Hybridkollektoren: Photovoltaik und Solarthermie in einem:

Ein Hybridkollektor ist gleich zweifach tätig: Zum einen verwandelt er Sonnenenergie in Strom und zum anderen in Wärme, die beispielsweise zum Erwärmen von Duschwasser verwendet werden kann. Die Doppelfunktion von Hybridkollektoren ist deshalb so nützlich, da sie Photovoltaik und Solarthermie miteinander verbinden. So müssen sich Hauseigentümer nicht entscheiden, welche Anlage sie auf ihrem Dach anbringen wollen, sondern erzeugen Elektrizität und Warmwasser in einer Anlage.

Zudem haben Hybridkollektoren viele weitere Vorteile. Wird beispielsweise zu viel Wärme produziert, führen die Hybridkollektoren diese ab und speichern sie, um sie zu einem anderen Zeitpunkt verwenden zu können. So geht weder Wärme verloren, noch besteht die Gefahr einer Überhitzung. Die erzeugte Wärme aus einem Hybridkollektor kann auf vielfältige Weise eingesetzt werden. Neben der Erwärmung von Trinkwasser, kann das warme Wasser auch für regenerative Heizungen genutzt werden. Dazu zählen beispielsweise Niedertemperaturheizungen oder Luft-Wärmepumpen.

Wird ein Hybridkollektor an eine Wärmepumpenheizung angeschlossen, kann auch an klaren, kalten Wintertagen reichlich Sonnenenergie gewonnen werden. Diese Kombination würde somit einen Erdwärmekollektor ersetzen. Hybridkollektoren sind sehr platzsparend. Sie werden nah aneinander auf dem Dach angebracht, sodass auch eine kleinere Dachfläche komplett zur Energiegewinnung ausgenutzt werden kann.

Quelle: energiesparen-im-haushalt.de
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Urteil: Teilnahmerecht in Eigentümerversammlung:

Die Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat während der Corona-Pandemie zu einer außerordentlichen Eigentümerversammlung aufgerufen. In dem Schreiben vom 8. April 2020 wurde zu einer sogenannten „Ein-Mann-Versammlung“ eingeladen. Das Schreiben enthielt den Hinweis, dass aufgrund der Corona-Pandemie zeitnah und auf unbestimmte Zeit keine Präsenzveranstaltung stattfinden kann. Aus diesem Grund greife sie auf eine vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit zurück, die Eigentümerversammlung in Form einer „Ein-Mann-Versammlung“ stattfinden zu lassen.

An dieser außerordentlichen Eigentümersammlung haben lediglich die Verwalterin mit ihrem Geschäftsführer teilgenommen. Der Geschäftsführer übernahm die Rolle des Versammlungsleiters und Vertreters der Wohnungseigentümer. Die Eigentümer wurden dazu aufgerufen, ihm eine Vollmacht zu erteilen, in der sie über die Tagesordnungspunkte 3 und 4 abstimmen, sodass dazu Beschlüsse gefasst werden können. Die „Ein-Mann-Versammlung“ fand in den Geschäftsräumen des Beigeladenen statt. Die anhand der Vollmachten mehrheitlich gefassten Beschlüsse waren Grundlage für Beschlussfassungen in der Eigentümerversammlung am 26.06.2020.

Einer der Eigentümer erhob Klage (AZ 483 C 8456/20). Er ist der Meinung, dass die getroffenen Beschlüsse nichtig seien, da es für die durchgeführte „Ein-Mann-Versammlung“ keine Rechtsgrundlage gäbe. Vielmehr sei in rechtswidriger Weise gegen das Teilnahme- und Stimmrecht der Wohnungseigentümer verstoßen worden, die keine Vertretungsvollmacht abgegeben haben. Die Klage hatte vor dem Amtsgericht München Erfolg. Gemäß § 23 Abs. 1 WEG sind die getroffenen Beschlüsse nichtig. Denn sie greifen insoweit in den Kernbereich des Wohnungseigentums ein, als dass alle Wohnungseigentümer das Recht haben, an einer Eigentümerversammlung teilzunehmen.

Quelle: AG München
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Tipps für einen skandinavischen Balkon:

Wer seinem Balkon einen skandinavischen Flair verleihen möchte, kann mit den richtigen Farben, Möbeln und Accessoires eine nordische Wohlfühloase kreieren. Zu den wichtigsten Farben des skandinavischen Stils gehört Weiß, gekoppelt mit den Naturtönen Braun und Grün. Wunderbare skandinavische Akzente können mit einem pastellfarbenen Grün gesetzt werden oder mit einem pastelligen Gelb, der Farbe Flieder oder Rosa. Diese Farbakzente wirken besonders gut auf Kissenbezügen, Übertöpfen und anderen Accessoires und harmonieren mit dem strahlenden Weiß.

Typisch skandinavisch ist die Nähe zur Natur. Immergrüne Pflanzen mit weißen Blüten lassen den Balkon erstrahlen und ihn frisch und lebendig wirken. Für schattige Balkone eignen sich die Pflanzen Fleißiges Lieschen, für Südbalkone Margeriten oder Duftsteinrich. Gehölze wie Schattenglöckchen oder Ballhortensien finden ihren Platz in den Balkonecken. Um noch mehr Naturnähe zu kreieren, sollten am Balkongeländer strahlende Blumenkästen mit reichlich Pflanzen angebracht werden.

Was das Mobiliar angeht, spielt Holz eine essenzielle Rolle. Für den skandinavischen Look eignet sich vor allen Dingen weißes, wahlweise auch braunes Holz. Sitzecken und Hocker aus Holzpaletten machen den Balkon wohnlich und gemütlich. Hängende Möbel oder Hängesessel runden das Wohlfühlprogramm ab. Kuschelige Decken, gemütliche Sitzkissen oder Kunstfelle sowie Lichterketten und Duftkerzen sind das I-Tüpfelchen auf dem skandinavischen Balkon.

Quelle: Zuhause wohnen
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Dachaufstockung zur Lösung der Wohnungsnot:

Gerade in Großstädten und Ballungsräumen ist der Mangel an (bezahlbaren) Wohnraum besonders groß. Einer der Hauptgründe für die Wohnungsknappheit ist das nicht verfügbare oder nicht vorhandene Bauland. In einer Expertenanhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen im Juni 2019 sprach sich der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen für Lockerungen im Baurecht im Hinblick auf die Rahmenbedingungen für Gebäude-und Dachaufstockungen aus. Der GdW sieht im Bereich Gebäudeaufstockung großes Potential in der Schaffung von neuem bezahlbarem Wohnraum.

Bei den Ausführungen zitiert die GdW die „Deutschlandstudie 2019: Wohnraumpotentiale in urbanen Lagen, Aufstockung und Umnutzung von Nichtwohngebäuden“ der TU Darmstadt und des Pestel-Instituts. Diese besagt, dass durch Dachaufstockung und Umnutzung von Bürokomplexen und Verwaltungsgebäuden bundesweit 560.000 neue Wohnungen entstehen könnten. Weitere 400.00 Wohnungen könnten auf den Dächern von Lebensmittelmärkten und Discountern gebaut werden.

Doch um das große Potential von Gebäude- bzw. Dachaufstockungen zu nutzen, müssen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene baurechtliche Rahmenbedingungen zum Beispiel zu Abstandsflächen und Ausgleichsmaßnahmen oder zu Stellplatzpflichten und zum Brandschutz geändert werden. Bauherren sollten wirtschaftliche Anreize zum Ausbau von Dächern erhalten, um den Mehraufwand bei der Planung und Ausführung zu kompensieren. Der GdW benennt außerdem weitere Vorteile, die durch Dachaufstockung entstehen. Somit wird zum Beispiel durch einen energetischen Ausbau die Energieeffizienz des gesamten Hauses verbessert. Auch der barrierefreie und qualitätsvolle Wohnungsbau wird gefördert. Da kein zusätzliches Bauland gebraucht wird, fallen keine Grundstückskosten an und Grünflächen bleiben unversiegelt.

Quelle: GdW
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DDIV kritisiert Entwurf des Zensus 2021:

Alle zehn Jahre erheben das Statistische Bundesamt und die Landesämter Daten über die Bevölkerung und Wohnungssituation in Deutschland. Der nächste Zensus der EU Mitgliedstaaten findet am 10. Mai 2021 statt. Das Zensusgesetz aus dem Jahre 2011 wurde in einem Entwurf der Bundesregierung um zwei Erhebungsmerkmale erweitert, die der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) deutlich kritisiert und die Änderung des Entwurfes fordert.

Zum einen wird der in dem Zensusentwurf undifferenzierte Verwalterbegriff kritisiert, der für Unstimmigkeiten und Abgrenzungsprobleme hinsichtlich der Auskunftspflicht sorgt. Für den DDIV ist die fehlende Definition des Verwalterbegriffs unverständlich, denn seit Mitte 2018 liegt bereits eine Definition für Wohnimmobilienverwalter in der Gewerbeordnung (GewO) vor, die zwischen einem Mietverwalter und einem Immobilienverwalter von Wohneigentum (WEG-Verwalter) und seinen Zuständigkeiten unterscheidet.
 
Der zweite Kritikpunkt bezieht sich auf die Erweiterung des Erhebungsmerkmals „energetischer Zustand eines Gebäudes“. Auch hier verlangt der DDIV eine genaue Definition, denn es ist unklar, welche Daten zusätzlich erhoben werden sollen und in wessen Zuständigkeitsbereich die Erhebung fällt. Die im Energieausweis erfassten Daten hinsichtlich des Energiebedarfs eines Gebäudes reichen der Bundesregierung für die Erhebung nicht aus.
 
Laut DDIV geht die von der Bundesregierung gewünschte Erweiterung der Erhebungsmerkmale weit über die Richtlinien der EU hinaus. Der Entwurf des Zensusgesetzes soll nach der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden. 
 
Quelle: DDIV © photodune.net

Grundsteuer: Reform erfordert Grundgesetz-Änderung:

Die langjährige Diskussion um die Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts ist auf den Weg gebracht. Am 27. Juni 2019 ist der von der großen Koalition gestellte Antrag zur Änderung der Grundsteuer im Bundestag besprochen und an die zuständigen Ausschüsse weitergegeben worden. Um Änderungen an der Grundsteuer durchzusetzen bedarf es allerdings einer Änderung im Grundgesetz und dafür braucht die große Koalition die Stimmen der Opposition. Bis Ende 2019 muss dem Bundesverfassungsgericht eine endgültige Regelung der Grundsteuer vorliegen. Ist dies nicht der Fall, würde die Grundsteuer ab 2020 wegfallen und den Kommunen damit eine der wichtigsten Einnahmequellen.In dem vom Bundesfinanzminister Olaf Scholz bevorzugten „wertabhängigen Modell“ würde die Grundsteuer anhand des Bodenwertes, des Alters der Immobilie und der Mieteinnahmen berechnet werden. Die Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft plädieren allerdings zum großen Teil für das Flächenmodell, in dem die Höhe der Grundsteuer über die Größe des Grundstücks berechnet wird; unabhängig von der Lage und dem Wert der Immobilie. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. ist der Meinung, die Bodenwerte müssen aus der Berechnung der Grundsteuer rausgenommen werden. Auch der Immobilienverband hofft, dass sich möglichst viele Länder für das Flächenmodell entscheiden.Auch wenn der Bundesfinanzminister eine bundeseinheitliche Regelung anstrebt, sollen die Bundesländer durch eine Öffnungsklausel von der Gesetzgebung abweichen und eigene Grundsteuergesetze erlassen dürfen. Somit ist unklar, wieviel die Steuer in den einzelnen Bundesländern kosten wird, denn die einzelnen Kommunen dürfen die Höhe über Hebesätze festlegen. Um die Bebauung von Grundstücken voranzutreiben, soll in einer weiteren Anhörung am 11. September der Entwurf einer Gesetzesänderung zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung besprochen werden. Die Koalitionsfraktionen schlagen vor, dass Städte und Gemeinden künftig einen erhöhten Steuersatz auf baureife, jedoch noch unbebaute Grundstücke erheben dürfen.

Quelle: Bundestag / IVD
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Forsa-Studie: Wohnen im Alter:

Die Forsa-Studie „Wohnen im Alter“ im Auftrag von Vivir im Rahmen des Projekts „Vivienda“ beschäftigt sich mit der Neuentwicklung der Wohnkultur der Generation 60 Plus. Im Zentrum der Projektplanung von Vivir stehen Wohn- und Lebenskonzepte, die auf eine rege Gemeinschaft und individuelle Serviceangebote ausgerichtet sind. Mit neuen Wohnkonzepten soll ein selbstbestimmtes Leben und Wohnen im Alter gewährleistet werden. Die Umfrageergebnisse der Studie zeigen deutlich, dass Menschen über 60 sich nach Wohnkonzepten sehnen, in denen Gemeinschaft, Aktivität und Service im Fokus liegen.

So würde jeder Zweite der Befragten im Alter noch einmal umziehen. Ebenso hegt die Hälfte der Studienteilnehmer den Wunsch, auch in Zukunft neue Bekanntschaften zu knüpfen und sich in eine Gemeinschaft einzubringen: 77 Prozent der Teilnehmer würden den Garten mit anderen teilen, 65 Prozent den Sport- und Fitnessraum, 44 Prozent die Waschmaschine und 37 Prozent das Auto. Auf die Frage, welche Aspekte im Alter wichtig sind, gaben 88 Prozent der Studienteilnehmer an, dass sie das eigene Leben genießen möchten. 64 Prozent möchten neue Hobbys entdecken und 58 Prozent neue Freundschaften eingehen.

Neben dem Leben in Gemeinschaft stehen für die Studienteilnehmer Aspekte wie Sicherheit und Komfort im Zentrum. Dazu gehören beispielsweise eine gute Infrastruktur und die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln sowie zu Ärzten und Dingen des täglichen Bedarfs. Eine altersgerechte Ausstattung, Barrierefreiheit sowie individuelle Serviceleistungen sind für 90 Prozent der Teilnehmer der Grundstein einer selbstbestimmten Lebensführung. Auch Angebote im Sport- und Freizeitbereich sowie ein Angebot von Veranstaltungen, Vorträgen und Happenings gehören, laut Aussagen der Studienteilnehmer, zu modernen Wohn- und Lebenskonzepten im Bereich „Wohnen im Alter“ dazu.

Quelle: Vivienda
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Studie: Kies – der wichtigste heimische Rohstoff:

Wer ein Wohnprojekt realisiert, ist darauf angewiesen, dass ausreichend Baumaterialien zur Verfügung stehen. Der Rohstoff Kies wird für die Produktion von Beton benötigt und ist somit für den Wohnungsbau sehr wichtig. Doch die Kies-Vorräte in Deutschland sind knapp und die Preise hoch. Denn das Vorkommen und die Gewinnung von Kies ist viel niedriger als der eigentliche Bedarf. Die Studie „Kies – der wichtigste heimische Rohstoff“ von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) verdeutlicht die Versorgungsengpässe von Kies und anderen Naturgesteinen in Deutschland.

Ob Feinkies, Mittelkies oder Grobkies, die Einsatzmöglichkeiten von Kies sind vielfältig. Neben dem Baugewerbe kommt der Rohstoff beispielsweise auch im Garten- und Landschaftsbau oder im Straßenbau zum Einsatz. Betrachtet man die Produktion von Beton, die für das Baugewerbe essenziell ist, stellt man fest, dass Kies sogar wichtiger als Sand oder Quarzsand ist. Denn unter den Gesteinszuschlägen bei der Betonherstellung beläuft sich der Anteil von Sand auf etwa 35 Prozent, der Anteil von Kies oder Splitt aus gebrochenen Natursteinen liegt jedoch bei 65 Prozent.

Laut BGR traten die ersten Versorgungsengpässe bereits 2016 in Hamburg im Bereich des Straßenbaus auf. Zwei Jahre später, im Jahre 2018, weiteten sich die Engpässe bei der Kiesgewinnung auch auf das Baugewerbe (Hochbau) im Ruhrgebiet und anderen Regionen aus. Die Konsequenz war, dass größere Bauunternehmen zum Teil nicht mehr realisiert werden konnten. Um Kies zu gewinnen, braucht es ausreichend Gewinnungsstellen. Doch genau hier liegt das Problem, denn es werden nicht ausreichend genehmigungsfähige Flächen für die Rohstoffgewinnung bereitgestellt und von den Regionalplanungsbehörden ausgewiesen. Zudem sind die Genehmigungsverfahren für die Neueröffnung von Kiesgruben aufwendig und langwierig und verlangsamen die Kiesgewinnung.

Quelle: BGR
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Trend: Mikro-Living und Mikro-Apartments:

Laut Prognosen von Experten aus der Wohnungswirtschaft werden sich die Angebote aus der Asset-Klasse „Mikro-Apartments“ auch weiterhin auf dem Wohnungsmarkt etablieren und vergrößern. So nennt beispielsweise der Immobilienberater BNP Paribas Real Estate einige Gründe für die vielversprechenden Prognosen. Allem voran bieten Mikro-Apartments durchweg eine stabile Auslastung. Denn auch in der schwierigen Corona-Pandemie haben sich die Auslastungszahlen kaum verändert. Damit unterscheiden sich Mikro-Apartments von den sogenannten Serviced Apartments und Hotels, die durch die Corona-Pandemie unter starken Einbußen der Belegungszahlen leiden.

Einer der Gründe für die stabile Belegung der Mikro-Apartments ist laut Experten der Wohnraummangel in Großstädten, insbesondere in zentralen Lagen. Hier ist moderner und effizienter Wohnraum knapp. So bezahlen Bewohner von Mikro-Apartments lieber eine höhere Wohnraummiete und behalten auch bei Abwesenheit ihr Mikro-Apartment, als das Risiko einzugehen, sich auf die langwierige Suche nach einer neuen Wohnung zu begeben, wenn die Beschränkungen der Pandemie wieder aufgehoben werden. Aufgrund des starken Community-Gefühls, welches charakteristisch für diese Asset-Klasse ist, verspüren viele Bewohner den Wunsch danach, zu bleiben und erhöhen die emotionale Bindung an das Mikro-Zuhause.

Ein weiterer Grund, warum auch nach der Corona-Pandemie mit einer hohen Nachfrage zu rechnen ist, ist die Zuwanderung aus anderen, insbesondere europäischen, Ländern. Experten vermuten einen Zuzug von Arbeitnehmern aus dem Ausland, zum Beispiel aus dem von der Corona-Pandemie schwergetroffenen Südeuropa oder aufgrund des Brexit mit Arbeitnehmern aus dem angelsächsischen Raum. Da in vielen europäischen Großstädten wie Barcelona, London oder Madrid die Mieten deutlich höher sind als in Deutschland, sind die europäischen Arbeitnehmer bereit, auch mehr Geld für Mieten auszugeben. Zudem wird die Asset-Klasse aufgrund eines niedrigen Risikoprofils auch in Zukunft das Interesse von Investoren wecken.

Quelle: BNP
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Studie: Unternehmen bevorzugen Arbeit im Büro:

Auch wenn anzunehmen ist, dass der durch die Corona-Krise auftretende Homeoffice-Boom sich auch in Zukunft in den Arbeitsalltag integrieren oder sogar ausweiten wird, zeigen jüngste Auswertungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) das Gegenteil. Laut den Umfrageergebnissen von mehr als 1.200 teilnehmenden Unternehmen, planen lediglich 6,4 Prozent der Firmen, einen Teil oder gar ganze Büroflächen aufzugeben und den Arbeitsplatz nach Hause verlegen zu lassen.

Den größten Teil davon machen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten aus. Dazu gehören beispielsweise Kanzleien, Wirtschaftsprüfer oder Beratungsunternehmen. Doch auch hier ist der Anteil der Unternehmen eher gering. Für rund zwei Drittel der befragten Unternehmen ist der Übergang ins Homeoffice lediglich eine temporäre Lösung. Zum einen bevorzugen sie die Anwesenheit ihrer Mitarbeiter im Büro. Zum anderen ist ein fester Arbeitsplatz im Büro in vielen Arbeitsverträgen vorgeschrieben.

Die Vorhaben gehen sogar so weit, dass bisher ungenutzte Büroflächen nicht verkauft oder abgegeben, sondern aus- und umgebaut werden sollen. Auf diesen Flächen sowie aus Großraumbüros sollen mehr Räume für Kommunikation und Austausch entstehen. Dies sagen etwa 17 Prozent der befragten Unternehmen. Zudem zeigt sich, dass der Büromarkt auch während der Corona-Krise recht stabil geblieben ist. Laut Studie sind die Büromieten im vergangenen Jahr sogar leicht gestiegen. Die Umfrage des IW wurde im vierten Quartal 2020 durchgeführt.

Quelle: IW
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