Architektenhaus: Bauen mit einem Architekten:

Wer sein Eigenheim gemeinsam mit einem Architekten planen und realisieren möchte, profitiert von vielen Vorteilen. Denn ein Architektenhaus überzeugt durch seine Einzigartigkeit und bietet dem Bauherren Planungssicherheit sowie ein hohes Maß an Individualität. So werden beim ersten Entwurf des Architekten alle Wünsche und Vorstellungen des zukünftigen Eigenheimbesitzers hinsichtlich der baurechtlichen Vorgaben, der Beschaffenheit des Baugrunds und des zur Verfügung stehenden Budgets überprüft.

Steht der Bauentwurf erst einmal fest, können Bauherren den Architekten ebenfalls damit beauftragen, die Behördenangelegenheiten zu übernehmen. So reicht ein Architekt den Bauplan in der zuständigen Baubehörde ein, holt Angebote von unterschiedlichen Handwerksfirmen ein und vergleicht sie miteinander. Ein Architekt begleitet zudem, auf Wunsch, auch während der Bauphase. Neben der Überwachung und Kontrolle der Bautätigkeiten, kann er Mängel am Bau sofort erkennen und diese umgehend beheben lassen. Ebenso überprüft der Architekt, dass der Zeitplan eingehalten wird.

Damit Bauherren ebenfalls Planungssicherheit hinsichtlich der Kosten für die Beauftragung des Architekten haben, gibt es die sogenannte „Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)“. Hier finden Bauherren eine Übersicht über die verschiedenen Leistungsphasen, für die sie einen Architekten beauftragen können. Ebenso beinhaltet diese einen Höchst- und Mindestsatz seines Honorars. Dieses dient dazu, sowohl vor Dumpingpreisen als auch vor überzogenen Honoraren zu schützen. Insgesamt gibt es neun Leistungsphasen. Diese werden einzeln gewichtet und in Bezug zum Gesamthonorar gestellt. Während beispielweise eine Grundlagenermittlung lediglich mit 2 Prozent des Gesamthonorars berechnet wird, beträgt die Leistung für die Bauüberwachung 32 Prozent des gesamten Honorars.

Quelle: hausberater.de
© fotolia.de

Architektenhaus: Bauen mit einem Architekten:

Wer sein Eigenheim gemeinsam mit einem Architekten planen und realisieren möchte, profitiert von vielen Vorteilen. Denn ein Architektenhaus überzeugt durch seine Einzigartigkeit und bietet dem Bauherren Planungssicherheit sowie ein hohes Maß an Individualität. So werden beim ersten Entwurf des Architekten alle Wünsche und Vorstellungen des zukünftigen Eigenheimbesitzers hinsichtlich der baurechtlichen Vorgaben, der Beschaffenheit des Baugrunds und des zur Verfügung stehenden Budgets überprüft.

Steht der Bauentwurf erst einmal fest, können Bauherren den Architekten ebenfalls damit beauftragen, die Behördenangelegenheiten zu übernehmen. So reicht ein Architekt den Bauplan in der zuständigen Baubehörde ein, holt Angebote von unterschiedlichen Handwerksfirmen ein und vergleicht sie miteinander. Ein Architekt begleitet zudem, auf Wunsch, auch während der Bauphase. Neben der Überwachung und Kontrolle der Bautätigkeiten, kann er Mängel am Bau sofort erkennen und diese umgehend beheben lassen. Ebenso überprüft der Architekt, dass der Zeitplan eingehalten wird.

Damit Bauherren ebenfalls Planungssicherheit hinsichtlich der Kosten für die Beauftragung des Architekten haben, gibt es die sogenannte „Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)“. Hier finden Bauherren eine Übersicht über die verschiedenen Leistungsphasen, für die sie einen Architekten beauftragen können. Ebenso beinhaltet diese einen Höchst- und Mindestsatz seines Honorars. Dieses dient dazu, sowohl vor Dumpingpreisen als auch vor überzogenen Honoraren zu schützen. Insgesamt gibt es neun Leistungsphasen. Diese werden einzeln gewichtet und in Bezug zum Gesamthonorar gestellt. Während beispielweise eine Grundlagenermittlung lediglich mit 2 Prozent des Gesamthonorars berechnet wird, beträgt die Leistung für die Bauüberwachung 32 Prozent des gesamten Honorars.

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Vorschriften & Tipps: Vorbeugender Brandschutz:

Wer ein Haus besitzt, muss dafür sorgen, dass die Immobilie gegen Brand geschützt ist. Das Thema Brandschutz wird in den Landesbauverordnungen der Bundesländer geregelt. So gehört zum vorbeugenden Brandschutz beispielsweise, dass ausreichend Fluchtwege für die Bewohner vorhanden sind, sollte es zu einem Brand kommen. Ebenso ist es Vorschrift, dass es Zufahrten für Rettungsfahrzeuge gibt.

Bereits in der Planung des Hausprojekts sind Architekten darauf angewiesen, sichere Baustoffe zu verwenden und das Haus so zu konstruieren, dass es ausreichend geschützt ist. Wer im Besitz einer Fotovoltaikanlage ist, sollte darauf achten, dass die Module nicht bündig auf dem Dach angebracht werden, sondern mit einem Abstand von mindestens 15 Zentimetern zueinander. Mit diesen Abständen ist sichergestellt, dass die Dachfläche nicht komplett mit der solarstromproduzierenden Anlage bedeckt ist, sondern Freistellen erlaubt. Diese erleichtern der Feuerwehr im Notfall einen besseren Zugang zur brandverursachenden Stelle.

Der Verband privater Bauherren (VPB) leistet mit dem Ratgeber „Brandschutz zu Hause – Schützen Sie sich vor Feuer“ einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Menschenleben und der Immobilie. Der Ratgeber verweist darauf, worauf bereits bei der Hausbauplanung zu achten ist sowie auf mögliche Schwachstellen beim Kauf eines schlüsselfertigen Hauses. Bestenfalls beauftragen Bauherren einen unabhängigen Sachverständigen damit, zu überprüfen, ob alle Vorkehrungen zum vorbeugenden Brandschutz getroffen wurden. Der Ratgeber beschreibt zudem, was im Fall eines Brandes zu tun ist.

Quelle: VPB
© photodune.net

Vorschriften & Tipps: Vorbeugender Brandschutz:

Wer ein Haus besitzt, muss dafür sorgen, dass die Immobilie gegen Brand geschützt ist. Das Thema Brandschutz wird in den Landesbauverordnungen der Bundesländer geregelt. So gehört zum vorbeugenden Brandschutz beispielsweise, dass ausreichend Fluchtwege für die Bewohner vorhanden sind, sollte es zu einem Brand kommen. Ebenso ist es Vorschrift, dass es Zufahrten für Rettungsfahrzeuge gibt.

Bereits in der Planung des Hausprojekts sind Architekten darauf angewiesen, sichere Baustoffe zu verwenden und das Haus so zu konstruieren, dass es ausreichend geschützt ist. Wer im Besitz einer Fotovoltaikanlage ist, sollte darauf achten, dass die Module nicht bündig auf dem Dach angebracht werden, sondern mit einem Abstand von mindestens 15 Zentimetern zueinander. Mit diesen Abständen ist sichergestellt, dass die Dachfläche nicht komplett mit der solarstromproduzierenden Anlage bedeckt ist, sondern Freistellen erlaubt. Diese erleichtern der Feuerwehr im Notfall einen besseren Zugang zur brandverursachenden Stelle.

Der Verband privater Bauherren (VPB) leistet mit dem Ratgeber „Brandschutz zu Hause – Schützen Sie sich vor Feuer“ einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Menschenleben und der Immobilie. Der Ratgeber verweist darauf, worauf bereits bei der Hausbauplanung zu achten ist sowie auf mögliche Schwachstellen beim Kauf eines schlüsselfertigen Hauses. Bestenfalls beauftragen Bauherren einen unabhängigen Sachverständigen damit, zu überprüfen, ob alle Vorkehrungen zum vorbeugenden Brandschutz getroffen wurden. Der Ratgeber beschreibt zudem, was im Fall eines Brandes zu tun ist.

Quelle: VPB
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Aufräumen: Tipps für die Küche:

Der Frage, wie Bewohner ihre Küche am besten aufräumen, geht das Portal zuhausewohnen.de nach. Dazu liefert es neben einer umfangreichen Anleitung auch Tipps, wie sie diese nach dem Aufräumen in Ordnung halten. Beim Aufräumen sollten Bewohner zunächst alle Utensilien aus der Küche entfernen, die nicht in diese gehören. Dazu zählen zum Beispiel Dekorationsartikel ohne Funktion, Batterien und Vorratspackungen.

Außerdem können die Bewohner ihre Küchenschränke und -schubladen ausräumen. So sehen sie auf einen Blick, welche Utensilien sie besitzen. Diese Utensilien können dann nach sinnvollen Kategorien sortiert und sinnvoll wieder eingeräumt werden. Dabei können die Bewohner auch ausmisten, bis sich in der Küche nur noch Utensilien befinden, die häufig gebraucht werden.

Um die Ordnung später zu halten, empfiehlt zuhause.de unter anderem, jeden Tag die Utensilien wieder an seinen Ursprungsplatz zurückzulegen. Außerdem können die Bewohner sich überlegen, welche Küchenschränke und -schubladen am schnellsten wieder dreckig werden und einen Plan erstellen, wann diese wieder gereinigt werden müssen. Weitere Aufräumtipps finden Interessenten auf zuhausewohnen.de

Quelle: zuhausewohnen.de
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Studie: Gemeinschaftliche Wohnprojekte:

Gemeinschaftliche Wohnformen bringen sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Das geht aus der Studie „Familien in gemeinschaftlichen Wohnformen“ der Hochschule Karlsruhe und des Deutschen Jugendinstituts (DJI) hervor. So sind 60 Prozent der Befragten, dass diese Wohnform die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.

Außerdem geht aus der Studie hervor, dass die Wohnform auch bei Änderungen der Lebenssituationen eine gute Option darstellen können. Als Beispiel werden sogenannte Optionsräume genannt, die vorübergehend bezogen werden können, etwa von den Großeltern. Zudem unterstützen sich die Bewohner gegenseitig, beispielsweise bei der Erledigung von Einkäufen und Reparaturen.

Aus den Studienergebnissen geht aber auch hervor, dass die Mitgestaltung bei dieser Wohnform viel Zeit kostet und damit gerade junge Familien, bei denen die Zeit knapp ist, auch vor Herausforderungen stellt. Allgemein sollten Bewohner gemeinschaftlicher Wohnformen laut Studie offen und tolerant sein, da die Nähe auch Konfliktpotenzial birgt. Die vollständige Studie können sich Interessenten über die Internetseite des DJI (dji.de) herunterladen.

Quelle: DJI
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Tipp: Dach winterfest machen:

Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Eigentümern dazu, ihr Haus winterfest zu machen. Einen besonderen Fokus sollten sie dabei aufs Dach legen. Denn lockere Ziegel könnten bei Stürmen hinunterfallen und defekte Ziegel mit kleinen Rissen das Dach undicht werden lassen. Infolgedessen kann Feuchtigkeit ins Haus eindringen und Schimmel entstehen.

Mit der Wartung eines Steildaches sollten Eigentümer einen Experten beauftragen, wohingegen das flache Dach oft selbst kontrolliert und auf Vordermann gebracht werden kann. Der VPB rät dazu, auch Abläufe und Anschlüsse zu reinigen und das Herbstlaub vom Dach zu kehren. Sind dabei Beschädigungen am Dach zu erkennen, sollte ebenfalls ein Experte beauftragt werden.

Darüber hinaus sei in diesem Zusammenhang auch die Prüfung der An- und Abschlüsse rund um den Kamin und die Entlüftungsrohre sowie der Dachflächenfenster sinnvoll – inklusive der Regenrinnen und -abläufe.

Quelle: VPB
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Tipps: Unbeschädigte Fliesen beim Bohren:

Fliesen im Badezimmer, in der Küche oder in anderen Räumlichkeiten sollten nach Möglichkeit nicht bearbeitet werden. Denn sie bestehen aus Keramik, Ton oder Porzellan, sind widerstandsfähig und bieten den perfekten Schutz gegen Feuchtigkeit. Mit einer Ritzhärte von 8 gehören Fliesen zu den härtesten Werkstoffen und befinden sich im oberen Drittel der Härteskala. Die Ritzhärte beschreibt die Widerstandskraft eines Minerals beim Ritzen mit einem scharfkantigen Gegenstand. Zum Vergleich: Ein Diamant hat eine Ritzhärte von 10.

Die Ritzhärte hat zur Folge, dass Fliesen beim Bohren schnell zerbrechen, abplatzen oder Risse entstehen. Doch manchmal lässt sich der Griff zum Bohrer nicht vermeiden. Vor allen Dingen dann, wenn im Badezimmer kaum Sanitäreinrichtungen vorhanden sind. Mit dem passenden Werkzeug und einer korrekten Technik lassen sich Fehler vermeiden und die Fliesen bleiben unbeschädigt. Zu einer der wichtigsten Vorarbeiten gehört die Prüfung der Wand hinsichtlich verlegter Wasser- und Stromleitungen. Mit einem speziellen Leitungssucher lassen sich Metalle innerhalb der Wand aufspüren.

Besonders geeignet für den Bohrvorgang an Fliesen sind sogenannte Glasbohrer. Diese dringen leicht durch Keramik, Ton und Porzellan und lassen die Fliesen bei der richtigen Anwendung unbeschädigt. Auch Bohrmaschinen mit einer sogenannten Bohrkrone eignen sich gut für Wandfliesen. Bohrkronen sind mit unterschiedlichen Durchmessern erhältlich und haben den Vorteil, dass die Fliese durch ein eingebautes Wachs oder mit einer Wasserfüllung gleichzeitig gekühlt wird. Die Kühlung der Fliese ist das A und O beim Bohren. Denn durch die Reibung entsteht viel Wärme, die schnell zu Spannungen und somit zu Sprüngen in der Fliese führen können. Empfehlenswert ist es deshalb, beim Bohren kurze Pausen einzulegen und die Fliese abkühlen zu lassen. Ebenso sollte mit einer kleinen Drehzahl gebohrt und kein Druck aufgebaut werden.

Quelle: Das Haus online
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Studie: Mieter zu mehr Klimaschutz bereit:

Mieter sind bereit, verstärkt zum Klimaschutz in ihren vier Wänden beizutragen. Das geht aus der Studie „Die Rolle des Mieters im wohnungswirtschaftlichen Klimaschutz“ von Prof. Dr. Andreas Pfnür, Leiter des Fachgebiets Immobilienwirtschaft am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Darmstadt, und Habilitand Dr.-Ing. Nikolas Müller im Auftrag der Noventic-Group hervor.

Die Studienergebnisse zeigen, dass Mieter sich beim Klimaschutz in der Verantwortung sehen: Mehr als zwei Drittel der Befragten geben an, dass Klimaschutz im Gebäude ohne ihre Mitwirkung nicht funktionieren kann. Außerdem sehen sie sich und den Vermieter etwa zu gleichen Teilen verantwortlich für den Klimaschutz.

Aus der Studie geht auch hervor, dass Mieter offen für innovative Lösungen sind. So könnten sich zwei Drittel der Studienteilnehmer eine digitale Heizungssteuerung vorstellen. Sie hoffen dadurch auf Vorteile wie niedrige Heizkosten und mehr Wohnkomfort. Die komplette Studie, für die 1.000 Mieter befragt wurden, finden Interessenten unter noventic.com.

Quelle: noventic.com
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Urteil: Schwarzarbeit stellt keinen Baumangel dar:

Der Bundesgerichtshof (BGH) erkennt Schwarzarbeit nicht als Baumangel an (BGH, Urteil v. 28.5.2021, V ZR 24/20). Im vorliegenden Fall hatte eine Käuferin ein Grundstück für 253.000 Euro erworben und später festgestellt, dass am Gebäude Mängel an der Abdichtung des Kellers sowie des Haussockels gegen Feuchtigkeit vorliegen. Außerdem war ihr aufgefallen, dass Arbeiten am Gebäude schwarz durchgeführt worden waren. Im Vertrag wurden die Rechte der Käuferin wegen eines Sachmangels des Grundstücks, des Gebäudes sowie mitverkaufter Sachen jedoch ausgeschlossen.

Die Käuferin klagte dennoch auf Schadenersatz und bekam vor dem Berufungsgericht Recht. Denn dieses ging davon aus, dass der Verkäufer ihr die Mängel am Gebäude nach Paragraf 444 des Bürgerlichen Gesetzbuches arglistig verschwiegen hat. Somit könne er sich nicht auf die Vereinbarung berufen, durch die die Rechte der Käuferin wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden können.

Der Bundesgerichtshof sah das jedoch anders und widersprach der Entscheidung des Berufungsgerichts. Es könne nicht allein aus der Tatsache, dass der Verkäufer von der Schwarzarbeit weiß, auch die Tatsache abgeleitet werden, dass er Kenntnis von den Mängeln hat und der Käuferin diese arglistig verschweigt.

Quelle: (BGH, Urteil v. 28.5.2021, V ZR 24/20)
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