Tipp: Gewährleistungsfrist beim Hausbau :

Ist das Traumhaus erst einmal bezogen, denken Bauherren zunächst nicht an Mängel und Baufehler. Schließlich ist alles neu und die Freude über das Eigenheim groß. Doch gerade in den ersten Jahren nach Bezug ist es wichtig, das Haus hinsichtlich seiner Schwachstellen zu observieren und zu überprüfen. Denn die Gewährleistungsfrist endet, laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), fünf Jahre nach der Bauabnahme. Nach Ablauf der Frist haften private Bauherren für die Mängelbeseitigung und die Baumaßnahmen selbst.

Um dies zu vermeiden, erinnert der Verband privater Bauherren (VPB) daran, die Gewährleistungsfrist im Auge zu behalten. Spätestens zum Ende der Laufzeit, mindestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Frist, ist es von Vorteil, einen unabhängigen Bausachverständigen zu engagieren, rät der VPB. In einer sogenannten Schlussbegehung überprüft der Bausachverständige das Haus hinsichtlich möglicher Baumängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt sichtbar werden und auch große Schäden verursachen können. Zudem endet der Hausbau aus rechtlicher Sicht erst mit der Schlussbegehung. Sollten dem Bauherren schon vorher Mängel auffallen, müssen diese reklamiert werden.

Kommt es am Haus zu einer Mangelerscheinung, wie beispielsweise zu Rissen im inneren des Mauerwerks oder Feuchtigkeitsschäden an Fenstern, sollten diese gerügt werden. Der korrekte juristische Begriff für die Reklamation lautet „Mängelrüge“. Bauherren sollten darauf achten, dass die Mängelrüge schriftlich erfolgt und eine angemessene Frist beinhaltet, bis wann die Mängel beseitigt werden sollen. Ein weiterer, sehr wichtiger Aspekt ist, dass das für den Mangel zuständige Bauunternehmen gerügt wird und nicht versehentlich ein anderes. Denn nur der für den Schaden Verantwortliche muss diesen beseitigen. Wurde vom Bauherren ein anderes Bauunternehmen zur Mängelbeseitigung aufgefordert, kann dieses die Anfahrt und Arbeitszeit in Rechnung stellen.

Quelle: VPB
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Wettbewerb: „10 Jahre Effizienzhaus Plus“:

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) haben den Themenwettbewerb „10 Jahre Effizienzhaus Plus“ mit Preisgeldern von insgesamt 60.000 Euro ausgelobt. Der Themenwettbewerb richtet sich an Schüler, Studierende, Auszubildende sowie weitere Interessenten, die sich mit dem Thema Effizienzhaus Plus sowie energieeffizientes Bauen, Klimaschutz sowie Arbeiten, Wohnen und Leben beschäftigen möchten.

Beiträge können in fünf verschiedenen Kategorien eingereicht werden. In der „Kategorie 1: Bild“ können zum Beispiel Fotos, Freihand- oder Computerzeichnungen und Collagen erstellt werden. In „Kategorie 2: Film“ sind unter anderem Animationen, Computersimulationen oder Filme mit realen Personen gefragt. In „Kategorie 3: Studentische Projekte“ ist die Realisierung studentischer Projekte zum Thema Effizienzhaus Plus gewünscht. Bei „Kategorie 4: Modellstandorte“ sollen Interessenten Modellvorhaben der Effizienzhaus-Plus-Initiative – Bildungsbauten vorbildlich darstellen. Kategorie 5 ist ein Malwettbewerb für Kinder und Jugendliche.

Der Beitrag und ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Teilnahmebogen muss bis Sonntag, 31. Oktober, bei einem sogenannten Wettbewerbsbüro eingereicht werden. Eine interdisziplinäre Jury wird diesen bewerten. Am Dienstag, 7. Dezember, werden das BMI und das BBSR die Preisträger dann bei der 10-Jahres-Feier der Initiative Effizienzhaus Plus bekannt geben. Weitere Informationen, auch zu den Teilnahmevoraussetzungen, gibt es unter bauen-der-zukunft.de/wp-content/uploads/2021/09/210901_Auslobung_Themenwettbewerb.pdf

Quelle: bauen-der-zukunft.de
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Urteil: Bank muss nach Zwangsversteigerung zahlen:

Wird eine Immobilie zwangsversteigert und beauftragt die Bank dazu einen Immobilienmakler, darf sie die Courtage nicht aus dem Erlös der Zwangsversteigerung bezahlen, sondern muss selbst für diese aufkommen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor (Az.: 13 U 226/20).

Im vorliegenden Fall hatte die Bank durch die Beauftragung eines Immobilienmaklers gehofft, einen höheren Verkaufserlös zu erzielen. Denn der Verkehrswert der Immobilie war von einem gerichtlich beauftragten Sachverständigen auf 660.000 Euro geschätzt worden, die Forderung der Bank an den Schuldner belief sich aber auf zirka 885.000 Euro.

Letztendlich wurde der geschätzte Verkehrswert mit einem Gebot von über einer Million Euro weitaus übertroffen. Die Bank zahlte dem Grundstückseigentümer den Übererlös aus, zog von diesem aber die Courtage ab. Dies ist laut Gericht jedoch nicht zulässig, da der Grundstückseigentümer den Immobilienmakler nicht selbst beauftragt hat.

Quelle: anwalt.de/Az.: 13 U 226/20
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Arbeitsplatten: Ein Überblick:

Wer eine neue Arbeitsplatte für seine Küche kaufen möchte, sollte sich im Vorfeld von einem Experten beraten lassen. Dazu rät Volker Irle, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AKM). Denn laut AKM gibt es zahlreiche Designs, Materialien und Möglichkeiten, bei denen ein Käufer schnell den Überblick verlieren kann. So gibt es beispielsweise Arbeitsplatten aus Laminat, Holz, Naturstein, Keramik, Edelstahl, Glas sowie aus Hightech- und Mineralwerkstoffen.

Alle Materialien haben unterschiedliche Eigenschaften. So sind Arbeitsplatten aus Laminat und Keramik beispielsweise in vielen Varianten erhältlich. Arbeitsplatten aus Holz sind mit ihrer Haptik und Maserung sehr schön anzusehen. Arbeitsplatten aus Naturstein überzeugen hingegen mit einer ausgesprochenen Widerstandsfähigkeit. Glas-Arbeitsplatten sind ebenfalls sehr robust und werden vor allem in offenen Küchen eingesetzt.

Arbeitsplatten aus Hightech-Werkstoffen wie Nanotech-Material bestehen aus samtweichen Oberflächen und verfügen über Antifingerprint-Eigenschaften. Käufer, die sich für eine Arbeitsplatte aus einem Mineralwerkstoff entscheiden, bekommen eine Küche, bei der die Arbeitsplatte und das Spülbecken nahtlos ineinander übergehen. Für Profi-Hobbyköche eignet sich dagegen eine Arbeitsplatte aus Edelstahl besonders, da diese Hitze und Kälte aushält, sich leicht reinigen lässt und sich dadurch eine besondere Hygiene gewährleisten lässt.

Quelle: amk.de
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Studie: Ungleichheit auf Wohnungsmärkten:

Immobilienkäufer und -mieter mit mittleren bis geringen Einkommen haben es seit der Corona-Pandemie noch schwerer. Das ist das Ergebnis einer von der Hanns-Böckler-Stiftung geförderten Studie von Forschern der International Real Estate Business School (IREBS) an der Universität Regensburg. Die für 2020 erwarteten Preiseinbrüche bei Immobilien seien ausgeblieben; die Immobilienpreise in einigen Regionen sogar noch gestiegen.

Auch im bundesweiten Durchschnitt zogen die Preise an, und zwar um 0,7 Prozentpunkte für Eigentumswohnungen und um 1,1 Prozentpunkte für Ein- und Zweifamilienhäuser zum Kauf. Die Nettokaltmiete für neue Mietverträge stieg ebenfalls an, und zwar um 0,6 Prozentpunkte. Laut der Forscher seien von diesen 0,3 Prozentpunkte auf die Auswirkungen der Pandemie zurückzuführen.

Gerade für Käufer und Mieter mit geringen Einkommen gehen damit laut Studie negative Auswirkungen einher. Wohneigentum werde für diese Käufer in vielen Orten unerschwinglich. Mieter mit geringen Einkommen, die bereits einen hohen Preis fürs Wohnen zahlen, würden ebenfalls stärker belastet, und zwar durch hohe Wohnkosten. Haushalte mit hohen Einkommen, seien hingegen nicht so stark betroffen. Grund dafür sei, dass gerade in Regionen, in denen Wohnraum vorab noch erschwinglich gewesen sein, die Preise angezogen sind.

Quelle: boeckler.de
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Strategiepapier: „Vision, Innovation, Umbau. Bauen neu denken“:

Ein neues Strategiepapier zum Thema „Vision, Innovation, Umbau. Bauen neu denken“ wurde kürzlich beim Ettersberger Gespräch verabschiedet. In dem Strategiepapier werden drei Forderungen gemacht. Erstens: „Vision – die gebaute Zukunft neu denken“, zweitens: „Innovation – kluge Ideen fördern und verankern“ und drittens: „Umbau – Verantwortung für die Weiterentwicklung des Bestands“.

Im ersten Punkt fordern die Verantwortlichen, Bauen neu zu denken und einen disziplinübergreifenden Wandel vorzunehmen. Als Vorschläge dafür werden unter anderem der Erhalt der Biodiversität, eine Reduzierung der Flächenversieglung sowie der Fortschritt der Digitalisierung für eine zukunftsfähige Bauwirtschaft genannt. Der zweiten Punkt bezieht sich auf ressourcenschonendes Bauen. Die Forschung müsse gefördert, Anschubfinanzierungen geleistet und wirtschaftliche Anreize geschaffen werden.

Im dritten Punkt wird gefordert, Bestandsimmobilien besser in den Fokus der Ordnungs-, Förder- und Steuerpolitik zu rücken. Für eine langfristig erfolgreiche Bauwirtschaft fordern die Verantwortlichen gezielte Investitionen und verlässliche Rahmenbedingungen als Grundlage für nachhaltige Investitionsentscheidungen. Das vollständige Strategiepapier kann unter bundesstiftung-baukultur.de eingesehen werden. Das Ettersberger Gespräch wird jährlich von der Bundesstiftung Baukultur und ihrem Förderverein ausgerichtet. Zu ihm erscheinen unter anderem Entscheidungsträger aus der Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.

Quellen: bundesstiftung-baukultur.de/zdb.de
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Studie: Häufigste Mängel bei Eigentumswohnungen:

Das Institut für Bauforschung (IfB) und der Bauherren-Schutzbund (BSB) haben in Zusammenarbeit die Kurzstudie „Die 10 häufigsten Mängel bei Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern“ herausgegeben. Mit dieser Studie fassen die Herausgeber die am häufigsten auftretenden Baumängel zusammen. Zudem enthält die Studie hilfreiche Tipps für Wohnungsverkäufer, wie sie die Mängel frühzeitig erkennen können. IfB und BSB empfehlen, bei einem Wohnungskauf einen Sachverständigen zurate zu ziehen.

Denn nur wenn Baumängel frühzeitig erkannt werden, werden Wohnungskäufer nicht zu einem späteren Zeitpunkt mit sichtbaren Folgeschäden überrascht und mit hohen Folgekosten konfrontiert. Bestenfalls lässt man den Kaufvertrag sowie den Modernisierungs-Bauvertrag vor dem Kauf von einem Fachmann prüfen. Ebenso sollte ein Experte in der Bauphase die Arbeiten kontrollieren und bei der Abnahme des Eigentums fachlich beratend zur Seite stehen.

Einige der häufigsten Mängel in Eigentumswohnungen beruhen auf einer lückenhaften Baubeschreibung. So ist in Bauverträgen die Ausstattung oftmals nicht genau definiert, was im Nachhinein der Grund für aufwendige Umbauten ist. Deshalb sollte beispielsweise genau definiert werden, welche Baumaßnahmen zum „seniorengerechten Wohnkomfort“ gehören. Weitere häufige Mängel, die hohe Folgekosten nach sich ziehen, entstehen durch einen unzureichenden Schallschutz sowie durch Feuchteschäden am Bodenbelag, im unbeheizten Dachgeschoss oder im Keller nach einem Heizkesselaustausch. Auch bei fehlender Leitungsdämmung oder mangelhafter Beheizung bei einem Aus- und Anbau können kosten- und arbeitsintensive Folgeschäden entstehen.

Quelle: BSB
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Studie: Thermische Energiespeicher:

In einer der Studie „Thermische Energiespeicher für Quartiere“ vergleicht die Deutsche Energie-Agentur (dena) unterschiedliche Energiespeichertechnologien miteinander. Dabei kommen die Verantwortlichen zum Ergebnis, dass thermische Speicher in Quartiersprojekten wirtschaftlich integriert und zu einer klimaneutralen Energieversorgung beitragen können.

Einen Beitrag zur Klimaneutralität können unter anderem Maßnahmen zur Energieeffizienz an Gebäuden sowie Anlagen mit erneuerbaren Energien in Wärmenetze oder Power-to-Heat-Anlagen in Kombination mit thermischen Speichern leisten. Die Power-to-Heat-Anlagen basieren auf dem Prinzip der unmittelbaren Umwandlung elektrischer Wirkleistung in Wärme.

Mit der Studie möchten die Verantwortlichen der dena verschiedene Zielgruppen ansprechen und auf Best-Pratice-Beispiele aufmerksam machen. Neben Privatleute richtet sich die Studie so unter anderem an Verantwortliche aus Gewerbe und Industrie. Die Studie, die auch Informationen über die Recyclingfähigkeit der Anlagen eingeht, kann auf der Homepage der dena (dena.de) eingesehen werden.

Quelle: dena.de
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Urteil: Rechte von Mietern gestärkt:

Die gelegentliche Nutzung einer Zweitwohnung stellt keinen „vorübergehenden Gebrauch der Mietsache“ dar. Das hat das Landgericht (LG) Berlin entschieden (LG Berlin Az.: 63 S 19/20). Im vorliegenden Fall hat eine Vermieterin ihrer Mieterin gekündigt. Als Grund führte sie eine Zweckentfremdung der Wohnung an, da die Mieterin die Zweitwohnung nur gelegentlich nutze und der Mieterschutz für eine Kündigung somit nicht gelte.

Doch die Mieterin weigerte sich auszuziehen. Ihre Vermieterin reichte daraufhin eine Räumungsklage beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg ein. Diese wurde allerdings abgewiesen. Auch die Klage vor dem LG Berlin scheiterte. Die Richter wiesen darauf hin, dass es ein vorübergehender Gebrauch der Mietsache die zeitliche Begrenzung der Nutzungsabsicht der Mietsache bei Vertragsschluss voraussetzt. Da der Mietvertrag unbefristet ist, sei dies allerdings nicht der Fall.

Zum Hintergrund: An angespannten Wohnungsmärkten wie in Berlin gibt es Vorgaben, mit denen eine Zweckentfremdung von Wohnungen – wie zum Beispiel die Weitervermietung an Touristen – verhindert werden soll. Mieter, die eine Wohnung als Zweitwohnung nutzen, verstoßen damit allerdings nicht gegen diese.

Quellen/Urteil: hausundgrund-verband.de/LG Berlin Az.: 63 S 19/20
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Einrichtungstipps: Hauswirtschaftsraum:

Putzmittel, Wasserkästen, Waschmaschine und Trockner – all diese Utensilien können gegebenenfalls in einem Hauswirtschaftsraum aufbewahrt oder aufgestellt werden. Das Portal schoener-wohnen.de hat für Interessenten Tipps zusammengestellt, wie die Einrichtung eines solchen Hauswirtschaftsraums am besten gelingt.

So weist das Portal unter anderem darauf hin, dass in einem Hauswirtschaftsraum mit einer Waschküche für eine gute Belüftung gesorgt werden muss. Dazu können Luftentfeuchter zum Einsatz kommen. Wer sich unsicher ist, kann sich vor dem Einbau von einem Experten beraten lassen.

Um den Staubsauger, den Besen oder das Bügeleisen zu verstauen, eignen sich Schränke. In diesen sind angeschrägte Regalböden praktisch, um Wasserkästen zu verstauen. Liegt der Hauswirtschaftsraum hinter der Küche, kann man ihn mit Schränken auch verdecken, sofern die Schranktür zu einer Durchgangstür umfunktioniert wird. Weitere Tipps gibt es auf: schoener-wohnen.de

Quelle: schoener-wohnen.de
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