispielsweise wiederverwendbare Microfaser-Tücher.

Quelle: klimaretter.info
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