Bauen: Neue EPD für Kalksandstein:

Für Kalksandstein gibt es eine neue Umwelt-Produktdeklaration (EPD). Umwelt-Produktdeklarationen liefern Auskunft über die Umweltauswirkungen und den Lebenszyklus einzelner Bauteile. Die neue EPD wurde nach der ISO 14025 und der neuen Norm DIN 15804+A2 erstellt und umfasst Datensätze aus 52 deutschen Kalksandstein-Herstellerwerken aus dem Jahr 2019. Sie ist bis 2026 gültig.

Nach Informationen des Bundesverbandes der Kalksandsteinindustrie (BV KSI) hat sich die CO2-Bilanz der Kalksandsteinproduktion in den letzten fünf Jahren verbessert. Beim Indikator „Global Warming Potential“ konnte gegenüber der EPD aus 2016 eine CO2-Einsparung von rund acht Prozent verzeichnet werden.

Die neue Umwelt-Produktdeklaration des BVI KSI, der die Interessen von über 76 Kalksandsteinwerken in Deutschland vertritt, kann kostenlos unter anderem über die Internetseite kalksandstein.de eingesehen werden. Sie richtet sich unter anderem an Architekten, Bauherren, Facility-Manager und andere Interessenten.

Quelle: BVI KSI
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Gebäudeforum: Anlaufstelle zum klimaneutralen Bauen und Sanieren:

Mit dem „Gebäudeforum klimaneutral“ hat die Deutsche Energie Agentur (dena) eine neue Plattform zum klimaneutralen Bauen und Sanieren geschaffen. Auf dieser Seite hat die dena Informationen zu Themen wie „Serielles Sanieren nach dem Energiesparprinzip“, „Zahlen, Daten und Fakten zum Gebäudesektor“ sowie zum Thema „Green & Sustainable Finance“ aufgeschlüsselt.

Darüber hinaus finden sich dort auch Informationen zu Themen wie „Qualität am Bau“, „Bauphysik“ sowie „Gebäudetechnik“. Ziel der Plattform ist es, auf Innovationen aufmerksam und die Energiewende im Gebäudesektor anhand von Beispielen sichtbar zu machen. Die Plattform der dena wird von einem Partnernetzwerk aus allen Regionen Deutschlands unterstützt.

Ziel der Plattform ist es unter anderem, einen Austausch zwischen den Verantwortlichen aus dem Bereich des klimaneutralen Bauens und Sanierens zu ermöglichen und durch klimaneutrale Gebäude und Quartiere letztendlich auch einen Beitrag zur Klimaneutralität zur leisten. In Zukunft sollen auch entsprechende Veranstaltungen stattfinden, die den Austausch untereinander ermöglichen. Die Seite erreichen Interessenten unter: gebaeudeforum.de.

Quellen: dena.de/gebaeudeforum.de
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Urteil: Widerrufsrecht gilt auch für Treppenlifts:

Der Verkauf und die Montage eines Treppenlifts stellen Werkverträge dar, die innerhalb von 14 Tagen widderrufen werden können. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage einer Verbraucherzentrale gegen einen Vertreiber von Kurventreppenliften entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte der Vertreiber der Kurventreppenlifte seinen Kunden – außer für ein Modell – kein gesetzliches Widerrufsrecht gewährt. Die Verbraucherzentrale (Klägerin) sah hierin unter anderem einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und klagte beim Landgericht auf Unterlassung. Ohne Erfolg. Auch das Oberlandesgericht wies die Berufung der Klägerin zurück.

Der BGH jedoch hat eine andere Auffassung: Er hob auf die Revision der Klägerin das Urteil des Oberlandesgerichts auf und verurteilte den Vertreiber der Kurventreppenlifte zur Unterlassung. Zum Hintergrund: Die Verbraucherzentrale hatte geklagt, weil Kunden unter anderem von „Planungsfehlern“, „Sicherheitsmängeln“ oder einem „unzureichendem Service“ im Zusammenhang mit dem Einbau von Treppenliften berichtet hätten.

Quellen: BGH (I ZR 96/20)/verbraucherzentrale.de
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Deko: Blumensträuße sorgen für gute Stimmung:

Welche Blumensträuße sind im Herbst und Winter gefragt? Und wie können sie nachgebunden werden? Antworten auf diese Fragen liefert das Portal schoener-wohnen.de. Neben schlichten Sträußen werden in einer Fotostrecke auch auffälligere Sträuße gezeigt.

Wer es eher schlicht mag, kann zum Beispiel auf einen Trockenblumenstrauß aus Reitgras und Fuchsschwanz in brauner und roter Farbe setzen. Auch ein Strauß mit Chinaschilf, Eukalyptus, Flamingoblumen, Pampasgras und Silberblatt ist für alle geeignet, die auf natürliche Akzente setzen möchten.

Auffälliger hingegen sind beispielsweise farbige Sträuße mit vielen verschiedenen Blumenarten wie der der Blaublättrigen Akazie, Christrosen, Chrysantheme, Freesien, Gerbera, Rosen, Sterndolden und Zimmer-Alpenveilchen. Solche Kombinationen sind nicht nur schön anzusehen, sondern sorgen auch für eine gute Stimmung. Alle Ideen für Blumensträuße finden Interessenten unter: schoener-wohnen.de.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Studie: Tokenisierung von Immobilien:

Eine Studie zur Tokenisierung von Immobilien mittels Blockchain-Technologie haben die Hamburg Commercial Bank AG (HCOB) und das Frankfurt School Blockchain Center (FSBC) an der Frankfurt School of Finance and Management veröffentlicht. Darin schlussfolgern sie, dass diese Methode den konservativen Immobilienmarkt revolutionieren kann.

Bei der Tokenisierung einer Immobilie werden laut HCBO und FSCB die mit der Immobilie verbundenen Eigentumsrechte in direkter Form tokenisiert beziehungsweise digital verbrieft. Dies geschieht mithilfe der sogenannten Blockchain-Technologie. Bei den Blockchains handelt es sich um digitale und schwer manipulierbare Datensätze, die die Basis von Kryptowährungen wie Bitcoins bilden.

Durch dieses Verfahren könnten laut HCOB und FSBC unter anderem Kosten für die Emittenten gespart werden, die für die Herausgabe von Wertpapieren verantwortlich sind. Außerdem könnten mehr Anleger erreicht werden, da Immobilien durch die Methode in kleinste handelbare Einheiten aufgeteilt werden können. Für die Studie haben die Verantwortlichen weltweit Anbieter tokenisierter Immobilien untersucht und verglichen. Alle Ergebnisse finden Interessenten auf: hcob-bank.de.

Quelle: hcob-bank.de
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Digitalisierung: HDB und ZIA fordern Modernisierung am Bau:

Die Voraussetzungen schaffen für mehr Digitalisierung und weniger Demokratie beim Bauen – dies fordern Tim Müller, Hauptgeschäftsführer beim Hauptverband der Bauindustrie (HDB), sowie Oliver Wittke, Hauptgeschäftsführer des „Zentralen Immobilien Ausschusses“ (ZIA) von der Politik. Dazu schlagen sie unter anderem eine digitale Vollständigkeitsprüfung von Antragsunterlagen für Baugenehmigungsprozesse sowie digitale 5D-Pläne vor.

Dadurch können ihrer Meinung nach Planung und Bau stärker miteinander verzahnt und die Arbeit von Auftraggebern, Planern und Bauunternehmen erleichtert werden. Dabei soll auch das sogenannte Building Information Modeling (BIM) zum Einsatz kommen. Mittels dieser Methode könne das Team ganzheitlich planen und zielgenau bauen.

Außerdem schlagen sie eine Kostensenkung durch serielles und modulares Bauen vor, vor allem im Bereich der Gewerbeimmobilien und Verwaltungsgebäude. In diesem Zusammenhang fordern HDB und ZIA eine bundeseinheitliche Anwendung der Musterbauordnung sowie länderübergreifende Typenbaugenehmigungen.

Quelle: bauindustrie.de
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AEE-Animation: „Kommunale Wärmenetze“:

Wie können erneuerbare Energien sowohl in konventionelle Wärmenetze mit hohen Temperaturen als auch in innovative Kältenetze integriert werden? Und wie können mit dem Einsatz von Wärmenetzen ganze Siedlungen oder Stadtviertel klimafreundlicher gemacht werden? Die Antworten auf diese Fragen liefert die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) in ihrer Animation „Kommunale Wärmenetze“.

Dabei geht die AEE unter anderem auf Praxisbeispiele in deutschen Gemeinden ein. Diese zeigen, wie Solarthermie, Abwärme, Restholz, Photovoltaik und Wärmepumpen zu der Dekarbonisierung – also zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen durch kohlenstoffarme Energiequellen – beitragen können.

Mit der Animation, die unter waermewende.de/kommunale-waermenetze abrufbar ist, und weiteren Aktivitäten im Rahmen des Projekts „Kommunale Wärmewende“ möchte die AEE Technologien und Strategien bekannt machen, den Austausch zwischen Experten fördern und Kommunen helfen. Gefördert wird das Projekt der AEE und des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt.

Quellen: unendlich-viel-energie.de & waermewende.de/kommunale-waermenetze/
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Urteil: Eigentümer dürfen Immobilie nicht verfallen lassen:

Ist eine Immobilie in die Jahre gekommen, dürfen die Eigentümer nicht so lange mit Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen warten, bis diese nicht mehr betreten werden kann. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vor. Darin heißt es, dass die „Wohnungseigentümer verpflichtet [sind], die Behebung gravierender baulicher Mängel des gemeinschaftlichen Eigentums zu veranlassen, die eine Nutzung des Sondereigentums zu dem vereinbarten Zweck erheblich beeinträchtigen oder sogar ausschließen“.

Im aktuellen Fall ging es um ein sanierungsbedürftiges und jahrzehntealtes Parkhaus. Drei der insgesamt elf Etagen zählten zum Sondereigentum der Klägerin, die diese an ein Hotel vermietete. Die übrigen Etagen waren seit Jahren nicht mehr in Betrieb. Nun forderte aber das Bauordnungsamt Nachweise für die Einhaltung des Brandschutzes. Daraufhin beschloss die Eigentümergemeinschaft, dass die Klägerin die Etagen nicht mehr nutzen darf.

Diese klagte gegen den Mehrheitsbeschluss. Mit Erfolg. Der BGH urteilte, dass Eigentümer auch sanieren müssen, wenn Immobilien überaltert sind oder instandgehalten werden müssen. Dabei können die Eigentümer sich nicht darauf berufen, dass damit zu hohe Kosten verbunden sind. Nur in seltenen Fällen – zum Beispiel nach einem Brand, einer Überflutung oder einer Explosion – gilt ein nicht mehr nutzbares Gebäude als zerstört.

Quelle: BGH (V ZR 225/20)
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Putzfassade: Kunstharz oder mineralischer Putz:

Wenn es um die Außenfassade eines Hauses geht, gehört eine verputzte Außenwand zu den gängigsten Fassadenkonstruktionen in Deutschland. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Wand aus Stein oder aus Holz handelt. Beim Putz handelt es sich um ein Gemisch aus verschiedenen Feststoffen wie beispielsweise Sand, Marmorkies oder Kunststoffpartikeln. Das Gemisch aus Feststoffen wird durch Bindemittel und Zusatzstoffe zusammengesetzt sowie über das Mischverhältnis definiert.

Es gibt zwei Arten von Putzfassaden: Fassaden aus mineralischem Putz oder Kunstharzfassaden. Da mineralische Putze oftmals im trockenen Zustand in Säcken angeliefert werden, werden sie auch als Sackware bezeichnet. Diese Sackware muss mit Wasser vermischt werden, bevor die Masse auf die Außenwand aufgetragen werden kann. Typische Bindemittel bei mineralischen Putzfassaden sind vor allem Zement, Baukalk oder Gips. Kalkzementputz eignet sich zudem hervorragend für den Einsatz in Feuchträumen.

Im Gegensatz zu mineralischem Putz wird Kunstharzputz verarbeitungsfertig angeliefert. Vor der Anwendung muss er lediglich durchgerührt werden. Kunstharzputz eignet sich auch gut für den Innenbereich. Er besteht aus organischen Bindemitteln und wird synthetisch durch Polymerisation, Polyaddition oder Polykondensation hergestellt. Die Rohstoffe von Kunstharzen haben oftmals einen natürlichen Ursprung, wie beispielsweise Alkydharze. Das angelieferte Endprodukt ist allerdings stark modifiziert. Kunstharz zeichnet sich vor allen Dingen durch seine Härte und Abriebfestigkeit aus.

Quelle: bauen.de/Baunetzwissen
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DIY: Gartenlaube selbst bauen:

Eine Gartenlaube ist vielseitig nutzbar. Sie bietet ausreichend Platz, um Gartengeräte und andere Gebrauchsgegenstände zu verstauen. Ebenso kann sie mit einer ansprechenden Inneneinrichtung beispielsweise als Meditationsraum oder als Raum zum Kaffeekränzchen genutzt werden. Mit etwas handwerklichem Geschick kann das kleine Häuschen im Grünen leicht selbst gebaut werden.

Als bestes Baumaterial eignet sich kesseldruckimprägniertes Kiefer- oder Fichtenholz. Damit die Gartenlaube vor Regen geschützt ist, sollten die Seiten- und Giebelwände wasserfest sein. Eine Dauerschutzlasur schützt vor Wettereinflüssen und bildet eine schöne, seidenglatte Oberfläche. Kommt die Gartenlaube in die Jahre, kann sie ganz leicht mit einer neuen Lasur überstrichen werden.

Hobbyhandwerker finden auf dem Onlineportal selbermachen.de hilfreiche Tipps und Anleitungen dazu, wie beispielsweise Pfostenhalter mit den Seitenwänden montiert oder Querleisten verschraubt werden oder dazu, wie ein Dachfirst gebaut wird. Ebenso gibt es Informationen zu der Bodenkonstruktion oder zum Interieur der Gartenlaube. Interessenten steht zudem ein Bauplan mit Skizzen und einer Material- sowie Stückliste zum Download bereit.

Quelle: selbermachen.de
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