Heizsaison: BDEW fordert Wärmewende:

Im Gebäudebestand wird überwiegend mit Gasheizungen geheizt (49,1 Prozent), gefolgt von Heizöl (25 Prozent), Fernwärme (14,1 Prozent), sonstigen Heizformen (6,2 Prozent) sowie Stromdirektheizungen und Elektrowärmepumpen (jeweils 2,6 Prozent).

Diese Zahlen gehen aus einer Auswertung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hervor. Um die Klimaziele zu erreichen, fordert der BDEW eine Wärmewende, an der Eigentümer und Mieter mitwirken.

Welche Technologie und Maßnahmen im Hinblick auf die Wärmeversorgung geeignet sind, sei jedoch von Haus zu Haus unterschiedlich. Die Gründe dafür liegen zum Beispiel am unterschiedlichen Alter, den Leitungsanschlüssen in der Erde sowie den finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer. Weitere Informationen, auch zu der Wärmeversorgung in Neubauwohnungen, erhalten Interessenten auf bdew.de.

Quelle: BDEW
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Urteil: Pacht und Miete aufgrund von Corona nicht einfach mindern:

Müssen Gasstätten aufgrund der Corona-Pandemie schließen, können die Mieter oder Pächter die Miete oder Pacht nicht ohne Weiteres mindern. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat diesbezüglich kürzlich zwei Minderungsbegehren zurückgewiesen. Im ersten Fall klagte eine Mieterin eines Lokals, weil sie dieses durch die behördlichen Beschränkungen während der Corona-Pandemie nicht betreiben konnte und sie ihrer Ansicht nach deshalb nicht zur Mietzinszahlung verpflichtet gewesen sei.

Das Landgericht und auch das OLG wiesen die Klage allerdings ab. Als Gründe dafür werden unter anderem angeführt, dass die Mieterin das sogenannte Verwendungsrisiko selbst trage. Außerdem habe der Vermieter ihr das Lokal in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen. Darüber hinaus sei eine Mietminderung für ihn nicht zumutbar, da er selbst hohe Darlehensverpflichtungen habe.

Im zweiten Fall hatte eine Pächterin einer Gaststätte den Pachtvertrag am 24. März 2020 außerordentlich gekündigt. Sie räumte die Gaststätte und stellte alle Zahlungen ein. Daraufhin klagte die Verpächterin beim Landgericht, das die Zahlungsklage abwies. Vor dem OLG hatte die Revision der Verpächterin allerdings Erfolg. Auch hier wird als Grund genannt, dass die Pächterin das Verwendungsrisiko trägt. Außerdem sei eine Anpassung des Pachtzinses zu keinem Zeitpunkt verlangt worden und die Pachthöhe sei für sie auch nicht unzumutbar geworden. In beiden Fällen sind die Entscheidungen noch nicht rechtskräftig; die Revision wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.

Quelle: OLG Frankfurt am Main, Urteile vom 17.9.2021, Az. 2 U 147/20 und 18/21
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Elektroinstallationen im Badezimmer:

Vor allem im Badezimmer ist es wichtig, dass bei der Installation von Elektroanschlüssen besondere Schutzmaßnahmen beachtet werden. Ob es sich um Anschlüsse für die Beleuchtung handelt oder um das Anbringen von Steckdosen für den Gebrauch von Alltagsgegenständen wie einem Fön oder einem Rasierer – die technischen Vorgaben sind in der VDE 0100 festgeschrieben. Ebenso finden sich dort die Vorschriften für Gerätschaften wie Lüfter oder Handtuchheizkörper. So müssen beispielsweise Steckdosenstromkreise über einen Fehlerstromschutzschalter (FI-Schutzschalter) verfügen. Auch ein Potentialausgleich ist verpflichtend.

In der DIN 57100/VDE 100 Teil 701 wird das Badezimmer in vier Zonen bzw. Schutzbereiche gegliedert. Innerhalb jeder Zone gelten unterschiedliche Vorgaben für die Betriebsmittel und ihre Verwendung. Der Innenbereich der Badewanne bzw. der Dusche gilt als „Bereich 0“ und beinhaltet u. a. die Vorgabe, dass lediglich Leuchten eingesetzt werden dürfen, die besonders wasserdicht sind und einen hohen Schutz aufweisen. Hier sind nur Leuchten der Schutzart IP X7 erlaubt. Die Betriebsmittel müssen fest installiert sein und dürfen eine Stromspannung von 12 Volt nicht überschreiten.

Der „Bereich 1“ bezieht sich auf die Fläche über der Badewanne oder der Duschwanne. Diese Fläche reicht bis zu 2,25 Metern vom Fußboden in die Höhe. Hier beträgt die Schutzart für die Leuchten IP X5, womit der Schutz vor Strahlwasser gewährleistet ist. Auch sind nur fest installierte Geräte erlaubt. Dazu gehören beispielsweise Lüfter oder Boiler. Die Elektroleitungen dürfen lediglich in senkrechter Richtung angebracht werden. Der „Bereich 2“ definiert die Fläche von 60 Zentimetern Tiefe von der Badewanne oder der Dusche ausgehend und 2,25 Meter in die Höhe entlang der Wand. Hier ist beispielsweise der Anschluss einer Waschmaschine möglich. Der „Bereich 3“ ist eine Ausdehnung des Bereichs 2 und umfasst eine zusätzliche Fläche von 2,40 Metern. Hier dürfen u. a. Steckdosen und Schalter mit einem FI-Schutzschalter angebracht werden.

Quelle: baunetzwissen.de
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Elektroinstallationen im Badezimmer:

Vor allem im Badezimmer ist es wichtig, dass bei der Installation von Elektroanschlüssen besondere Schutzmaßnahmen beachtet werden. Ob es sich um Anschlüsse für die Beleuchtung handelt oder um das Anbringen von Steckdosen für den Gebrauch von Alltagsgegenständen wie einem Fön oder einem Rasierer – die technischen Vorgaben sind in der VDE 0100 festgeschrieben. Ebenso finden sich dort die Vorschriften für Gerätschaften wie Lüfter oder Handtuchheizkörper. So müssen beispielsweise Steckdosenstromkreise über einen Fehlerstromschutzschalter (FI-Schutzschalter) verfügen. Auch ein Potentialausgleich ist verpflichtend.

In der DIN 57100/VDE 100 Teil 701 wird das Badezimmer in vier Zonen bzw. Schutzbereiche gegliedert. Innerhalb jeder Zone gelten unterschiedliche Vorgaben für die Betriebsmittel und ihre Verwendung. Der Innenbereich der Badewanne bzw. der Dusche gilt als „Bereich 0“ und beinhaltet u. a. die Vorgabe, dass lediglich Leuchten eingesetzt werden dürfen, die besonders wasserdicht sind und einen hohen Schutz aufweisen. Hier sind nur Leuchten der Schutzart IP X7 erlaubt. Die Betriebsmittel müssen fest installiert sein und dürfen eine Stromspannung von 12 Volt nicht überschreiten.

Der „Bereich 1“ bezieht sich auf die Fläche über der Badewanne oder der Duschwanne. Diese Fläche reicht bis zu 2,25 Metern vom Fußboden in die Höhe. Hier beträgt die Schutzart für die Leuchten IP X5, womit der Schutz vor Strahlwasser gewährleistet ist. Auch sind nur fest installierte Geräte erlaubt. Dazu gehören beispielsweise Lüfter oder Boiler. Die Elektroleitungen dürfen lediglich in senkrechter Richtung angebracht werden. Der „Bereich 2“ definiert die Fläche von 60 Zentimetern Tiefe von der Badewanne oder der Dusche ausgehend und 2,25 Meter in die Höhe entlang der Wand. Hier ist beispielsweise der Anschluss einer Waschmaschine möglich. Der „Bereich 3“ ist eine Ausdehnung des Bereichs 2 und umfasst eine zusätzliche Fläche von 2,40 Metern. Hier dürfen u. a. Steckdosen und Schalter mit einem FI-Schutzschalter angebracht werden.

Quelle: baunetzwissen.de
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Tipp: Pergola im Garten:

Eine Pergola im Garten bietet einen guten Sonnen- und Hitzeschutz und verwandelt den Garten optisch in eine angenehme Ruheoase. Vor allem Holz eignet sich hervorragend für eine Pergola. Diese gibt es im Handel zu kaufen, doch auch Hobbyhandwerker können mit etwas Geschick ihrem Garten einen besonderen Flair verleihen. Dazu sollten zunächst eine Skizze und ein Bauplan angefertigt werden. Meistens genügt ein handschriftlicher Entwurf. Wer möchte, kann aber auch eine Planungssoftware nutzen. Handelt es sich um eine baulich sehr aufwendige Pergola, sollte ein Statiker in die Planungen einbezogen werden.

Um eine Pergola zu bauen, werden unterschiedliche Materialien benötigt. Querbalken und Pfeiler bilden zusammen mit Holzbalken und -latten für das Dach die Hauptkonstruktion. Um ausreichend Stabilität zu garantieren, sollten die Pfosten eine Mindestgröße von 10 mal 10 Zentimetern bemessen. Je nachdem, welche Höhe die Pergola haben soll, lassen sich die Balken bereits im Baumarkt auf die gewünschte Größe zurechtschneiden. Elementar wichtig ist zudem ein Bodenfundament aus Beton. Zwar hat die Pergola bereits ein Eigengewicht, welches eine gewisse Stabilität gewährleistet, doch ohne ein Betonfundament stellt sie dennoch ein Sicherheitsrisiko dar.

Empfehlenswert ist es, das Fundament etwa 80 Zentimeter tief in den Boden zu legen. So kann dieses die Pergola im Winter vor Frost schützen. Der Abstand zwischen den einzelnen Fundamenten sollte nicht größer als 2,5 Meter sein. Die einzelnen Fundamentpunkte sollten mindestens eine Größe von 35 mal 35 Zentimetern betragen. Auf der Internetseite von „Hausbau Helden“ finden Hobbyhandwerker Tipps für die Planung und den Bau einer Pergola. Dank der Auflistung der benötigten Materialien und Werkzeuge, einer Schritt-für-Schritt-Bauanleitung und Ideen für die Ausstattung der Pergola, kann der Bau beginnen und schon bald ein gemütliches sonnengeschütztes Eck im eigenen Garten entstehen.

Quelle: hausbauhelden.de
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Tipp: Pergola im Garten:

Eine Pergola im Garten bietet einen guten Sonnen- und Hitzeschutz und verwandelt den Garten optisch in eine angenehme Ruheoase. Vor allem Holz eignet sich hervorragend für eine Pergola. Diese gibt es im Handel zu kaufen, doch auch Hobbyhandwerker können mit etwas Geschick ihrem Garten einen besonderen Flair verleihen. Dazu sollten zunächst eine Skizze und ein Bauplan angefertigt werden. Meistens genügt ein handschriftlicher Entwurf. Wer möchte, kann aber auch eine Planungssoftware nutzen. Handelt es sich um eine baulich sehr aufwendige Pergola, sollte ein Statiker in die Planungen einbezogen werden.

Um eine Pergola zu bauen, werden unterschiedliche Materialien benötigt. Querbalken und Pfeiler bilden zusammen mit Holzbalken und -latten für das Dach die Hauptkonstruktion. Um ausreichend Stabilität zu garantieren, sollten die Pfosten eine Mindestgröße von 10 mal 10 Zentimetern bemessen. Je nachdem, welche Höhe die Pergola haben soll, lassen sich die Balken bereits im Baumarkt auf die gewünschte Größe zurechtschneiden. Elementar wichtig ist zudem ein Bodenfundament aus Beton. Zwar hat die Pergola bereits ein Eigengewicht, welches eine gewisse Stabilität gewährleistet, doch ohne ein Betonfundament stellt sie dennoch ein Sicherheitsrisiko dar.

Empfehlenswert ist es, das Fundament etwa 80 Zentimeter tief in den Boden zu legen. So kann dieses die Pergola im Winter vor Frost schützen. Der Abstand zwischen den einzelnen Fundamenten sollte nicht größer als 2,5 Meter sein. Die einzelnen Fundamentpunkte sollten mindestens eine Größe von 35 mal 35 Zentimetern betragen. Auf der Internetseite von „Hausbau Helden“ finden Hobbyhandwerker Tipps für die Planung und den Bau einer Pergola. Dank der Auflistung der benötigten Materialien und Werkzeuge, einer Schritt-für-Schritt-Bauanleitung und Ideen für die Ausstattung der Pergola, kann der Bau beginnen und schon bald ein gemütliches sonnengeschütztes Eck im eigenen Garten entstehen.

Quelle: hausbauhelden.de
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Wohngesundheit: Holz vor Schädlingen schützen:

Wer sich beim Hauskauf für eine Bestandsimmobilie mit viel Holzausstattung entscheidet, sollte das Gebäude vor dem Kauf von einem Bausachverständigen hinsichtlich seiner Qualität untersuchen lassen. Denn stand ein Gebäude längere Zeit leer und war ggfs. Feuchte ausgesetzt, besteht die Gefahr, dass es von Schädlingen wie Pilzen oder Insekten befallen wurde. Mit einer Vorabuntersuchung gehen Eigentümer auf Nummer sicher, dass sich das Holz in einem guten und gesunden Zustand befindet.

Sollten Schwachstellen ersichtlich werden und sollte das Holz bereits von Schädlingen befallen sein, gibt ein Sachverständiger Auskunft darüber, welche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen und wie hoch sich die Kosten dafür belaufen. Der Verband privater Bauherren (VPB) gibt auf seiner Internetseite eine Übersicht über unterschiedliche Holzschädlinge. Dazu gehören beispielsweise der sogenannten Echte Hausschwamm, der Weiße Porenschwamm oder der Braune Kellerschwamm. Auch selten auftretende Holzschädlinge wie die sogenannten Blättlinge können sich bei einer hohen Holzfeuchte bilden und verbreiten.

Der Grund für den Holzbefall liegt meistens darin, dass die Räume einer hohen Luftfeuchtigkeit ausgesetzt waren. Ist das Holz einmal befallen, können sich Pilze und Insekten schnell verbreiten. Temperaturen zwischen 20 und 30 Grad beschleunigen die Ausbreitung des Befalls. Da die Schädlinge keine Zugluft mögen, verstecken sie sich gerne in Hohlräumen, wie beispielsweise in Treppenstufen, Wandverkleidungen oder Fußleisten. Auch feuchte Holzböden oder Dächer sollten vorab gründlich überprüft werden, um bei einem Holzbefall rechtzeitig Abhilfe schaffen zu können. Vorbeugender Holzschutz, eine gute Holzpflege sowie regelmäßige Kontrollen bilden den Grundstein für ein gesundes Wohnklima.

Quelle: VPB
© fotolia.de

Wohngesundheit: Holz vor Schädlingen schützen:

Wer sich beim Hauskauf für eine Bestandsimmobilie mit viel Holzausstattung entscheidet, sollte das Gebäude vor dem Kauf von einem Bausachverständigen hinsichtlich seiner Qualität untersuchen lassen. Denn stand ein Gebäude längere Zeit leer und war ggfs. Feuchte ausgesetzt, besteht die Gefahr, dass es von Schädlingen wie Pilzen oder Insekten befallen wurde. Mit einer Vorabuntersuchung gehen Eigentümer auf Nummer sicher, dass sich das Holz in einem guten und gesunden Zustand befindet.

Sollten Schwachstellen ersichtlich werden und sollte das Holz bereits von Schädlingen befallen sein, gibt ein Sachverständiger Auskunft darüber, welche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen und wie hoch sich die Kosten dafür belaufen. Der Verband privater Bauherren (VPB) gibt auf seiner Internetseite eine Übersicht über unterschiedliche Holzschädlinge. Dazu gehören beispielsweise der sogenannten Echte Hausschwamm, der Weiße Porenschwamm oder der Braune Kellerschwamm. Auch selten auftretende Holzschädlinge wie die sogenannten Blättlinge können sich bei einer hohen Holzfeuchte bilden und verbreiten.

Der Grund für den Holzbefall liegt meistens darin, dass die Räume einer hohen Luftfeuchtigkeit ausgesetzt waren. Ist das Holz einmal befallen, können sich Pilze und Insekten schnell verbreiten. Temperaturen zwischen 20 und 30 Grad beschleunigen die Ausbreitung des Befalls. Da die Schädlinge keine Zugluft mögen, verstecken sie sich gerne in Hohlräumen, wie beispielsweise in Treppenstufen, Wandverkleidungen oder Fußleisten. Auch feuchte Holzböden oder Dächer sollten vorab gründlich überprüft werden, um bei einem Holzbefall rechtzeitig Abhilfe schaffen zu können. Vorbeugender Holzschutz, eine gute Holzpflege sowie regelmäßige Kontrollen bilden den Grundstein für ein gesundes Wohnklima.

Quelle: VPB
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Installationszonen für Stromkabel im Gebäude:

In Gebäuden gelten für die Verlegung von Stromkabeln die Vorschriften aus der Norm DIN 18015-3. Die Bereiche, in denen demnach Kabel verlegt werden und die Stromzufuhr gewährleistet wird, werden Installationszonen genannt. Wird außerhalb dieser Zonen gebohrt, können sich Hobbyhandwerker in der Regel sicher sein, dass kein Stromkabel beschädigt wird. Sollte beim Bohren doch eine Leitung getroffen werden, besteht keine Gefahr, da die Sicherung direkt aus der Fassung springt. Doch die Reparatur bzw. der Ersatz eines beschädigten Kabel kann recht arbeitsaufwendig sein.

Die Installationszonen haben klar definierte Bereiche, an denen sie verlaufen. Diese befinden sich in einem Abstand von 10 Zentimetern senkrecht neben Fenstern, Türen sowie den Zimmerecken. Insgesamt betragen die senkrecht verlaufenden Zonen eine Breite von 20 Zentimetern. Weitere Installationszonen befinden sich waagerecht über dem Fußboden und unter der Decke. Diese haben eine Breite von 30 Zentimetern und beginnen in einem Abstand von 15 Zentimetern zur Decke oder dem Fußboden.

In der Küche sowie in Arbeitsräumen befindet sich noch eine weitere in der DIN 18015-3 festgelegte Installationszone. Diese verläuft ebenfalls waagerecht und misst einen Abstand von 100 Zentimetern zum Fußboden. Die Breite beträgt ebenfalls 30 Zentimeter. Für das Badezimmer gelten weitere zusätzliche Schutzzonen. Diese sind in der Norm VDE 0100 Teil 701 festgeschrieben und definieren, wo sich keine Steckdosen oder Lichtschalter befinden dürfen. Wer beim Bohren auf Nummer sicher gehen möchte, kann beim Auffinden von Stromleitungen ein Messgerät einsetzen. Hier ist allerdings zu beachten, dass – je nach Gerätetyp – neben Metall auch andere, sich in den Wänden befindliche Werkstoffe wie beispielsweise Plastik oder Holz, angezeigt werden können.

Quelle: Immowelt AG
© photodune.net

Installationszonen für Stromkabel im Gebäude:

In Gebäuden gelten für die Verlegung von Stromkabeln die Vorschriften aus der Norm DIN 18015-3. Die Bereiche, in denen demnach Kabel verlegt werden und die Stromzufuhr gewährleistet wird, werden Installationszonen genannt. Wird außerhalb dieser Zonen gebohrt, können sich Hobbyhandwerker in der Regel sicher sein, dass kein Stromkabel beschädigt wird. Sollte beim Bohren doch eine Leitung getroffen werden, besteht keine Gefahr, da die Sicherung direkt aus der Fassung springt. Doch die Reparatur bzw. der Ersatz eines beschädigten Kabel kann recht arbeitsaufwendig sein.

Die Installationszonen haben klar definierte Bereiche, an denen sie verlaufen. Diese befinden sich in einem Abstand von 10 Zentimetern senkrecht neben Fenstern, Türen sowie den Zimmerecken. Insgesamt betragen die senkrecht verlaufenden Zonen eine Breite von 20 Zentimetern. Weitere Installationszonen befinden sich waagerecht über dem Fußboden und unter der Decke. Diese haben eine Breite von 30 Zentimetern und beginnen in einem Abstand von 15 Zentimetern zur Decke oder dem Fußboden.

In der Küche sowie in Arbeitsräumen befindet sich noch eine weitere in der DIN 18015-3 festgelegte Installationszone. Diese verläuft ebenfalls waagerecht und misst einen Abstand von 100 Zentimetern zum Fußboden. Die Breite beträgt ebenfalls 30 Zentimeter. Für das Badezimmer gelten weitere zusätzliche Schutzzonen. Diese sind in der Norm VDE 0100 Teil 701 festgeschrieben und definieren, wo sich keine Steckdosen oder Lichtschalter befinden dürfen. Wer beim Bohren auf Nummer sicher gehen möchte, kann beim Auffinden von Stromleitungen ein Messgerät einsetzen. Hier ist allerdings zu beachten, dass – je nach Gerätetyp – neben Metall auch andere, sich in den Wänden befindliche Werkstoffe wie beispielsweise Plastik oder Holz, angezeigt werden können.

Quelle: Immowelt AG
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