Interview: Eigenheime bei 25- bis 39-Jährigen gefragt:

39 Prozent der 25- bis 39-Jährigen möchten laut der Bausparkasse Schwäbisch Hall innerhalb der nächsten zehn Jahre ein Eigenheim kaufen oder bauen. Auch Corona ändere daran nichts. Ralf Oberländer, Finanzierungsexperte der Bausparkasse, geht allerdings davon aus, dass die Immobilienpreise weiterhin steigen werden.

Zudem erwartet er, dass das Angebot von Wohnraum die hohe Nachfrage nicht deckt. Den zirka 350.000 benötigten Wohnungen würden laut Prognosen nur 2023 lediglich 295.000 Wohnungsfertigstellungen gegenüberstehen.

Dennoch rät der Finanzierungsexperte Interessenten mit genügend Eigenkapital und sicherem Einkommen zum Immobilienkauf. Dafür spreche unter anderem die „Robustheit des Marktes“. Außerdem komme es der Altersvorsorge und Vermögensbildung zugute, wenn Personen statt der Miete den Immobilienkredit zahlen. Das vollständige Kurz-Interview finden Interessenten auf schwaebisch-hall.de.

Quelle: schwaebisch-hall.de
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Papier: „Erfolgreich zusammenarbeiten mit BIM im Hochbau“:

Wie können Beteiligte im Hochbau am besten zusammenarbeiten? Dieser Frage nach geht der Arbeitskreis Digitalisiertes Bauen (AKDB) des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie in seinem Papier „Erfolgreich zusammenarbeiten mit BIM im Hochbau“.

„BIM“ steht für „Building Information Modeling“. Damit ist ein Planungs- und Steuerungskonzept zur Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Gebäuden gemeint. Ziel des BIM ist es laut AKDB unter anderem, mit diesem für Budgetsicherheit, Terminsicherheit und einen optimierten Ressourceneinsatz zu sorgen.

Wichtig für ein erfolgreiches Projekt sind unter anderem festgelegte Verantwortlichkeiten, klare Ziele und Entscheidungen vom Auftraggeber sowie ein BIM-Abwicklungsplan vom Auftragnehmer, in dem Termine, die Aufteilung von Verantwortlichkeiten und das Zusammenwirken der Beteiligten genannt sind. Das vollständige Papier kann unter bauindustrie.de abgerufen werden.

Quelle: bauindustrie.de
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Elektroauto: Fahrzeuge zuhause laden:

Ein Elektroauto kann nicht nur an öffentlichen Ladestationen geladen werden, sondern auch zuhause – beispielsweise mithilfe von Solarstrom. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale hin. Dafür ist zunächst die Installation einer Photovoltaik-Anlage erforderlich. Planen Eigentümer, ihr Elektroauto zuhause zu laden, sollten sie bedenken, dass sich der Eigenverbrauchsanteil dadurch deutlich erhöhen kann.

Um das Elektroauto zu laden, eignet sich eine Wandladestation, auch genannt Wallbox. Diese ermöglicht unter anderem eine elektronische Kommunikation mit dem Fahrzeug. Mit einigen Modellen ist es darüber hinaus sogar möglich, gezielt den Überschussstrom aus der Photovoltaik-Anlage zum Laden zu nutzen.

Das Laden eines Elektroautos mit dem stationären Batteriespeicher, den viele Photovoltaik-Anlagen haben, ist dagegen nicht sinnvoll. Grund dafür ist, dass dieser nur auf einen regelmäßigen Stromverbrauch im Haushalt ausgerichtet ist. Weitere Informationen, zum Beispiel im Hinblick auf die Kosten für Photovoltaik-Anlagen und Wallboxes, finden Interessenten auf der Seite vebraucherzentrale-energieberatung.de.

Quelle: vebraucherzentrale-energieberatung.de
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Wohnungsüberlassung: Schnelles Handeln erforderlich:

Trennt sich ein Ehepaar und verbleibt nicht der Eigentümer, sondern der andere Partner in der Immobilie, muss er die Überlassung dieser innerhalb eines Jahres beantragen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH; XII ZB 243/20) entschieden. Im vorliegenden Fall trennte sich ein Ehepaar 2014, die Scheidung folgte 2015. Seit der Trennung nutzte die Frau die Wohnung, die ihrem Mann gehörte, allein. Eine Wohnung im selben Haus, die ihrem Besitz war, übertrug sie 2016 unentgeltlich ihrem Sohn.

Überlassungsansprüche auf die Wohnung, in der sie lebte, machte die Frau nicht geltend. Außerdem zahlte sie ihrem Mann weder Miete noch andere Kosten – auch nicht nach dessen Zahlungsaufforderungen. Zudem gab sie die Wohnung nicht an ihn heraus. Daraufhin beantragte der Mann einen Räumungs- und Herausgabeantrag beim Amtsgericht. Mit Erfolg. Die Frau akzeptierte dies allerdings nicht und zog daraufhin zunächst zum Oberlandesgericht, das die Beschwerde zurückwies, und dann zum Bundesgerichtshof. Doch auch dieser entschied zugunsten des Mannes.

Für die Entscheidung wird unter anderem der Grund angeführt, dass die Sperrwirkung durch § 1568 a Abs. 6 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zeitlich begrenzt ist. Dieser führt zwar keine Regelungen zur Überlassung aus, besagt aber, dass „der Anspruch auf Eintritt in ein Mietverhältnis oder auf seine Begründung ein Jahr nach Rechtskraft der Endentscheidung in der Scheidungssache [erlischt], wenn er nicht vorher rechtshängig gemacht worden ist“.

Quelle: BGH (XII ZB 243/20)
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Fliesen: Kleine Bäder schön gestalten:

Eigentümer, die in kleinen Bädern Fliesen verlegen wollen, können dabei einige Tipps beherzigen. Das Portal „schoener-wohnen.de“ gibt ihnen Ratschläge, worauf sie dabei achten können. So sorgen zum Beispiel helle, große und gleichmäßig gestaltete Fliesen für mehr Weite im Raum.

Außerdem ist es auch möglich, lediglich auf dem Boden Fliesen zu verlegen und mit verschiedenen Farben zu arbeiten. Möchten Eigentümer in ihrem kleinen Badezimmer auch dunkle Farben einsetzen, sollten sie dies relativ weit unten im Raum tun. Durch die Kombination mit hellen Wänden, Flächen und Sanitärmöbeln entsteht ebenfalls mehr Weite.

Zudem können Eigentümer, die sowohl am Boden als auch an der Wand Fliesen einsetzen möchten, darauf achten, mit den gleichen Materialien oder zumindest mit ähnlichen Farben zu arbeiten. Auch so wirkt das Badezimmer größer. Zudem sorgen enge Fugen für optische Ruhe.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Bauland: Noch nie so teuer wie jetzt:

Das statistische Bundesamt teilt mit, dass Bauland noch nie so teuer war wie 2020. So zahlen Grundstückskäufer für einen Quadratmeter baureifes Land durchschnittlich 199 Euro. 2010 waren es noch 130 Euro. Das bedeutet einen prozentualen Anstieg um rund 53,08 Prozent.

In den Bundesländern müssen sich Grundstückskäufer jedoch auf enorme Preisunterschiede einstellen. Während Bauland in Bayern und Baden-Württemberg mit durchschnittlich 349 beziehungsweise 245 Euro pro Quadratmeter sehr teuer ist, zahlen Grundstückskäufer in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen nur 46 bis 63 Euro pro Quadratmeter.

Einen Unterschied gibt es aber nicht nur im Hinblick auf die Bundesländer, sondern auch auf die Größe der Städte. So müssen Grundstückskäufer vor allem in Großstädten tief in die Tasche greifen. Durchschnittlich 1.213 Euro kostet in den 14 größten Städten mit mindestens 500.000 Einwohnern ein Quadratmeter Bauland, in Städten mit weniger als 2.000 Einwohnern sind es durchschnittlich nur 71 Euro pro Quadratmeter.

Weitere Informationen und Quelle: destatis.de
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Baugewerbe: Steigende Preise werden zur Belastung:

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, kritisiert nach den jüngst vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes Materialknappheit und steigende Rohstoffpreise. Diese würden die Bauwirtschaft weiterhin belasten. So verteuerte sich unter anderem Nadelschnittholz gegenüber dem Vorjahr um 111 Prozent, Betonstahl in Stäben um 82 Prozent und auch Kunststoffe wurden um zirka 30 bis 40 Prozent teuer.

Auffallend findet Felix Pakleppa die unterschiedliche Preisentwicklung von Bitumen und Asphaltmischgut. Während sich die Preise für Bitumen um mehr als 40 Prozent erhöht haben, stagnieren die Preise für Asphaltmischgut fast (+ 1,4 Prozent). Als Gründe dafür vermutet er, dass Bitumen nur ein Bestandteil des Mischgutes ist, einen hohen Wettbewerb der Mischgutanlagen sowie fehlende Aufträge im Straßenbau.

Der Hauptgeschäftsführer beruft sich neben den Zahlen des statistischen Bundesamtes auf eine Blitzumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags. In dieser klagen die Befragten von knapp 3.000 deutschen Unternehmen im In- und Ausland neben Lieferengpässen durch Transportprobleme bei den Zulieferern auch über Preisanstiege bei Rohstoffen. Doch wie wollen sie mit der Situation umgehen? Neben der Weitergabe der Preiserhöhungen an die Kunden planen die befragten Unternehmen unter anderem die Suche nach zusätzlichen und neuen Lieferanten und mehr Lagerhaltung.

Quelle: zdb.de/dihk.de/destatits.de
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Terrasse und Balkon: Sandsteinboden reinigen:

Der Frühling steht vor der Tür: Da ist es an der Zeit, die Terrasse auf Vordermann zu bringen. Hausbesitzer oder Mieter, die einen Sandsteinbelag auf ihrer Terrasse oder ihrem Balkon haben, sollten alsbald mit der Reinigung beginnen. Da es sich bei Sandstein um ein stabiles, jedoch durch seine natürliche Struktur um ein poröses Gestein handelt, sollte beim Säubern Vorsicht geboten werden. Schädigende Flüssigkeiten wie säurehaltige Reiniger sind nicht zu empfehlen. Auch Hochdruckreiniger bieten sich nicht an, da sie die Verschmutzung eher in den Stein reindrücken, als ihn davon zu befreien.

Ein guter Weg, den schönen Sandstein-Terrassen- oder Balkonboden frühlingsbereit zu machen, ist selbst Hand anzulegen und diesen mit wenig Druck zu reinigen und aufzufrischen. Vor der Reinigung sollte der Boden mit einem weichen Besen von Schmutz und Staub befreit werden. Spezielle Natursteinreiniger können leicht auf die Verschmutzungen versprüht und nach dem Einwirken mit klarem Wasser abgespült werden. Wichtig ist hierbei, dass der Reiniger nicht mehr als 2,5 Prozent Hypochlorit enthält. Doch auch einfache Hausmittel helfen bei der Reinigung des Sandstein-Bodens.

Machen sich Flecken auf dem Boden breit, sollten diese sofort mit einem weichen Tuch aufgesaugt werden. Fettflecken beispielsweise sollten zunächst mithilfe von Küchenpapier entfernt werden. Wichtig dabei ist es, das Fett nicht auf dem Boden zu verreiben, sondern es zu aufzutupfen. Anschließend sollte auf die Fettflecken eine Mischung aus lauwarmem Wasser sowie einem mildalkalischen Reiniger aufgetragen werden. Die Mischung sollte anschließend mit viel klarem Wasser abgespült werden. Bei eingetrockneten Kaffee- oder Rotweinflecken verschafft eine säurefreier Grundreiniger für Bodenbeläge Abhilfe. Empfehlenswert ist es in jedem Fall, den Sandsteinboden im Vorhinein mit einem hochwertigen Produkt für Natursteine zu imprägnieren. Dieser schützt den Boden vor Flüssigkeiten und aggressiven Stoffen. Je nach Nutzungsintensität sollte die Imprägnierung alle zwei bis fünf Jahre wiederholt werden.

Quelle: Das Haus online
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Tipp: Fachwerkhäuser mit Fertigteilmodulen:

Sie sind wunderschön anzuschauen, nicht mehr so oft anzutreffen und können heutzutage auch mithilfe von Fertigteilmodulen errichtet werden. Die Rede ist von Fachwerkhäusern. Wurden die einzelnen Fächer (Gefache) des hölzernen Rahmenwerks früher noch mit einem Lehm-Stroh-Gemisch ausgefüllt, erlebt die Modulbauweise heute einen neuen Aufschwung. Darauf weist die unabhängige Bauherrenberatung „Hausberater“ hin.

Bei der Modulbauweise erfolgt die Herstellung der Fachwerkkonstruktionen nicht – wie üblich – vor Ort vom Zimmermann, sondern im Planungsbüro eines Architekten. Die Fachwerkkonstruktionen werden später auf der Baustelle zusammengesetzt. Vorteilhaft an den Fachwerkkonstruktionen ist es, dass sie ausgetauscht werden können.

Die Gefache können bei der Modulbauweise mit unterschiedlichen Materialien versehen werden. Dazu zählen unter anderem Holzgeflechte aus Staken und Ruten mit Lehmbewurf (Klaiben), Klinker oder Lehmziegel mit Verputz. Außerdem können verschiedene Quer- und Stützverstrebungen wie das Andreaskreuz oder Wilder Mann gewählt werden. Die Quer- und Stützverbindungen weisen regionale Besonderheiten auf.

Quelle: hausberater.de
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Tagebuch: Online den Hausbau dokumentieren:

Eine kostenlose Vorlage für ein Bautagebuch – im Internet angelegt als Baublog – bietet der Verband Privater Bauherren (VPB) Interessenten an. Mithilfe des Baublogs, der über den Blogger-Dienst https://www.blogger.com angelegt wird, bekommen vor allem private Bauherren die Möglichkeit, den Hausbau zu dokumentieren – entweder zum Spaß oder um relevante Informationen über diesen festzuhalten. Das Bautagebuch kann laut VPB auch dazu dienen, Ursachen von Problemen und Mängeln zu rekonstruieren.

Voraussetzung dafür ist, dass es akribisch geführt sowie mit Erklärungen und Fotodokumentationen versehen wird. So sollten sich Bauherren bei Baustellenterminen unter anderem das Datum, die Uhrzeit und die anwesenden Personen notieren. Bei der Fotoerstellung sollte darauf geachtet werden, zunächst die Gesamtsituation festzuhalten und danach Details abzulichten. Wichtig bei den Detailaufnahmen ist es, dass auf diesen ein Zollstock zu sehen ist und dass sie später noch dem richtigen Gebäudeteil zugeordnet werden können.

Auch Fotos von Rohren und Leitungen, die später nicht mehr sichtbar sind, können hilfreich sein und eventuell sogar Folgeschäden verhindern. Die Erklärungen und Fotos können dann in den Baublog übertragen werden. Dieser kann sogar bei Streitfällen hilfreich sein. Der VPB rät jedoch dazu, Details, die im Hinblick auf gerichtlichen Auseinandersetzungen wichtig sein können, nicht zu veröffentlichen und zu kommentieren, sondern sich vorab persönlich bei einem VPB-Berater oder Sachverständigen zu informieren.

Quelle: VPB
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