Haus kaufen oder zur Miete wohnen?:

Auf dem Onlineportal hausberater.de der „Unabhängigen Bauherrenberatung zur Begleitung bei Planung und Hausbau“ stellen die Experten einen Vergleich bzgl. der finanziellen Vorteile bei einem Hauskauf oder beim Wohnen zur Miete auf. Da diese Entscheidung von sehr vielen Faktoren abhängig ist, lässt sich per se keine klare Aussage treffen, welches Modell den größeren Vorteil bringt. Stellt man anhand eines Beispiels die Kosten bei einem Immobilienkauf den Mietkosten gegenüber, zeigt sich ein leichter finanzieller Vorteil beim Kauf einer Immobilie. Das Beispiel bezieht sich auf eine Finanzierungs- bzw. Mietzeit von 20 Jahren.

Wer ein Haus kauft, muss neben dem Kaufpreis weitere Kosten mitberechnen. Dazu gehören die Kaufnebenkosten, der Immobilienkredit und das Eigenkapital sowie der Tilgungs- und Zinssatz und die Finanzierungsdauer. Einen finanziellen Unterschied im Vergleich zum Wohnen zur Miete machen vor allen Dingen die Kreditzinsen und die Tilgung aus. Bei einem Tilgungssatz von 3 Prozent und einem Zinssatz von 1,3 Prozent sind die anfallenden Kreditzinsen wesentlich niedriger als die durchschnittliche Miete. Zudem fließen die Zahlungen beim Kauf einer Immobilie später sozusagen wieder in die eigene Tasche. Die Immobilie hat langfristig einen Sachwert.

Doch nicht zu vergessen sind die finanziellen Aufwendungen für die Instandsetzung des Hauses sowie für diverse Versicherungen. Diese Kosten fallen bei einer Mietwohnung nicht an. Eine Beispielrechnung über einen Zeitraum von 50 Jahren zeigt, dass die Investition in ein Einfamilienhaus rentabler ist als die Miete einer Wohnung, wenn die Zinsen niedrig sind. Steigen die Bauzinsen oder die Hypothekenzinsen auf beispielsweise sechs oder mehr Prozent, kann sich die Rechnung schnell ändern und das Wohnen zur Miete sogar günstiger werden. Stets spielt die Entwicklung der Immobilien- und Mietpreise eine essenzielle Rolle.

Quelle: hausberater.de
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Badezimmer: Badarmaturen und ihre Funktionsweisen:

Wenn es um das Thema Badarmaturen geht, geht es nicht nur um den Wasserhahn. Denn zu einer Badarmatur gehören ebenfalls Thermostate, Ventile, Absperrschieber und Rückflussverhinderer. Nicht nur die Zufuhr und Versorgung von Wasser spielt heutzutage eine Rolle, sondern auch das Design und die Funktionalität. Wer darüber nachdenkt, das Badezimmer zu renovieren und die Badarmatur auszutauschen, sollte zunächst die Wasseranschlüsse überprüfen.

Grundsätzlich wird die Wasserversorgung über eine Hochdruckarmatur oder eine Niederdruckarmatur gewährleistet. Wird das Wasser durch einen Durchlauferhitzer oder durch eine zentrale Wasserversorgung befördert, so sollte eine Hochdruckarmatur gewählt werden. Wird die Armatur über einen Boiler oder einen Wasserspeicher befördert, ist eine Niederdruckarmatur notwendig.

Es gibt drei unterschiedliche Funktionsweisen von Badarmaturen. Erstens: Das Wasser wird durch eine Mischbatterie und zwei Regler für warmes und kaltes Wasser gesteuert. Zweitens: Bei einer Thermostatarmatur sorgen zwei Steuerungselemente dafür, dass die Wassertemperatur getrennt voneinander eingestellt werden kann, wie es sich beispielsweise bei einer Badewanne und Dusche eignet. Drittens: Wird die Temperatur des Wassers und der Zufluss mit nur einem Hebel bedient, handelt es sich um einen Einhebelmischer. Alle drei Arten von Badarmaturen gibt es als Aufputz- oder Unterputzausführungen. Weitere Informationen zum Thema finden Interessenten auf der Internetseite bauen.de.

Quelle: bauen.de
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Tipps: Platzsparen im Wohnzimmer:

Oftmals ist es eine besondere Herausforderung, kleine Wohnungen einzurichten. Daher liefert das Portal zimmerschau.de „5 Einrichtungstipps zum Raumsparen“. Die Tipps betreffen die allgemeine Einrichtung des Wohnzimmers, die Farbauswähl, die Möbelauswahl, die Optik und das Licht.

Im Hinblick auf die Einrichtung rät das Portal dazu, minimalistische Lösungen zu wählen. Anstelle eines Sofas und eines Sessels könnten sich die Bewohner beispielsweise besser für einen Sofahocker in satten Farbtönen entscheiden. Bei der Farbwahl für Fliesen und Teppich dagegen gilt: Je heller, desto besser, denn so wirken sie optisch größer.

Bei den Möbeln ist Flexibilität gefragt: Ausziehbare Tische lassen sich nach Bedarf verwenden und Einbauschränke und hohe Regale erzeugen den Eindruck einer besseren Raumtiefe. Im Hinblick auf die Optik lassen auch Spiegel den Raum größer wirken. Beim Licht sollte auf eine dezente, indirekte Beleuchtung gesetzt werden, um das Wohnzimmer größer erscheinen zu lassen.

Quelle: zimmerschau.de
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Immobilienblase: Frankfurt mit größtem Risiko:

Frankfurt am Main ist laut der Studie „UBS Global Real Estate Bubble Index 2021“ neben Toronto und Hongkong eine der Städte mit dem höchsten Immobilienblasen-Risiko. Als einer der Gründe dafür wird unter anderem das inflationsbereinigte Preiswachstum bei Wohneigentum genannt. Von Mitte 2020 bis Mitte 2021 habe sich dies bei den genannten und weiteren Städten im Durchschnitt um sechs Prozent beschleunigt.

Auch Corona habe laut UBS zu dieser Situation beigetragen. Immer mehr Menschen entscheiden sich für einen Immobilienkauf. Dabei profitieren sie zwar von günstigen Krediten, gehen wegen der steigenden Immobilienpreise jedoch ein größeres Risiko ein: Der Verschuldungsgrad steigt, weil die Kredite nicht mehr rechtzeitig zurückgezahlt werden können.

Die Verantwortlichen von UBS haben bei der Studie 25 Großstädte weltweit analysiert und unter anderem auch die Entwicklungen für Europa, den Nahen Osten, Asien-Pazifik (APAC) und die USA festgehalten. In Deutschland besteht neben Frankfurt am Main auch in München ein hohes Blasenrisiko. Weitere Informationen zur Studie erhalten Interessenten auf der Interneseite ubs.com.

Quelle: ubs.com
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Bauen: Was bedeuten die Energieeffizienzklassen?:

Einen Beitrag über die Energieeffizienzklassen bei Gebäuden liefert das Portal „hausbauhelden.de“. Aus diesem geht hervor, dass der Energieausweis ein Bestandteil des 2021 eingeführten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist und Aufschluss über die Klimawirkung des Gebäudes gibt. Auf dem Energieausweis sind so beispielsweise Angaben zum Endenergiebedarf oder zur Energieeffizienzklasse zu finden.

Die Energieeffizienzklassen werden von A+ bis H unterschieden. Dabei gilt die Energieeffizienzklasse A+ (grüner Bereich) als die beste, die Energieeffizienzklasse H als schlechteste (roter Bereich). Die Energieeffizienzklasse A+ liegt bei einem KfW-Effizienzhaus 40 Plus vor, die Energieeffizienzklasse H zum Beispiel bei unsanierten Häusern. Je besser die Energieeffizienzklasse ist, desto niedriger fallen die Endenergiekosten aus.

Der Energieausweis ist für verschiedene Zielgruppen interessant wie zum Beispiel für Immobilienverkäufer, Immobiliensuchende und Häuslebauer. Immobilienverkäufer können aus diesem Dokument ableiten, ob sich Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen vor dem Verkauf lohnen, um den Wert zu heben. Immobiliensuchende können die Endenergiekosten berechnen, die auf sie zukommen werden. Häuslebauern können davon profitieren, ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus (A+) zu bauen, um eine möglichst hohe Förderung vom Staat zu bekommen. Darauf weist das Portal „hausbauhelden.de“ hin.

Quelle: hausbauhelden.de/wavepoint
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Wirtschaft: Neue Förderrichtlinien ab November:

Um die Treibhausneutralität zu erreichen, ist eine energieeffiziente Wirtschaft sowie die Senkung des Primärenergieverbrauchs der Volkswirtschaft erforderlich. Dieser Auffassung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Deshalb treten zum 1. November 2021 zwei neue Förderrichtlinien in Kraft – die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ sowie die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz – Förderwettbewerb“.

Durch die neuen Förderrichtlinien werden weitere Maßnahmen förderfähig und außerdem wird die Förderquote für Maßnahmen, zum Beispiel zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung, um zehn Prozentpunkte erhöht. Anträge können ab dem 1. November beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw. beim Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen VDI/VDE Innovation + Technik gestellt werden.

Quelle: BMWi
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Urteil: Pflanzentröge auf Verkehrsflächen nicht erlaubt:

Auf Verkehrsflächen dürfen keine Pflanzentröge aufgestellt werden, selbst dann nicht, wenn es sich dabei um Eigentum handelt. Das hat das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden (RN 4 K 20.514). Im vorliegenden Fall hatten Dritte die Beklagte darauf hingewiesen, dass ein Eigentümer Pflanzentröge aufgestellt und somit Parkplätze blockiert habe. Die Beklagte forderte den Eigentümer daraufhin auf, diese umgehend zu entfernen.

Dagegen wehrte sich der Eigentümer mit einer Klage, allerdings ohne Erfolg. Das Gericht urteilte, dass er die Planzentröge entfernen muss. Als Gründe dafür werden unter anderem genannt, dass der Fußgängerverkehr erschwert wird und bei einer festgestellten Breite von 1,30 Meter feststeht, dass beispielsweise zwei Rollstuhlfahrer den Weg nicht mehr gleichzeitig passieren können.

Der Eigentümer habe demnach eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 49 Abs. 1 Nr. 27 der Straßenverkehrsordnung (StVo) begangen, indem er mit den Pflanzentrögen Verkehrshindernisse auf die Straße gestellt habe. Die Kosten für das Gerichtsverfahren muss er selbst tragen.

Quelle: VG Regensburg (RN 4 K 20.514)
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Einrichtungstipp: Beruhigende Erdfarben:

Eigentümer und Mieter, die einen natürlichen Look mögen, können bei ihrer Einrichtung auf Erdfarben setzen. Zu diesen zählen Töne wie Lehm, Ocker und Terrakotta, aber auch Sand, Mokka und Elfenbein. Dazu rät das Portal livingathome.de. Die Verwendung von entsprechenden Wandfarben und Einrichtungsgegenständen ist zum Beispiel im Wohn- und Schlafzimmer möglich.

Entscheiden sich Eigentümer und Mieter für eine Erdfarbe, sollten auch andere Einrichtungsgegenstände und Wohnaccessoires aus dieser Farbfamilie stammen. Um die Töne aufzulockern, ist aber auch der Einsatz von Blau und Rosé möglich – so kann zum Beispiel ein erdfarbenes Sofa mit roséfarbenen Kissen und Decken vor einer blauen Wand stillvoll wirken.

Das Portal weist darauf hin, dass Erdfarben – die auch in der Natur vorkommen – beruhigend wirken. Vor allem im Schlafzimmer können diese an einen gemütlichen Bau erinnern. Weitere Informationen zum Thema und weitere Einrichtungsideen erhalten Interessenten auf der Seite livingathome.de.

Quelle: livingathome.de
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Leitfaden: Reduktion der CO2-Emissionen in Kliniken:

Welche CO2-Emissionen entstehen durch den Gebäudebetrieb, Krankenhaustransporte oder die Reinigung in Kliniken? Diesen Fragen nach gehen Wissenschaftler der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) in Zusammenarbeit mit Krankenhäusern, Fachverbänden und Beratungsfirmen aus mehreren Bundesländern in den nächsten drei Jahren nach. Dabei möchten sie auch herausfinden, wie Kliniken klimaneutral werden können.

Nach ausgiebigen Analysen erstellen die Wissenschaftler dann einen Leitfaden für das Facility Management im Krankenhaus. Dieser enthält Maßnahmen, die zur CO2-Einsparung beitragen können. Ein besonderer Fokus bei den Analysen wird auf die Punkte Entsorgung, Mobilität und servicenahes Management gelegt. Außerdem sollten die Verantwortlichen mittels eines Kennzahlensystems zur Umsetzung der Maßnahmen animiert werden.

Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Vorhaben hat laut HWR eine besondere Bedeutung, da die Reduktion der erheblichen CO2-Emissionen in der Gesundheitswirtschaft gesamtgesellschaftlich von hoher Relevanz ist. Weitere Informationen zum Forschungsprojekt erhalten Interessenten unter https://www.hwr-berlin.de/forschung/forschungsprojekte/schlaglichter-aus-der-forschung/schlaglicht-detail/2332-so-werden-krankenhaeuser-klimaneutral/.

Quelle: HWR
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Förderung: Mehr Möglichkeiten für nachhaltige Gebäude:

Die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) weist darauf hin, dass die Fördermöglichkeiten für nachhaltige Gebäude deutlich umfangreicher geworden sind. Durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werde die Nachhaltigkeit im Bauen nicht mehr nur auf die Energieeffizienz reduziert. Profitieren können Bauherren oder Eigentümer auch durch die damit verbundene Einführung einer neuen Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse). Diese macht die Förderung von weiteren Nachhaltigkeitsleistungen möglich.

Zu den förderfähigen Nachhaltigkeitsleistungen zählen unter anderem die Berechnung der Lebenszykluskosten, die Erstellung einer Ökobilanz oder die Messung der Innenraumluftqualität. Zudem können auch Leistungen im Hinblick auf den Schallschutz sowie die Erhöhung des thermischen und visuellen Komforts einer Immobilie gefördert werden. Um eine Förderung zu bekommen, müssen die Gebäude mindestens zehn Jahre zweckentsprechend genutzt werden. Bei der Höhe der Förderung spielt auch die Größe der Immobilie eine Rolle.

Die NH-Klasse erhalten Gebäude, die Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) tragen und somit alle Einzelanforderungen des Bundes erfüllen. Darüber hinaus muss das Gebäude mit einem DGNB-Zertifikat ausgezeichnet sein. Dafür wird ein Auditor benötigt, der bei den Bauvorhaben unter anderem die Einhaltung der QNG-Anforderungen sorgt. Auch die Kosten für diesen werden bezuschusst. Weitere Informationen erhalten Interessenten auf www.dgnb.de/beg-foerderung. Die DGNB bietet online außerdem Infoveranstaltungen an, die über das Thema informieren.

Quelle: DGNB
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