Veröffentlichung: Whitepaper zur Stadtentwicklung:

Bauträger und Projektentwickler müssen künftig umdenken und ihren Fokus verändern. Das fordert Prof. Dr. Hanspeter Gondring, geschäftsführender Gesellschafter und wissenschaftlicher Leiter der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH, in seinem aktuellen Whitepaper „Die Stadtentwicklung 1950 bis 2050 – Vom Bauträgergeschäft zur holistischen Projektenwicklung“. Seine Idee: Ein sogenannter holistischer Ansatz, bei dem Gebäude aus dem Raum oder aus dem Standort heraus entwickelt werden.

Hintergrund seiner Gedanken ist, dass sich die Anforderungen der künftigen Generationen im Hinblick auf die Stadtentwicklung verändern werden. Während den Babybommern, die bald in Rente gehen, noch Werte wie Besitz und Eigentum wichtig waren, seien künftigen Generationen andere Werte wichtig. Zu diesen zählen beispielsweise Nachhaltigkeitsdenken, eine bessere Work-Life-Balance sowie ein besseres Tierwohl.

Das führe auch dazu, meint der Autor, dass „Städte zu Orte[n] der Entschleunigung, der natürlichen Umgebung mit gesundem Mikroklima, des ausgeglichenen Verhältnisses von Arbeit-Leben-Freizeit mit einem hohen Sozialkapitalfaktor und ‚entkommerzialisierten‘ öffentlichen Räumen“ werden müssen. Entwickelten sich Gebäude aus der jeweiligen Umgebung heraus, würden sich ökologische, soziokulturelle und ökonomische Dimensionen im Gebäude vereinen und es ließen sich darüber hinaus aufgrund von einer höheren Akzeptanz auch höhere Renditen erwarten. Das vollständige Whitepaper lässt sich über die Seite https://www.adi-akademie.de/ herunterladen.

Quelle: haufe.de/adi-akademie.de
© photodune.net

Wohnungsmarkt: Mieten in sehr guten Lagen steigen:

Die Mieten für Wohnungen in gefragten Gegenden steigen – das hat das Unternehmen „Catella“ bei der Erstellung der „Catella-Wohnkarte Deutschland 2021“ herausgefunden. Während eine Drei-Zimmer-Wohnung (65 bis 80 Quadratmeter, alle Baujahresklassen) in einer sehr guten Wohnlage deutschlandweit im ersten Quartal 2020 noch für einen durchschnittlichen Mietpreis von 11,54 Euro pro Quadratmeter/Monat zu haben war, kostete sie im ersten Quartal 2021 bereits 12,16 Euro pro Quadratmeter/Monat. Das entspricht einem Anstieg von rund 5,37 Prozent. Auch in mittleren Wohnlagen zahlen Mieter für entsprechende Wohnungen mehr. Waren diese im ersten Quartal noch für 8,97 Euro pro Quadratmeter zu haben, kosteten sie im ersten Quartal 2021 bereits 9,17 Euro. Das bedeutet einen Anstieg von rund 2,23 Prozent.

Befasst hat sich Catella auch mit den Mieten an den Top-7-Wohnungsmärkten in Deutschland, zu denen München, Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Stuttgart und Köln zählen. Hierbei hat das Unternehmen festgestellt, dass der durchschnittliche Mietpreis für eine entsprechende Wohnung in einer sehr guten Lage von 17,91 auf 18,56 gestiegen ist. Das entspricht einer Steigerung von rund 3,63 Prozent. In mittleren Wohnlagen waren die Mietpreise leicht rückläufig (- 0,02 Prozent).

Am teuersten ist das Wohnen in München. In der bayerischen Landeshauptstadt werden für eine entsprechende Wohnung in sehr guten Lagen durchschnittlich 26,81 Euro pro Quadratmeter fällig und in mittleren Lagen 17,15 Euro pro Quadratmeter. Im nordrhein-westfälischen Herne dagegen wohnen Mieter günstig: Für entsprechende Wohnungen in sehr guten Wohnlagen werden durchschnittlich 7,98 Euro pro Quadrat fällig und in mittleren Wohnlagen 6,29 Euro pro Quadratmeter.

Quelle: Catella Research 2021
© photodune.net

F+B-Wohn-Index: Mieten steigen deutlich an:

Die Preise für Neuvertragsmieten sind laut F+B-Wohn-Index Deutschland Q2 gestiegen, und zwar um 0,5 Prozent zum Vorjahresquartal (Q2 2020 auf Q2 2021). Auch die Neuvertragsmieten in den 50 teuersten Städten Deutschlands ziehen an: Sind dort im 1. Quartal 2021 noch in 25 von 50 Städten die Preise für Neuvermietungen gesunken, trifft das im 2. Quartal 2021 nur noch auf 11 der teuersten 50 Städte zu. Zurückzuführen ist dies laut Experten auf eine erhöhte Nachfrage nach Mietwohnungen bei reduziertem Angebot.

Neben den Neuvertragsmieten verteuerten sich auch die Bestandsmieten. Sie verzeichnen einen Anstieg um 1,4 Prozent zum Vorjahresquartal. Somit ist festzustellen, dass die Bestandsmieten stärker ansteigen als die Neuvertragsmieten. Da aber im Vorquartalsvergleich die Neuvertragsmieten stärker anstiegen (um 1,1 Prozent von Q1 2021 auf Q2 2021) als die Bestandsmieten (um 0,4 Prozent von Q1 2021 auf Q2021) ist zu erwarten, dass sich dieser Trend wieder umkehrt.

Neben den Mieten untersuchen die Experten im F+B-Wohn-Index Deutschland Q2/2021 unter anderem den Preisanstieg für Eigentumswohnungen und Eigenheime sowie die energetische Verbesserung des Wohnungsbestandes. Grundlage für den F+B-Wohn-Index sind bereinigte Angebotsdaten von über 30 Millionen Objekten aus einer Preis- und Marktdatenbank. Der vollständige Quartalsbericht kann über https://www.f-und-b.de/datenshop/wohn-index-bestellung.html für 29 Euro als PDF-Broschüre bestellt werden.Quelle: https://www.f-und-b.de/beitrag/fb-wohn-index-deutschland-ii-2021.html
© Fotolia

Studienreihe: Wohnatlas 2021:

Die Kosten fürs Wohnen steigen. Das geht aus dem „Postbank-Wohnatlas“ hervor, in dem die Wohnungsmärkte der 401 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte von Experten des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) untersucht werden. Als Richtwert ziehen die Experten unter anderem das verfügbare Haushaltseinkommen heran. Fürs Wohnen sollte nach einer gängigen Faustformel nicht mehr als 30 Prozent dieses ausgegeben werden, zum Beispiel für die Kreditfinanzierung.

War eine 70 Quadratmeter große Wohnung nach dieser Faustformel 2019 noch in 379 Landkreisen und kreisfreien Städten zu haben, ist sie es 2020 nur noch in 363 von 401 Landkreisen und kreisfreien Städten. Besonders viel ihres regional verfügbaren Einkommens (mehr als 40 Prozent des Haushaltseinkommens) müssen Einwohner unter anderem in München, Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg sowie in den Landkreisen Nordfriesland, Miesbach, Garmisch-Partenkirchen und Aurich für die Kreditfinanzierung – der für die Studie eine spezielle Berechnung zugrunde gelegt wurde – ausgeben. Spitzenreiter ist hier, trotz hoher Haushaltseinkommen, München mit mehr als 50 Prozent des durchschnittlichen Haushaltseinkommens.

Gute Karten dagegen haben Einwohner in Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) und Salzgitter (Niedersachsen). Hier sind Käufer gegenüber Mietern sogar im Vorteil. In 26 Großstädten ab 100.000 Einwohnern kommen Käufer mit den finanziellen Belastungen zwar nicht günstiger weg als Mieter, zahlen aber nur unwesentlich mehr für den Erwerb (weniger als 5 Prozentpunkte). Zu diesen Städten zählen unter anderem Bremerhaven, Duisburg und Wolfsburg. Weitere Informationen erhalten Interessenten auf der Internetseite postbank.de

Quelle: postbank.de
© photodune.net

WEG und die Aufgaben des Verwalters:

Wer eine Eigentumswohnung oder ein Reihenhaus kauft, wird gleichzeitig Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Dies hat viele Vorteile, da anfallende Reparaturen und notwendige Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum finanziell in der Gemeinschaft getragen werden. Doch bevor es zu den Arbeiten kommt, muss zunächst gemeinschaftlich entschieden werden, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wann sie durchgeführt werden sollen. In der Eigentümerversammlung werden Vorhaben diskutiert und Beschlüsse gefasst.

Ein von den Eigentümern per Mehrheitsbeschluss oder per Vereinbarung gewählter Verwalter übernimmt zahlreiche Aufgaben der WEG. Dazu gehören kaufmännische Aufgaben wie beispielsweise die Erstellung und Prüfung von Wirtschaftsplänen oder die Buchführung. Zu den rechtliche Aufgaben gehören u. a. die Einhaltung von rechtlichen Verordnungen und Rahmenbedingungen bei der Durchführung von Maßnahmen, das Abschließen und Überprüfen von Verträgen oder das Einholen von Genehmigungen. Auch technische Angelegenheiten sind durch den Verwalter zu klären, wie zum Beispiel die Überwachung des Objekts oder die Beauftragung von Sachverständigen. Organisatorisch sind Verwalter u. a. für die Durchführung von Eigentümerversammlungen verantwortlich sowie für die Führung von Beschlusssammlungen.

Der Verband privater Bauherren (VPB) verweist auf die Komplexität des Aufgaben- und Verantwortungsspektrums eines Verwalters. Denn ein Verwalter ist dafür verantwortlich, dass die WEG gemeinschaftlich funktioniert, gut wirtschaftet und die Gemeinschaftsimmobilie pflegt. Deshalb sollte eine Prüfung vor der IHK abgelegt werden, in welcher ein Verwalter gemäß § 26a WEG zertifiziert wird. Altverwalter allerdings gelten bis Juni 2024 als zertifiziert und müssen keine Prüfungen ablegen. Zudem ist es von Vorteil, einen unabhängigen Sachverständigen damit zu beauftragen, die Immobilie ganzheitlich begutachten zu lassen. Dieser erstellt einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan und eine aufeinander abgestimmten Zeitplan für die Baumaßnahmen.

Quelle: VPB/VDIV
© fotolia.de

Tipp: Schlüsselfertige Häuser:

Bauherren, die sich entscheiden, ein Haus „schlüsselfertig“ zu bauen, müssen wichtige Punkte beachten – denn nicht jedes schlüsselfertige Haus ist komplett fertiggestellt und einzugsbereit. Da der Begriff „schlüsselfertig“ nicht geschützt ist, ist besonders darauf Acht zu geben, welche Leistungen das Bauvorhaben beinhaltet und welche Kosten noch dazukommen können. Hierfür sollten Bauherren vor der Vertragsunterzeichnung die Bau- und Leistungsbeschreibung prüfen und sich ggf. weitere Vertragsunterlagen vorzeigen lassen.

Empfehlenswert ist, sich genau zu überlegen, inwieweit das Haus fertiggestellt werden soll. Welche Baumaßnahmen gehören dazu und welche Baumaterialien sollen verwendet und eingesetzt werden? Anschließend überprüft man mit dem gewünschten Baupartner, mit welchen Leistungen noch zusätzlich gerechnet werden muss und wie hoch sich die Kosten für diese belaufen. Auch die Qualitätskriterien der Materialien und Produkte sollten vorab geklärt und schriftlich festgehalten werden. Je detaillierter die Baubeschreibung, desto höher die finanzielle Planungssicherheit.

Ebenso gilt es, zu dem „schlüsselfertigen Haus“ die Baunebenkosten zu kalkulieren. Dazu gehören beispielsweise Kosten in Bezug auf das Baugrundstück wie die Grunderwerbsteuer und die Kosten für den Eintrag ins Grundbuch. Auch die Maklerprovision, Gebühren für den Notar sowie Gebühren für die Grundschuld zählen zu den Kosten. Wird das Fertighaus auf einem eigenen, bereits vorhandenen Grundstück gebaut, müssen Kosten dazugerechnet werden, die der Vorbereitung der Bauplanung dienen. Dazu gehören beispielweise die Erschließung des Grundstücks, die Vermessung, Erdarbeiten oder die Kosten für ein Bodengutachten. Oftmals sind die Baunebenkosten nicht in dem Angebot des Bauträgers oder Hausherstellers kalkuliert. Weitere Informationen zum Thema bietet der Fachschriften-Verlag.

Quelle: hausbauhelden.de
© fotolia.de

Rostschutz für Metall im Außenbereich:

Gartenzäune, Gartenmöbel und Geräte aus Metall sollten frühzeitig gegen Rost geschützt werden. Zur Rostbildung kommt es, wenn bestimmte Metallarten Feuchtigkeit und Luft ausgesetzt sind. Ist das Metall nicht ausreichend geschützt, kommt es zur Zersetzung der Elemente. Grundsätzlich sollten Gartenmöbel und Geräte aus Metall, vor allem an kalten und feuchten Tagen und im Winter, im Inneren gelagert werden. Bei Metallzäunen und anderen Metallgegenständen, die sich nicht verlagern lassen, wie Balkongeländer oder Rankgitter, kommt es auf den richtigen Rostschutz an.

Wenn sich bereits Rost gebildet hat, sollte dieser zunächst entfernt werden. Dazu eignet sich eine Drahtbürste, Rotationswerkzeug mit einem Schleifaufsatz oder ein Einhandwinkelschleifer. Rostige Stellen, die sich nicht gut mit einem Gerät erreichen lassen, können mit Schleifpapier behandelt werden. Wichtig ist es, an Schutzkleidung, eine Schutzbrille sowie eine Atemschutzmaske zu denken, um sich vor Schleifstaub und Rostpartikeln zu schützen.

Nachdem das abgestaubte Metall mit einem Spezialmittel gereinigt wurde, kann ein Metall-Schutzlack aufgetragen werden. Metall-Schutzlacke sind im Handel als Sprays, Lacke und Spritzen erhältlich. Schwer zugängliche Stellen sollten mit einem Pinsel bearbeitet werden, damit keine unbehandelten Stellen übrigbleiben. Sollten sich im Metall kleine Löcher oder Dellen gebildet haben, werden diese zunächst mit Spachtelmasse aufgefüllt und anschließend abgeschliffen. Vor der Behandlung mit dem Metall-Schutzlack sollte zunächst eine Grundierung aufgetragen werden.

Quelle: bauen.de
© photodune.net

Die Vielfalt der Garagentore:

Wer im Besitz einer Garage ist, hat die Qual der Wahl, wenn es darum geht, das passende Tor zu finden. Ob Rolltor, Sektionaltor, Schwing-, Schiebe- oder Flügeltor, Garagentore gibt es in unterschiedlichen Funktionsweisen und Materialien. So können Eigentümer zwischen Aluminium-, Kunststoff oder Holztoren wählen. Garagentore können manuell oder elektronisch geöffnet werden. Gemeinsam haben die heutigen Ausführungen, dass sie seit 2005 hohen Sicherheitsstandards und Leistungsanforderungen gemäß der DIN-Norm EN 13241-1 entsprechen.

In Deutschland sind Schwingtore die am häufigsten verwendete Variante. Sie sind zwar im Vergleich zu den anderen Toren preisgünstig, jedoch haben sie einen großen Nachteil: Genauso wie Flügeltore benötigen sie ausreichend Platz zum Öffnen und Schließen, da sie in ihrer gesamten Größe nach außen geschwungen werden. Gegebenenfalls müssen in der Garageneinfahrt stehende Gegenstände aus dem Weg geräumt werden. Nach Bedarf lässt sich ein Schwingtor mit einem Elektromotor ausstatten und kann per Knopfdruck bedient werden. Ein Flügeltor wird in der Regel aus Holz angefertigt und überzeugt mit seiner charmanten Optik.

Rolltore sowie Sektionaltore zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht nach außen geschwenkt werden, sondern sich beim Öffnen innerhalb der Garage zusammenziehen. Bei einem Rolltor ist zu bedenken, dass die Rollläden in einen Rollladenkasten eingedreht werden. Dieser hängt an der Decke im Inneren der Garage und benötigt zusätzlich Platz. Rolltore werden mithilfe eines elektrischen Motors bewegt, da die Rollläden schwer sind und sich nicht per Hand hochschieben lassen. Auch Sektionaltore benötigen keinen Schwenkraum. Sie bestehen aus rechteckigen Einzelelementen, die sich an der Seite (Seitensektionaltore) oder an der Decke (Deckensektionaltore) befinden und die zusammengeschoben werden. Schiebetore werden auf Schienen auf- und zubewegt und lassen sich manuell oder elektronisch öffnen und schließen.

Quelle: hausbauhelden.de
© photodune.net

Hybridkollektoren: Photovoltaik und Solarthermie in einem:

Ein Hybridkollektor ist gleich zweifach tätig: Zum einen verwandelt er Sonnenenergie in Strom und zum anderen in Wärme, die beispielsweise zum Erwärmen von Duschwasser verwendet werden kann. Die Doppelfunktion von Hybridkollektoren ist deshalb so nützlich, da sie Photovoltaik und Solarthermie miteinander verbinden. So müssen sich Hauseigentümer nicht entscheiden, welche Anlage sie auf ihrem Dach anbringen wollen, sondern erzeugen Elektrizität und Warmwasser in einer Anlage.

Zudem haben Hybridkollektoren viele weitere Vorteile. Wird beispielsweise zu viel Wärme produziert, führen die Hybridkollektoren diese ab und speichern sie, um sie zu einem anderen Zeitpunkt verwenden zu können. So geht weder Wärme verloren, noch besteht die Gefahr einer Überhitzung. Die erzeugte Wärme aus einem Hybridkollektor kann auf vielfältige Weise eingesetzt werden. Neben der Erwärmung von Trinkwasser, kann das warme Wasser auch für regenerative Heizungen genutzt werden. Dazu zählen beispielsweise Niedertemperaturheizungen oder Luft-Wärmepumpen.

Wird ein Hybridkollektor an eine Wärmepumpenheizung angeschlossen, kann auch an klaren, kalten Wintertagen reichlich Sonnenenergie gewonnen werden. Diese Kombination würde somit einen Erdwärmekollektor ersetzen. Hybridkollektoren sind sehr platzsparend. Sie werden nah aneinander auf dem Dach angebracht, sodass auch eine kleinere Dachfläche komplett zur Energiegewinnung ausgenutzt werden kann.

Quelle: energiesparen-im-haushalt.de
© fotolia.de

Urteil: Teilnahmerecht in Eigentümerversammlung:

Die Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat während der Corona-Pandemie zu einer außerordentlichen Eigentümerversammlung aufgerufen. In dem Schreiben vom 8. April 2020 wurde zu einer sogenannten „Ein-Mann-Versammlung“ eingeladen. Das Schreiben enthielt den Hinweis, dass aufgrund der Corona-Pandemie zeitnah und auf unbestimmte Zeit keine Präsenzveranstaltung stattfinden kann. Aus diesem Grund greife sie auf eine vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit zurück, die Eigentümerversammlung in Form einer „Ein-Mann-Versammlung“ stattfinden zu lassen.

An dieser außerordentlichen Eigentümersammlung haben lediglich die Verwalterin mit ihrem Geschäftsführer teilgenommen. Der Geschäftsführer übernahm die Rolle des Versammlungsleiters und Vertreters der Wohnungseigentümer. Die Eigentümer wurden dazu aufgerufen, ihm eine Vollmacht zu erteilen, in der sie über die Tagesordnungspunkte 3 und 4 abstimmen, sodass dazu Beschlüsse gefasst werden können. Die „Ein-Mann-Versammlung“ fand in den Geschäftsräumen des Beigeladenen statt. Die anhand der Vollmachten mehrheitlich gefassten Beschlüsse waren Grundlage für Beschlussfassungen in der Eigentümerversammlung am 26.06.2020.

Einer der Eigentümer erhob Klage (AZ 483 C 8456/20). Er ist der Meinung, dass die getroffenen Beschlüsse nichtig seien, da es für die durchgeführte „Ein-Mann-Versammlung“ keine Rechtsgrundlage gäbe. Vielmehr sei in rechtswidriger Weise gegen das Teilnahme- und Stimmrecht der Wohnungseigentümer verstoßen worden, die keine Vertretungsvollmacht abgegeben haben. Die Klage hatte vor dem Amtsgericht München Erfolg. Gemäß § 23 Abs. 1 WEG sind die getroffenen Beschlüsse nichtig. Denn sie greifen insoweit in den Kernbereich des Wohnungseigentums ein, als dass alle Wohnungseigentümer das Recht haben, an einer Eigentümerversammlung teilzunehmen.

Quelle: AG München
© fotolia.de