Baugewerbe: Steigende Preise werden zur Belastung:

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, kritisiert nach den jüngst vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes Materialknappheit und steigende Rohstoffpreise. Diese würden die Bauwirtschaft weiterhin belasten. So verteuerte sich unter anderem Nadelschnittholz gegenüber dem Vorjahr um 111 Prozent, Betonstahl in Stäben um 82 Prozent und auch Kunststoffe wurden um zirka 30 bis 40 Prozent teuer.

Auffallend findet Felix Pakleppa die unterschiedliche Preisentwicklung von Bitumen und Asphaltmischgut. Während sich die Preise für Bitumen um mehr als 40 Prozent erhöht haben, stagnieren die Preise für Asphaltmischgut fast (+ 1,4 Prozent). Als Gründe dafür vermutet er, dass Bitumen nur ein Bestandteil des Mischgutes ist, einen hohen Wettbewerb der Mischgutanlagen sowie fehlende Aufträge im Straßenbau.

Der Hauptgeschäftsführer beruft sich neben den Zahlen des statistischen Bundesamtes auf eine Blitzumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags. In dieser klagen die Befragten von knapp 3.000 deutschen Unternehmen im In- und Ausland neben Lieferengpässen durch Transportprobleme bei den Zulieferern auch über Preisanstiege bei Rohstoffen. Doch wie wollen sie mit der Situation umgehen? Neben der Weitergabe der Preiserhöhungen an die Kunden planen die befragten Unternehmen unter anderem die Suche nach zusätzlichen und neuen Lieferanten und mehr Lagerhaltung.

Quelle: zdb.de/dihk.de/destatits.de
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Terrasse und Balkon: Sandsteinboden reinigen:

Der Frühling steht vor der Tür: Da ist es an der Zeit, die Terrasse auf Vordermann zu bringen. Hausbesitzer oder Mieter, die einen Sandsteinbelag auf ihrer Terrasse oder ihrem Balkon haben, sollten alsbald mit der Reinigung beginnen. Da es sich bei Sandstein um ein stabiles, jedoch durch seine natürliche Struktur um ein poröses Gestein handelt, sollte beim Säubern Vorsicht geboten werden. Schädigende Flüssigkeiten wie säurehaltige Reiniger sind nicht zu empfehlen. Auch Hochdruckreiniger bieten sich nicht an, da sie die Verschmutzung eher in den Stein reindrücken, als ihn davon zu befreien.

Ein guter Weg, den schönen Sandstein-Terrassen- oder Balkonboden frühlingsbereit zu machen, ist selbst Hand anzulegen und diesen mit wenig Druck zu reinigen und aufzufrischen. Vor der Reinigung sollte der Boden mit einem weichen Besen von Schmutz und Staub befreit werden. Spezielle Natursteinreiniger können leicht auf die Verschmutzungen versprüht und nach dem Einwirken mit klarem Wasser abgespült werden. Wichtig ist hierbei, dass der Reiniger nicht mehr als 2,5 Prozent Hypochlorit enthält. Doch auch einfache Hausmittel helfen bei der Reinigung des Sandstein-Bodens.

Machen sich Flecken auf dem Boden breit, sollten diese sofort mit einem weichen Tuch aufgesaugt werden. Fettflecken beispielsweise sollten zunächst mithilfe von Küchenpapier entfernt werden. Wichtig dabei ist es, das Fett nicht auf dem Boden zu verreiben, sondern es zu aufzutupfen. Anschließend sollte auf die Fettflecken eine Mischung aus lauwarmem Wasser sowie einem mildalkalischen Reiniger aufgetragen werden. Die Mischung sollte anschließend mit viel klarem Wasser abgespült werden. Bei eingetrockneten Kaffee- oder Rotweinflecken verschafft eine säurefreier Grundreiniger für Bodenbeläge Abhilfe. Empfehlenswert ist es in jedem Fall, den Sandsteinboden im Vorhinein mit einem hochwertigen Produkt für Natursteine zu imprägnieren. Dieser schützt den Boden vor Flüssigkeiten und aggressiven Stoffen. Je nach Nutzungsintensität sollte die Imprägnierung alle zwei bis fünf Jahre wiederholt werden.

Quelle: Das Haus online
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Tipp: Fachwerkhäuser mit Fertigteilmodulen:

Sie sind wunderschön anzuschauen, nicht mehr so oft anzutreffen und können heutzutage auch mithilfe von Fertigteilmodulen errichtet werden. Die Rede ist von Fachwerkhäusern. Wurden die einzelnen Fächer (Gefache) des hölzernen Rahmenwerks früher noch mit einem Lehm-Stroh-Gemisch ausgefüllt, erlebt die Modulbauweise heute einen neuen Aufschwung. Darauf weist die unabhängige Bauherrenberatung „Hausberater“ hin.

Bei der Modulbauweise erfolgt die Herstellung der Fachwerkkonstruktionen nicht – wie üblich – vor Ort vom Zimmermann, sondern im Planungsbüro eines Architekten. Die Fachwerkkonstruktionen werden später auf der Baustelle zusammengesetzt. Vorteilhaft an den Fachwerkkonstruktionen ist es, dass sie ausgetauscht werden können.

Die Gefache können bei der Modulbauweise mit unterschiedlichen Materialien versehen werden. Dazu zählen unter anderem Holzgeflechte aus Staken und Ruten mit Lehmbewurf (Klaiben), Klinker oder Lehmziegel mit Verputz. Außerdem können verschiedene Quer- und Stützverstrebungen wie das Andreaskreuz oder Wilder Mann gewählt werden. Die Quer- und Stützverbindungen weisen regionale Besonderheiten auf.

Quelle: hausberater.de
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Tagebuch: Online den Hausbau dokumentieren:

Eine kostenlose Vorlage für ein Bautagebuch – im Internet angelegt als Baublog – bietet der Verband Privater Bauherren (VPB) Interessenten an. Mithilfe des Baublogs, der über den Blogger-Dienst https://www.blogger.com angelegt wird, bekommen vor allem private Bauherren die Möglichkeit, den Hausbau zu dokumentieren – entweder zum Spaß oder um relevante Informationen über diesen festzuhalten. Das Bautagebuch kann laut VPB auch dazu dienen, Ursachen von Problemen und Mängeln zu rekonstruieren.

Voraussetzung dafür ist, dass es akribisch geführt sowie mit Erklärungen und Fotodokumentationen versehen wird. So sollten sich Bauherren bei Baustellenterminen unter anderem das Datum, die Uhrzeit und die anwesenden Personen notieren. Bei der Fotoerstellung sollte darauf geachtet werden, zunächst die Gesamtsituation festzuhalten und danach Details abzulichten. Wichtig bei den Detailaufnahmen ist es, dass auf diesen ein Zollstock zu sehen ist und dass sie später noch dem richtigen Gebäudeteil zugeordnet werden können.

Auch Fotos von Rohren und Leitungen, die später nicht mehr sichtbar sind, können hilfreich sein und eventuell sogar Folgeschäden verhindern. Die Erklärungen und Fotos können dann in den Baublog übertragen werden. Dieser kann sogar bei Streitfällen hilfreich sein. Der VPB rät jedoch dazu, Details, die im Hinblick auf gerichtlichen Auseinandersetzungen wichtig sein können, nicht zu veröffentlichen und zu kommentieren, sondern sich vorab persönlich bei einem VPB-Berater oder Sachverständigen zu informieren.

Quelle: VPB
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Co2-Steuer: Heizen wird teurer:

Unternehmen, die mit Brennstoffen wie Diesel, Benzin, Heizöl und Erdgas handeln, müssen seit Anfang des Jahres eine Co2-Steuer begleichen. Derzeit wird eine Abgabe von 25 Euro pro Tonne fällig, die bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne ansteigt. Ab 2026 sollen dann mindestens 55 Euro pro Tonne gezahlt werden, höchstens jedoch 65 Euro. Die Kosten werden von den Unternehmen auf die Verbraucher umgelegt. Das führt beispielsweise zu höheren Tank- und Gasrechnungen. Das Autofahren und Heizen wird also teurer.

Auf dem Internetportal „Energie-Tipp“ wird Verbrauchern dazu geraten, die Mehrkosten für das Heizen mithilfe eines interaktiven Rechners der Verbraucherzentrale zu berechnen. Mit diesem können Verbraucher die Mehrkosten unter anderem anhand von ihrer Wohnfläche berechnen lassen. Die zu erwartenden Mehrkosten für eine 100 Quadratmeter große Immobilie, die mit Gas beheizt wird, belaufen sich so beispielsweise von 90,14 Euro im Jahr 2021 über 126,60 Euro im Jahr 2023 bis hin zu 198,30 Euro im Jahr 2025. Wird mit Öl geheizt, belaufen sich die Mehrkosten von 118,70 Euro im Jahr 2021 über 166,18 Euro im Jahr 2023 bis hin zu 261,15 Euro im Jahr 2025.

Durch den Einbau einer neuen Heizungsanlage können – langfristig gesehen – Kosten gespart werden. In diesem Zusammenhang weist das Internetportal „Energie-Tipp“ darauf hin, dass Maßnahmen zur Heizungserneuerung staatlich gefördert werden und dass durch sparsames Heizen und Rad- statt Autofahren Kosten gespart werden können. Zum Hintergrund: Durch die Co2-Steuer soll ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Die Bundesregierung hatte zuletzt mit der Änderung des Klimaschutzgesetztes die Klimaschutzvorgaben verschärft und sich das Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 zum Ziel gesetzt.

Quelle: energie-tipp.de/Verbraucherzentrale
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Neubau: Öko-Energiehaus:

Immobilienkäufer, denen der Umweltschutz und geringe Energiekosten wichtig sind, können über ein Öko-Energiehaus nachdenken, das von einem Architekten geplant wird. Dazu rät die unabhängige Bauherrenberatung „Hausberater“ auf ihrem Internetportal. Das Öko-Energiehaus ist optisch ansprechend und noch dazu für einen vertretbaren Preis zu bekommen.

Beim Bau eines Öko-Energiehauses wird darauf geachtet, dass es ökologischen Normen entspricht und dass erneuerbare Energien wie zum Beispiel Wind, Sonne und Erdwärme genutzt werden. Holz dagegen wird in einem solchen Haus nicht verbrannt. Recyclebare Fliesen, eine Keramik-Ziegel-Ton-Fußbodenheizung und moderne Technik sorgen des Weiteren für eine gute Energiebilanz. Das Brauchwasser wird beispielsweise mithilfe von Wärmepumpentechnik, Solarthermie und/oder Photovoltaik erwärmt. Auch durch den Einsatz von Smart-Home-Technologien lässt sich die Energieeffizienz verbessern.

Mit einem Architekten, der dafür sorgt, dass alle Standards eingehalten werden, sollte für mehr Sicherheit in Bezug auf das Honorar ein Festpreis vereinbart werden.

Quelle: hausberater.de
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Modellvorhaben 2.0: Bewerbungsfrist verlängert:

Für das Modellvorhaben „Co2ntracting: build the future!“ der Deutschen-Energie-Agentur (dena) können sich Kommunen noch bis Donnerstag, 30. September, bewerben. Damit hat die dena ihre Bewerbungsfrist verlängert. Gesucht werden bundesweit kommunale Liegenschaften wie beispielsweise Schulen, Verwaltungen oder Krankenhäuser, deren jährliche Energiekosten pro Gebäude mindestens 150.000 Euro betragen.

Bei erfolgreicher Bewerbung stellt die dena den Teilnehmenden kostenfrei Beratende im Energiespar-Contracting (ESC) zur Seite. Diese agieren unter anderem als Vermittler zwischen Energiedienstleistern und Kunden (in dem Fall den Kommunen) und begleiten sie dabei herauszufinden, wie Energie und letztendlich auch Kosten eingespart werden können.

„Co2ntracting: build the future!” ist Teil des Projekts „Kompetenzzentrum Contracting: Effizienzmaßnahmen mit Einspargarantie umsetzen“. Das Modellvorhaben wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) durch die dena realisiert. Weitere Informationen und Bewerbungen: https://www.kompetenzzentrum-contracting.de/modellvorhaben/zur-bewerbung

Quelle: https://www.dena.de/
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Tipps: Strom sparen im Garten:

Wie Eigentümer oder Mieter im Garten energieeffizienter werden können, hat die Energieberatung der Verbraucherzentrale aufgeschlüsselt. So sollen sie den Garten beispielsweise nicht komplett ausleuchten, sondern nur punktuell und bei Bedarf. So lässt sich nicht nur Strom sparen, sondern auch Lichtverschmutzung verhindern.

Außerdem kann durch die Nutzung von Geräten, die mithilfe von Muskelkraft und nicht mithilfe von Strom betrieben werden, Energie gespart werden. Werden dennoch elektrische Geräte benötigt, könnten diese zum Beispiel von mehreren Nachbarn genutzt werden, um Ressourcen bei der Herstellung zu sparen.

Zudem rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale dazu, auf Heizstrahler und Wärmepilze zu verzichten. Dadurch kann einerseits der Ausstoß von CO2 verhindert werden und andererseits entstehen keine hohen Stromkosten. Möchten Eigentümer oder Mieter sich an kalten Tagen im Garten aufhalten, bieten Jacken und Wolldecken eine gute Alternative.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Beleuchtung: Neues Energielabel für Lampen:

Seit dem 1. September gilt ein neues Energielabel der Europäischen Union für Lampen. Sie müssen jetzt mit den Energieeffizienzklassen A (höchste Effizienz) bis G (geringste Effizienz) versehen werden. Dafür entfallen die Energieeffizienzklassen A++ und A+. Da die energieeffizientesten Lampen nach dem neuen Label nur noch die Energieeffizienzklasse D erreichen, werden neue Lampen mit einer besseren Energieeffizienzklasse erst einmal nicht zu kaufen sein.

Auf dem neuen Energielabel können die Verbraucher nun unter anderem auch einen QR-Code sehen. Scannen sie diesen, gelangen sie zu einer Online-Datenbank, in der ihnen weiterführende Informationen zur Lampe geliefert werden. Händler müssen neue Produkte seit dem 1. September entsprechend kennzeichnen. Allerdings werden in Geschäften bis zu einer Übergangsfrist am 1. März 2023 noch beide Energielabels zu finden sein.

Das neue Energielabel soll unter anderem ein Anreiz für Unternehmen schaffen, noch energieeffizientere Lampen zu entwickeln. Zum 1. September ist aber nicht nur ein neues Energielabel für Lampen eingeführt worden, sondern es sind auch einige Lampen mit zu hohem Stromverbrauch verboten worden. Händler dürfen jetzt nur noch ihre Lagerware verkaufen, Verbraucher dagegen sind nicht verpflichtet, ihre Lampen auszutauschen.

Quelle: co2online.de
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Gesetz: Neue Anforderungen an Mietspiegel:

Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen künftig einen Mietspiegel erstellen. Dies geht aus dem „Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz – MsRG)“ hervor. Ziel dieses Gesetzes ist es laut Bundesregierung unter anderem, eine rechtssichere und zuverlässige Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu gewährleisten. Im MsRG werden daher unter anderem Aspekte genannt, die künftig bei der Erstellung eines Mietspiegels berücksichtigt werden müssen.

So müssen Eigentümer und Mieter den zuständigen Behörden zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels nun unter anderem Auskunft über die Miethöhe sowie zur Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung geben. Diese Auskunftspflicht ist neu eingeführt worden. Der Mietspiegel dient unter anderem als wichtiges Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten. Diese geben Eigentümern Aufschluss darüber, ob sie die Miete anheben dürfen oder nicht und liefern auch Mietern wichtige Informationen darüber, ob ihre Miete gerechtfertigt ist.

Bislang sind Mietspiegel alle zwei Jahre mithilfe von Umfragedaten erstellt worden. Die Teilnahme an der Umfrage erfolgte freiwillig. Diese Methode birgt jedoch Nachteile, weil die Ergebnisse dadurch verzerrt werden können. Nehmen beispielsweise aus einer gemischten Wohngegend überwiegend Gutverdienende an der Umfrage teil, die sich teure Wohnungen leisten können, werden die Ergebnisse verfälscht. Auch nun sollen die Daten alle zwei bzw. vier Jahre (qualifizierter Mietspiegel) erhoben werden. Neben den qualifizierten Mietspiegeln wird es weiterhin auch die einfachen Mietspiegel geben, die nur eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten liefern. Damit wird kleineren Kommunen entgegengekommen.Quelle: MsRG/bundesregierung.de
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