Studie: Häufigste Mängel bei Eigentumswohnungen:

Das Institut für Bauforschung (IfB) und der Bauherren-Schutzbund (BSB) haben in Zusammenarbeit die Kurzstudie „Die 10 häufigsten Mängel bei Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern“ herausgegeben. Mit dieser Studie fassen die Herausgeber die am häufigsten auftretenden Baumängel zusammen. Zudem enthält die Studie hilfreiche Tipps für Wohnungsverkäufer, wie sie die Mängel frühzeitig erkennen können. IfB und BSB empfehlen, bei einem Wohnungskauf einen Sachverständigen zurate zu ziehen.

Denn nur wenn Baumängel frühzeitig erkannt werden, werden Wohnungskäufer nicht zu einem späteren Zeitpunkt mit sichtbaren Folgeschäden überrascht und mit hohen Folgekosten konfrontiert. Bestenfalls lässt man den Kaufvertrag sowie den Modernisierungs-Bauvertrag vor dem Kauf von einem Fachmann prüfen. Ebenso sollte ein Experte in der Bauphase die Arbeiten kontrollieren und bei der Abnahme des Eigentums fachlich beratend zur Seite stehen.

Einige der häufigsten Mängel in Eigentumswohnungen beruhen auf einer lückenhaften Baubeschreibung. So ist in Bauverträgen die Ausstattung oftmals nicht genau definiert, was im Nachhinein der Grund für aufwendige Umbauten ist. Deshalb sollte beispielsweise genau definiert werden, welche Baumaßnahmen zum „seniorengerechten Wohnkomfort“ gehören. Weitere häufige Mängel, die hohe Folgekosten nach sich ziehen, entstehen durch einen unzureichenden Schallschutz sowie durch Feuchteschäden am Bodenbelag, im unbeheizten Dachgeschoss oder im Keller nach einem Heizkesselaustausch. Auch bei fehlender Leitungsdämmung oder mangelhafter Beheizung bei einem Aus- und Anbau können kosten- und arbeitsintensive Folgeschäden entstehen.

Quelle: BSB
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Studie: Thermische Energiespeicher:

In einer der Studie „Thermische Energiespeicher für Quartiere“ vergleicht die Deutsche Energie-Agentur (dena) unterschiedliche Energiespeichertechnologien miteinander. Dabei kommen die Verantwortlichen zum Ergebnis, dass thermische Speicher in Quartiersprojekten wirtschaftlich integriert und zu einer klimaneutralen Energieversorgung beitragen können.

Einen Beitrag zur Klimaneutralität können unter anderem Maßnahmen zur Energieeffizienz an Gebäuden sowie Anlagen mit erneuerbaren Energien in Wärmenetze oder Power-to-Heat-Anlagen in Kombination mit thermischen Speichern leisten. Die Power-to-Heat-Anlagen basieren auf dem Prinzip der unmittelbaren Umwandlung elektrischer Wirkleistung in Wärme.

Mit der Studie möchten die Verantwortlichen der dena verschiedene Zielgruppen ansprechen und auf Best-Pratice-Beispiele aufmerksam machen. Neben Privatleute richtet sich die Studie so unter anderem an Verantwortliche aus Gewerbe und Industrie. Die Studie, die auch Informationen über die Recyclingfähigkeit der Anlagen eingeht, kann auf der Homepage der dena (dena.de) eingesehen werden.

Quelle: dena.de
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Urteil: Rechte von Mietern gestärkt:

Die gelegentliche Nutzung einer Zweitwohnung stellt keinen „vorübergehenden Gebrauch der Mietsache“ dar. Das hat das Landgericht (LG) Berlin entschieden (LG Berlin Az.: 63 S 19/20). Im vorliegenden Fall hat eine Vermieterin ihrer Mieterin gekündigt. Als Grund führte sie eine Zweckentfremdung der Wohnung an, da die Mieterin die Zweitwohnung nur gelegentlich nutze und der Mieterschutz für eine Kündigung somit nicht gelte.

Doch die Mieterin weigerte sich auszuziehen. Ihre Vermieterin reichte daraufhin eine Räumungsklage beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg ein. Diese wurde allerdings abgewiesen. Auch die Klage vor dem LG Berlin scheiterte. Die Richter wiesen darauf hin, dass es ein vorübergehender Gebrauch der Mietsache die zeitliche Begrenzung der Nutzungsabsicht der Mietsache bei Vertragsschluss voraussetzt. Da der Mietvertrag unbefristet ist, sei dies allerdings nicht der Fall.

Zum Hintergrund: An angespannten Wohnungsmärkten wie in Berlin gibt es Vorgaben, mit denen eine Zweckentfremdung von Wohnungen – wie zum Beispiel die Weitervermietung an Touristen – verhindert werden soll. Mieter, die eine Wohnung als Zweitwohnung nutzen, verstoßen damit allerdings nicht gegen diese.

Quellen/Urteil: hausundgrund-verband.de/LG Berlin Az.: 63 S 19/20
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Einrichtungstipps: Hauswirtschaftsraum:

Putzmittel, Wasserkästen, Waschmaschine und Trockner – all diese Utensilien können gegebenenfalls in einem Hauswirtschaftsraum aufbewahrt oder aufgestellt werden. Das Portal schoener-wohnen.de hat für Interessenten Tipps zusammengestellt, wie die Einrichtung eines solchen Hauswirtschaftsraums am besten gelingt.

So weist das Portal unter anderem darauf hin, dass in einem Hauswirtschaftsraum mit einer Waschküche für eine gute Belüftung gesorgt werden muss. Dazu können Luftentfeuchter zum Einsatz kommen. Wer sich unsicher ist, kann sich vor dem Einbau von einem Experten beraten lassen.

Um den Staubsauger, den Besen oder das Bügeleisen zu verstauen, eignen sich Schränke. In diesen sind angeschrägte Regalböden praktisch, um Wasserkästen zu verstauen. Liegt der Hauswirtschaftsraum hinter der Küche, kann man ihn mit Schränken auch verdecken, sofern die Schranktür zu einer Durchgangstür umfunktioniert wird. Weitere Tipps gibt es auf: schoener-wohnen.de

Quelle: schoener-wohnen.de
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Interview: Eigenheime bei 25- bis 39-Jährigen gefragt:

39 Prozent der 25- bis 39-Jährigen möchten laut der Bausparkasse Schwäbisch Hall innerhalb der nächsten zehn Jahre ein Eigenheim kaufen oder bauen. Auch Corona ändere daran nichts. Ralf Oberländer, Finanzierungsexperte der Bausparkasse, geht allerdings davon aus, dass die Immobilienpreise weiterhin steigen werden.

Zudem erwartet er, dass das Angebot von Wohnraum die hohe Nachfrage nicht deckt. Den zirka 350.000 benötigten Wohnungen würden laut Prognosen nur 2023 lediglich 295.000 Wohnungsfertigstellungen gegenüberstehen.

Dennoch rät der Finanzierungsexperte Interessenten mit genügend Eigenkapital und sicherem Einkommen zum Immobilienkauf. Dafür spreche unter anderem die „Robustheit des Marktes“. Außerdem komme es der Altersvorsorge und Vermögensbildung zugute, wenn Personen statt der Miete den Immobilienkredit zahlen. Das vollständige Kurz-Interview finden Interessenten auf schwaebisch-hall.de.

Quelle: schwaebisch-hall.de
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Papier: „Erfolgreich zusammenarbeiten mit BIM im Hochbau“:

Wie können Beteiligte im Hochbau am besten zusammenarbeiten? Dieser Frage nach geht der Arbeitskreis Digitalisiertes Bauen (AKDB) des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie in seinem Papier „Erfolgreich zusammenarbeiten mit BIM im Hochbau“.

„BIM“ steht für „Building Information Modeling“. Damit ist ein Planungs- und Steuerungskonzept zur Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Gebäuden gemeint. Ziel des BIM ist es laut AKDB unter anderem, mit diesem für Budgetsicherheit, Terminsicherheit und einen optimierten Ressourceneinsatz zu sorgen.

Wichtig für ein erfolgreiches Projekt sind unter anderem festgelegte Verantwortlichkeiten, klare Ziele und Entscheidungen vom Auftraggeber sowie ein BIM-Abwicklungsplan vom Auftragnehmer, in dem Termine, die Aufteilung von Verantwortlichkeiten und das Zusammenwirken der Beteiligten genannt sind. Das vollständige Papier kann unter bauindustrie.de abgerufen werden.

Quelle: bauindustrie.de
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Elektroauto: Fahrzeuge zuhause laden:

Ein Elektroauto kann nicht nur an öffentlichen Ladestationen geladen werden, sondern auch zuhause – beispielsweise mithilfe von Solarstrom. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale hin. Dafür ist zunächst die Installation einer Photovoltaik-Anlage erforderlich. Planen Eigentümer, ihr Elektroauto zuhause zu laden, sollten sie bedenken, dass sich der Eigenverbrauchsanteil dadurch deutlich erhöhen kann.

Um das Elektroauto zu laden, eignet sich eine Wandladestation, auch genannt Wallbox. Diese ermöglicht unter anderem eine elektronische Kommunikation mit dem Fahrzeug. Mit einigen Modellen ist es darüber hinaus sogar möglich, gezielt den Überschussstrom aus der Photovoltaik-Anlage zum Laden zu nutzen.

Das Laden eines Elektroautos mit dem stationären Batteriespeicher, den viele Photovoltaik-Anlagen haben, ist dagegen nicht sinnvoll. Grund dafür ist, dass dieser nur auf einen regelmäßigen Stromverbrauch im Haushalt ausgerichtet ist. Weitere Informationen, zum Beispiel im Hinblick auf die Kosten für Photovoltaik-Anlagen und Wallboxes, finden Interessenten auf der Seite vebraucherzentrale-energieberatung.de.

Quelle: vebraucherzentrale-energieberatung.de
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Wohnungsüberlassung: Schnelles Handeln erforderlich:

Trennt sich ein Ehepaar und verbleibt nicht der Eigentümer, sondern der andere Partner in der Immobilie, muss er die Überlassung dieser innerhalb eines Jahres beantragen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH; XII ZB 243/20) entschieden. Im vorliegenden Fall trennte sich ein Ehepaar 2014, die Scheidung folgte 2015. Seit der Trennung nutzte die Frau die Wohnung, die ihrem Mann gehörte, allein. Eine Wohnung im selben Haus, die ihrem Besitz war, übertrug sie 2016 unentgeltlich ihrem Sohn.

Überlassungsansprüche auf die Wohnung, in der sie lebte, machte die Frau nicht geltend. Außerdem zahlte sie ihrem Mann weder Miete noch andere Kosten – auch nicht nach dessen Zahlungsaufforderungen. Zudem gab sie die Wohnung nicht an ihn heraus. Daraufhin beantragte der Mann einen Räumungs- und Herausgabeantrag beim Amtsgericht. Mit Erfolg. Die Frau akzeptierte dies allerdings nicht und zog daraufhin zunächst zum Oberlandesgericht, das die Beschwerde zurückwies, und dann zum Bundesgerichtshof. Doch auch dieser entschied zugunsten des Mannes.

Für die Entscheidung wird unter anderem der Grund angeführt, dass die Sperrwirkung durch § 1568 a Abs. 6 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zeitlich begrenzt ist. Dieser führt zwar keine Regelungen zur Überlassung aus, besagt aber, dass „der Anspruch auf Eintritt in ein Mietverhältnis oder auf seine Begründung ein Jahr nach Rechtskraft der Endentscheidung in der Scheidungssache [erlischt], wenn er nicht vorher rechtshängig gemacht worden ist“.

Quelle: BGH (XII ZB 243/20)
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Fliesen: Kleine Bäder schön gestalten:

Eigentümer, die in kleinen Bädern Fliesen verlegen wollen, können dabei einige Tipps beherzigen. Das Portal „schoener-wohnen.de“ gibt ihnen Ratschläge, worauf sie dabei achten können. So sorgen zum Beispiel helle, große und gleichmäßig gestaltete Fliesen für mehr Weite im Raum.

Außerdem ist es auch möglich, lediglich auf dem Boden Fliesen zu verlegen und mit verschiedenen Farben zu arbeiten. Möchten Eigentümer in ihrem kleinen Badezimmer auch dunkle Farben einsetzen, sollten sie dies relativ weit unten im Raum tun. Durch die Kombination mit hellen Wänden, Flächen und Sanitärmöbeln entsteht ebenfalls mehr Weite.

Zudem können Eigentümer, die sowohl am Boden als auch an der Wand Fliesen einsetzen möchten, darauf achten, mit den gleichen Materialien oder zumindest mit ähnlichen Farben zu arbeiten. Auch so wirkt das Badezimmer größer. Zudem sorgen enge Fugen für optische Ruhe.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Bauland: Noch nie so teuer wie jetzt:

Das statistische Bundesamt teilt mit, dass Bauland noch nie so teuer war wie 2020. So zahlen Grundstückskäufer für einen Quadratmeter baureifes Land durchschnittlich 199 Euro. 2010 waren es noch 130 Euro. Das bedeutet einen prozentualen Anstieg um rund 53,08 Prozent.

In den Bundesländern müssen sich Grundstückskäufer jedoch auf enorme Preisunterschiede einstellen. Während Bauland in Bayern und Baden-Württemberg mit durchschnittlich 349 beziehungsweise 245 Euro pro Quadratmeter sehr teuer ist, zahlen Grundstückskäufer in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen nur 46 bis 63 Euro pro Quadratmeter.

Einen Unterschied gibt es aber nicht nur im Hinblick auf die Bundesländer, sondern auch auf die Größe der Städte. So müssen Grundstückskäufer vor allem in Großstädten tief in die Tasche greifen. Durchschnittlich 1.213 Euro kostet in den 14 größten Städten mit mindestens 500.000 Einwohnern ein Quadratmeter Bauland, in Städten mit weniger als 2.000 Einwohnern sind es durchschnittlich nur 71 Euro pro Quadratmeter.

Weitere Informationen und Quelle: destatis.de
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