Urteil: Schwarzarbeit stellt keinen Baumangel dar:

Der Bundesgerichtshof (BGH) erkennt Schwarzarbeit nicht als Baumangel an (BGH, Urteil v. 28.5.2021, V ZR 24/20). Im vorliegenden Fall hatte eine Käuferin ein Grundstück für 253.000 Euro erworben und später festgestellt, dass am Gebäude Mängel an der Abdichtung des Kellers sowie des Haussockels gegen Feuchtigkeit vorliegen. Außerdem war ihr aufgefallen, dass Arbeiten am Gebäude schwarz durchgeführt worden waren. Im Vertrag wurden die Rechte der Käuferin wegen eines Sachmangels des Grundstücks, des Gebäudes sowie mitverkaufter Sachen jedoch ausgeschlossen.

Die Käuferin klagte dennoch auf Schadenersatz und bekam vor dem Berufungsgericht Recht. Denn dieses ging davon aus, dass der Verkäufer ihr die Mängel am Gebäude nach Paragraf 444 des Bürgerlichen Gesetzbuches arglistig verschwiegen hat. Somit könne er sich nicht auf die Vereinbarung berufen, durch die die Rechte der Käuferin wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden können.

Der Bundesgerichtshof sah das jedoch anders und widersprach der Entscheidung des Berufungsgerichts. Es könne nicht allein aus der Tatsache, dass der Verkäufer von der Schwarzarbeit weiß, auch die Tatsache abgeleitet werden, dass er Kenntnis von den Mängeln hat und der Käuferin diese arglistig verschweigt.

Quelle: (BGH, Urteil v. 28.5.2021, V ZR 24/20)
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Einrichtung: Wohnen für Alpenfans:

Für alle, die die Berge lieben, hält das Portal zuhausewohnen.de Einrichtungstipps bereit. So können Alpenfans zum Beispiel mit einer Eckbank, einem Bollerofen und einem Dielenboden für einen entsprechenden Look sorgen. Dekoartikel wie Höcker, Kissen und ein Teppich können den Alpen-Look ebenfalls unterstreichen.

Ein sogenannter Hussenstuhl sorgt ebenfalls für ein angenehmes Urlaubs- oder Heimatgefühl. Wer sich nicht nur in dem Stil einrichten, sondern auch durch seine Anziehsachen mit den Alpen verbunden sein möchte, bestickt diese mit entsprechenden Motiven und wählt gemütliche Clogs.

Auch das Essen kann wie im Urlaub genossen werden. Auf Geschirr im alpinen Design lässt sich eine leckere Brotzeit mit Obatzda, Bauernbrot und Landjägern verspeisen. Weitere Tipps, zum Beispiel zu verschiedenen Wohnstilen, zur Beleuchtung und zur Gartengestaltung, finden Interessenten auf zuhausewohnen.de

Quelle: zuhausewohnen.de
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Handelsinvestmentmarkt: Mehr Risikofreude:

Der Handelsinvestmentmarkt in Europa wird für opportunistische Investoren attraktiver. Davon geht das Immobilienberatungsunternehmen Savills aus. Die opportunistische Investoren, die bei ihren Immobiliengeschäften das höchste Risiko eingehen, dafür aber auch die größten Renditechancen haben, suchen laut Savills besonders nach Einzelhandelsimmobilien.

In Groß-Britannien seien zurzeit beispielsweise Shopping-Center gefragt, die nicht nur eine stabile Mieterzahl aufweisen, sondern auch die Bedürfnisse der Kunden erfüllen. Die erzielbaren Spitzenrenditen lagen bei diesen nach Angaben von Savills im zweiten Quartal 2021 bei 6,75 Prozent. Auch in Deutschland sieht es laut des Immobilienberatungsunternehmens ähnlich aus. Für klassische Shopping-Center mit einem hohen Textilbesatz über 30 Prozent, liegen die Spitzenrenditen laut Savills bereits bei 5 Prozent.

Das Immobilienberatungsunternehmen erwartet für Deutschland allerdings nicht dieselben Renditen wie in Groß-Britannien. Grund dafür sei unter anderem die deutliche geringere Dichte der Shopping-Center. Weitere Informationen, auch zum Transaktionsvolumen auf dem europäischen Handelsinvestmentmarkt, finden Interessenten auf savills.de.

Quelle: savills.de
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Eigenheim: Mehr Klimaschutz erforderlich:

Mehr als 50 Prozent der Eigenheimbesitzer wissen nicht oder nicht genau, wie sie bei ihrer Immobilie Energie sparen können. Nur 14 Prozent wissen genau, wie viel Energie ihr Haus verbraucht. Und nur 10 Prozent der Eigenheimbesitzer und Mieter glauben, dass in der Zukunft im Gebäudesektor besonders viel CO2 eingespart werden kann.

Das geht aus einer forsa-Umfrage hervor, die der Bauherren-Schutzbund (BSB) in Auftrag gegeben hat. Befragt wurden weniger als 1.000 Eigenheimbesitzer sowie Mieter, die sich ein Eigenheim wünschen. BSB-Geschäftsführer Florian Becker kritisiert in diesem Zusammenhang, dass das Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor auch von den Einzelentscheidungen der Eigenheimbesitzer abhänge.

Er fordert deshalb ein neues Fördermodell: ein Bauklimageld für Modernisierungsmaßnahmen, die nachweislich CO2 einsparen. Geprüft werden soll das anhand eines Vorher-Nachher-Vergleichs des Energieausweises. Florian Becker sieht an dem neuen Fördermodell zwei Vorteile. Erstens: Eigenheimbesitzer können auf Anhieb erkennen, wo Modernisierungen erforderlich sind. Zweitens: Der Direktzuschuss soll den Eigenheimbesitzern unbürokratisch bei der Finanzierung helfen.

Quelle und weitere Informationen: bsb-ev.de
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Tipp: Gewährleistungsfrist beim Hausbau :

Ist das Traumhaus erst einmal bezogen, denken Bauherren zunächst nicht an Mängel und Baufehler. Schließlich ist alles neu und die Freude über das Eigenheim groß. Doch gerade in den ersten Jahren nach Bezug ist es wichtig, das Haus hinsichtlich seiner Schwachstellen zu observieren und zu überprüfen. Denn die Gewährleistungsfrist endet, laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), fünf Jahre nach der Bauabnahme. Nach Ablauf der Frist haften private Bauherren für die Mängelbeseitigung und die Baumaßnahmen selbst.

Um dies zu vermeiden, erinnert der Verband privater Bauherren (VPB) daran, die Gewährleistungsfrist im Auge zu behalten. Spätestens zum Ende der Laufzeit, mindestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Frist, ist es von Vorteil, einen unabhängigen Bausachverständigen zu engagieren, rät der VPB. In einer sogenannten Schlussbegehung überprüft der Bausachverständige das Haus hinsichtlich möglicher Baumängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt sichtbar werden und auch große Schäden verursachen können. Zudem endet der Hausbau aus rechtlicher Sicht erst mit der Schlussbegehung. Sollten dem Bauherren schon vorher Mängel auffallen, müssen diese reklamiert werden.

Kommt es am Haus zu einer Mangelerscheinung, wie beispielsweise zu Rissen im inneren des Mauerwerks oder Feuchtigkeitsschäden an Fenstern, sollten diese gerügt werden. Der korrekte juristische Begriff für die Reklamation lautet „Mängelrüge“. Bauherren sollten darauf achten, dass die Mängelrüge schriftlich erfolgt und eine angemessene Frist beinhaltet, bis wann die Mängel beseitigt werden sollen. Ein weiterer, sehr wichtiger Aspekt ist, dass das für den Mangel zuständige Bauunternehmen gerügt wird und nicht versehentlich ein anderes. Denn nur der für den Schaden Verantwortliche muss diesen beseitigen. Wurde vom Bauherren ein anderes Bauunternehmen zur Mängelbeseitigung aufgefordert, kann dieses die Anfahrt und Arbeitszeit in Rechnung stellen.

Quelle: VPB
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Wettbewerb: „10 Jahre Effizienzhaus Plus“:

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) haben den Themenwettbewerb „10 Jahre Effizienzhaus Plus“ mit Preisgeldern von insgesamt 60.000 Euro ausgelobt. Der Themenwettbewerb richtet sich an Schüler, Studierende, Auszubildende sowie weitere Interessenten, die sich mit dem Thema Effizienzhaus Plus sowie energieeffizientes Bauen, Klimaschutz sowie Arbeiten, Wohnen und Leben beschäftigen möchten.

Beiträge können in fünf verschiedenen Kategorien eingereicht werden. In der „Kategorie 1: Bild“ können zum Beispiel Fotos, Freihand- oder Computerzeichnungen und Collagen erstellt werden. In „Kategorie 2: Film“ sind unter anderem Animationen, Computersimulationen oder Filme mit realen Personen gefragt. In „Kategorie 3: Studentische Projekte“ ist die Realisierung studentischer Projekte zum Thema Effizienzhaus Plus gewünscht. Bei „Kategorie 4: Modellstandorte“ sollen Interessenten Modellvorhaben der Effizienzhaus-Plus-Initiative – Bildungsbauten vorbildlich darstellen. Kategorie 5 ist ein Malwettbewerb für Kinder und Jugendliche.

Der Beitrag und ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Teilnahmebogen muss bis Sonntag, 31. Oktober, bei einem sogenannten Wettbewerbsbüro eingereicht werden. Eine interdisziplinäre Jury wird diesen bewerten. Am Dienstag, 7. Dezember, werden das BMI und das BBSR die Preisträger dann bei der 10-Jahres-Feier der Initiative Effizienzhaus Plus bekannt geben. Weitere Informationen, auch zu den Teilnahmevoraussetzungen, gibt es unter bauen-der-zukunft.de/wp-content/uploads/2021/09/210901_Auslobung_Themenwettbewerb.pdf

Quelle: bauen-der-zukunft.de
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Urteil: Bank muss nach Zwangsversteigerung zahlen:

Wird eine Immobilie zwangsversteigert und beauftragt die Bank dazu einen Immobilienmakler, darf sie die Courtage nicht aus dem Erlös der Zwangsversteigerung bezahlen, sondern muss selbst für diese aufkommen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor (Az.: 13 U 226/20).

Im vorliegenden Fall hatte die Bank durch die Beauftragung eines Immobilienmaklers gehofft, einen höheren Verkaufserlös zu erzielen. Denn der Verkehrswert der Immobilie war von einem gerichtlich beauftragten Sachverständigen auf 660.000 Euro geschätzt worden, die Forderung der Bank an den Schuldner belief sich aber auf zirka 885.000 Euro.

Letztendlich wurde der geschätzte Verkehrswert mit einem Gebot von über einer Million Euro weitaus übertroffen. Die Bank zahlte dem Grundstückseigentümer den Übererlös aus, zog von diesem aber die Courtage ab. Dies ist laut Gericht jedoch nicht zulässig, da der Grundstückseigentümer den Immobilienmakler nicht selbst beauftragt hat.

Quelle: anwalt.de/Az.: 13 U 226/20
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Arbeitsplatten: Ein Überblick:

Wer eine neue Arbeitsplatte für seine Küche kaufen möchte, sollte sich im Vorfeld von einem Experten beraten lassen. Dazu rät Volker Irle, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AKM). Denn laut AKM gibt es zahlreiche Designs, Materialien und Möglichkeiten, bei denen ein Käufer schnell den Überblick verlieren kann. So gibt es beispielsweise Arbeitsplatten aus Laminat, Holz, Naturstein, Keramik, Edelstahl, Glas sowie aus Hightech- und Mineralwerkstoffen.

Alle Materialien haben unterschiedliche Eigenschaften. So sind Arbeitsplatten aus Laminat und Keramik beispielsweise in vielen Varianten erhältlich. Arbeitsplatten aus Holz sind mit ihrer Haptik und Maserung sehr schön anzusehen. Arbeitsplatten aus Naturstein überzeugen hingegen mit einer ausgesprochenen Widerstandsfähigkeit. Glas-Arbeitsplatten sind ebenfalls sehr robust und werden vor allem in offenen Küchen eingesetzt.

Arbeitsplatten aus Hightech-Werkstoffen wie Nanotech-Material bestehen aus samtweichen Oberflächen und verfügen über Antifingerprint-Eigenschaften. Käufer, die sich für eine Arbeitsplatte aus einem Mineralwerkstoff entscheiden, bekommen eine Küche, bei der die Arbeitsplatte und das Spülbecken nahtlos ineinander übergehen. Für Profi-Hobbyköche eignet sich dagegen eine Arbeitsplatte aus Edelstahl besonders, da diese Hitze und Kälte aushält, sich leicht reinigen lässt und sich dadurch eine besondere Hygiene gewährleisten lässt.

Quelle: amk.de
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Studie: Ungleichheit auf Wohnungsmärkten:

Immobilienkäufer und -mieter mit mittleren bis geringen Einkommen haben es seit der Corona-Pandemie noch schwerer. Das ist das Ergebnis einer von der Hanns-Böckler-Stiftung geförderten Studie von Forschern der International Real Estate Business School (IREBS) an der Universität Regensburg. Die für 2020 erwarteten Preiseinbrüche bei Immobilien seien ausgeblieben; die Immobilienpreise in einigen Regionen sogar noch gestiegen.

Auch im bundesweiten Durchschnitt zogen die Preise an, und zwar um 0,7 Prozentpunkte für Eigentumswohnungen und um 1,1 Prozentpunkte für Ein- und Zweifamilienhäuser zum Kauf. Die Nettokaltmiete für neue Mietverträge stieg ebenfalls an, und zwar um 0,6 Prozentpunkte. Laut der Forscher seien von diesen 0,3 Prozentpunkte auf die Auswirkungen der Pandemie zurückzuführen.

Gerade für Käufer und Mieter mit geringen Einkommen gehen damit laut Studie negative Auswirkungen einher. Wohneigentum werde für diese Käufer in vielen Orten unerschwinglich. Mieter mit geringen Einkommen, die bereits einen hohen Preis fürs Wohnen zahlen, würden ebenfalls stärker belastet, und zwar durch hohe Wohnkosten. Haushalte mit hohen Einkommen, seien hingegen nicht so stark betroffen. Grund dafür sei, dass gerade in Regionen, in denen Wohnraum vorab noch erschwinglich gewesen sein, die Preise angezogen sind.

Quelle: boeckler.de
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Strategiepapier: „Vision, Innovation, Umbau. Bauen neu denken“:

Ein neues Strategiepapier zum Thema „Vision, Innovation, Umbau. Bauen neu denken“ wurde kürzlich beim Ettersberger Gespräch verabschiedet. In dem Strategiepapier werden drei Forderungen gemacht. Erstens: „Vision – die gebaute Zukunft neu denken“, zweitens: „Innovation – kluge Ideen fördern und verankern“ und drittens: „Umbau – Verantwortung für die Weiterentwicklung des Bestands“.

Im ersten Punkt fordern die Verantwortlichen, Bauen neu zu denken und einen disziplinübergreifenden Wandel vorzunehmen. Als Vorschläge dafür werden unter anderem der Erhalt der Biodiversität, eine Reduzierung der Flächenversieglung sowie der Fortschritt der Digitalisierung für eine zukunftsfähige Bauwirtschaft genannt. Der zweiten Punkt bezieht sich auf ressourcenschonendes Bauen. Die Forschung müsse gefördert, Anschubfinanzierungen geleistet und wirtschaftliche Anreize geschaffen werden.

Im dritten Punkt wird gefordert, Bestandsimmobilien besser in den Fokus der Ordnungs-, Förder- und Steuerpolitik zu rücken. Für eine langfristig erfolgreiche Bauwirtschaft fordern die Verantwortlichen gezielte Investitionen und verlässliche Rahmenbedingungen als Grundlage für nachhaltige Investitionsentscheidungen. Das vollständige Strategiepapier kann unter bundesstiftung-baukultur.de eingesehen werden. Das Ettersberger Gespräch wird jährlich von der Bundesstiftung Baukultur und ihrem Förderverein ausgerichtet. Zu ihm erscheinen unter anderem Entscheidungsträger aus der Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.

Quellen: bundesstiftung-baukultur.de/zdb.de
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