Immobilienerbschaft: Pflichtteilsstrafklausel:

Zu einer sogenannten Pflichtstrafklausel im Testament rät Notarin Sonja Reiff (Ehe-)Paaren mit Kindern, um sich für das Alter abzusichern. Hintergrund ist, dass sich (Ehe-)Paare sich häufig für das sogenannte Berliner Testament entscheiden. Bei diesem setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Erben ein. Haben sie Kinder, erben diese erst, wenn beide Eltern verstorben sind. Den Pflichtteil können die Kinder beim Berliner Testament dennoch bereits einfordern, wenn ein Elternteil verstirbt.

Tun sie dies, kann dies zu finanziellen Schwierigkeiten für den länger lebende Elternteil führen, zum Beispiel dann, wenn es sich beim Vermögen um eine selbst bewohnte Immobilie handelt. Die Mutter oder der Vater wird in diesem Fall Schwierigkeiten haben, den Pflichtteil in bar zu erbringen. Sie oder er muss die Immobilie belasten, verkaufen oder sich im Alter eine neue Bleibe suchen. Einige (Ehe)-Paare möchten eine solche Situation vermeiden, um zunächst den Ehepartner abzusichern.

Hier kann die Pflichtteilsstrafklausel zum Einsatz kommen: Im Testament oder Erbvertrag wird festgehalten, dass die Kinder nur beim Verzicht als Schlusserben ihrer Eltern eingesetzt werden. Durch die Klausel steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Kinder ihren Pflichtteil beim Tod des ersten Elternteils nicht geltend machen. Den ausführlichen Beitrag finden Interessenten auf: https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/erbe-testament-pflichtteilsstrafklausel-wie-kann-verhindert-werden-dass-ein-enterbtes-kind-seinen-pflichtteil-geltend-macht/

Quelle: https://www.selzer-reiff.de/
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Mängel: Immobilienmakler nicht immer in der Pflicht:

Bei einem Besichtigungstermin sind Eigentümer oder die von ihnen beauftragten Immobilienmakler dazu verpflichtet, Kaufinteressenten nennenswerte Mängel an der Immobilie zu nennen, sofern diese nicht offensichtlich sind. Sind die Mängel hingegen deutlich zu erkennen, sieht es anders aus.

In dem vorliegenden Fall haben die Kläger eine Eigentumswohnung im Souterrain gekauft, bestehend aus Gästezimmer und Wohnzimmer. Als sie später ein Darlehen für Sanierungsmaßnahmen beantragen wollten, war ihnen aufgefallen, dass es sich dabei nicht um eine – wie im Exposé beschriebene – Wohnfläche handelt, sondern die Zimmer in der von ihnen angeforderten Abgeschlossenheitsbescheinigung als Hobbyraum und Kellervorraum bezeichnet werden. Die Kläger sahen sich daraufhin getäuscht bzw. nicht richtig aufgeklärt und erhoben – auch wegen anderer Mängel – Klage gegen die Immobilienmaklerin.

Der Bundesgerichtshof entschied jedoch zugunsten der Immobilienmaklerin und folgt in seinem Urteil damit dem Landgericht, das die Klage abgewiesen hat. Grund dafür ist auch, dass die Immobilienmaklerin zwar hätte erkennen müssen, dass es sich nicht um Wohnraum handelt, sie aber ein Gespräch mit den Klägern über die schwierigen Lichtverhältnisse geführt habe. Aus diesem hätten die Kläger ableiten können, dass es sich bei den als Wohnraum bezeichneten Räumen nicht um Wohnraum im öffentlich-rechtlichen Sinne habe handeln können.

Quellen: Bundesgerichtshof, Aktenzeichen I ZR 194/19; LBS
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Solaranlagen: Grüne fordern schnelleren Ausbau:

Die Grünen fordern in einem Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden (Solaranlagenausbaubeschleunigungsgesetz – SolarBeschlG), dass künftig bundesweit die Installation und der Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von Neu,- und im Falle von Sanierungen, auch Bestandsbauten, vorgeschrieben ist.

Das neue Gesetz soll für Neubauten gelten, für die nach dem 1. Juni 2022 eine Baugenehmigung beantragt wird, oder für Bestandsbauten, die nach diesem Termin eine neue Dachhaut bekommen. Es sollen aber auch Ausnahmen gelten, beispielsweise dann, wenn die Maßnahmen aufgrund des Denkmalschutzes nicht durchgeführt werden können oder das Dach bereits begrünt werden muss.

Mithilfe des Gesetzes soll ein Beitrag zur Bekämpfung der Klimakrise geleistet werden. Der Gesetzesentwurf knüpft an Gesetze einzelner Länder an, durch die eine Solarpflicht bereits eingeführt wird – so in Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg. Der vollständige Gesetzesentwurf kann über das Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien des Deutschen Bundestages eingesehen werden.

Quelle: bundestag.de
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Immobilienverkauf: Makler muss von riskanten Geschäften abraten:

Hat ein Makler Zweifel daran, dass sich der Kaufinteressent eine Immobilie leisten kann, muss er dem Eigentümer vom Verkauf abraten. Für finanzielle Schäden, die dem Kaufinteressenten entstehen, haftet der Makler nicht. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) hervor, die noch nicht rechtskräftig ist (Urteil vom 07.05.2021, Az. 1 0 40 / 20).

Im vorliegenden Fall soll ein Makler für einen Eigentümer eine Immobilie verkaufen. Eine Kaufinteressentin meldete sich, kam zu einer Immobilienbesichtigung und führte mit dem Eigentümer Verkaufsgespräche. Ein Kaufvertrag wurde jedoch nicht abgeschlossen. Der Makler riet dem Eigentümer unter anderem wegen einer fehlenden Finanzierungsbestätigung vom Verkauf ab. Letztendlich wurde die Immobilie an einen anderen Kaufinteressenten veräußert.

Die Kaufinteressentin klagte daraufhin gegen den Makler, weil sie davon ausging, dass ihr die Immobilie nach dem Handschlag mit dem Eigentümer zugesprochen werden würde und auch der Makler ihr mitgeteilt habe, dass sie mit den Umzugsvorbereitungen beginnen könne. Das tat sie. Dafür seien ihr Kosten von knapp 30.000 Euro entstanden. Das Gericht wies darauf hin, dass die Kaufinteressentin zu früh mit dem Umzug begonnen habe und Verkäufe aus vielen Gründen scheitern können. Daher haftet der Makler nicht. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung eingelegt werden.

Quelle: LG Frankenthal
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Tipp: Vor dem Hausbau Bodengutachten anfordern:

Bauherrn sollten vor dem Immobilienbau ein Baugrundgutachten nach der Norm Eurocode (EC) 7 anfordern. Dazu rät Ulrich Reisdorf, Diplom-Geologe und Geschäftsführer des geotechnischen Sachverständigenbüros terra system GmbH, im Hausbauratgeber „Das Bodengutachten – Inhalte, Nutzen und Kosten“ des Onlineportals bauen.de.

Für das Baugrundgutachten werden unter anderem Probenentnahmen entnommen, um über die Bodenverhältnisse zu informieren. Außerdem beinhaltet es Vorschläge dazu, welches Fundament gelegt werden muss. Zudem werden Hinweise zur Wassereinwirkungsklasse gegeben. Diese geben Aufschluss über die Feuchtigkeit, der das Gebäude ausgesetzt sein wird. Darüber hinaus enthält das Baugrundgutachten Empfehlungen zum Bodenmanagement. Diese liefern unter anderem Auskunft darüber, was mit dem Aushub geschehen kann.

In der Regel holen sich die beauftragten Architekten das Baugrundgutachten bei einem Geotechniker ein. Möchte der Bauherr das nicht, haftet er selbst für alle damit verbundenen Risiken. Zur Sicherheit sollte schriftlich festgehalten werden, wer in einem solchen Fall die Verantwortung übernimmt. Für das Baugrundgutachten zahlen Bauherren 900 bis 1.400 Euro, die Preisspanne kann in verschiedenen Regionen aber stark voneinander abweichen.

Quelle: bauen.de
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Immobilienkauf: Erbschaften spielen wichtige Rolle:

Ohne eine Erbschaft, eine Schenkung oder einen Privatkredit hätten sich viele Eigentümer ihre Immobilie nicht leisten können. Zu diesem Schluss kommt eine Erhebung von Statista, die im Auftrag von Interhyp-Gruppe in Deutschland und Österreich mit 3.353 Immobilienbesitzern durchgeführt worden ist. Besonders junge Eigentümer sind von diesem Problem betroffen.

In der Erhebung gibt ein Drittel der Befragten an, beim Immobilienkauf Unterstützung von Eltern oder Freunden bekommen zu haben (29 Prozent). Besonders Erben sagen, dass sie ohne das Erbe nicht hätten kaufen können (36 Prozent). Gut ein Viertel der Beschenkten (25 Prozent) und Privat-Kreditnehmer (23 Prozent) wäre ohne private Unterstützung ebenfalls nicht zum Eigentümer geworden. Außerdem hätte knapp ein Drittel der familiär Unterstützten ohne finanzielle Zuwendungen den Immobilienkauf verschoben (26 Prozent). Gravierend sind auch die Unterschiede in den Altersklassen: Waren 27 Prozent der unter 39-Jährigen auf private Unterstützung angewiesen, waren es bei den über 50-jährigen Käufern nur 17 Prozent.

Grund dafür, dass besonders junge Käufer private Unterstützung in Anspruch nehmen müssen, ist einerseits, dass die Zinsen für Immobiliendarlehen sinken. So ist die Ansparphase für sie sehr wahrscheinlich schwieriger als für ältere Käufer, die beim Sparen gute Zinsen bekommen haben. Andererseits ziehen die Preise für Immobilien in besonders gefragten Lagen an.

Quelle: interhyp.de
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Wellness: Freistehende Badewannen:

Für viele ist ein Bad in der Wanne mit absoluter Entspannung verbunden. Bauherren, die ein Badezimmer planen, oder Eigentümer, die dieses sanieren möchten, können sich beim Kauf einer Badewanne für eine an der Wand oder für eine freistehende entscheiden. Freistehende Badewannen sind modern, können von jeder Seite betreten werden und erleichtern die Reinigung sowie Reparaturen. Sie bieten allerdings auch einige Nachteile: So sind sie meist teuer in der Anschaffung, verfügen nicht immer über Ablageflächen und der Boden muss nach dem Bad gegebenenfalls trockengewischt oder gereinigt werden.

Haben sich Bauherren oder Eigentümer dennoch für eine freistehende Badewanne entschieden, können sie sich auf der Internetseite von „Schöner Wohnen“ einen Eindruck von den schönsten freistehenden Badewannen verschaffen. Angefangen von einer Badewanne mit geometrischem Muster auf der Außenseite über eine Sitzbadewanne bis hin zu Badewannen mit Füßen – dem Design sind keine Grenzen gesetzt und die Badewanne kann nach Belieben und nach dem eigenen Geschmack gewählt werden.

Die Badewannen verfügen – je nach Modell – darüber hinaus über verschiedene Ausstattungsformen wie Antirutsch-Beschichtungen, Massagefunktionen oder über eine sogenannte Gelcoat-Oberfläche, die dem Schutz vor Feuchtigkeit und Druckschäden dient. Die Kosten für die vorgestellten Badewannen beginnen bei 1.600 Euro und enden bei 15.500 Euro, wobei nicht alle Preise genannt werden.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Immobilienfinanzierung: Kredite und Zinsen im Vergleich:

Wer ein Haus kaufen oder bauen möchte, kann zurzeit mit niedrigen Zinsen rechnen. Die Stiftung Warentest unterstützt Kaufinteressenten beim Zinsvergleich. Mit einem kostenlosen Rechner und einer 12-Schritte-Anleitung können monatlich Zinsen verglichen werden. Ein großer Kreditvergleich hilft zudem, die für sich beste Variante bei der Finanzierung des Eigenheims zu finden.

Dank der 12-Schritte-Anleitung können Kaufinteressenten ausrechnen, wie hoch der Preis der Immobilie höchstens sein darf, um eine optimale Immobilienfinanzierung zu gewährleisten. Dazu lässt sich die maximale Kredithöhe und die monatliche Kreditrate ausrechnen, die nicht überschritten werden sollte. Zudem stellt die Stiftung Warentest die Zinssätze von insgesamt 70 Banken, Kreditvermittlern und Versicherern zum Vergleich zur Verfügung.

Ebenso finden Kaufinteressenten einen Überblick über die Kreditbedingungen der Baufinanzierer sowie die Kreditkonditionen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wer noch in den Anfängen steht und sich gerade erst einen Überblick darüber verschafft, welche Art von Immobilie es werden soll, findet zudem einen aktuellen Report der Immobilienpreise aus 115 Städten in Deutschland.

Quelle: Stiftung Warentest
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Farbwahl: Der passende Anstrich fürs Zuhause:

Worauf es bei der richtigen Farbwahl fürs Zuhause ankommt, schlüsselt das Portal „zuhausewohnen.de“ auf. Dabei rät es dazu, sich vor dem Anstrich Inspirationen zu holen – zum Beispiel bei einem Blick in andere Wohnungen, bei einem Besuch im Museum oder bei einem Spaziergang in der Natur. Auf Fotos kann der Farbeindruck eingefangen und festgehalten werden.

Bei der Wahl der Farbe kommt es neben den persönlichen Vorlieben auch auf weitere Faktoren an – wie zum Beispiel auf Möbelstücke und Lichtverhältnisse. Vor allem farbige Einrichtungsgegenstände wie Fliesen oder Teppiche, die nicht schnell austauschbar sind, sollten bei der Farbwahl berücksichtigt werden. Sie lassen sich nicht mir jedem Farbton gut kombinieren. Auch Tages- oder Kunstlicht kann Farben anderes erscheinen lassen.

Das Portal rät auch dazu, sich über unterschiedliche Farbwirkungen und deren Einfluss auf das Befinden zu informieren, sich Farbkarten zukommen zu lassen oder vorab kleine Farbproben zu kaufen. Von den Farben kann man sich zwar auch am Computermonitor einen ersten Eindruck verschaffen, in der Realität sehen sie aber häufig anders aus.

Quelle: zuhausewohnen.de
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Kinderzimmer: So vermeiden Eltern Fehlkäufe:

Der Frage, wie Eltern oder Erziehungsberechtigte Einrichtungsfehler im Kinderzimmer verhindern können, geht das Internetportal „schoener-wohnen.de“ nach. Zudem hat es verschiedene Tipps zu möglichen Alternativen zusammengestellt.

So rät „schoener-wohnen.de“ beispielsweise dazu, nicht gleich zu Beginn der Schwangerschaft alles zu kaufen wie zum Beispiel einen großen Kleiderschrank. Zu Beginn seien kleinere Dinge – wie ein Beistellbett – oftmals wichtiger. Sind die Kinder im Schulalter, lassen sich Schränke ab einer gewissen Höhe noch nicht öffnen. Daher sollten die Eltern/Erziehungsberechtigten den Kindern Alternativen wie Kisten bereitstellen. Sie sind leicht erreichbar und sorgen zudem für Ordnung.

Die Kinderzimmerwand als Themenwelt zu gestalten, kann ebenfalls Nachteile mit sich bringen. Schließlich ändern sich die Geschmäcker der Kinder. Hier können Kompromisse eine Abhilfe schaffen: Bilder auf Bilderschienen, Poster auf Posterleisten und Kissenbezüge können die aktuellen Lieblingsmotive der Kinder zeigen, aber bei Bedarf schnell ausgetauscht werden. Alle Fehler/Tipps gibt’s auf „schoener-wohnen.de“.
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