Wohntrends: „Home Report 2022“ erschienen:

Im neuen „Home Report 2022“ vom Zukunftsinstitut beleuchtet die Wohnexpertin und Zukunftsforscherin Oona Horx-Strathern die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Wohnraum. Dabei hat sie drei verschiedene Trends ausgemacht und zusammengefasst. Diese bezeichnet sie als „Conscious Kitchen“, „FurNEARtur“ und „modulare Möbel“.

Mit dem Trend „Conscious Kitchen“ ist gemeint, dass die Küche mehr Wertschätzung erfährt. Durch das Homeoffice werde dabei auf flexible Lösungen wie bewegliche Trennwände gesetzt. Dadurch können Arbeit und Privatleben besser voneinander getrennt werden. Bei Möbeln setzen viele auf Nachhaltigkeit, regionale Rohstoffe und Produkte aus der Nähe. Aufgrund der Nähe wieder dieser Trend bei Möbeln im Home-Report als „FurNEARtur“ bezeichnet.

Zudem sind „modulare Möbel“ gefragt, die bei Bedarf erweitert, verkleinert und in verschiedenen Umgebungen verwendet werden können. Auch hier spiele Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle. Zudem sieht Oona Horx-Strathern auch verspielte, farbige und ungewöhnlich geformte Möbel als Trend. Der Home-Report ist für 150 Euro über die Seite zukunftsinstitut.de erhältlich.

Quellen: zukunftsinstitut.de/lifepr.de/hicklvesting Public Relations GbR
© photodune.net

Studie: Immobilienpreise steigen um mehr als 7 Prozent:

In Deutschland müssen Kaufinteressenten für eine Wohnung durchschnittlich einen Quadratmeterpreis von 3.299,70 Euro zahlen. Für Einfamilienhäuser sind es durchschnittlich sogar 3.990.96 Euro. Somit sind die Preise für Wohnungen und Häuser vom Zeitraum Mai bis Oktober 2021 verglichen mit dem Zeitraum November 2020 bis April 2021 um 6,93 beziehungsweise um 7,09 Prozent gestiegen.

Dies geht aus einer Umfrage des Immobilienfinanzierungsvermittlers baufi24.de hervor. Der Vermittler hat dabei nach eigenen Angaben 240.000 Immobilientransaktionen untersucht. Dabei hat es auch die größten sieben Städte Deutschlands – Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart – genauer unter die Lupe genommen.

Hier zahlen Kaufinteressenten mit 10.013.01 Euro pro Quadratmeter am meisten, gefolgt von Frankfurt am Main (6.602,27 €/qm²) und Hamburg (6.162,22 €/qm²). Die Preise stiegen in diesen Städten um 6,37, 5,68 bzw. 10,64 Prozent. Betrachtet man alle Big-Seven-Städte in Deutschland, liegt der durchschnittliche Kaufpreis bei 6.062,49 Euro. Das entspricht einer Steigerung von 8,27 Prozent.

Quelle und weitere Informationen: baufi24.de
© photodune.net

Stadtplanung: Neuer Leitfaden:

Das Deutsche Institut für Urbanistik (difu) hat im Rahmen des vom Bundesumweltamts geförderten Projekts „Steuerbare urbane Stoffströme“ einen neuen Leitfaden entwickelt. Dieser trägt den Titel „Stadtplanung und Stadtentwicklung als Hebel für den Ressourcen- und Klimaschutz: Kommunale Instrumente, Fallbeispiele und Potenziale zur Reduktion der Ressourceninanspruchnahme“.

Der Leitfaden beschäftigt sich unter anderem mit Instrumenten der Stadtplanung und Stadtentwicklung zur Steuerung von sogenannten Stoffströmen, also dem Weg eines Stoffes von seiner Gewinnung als Rohstoff über seinen Gebrauch bis hin zur Entsorgung. Zudem werden in dem Leitfaden Anwendungsbeispiele zur ressourcenschonenden Planung in den Städten Hamburg, Hannover, Heidelberg und Jena aufgeführt.

Der Leitfaden richtet sich unter anderem an Planer, Fachämter und Politiker. Er soll ihnen aufzeigen, mit welchen Werkzeugen der Stadtplanung und -entwicklung das Klima und die Ressourcen geschützt werden können. Der Leitfaden kann kostenlos auf der Seite umweltbundesamt.de heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Thema erhalten Interessenten auch auf der Seite difu.de.

Quelle: difu.de/umweltbundesamt.de
© photodune.net

Heizen: Smarte Produkte vor Cyberangriffen schützen:

Der TÜV-Verband macht auf die Vorteile von smarten Heizungssteuerungen aufmerksam. Diese lassen sich per App vom Smartphone aus bedienen und lernen vom Nutzerverhalten. So können sich die smarten Heizungssteuerungen zum Beispiel merken, wann und auf wie viel Grad die Bewohner bestimmte Räume geheizt haben möchten. Zudem verfügen die Thermostate über eine sogenannte Fensteroffen-Erkennung und schalten beim Lüften automatisch herunter.

All dies führe dazu, dass smarte Heizungssteuerungen Wohnungen und Häuser so effektiv wie möglich heizen und letztendlich auch zu einer niedrigeren Energierechnung führen, so der TÜV-Verband. Laut einer Umfrage, die der Verband beim Marktforschungsinstitut Forsa in Auftrag gegeben hat, nutzen allerdings nur 11 Prozent der insgesamt 1.005 Befragten ab 16 Jahren smarte Heizungssteuerungen in ihren Haushalten. Den Grund dafür sieht der TÜV darin, dass die Befragten die Sicherheit smarter Produkte bezweifeln. So gaben 39 Prozent an, aus Sorge vor Cyberangriffen auf den Kauf smarter Produkte zu verzichten.

Auch der TÜV-Verband rät dazu, smarte Produkte vor Cyberangriffen zu schützen und gibt dazu fünf Tipps. Erstens: Verbraucher sollten Passwörter mit mindestens zehn Zeichen vergeben, darunter Groß- und Kleinbuchstaben, Zeichen und Sonderzeichen. Zweitens: Verbraucher sollten auf eine sichere Verschlüsselung wie die WPA3-Verschlüsselung setzen. Drittens: Werden die smarten Produkte übers Smartphone verwendet, sollten Nutzer prüfen, inwiefern diese auf andere Apps zugreifen können und nur notwendige Rechte freigeben. Viertens: Die Software sollte auf einem aktuellen Stand gehalten werden, um Sicherheitslücken zu schließen. Fünftens: Beim Kauf der Geräte sollten Nutzer auf Prüfzertifikate für die IT-Sicherheit des Gerätes achten. So gibt es zum Beispiel das TÜV-Prüfzeichen Cybersecurity Certified (CSC).

Quelle: TÜV-Verband
© Photodune

Urteil: Nachbarn müssen nachträgliche Dämmung dulden:

Dämmt ein Eigentümer nachträglich Bestandsbauten und ragen diese dadurch auf das Nachbargrundstück, müssen die Nachbarn dies dulden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Im vorliegenden Fall war es zwischen Eigentümern benachbarter Grundstücke in Nordrhein-Westfalen zum Streit gekommen.

Die Klägerin war der Meinung, dass eine Innendämmung ihrer Giebelwand nicht mit vertretbarem Aufwand vorgenommen werden könne. Sie verlangte daher von ihren Nachbarn, eine Außendämmung nach Paragraf 23a des Nachbarrechtsgesetzes (§ 23a NachbG NW) zu dulden, die über die gemeinsame Grundstücksgrenze ragt. Der BGH gab ihr Recht und hält die landesrechtliche Norm für verfassungsgerecht. Allerdings darf die Bebauung in solchen Fällen nicht mehr als 25 Zentimeter betragen.

Durch die energetische Sanierung soll Energie gespart werden und die Verminderung von Treibhausgasemissionen liege im allgemeinen Interesse, so die Begründung des BGH. Die Klägerin war in Revision gegangen, da das Landgericht die Berufung abgewiesen hatte. Der BGH weist allerdings darauf hin, dass die Entscheidung nicht für Neubauten gilt. Diese seien so zu planen, dass sich die Wärmedämmung in den Grenzen des eigenen Grundstücks befindet.

Quelle: BGH (AZ: V ZR 115/20)
© Fotolia

Einrichtung: Den passenden Esstisch finden:

Wie finden Eigentümer oder Mieter den richtigen Esstisch für ihr Haus oder ihre Wohnung? Dieser Frage geht das Portal immonet.de nach. Es rät dazu, sich bei der Wahl des Tisches an der Anzahl der Bewohner zu orientieren. Pro Person sollte, laut Portal, eine Fläche von 60 x 40 Zentimetern eingeplant werden.

Kommen häufig Gäste zu Besuch, können Eigentümer oder Mieter auch über einen ausziehbaren Esstisch nachdenken. An diesem können zahlreiche Personen Platz nehmen. Sind die Gäste weg, kann er aber auch wieder eingeklappt werden. Für besonders kleine Räume eignen sich Klapptische, die beispielsweise in die Küchenzeile integriert sind.

Ob ein runder oder eckiger Esstisch infrage kommt, entscheidet nicht nur die Optik, sondern auch der Platz und das Geld. So weist das Portal darauf hin, dass eckige Tische platzsparender und häufig günstiger sind als runde. Hobbyhandwerker könnten sich zudem einen Tisch nach ihren eigenen Vorlieben bauen und sich dazu die gewählte Tischplatte und die gewählten Tischbeine in einem Baumarkt zuschneiden lassen.

Quelle: immonet.de
© photodune.net

Studie: Geringere Mieten im Einzelhandel:

Die Mietpreisentwicklung im Einzelhandel hat der Immobilienverband Deutschland (IVD) genauer untersucht und dabei vier Entwicklungen festgestellt. Erstens: Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es vor allem in Innenstädten viele leerstehende Ladenflächen. Zweitens: Besonders in den sieben größten Städten Deutschlands sind die Mietpreise je stärker zurückgegangen, desto höher sie vorher waren.

Drittens: Klein- und Mittelstädten stehen besser da als Großstädte, da sie von stabileren Einzelhandelsmieten profitieren. Viertens: Aufgrund des Leerstands vieler Einzelhandelsimmobilien geht der IVD künftig von einer Umnutzung in Wohnraum aus, vor allem in Klein- und Mittelstädten. Dazu stellt IVD-Präsident Jürgen Michael Schick auch Forderungen an die Politik.

„Vermieter müssen in die Lage versetzt werden, Einzelhandelsflächen, deren Zuschnitt und Belichtung sich für eine Wohnnutzung eignen, entsprechend umzubauen“, so der IVD-Präsident. Derzeit stehe dem jedoch unter anderem das Bauordnungsrecht entgegen. Hier sollen die Länder laut Jürgen Michael Schick zugunsten von Wohnraum Ausnahmen schaffen. Weitere Informationen finden Interessenten unter ivd.net.

Quelle: ivd.net
© Fotolia

Bau: Tipps zum Arbeiten im Herbst:

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) gibt Tipps zum sicheren Arbeiten für Beschäftigte im Bau in der kühleren Jahreszeit. Um Unfälle zu verhindern, sollten die Baustellen rechtzeitig auf den Herbst vorbereitet werden. Dazu müssen wegen der schlechten Lichtverhältnisse am Morgen und ab dem späten Nachmittag künstliche Lichtquellen eingesetzt werden.

Die BG Bau empfiehlt dazu eine Beleuchtung mit einer breit strahlenden oder asymmetrischen Lichtverteilung. Auch auf die Beleuchtungsstärke, die in der Maßeinheit Lux angegeben wird, sollte am Bau geachtet werden. So erfordern beispielsweise einige Tätigkeiten eine Beleuchtungsstärke von bis zu 500 Lux. Die Beleuchtungsstärke muss damit heller sein als die Nennbeleuchtungsstärke für ein Sitzungs- und Besprechungszimmer von 300 Lux.

Neben einer guten Beleuchtung reduziere auch das Räumen von Verkehrswegen die Unfälle. Diese müssen unter anderem geräumt und von Laub befreit werden. Zudem müssen Treppen, Gerüste und Laufstege gegebenenfalls gestreut werden, damit sie nicht zur gefährlichen Schlitterpartie werden. Weitere Tipps, auch zur Warnkleidung, erhalten Interessenten auf bgbau.de. Eine Borschüre zum Thema können DG-Bau-Mietglieder kostenlos beziehen, alle anderen zahlen 5 Euro.

Quellen: bgbau.de/dieenergiesparlampe.de
© Fotolia

Heizen: Neue Verordnung verabschiedet:

Der Bundesrat hat einer neuen Heizkostenverordnung (HeizKV) zugestimmt. So müssen unter anderem neu installierte Zähler fernablesbar sein. Bereits installierte Geräte müssen bis zum 1. Januar 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder ersetzt werden. Außerdem erhalten Mieter künftig eine andere Abrechnung.

Auf dieser muss ein Vergleich zwischen dem aktuellen Verbrauch und dem Verbrauch des Vormonats zu finden sein. Zudem muss die Abrechnung nun auch einen Vergleich zum entsprechenden Monat des Vorjahres abbilden, zumindest wenn hierfür Daten erfasst worden sind. Die Abrechnung kann den Mietern per Post, per E-Mail oder per App zugeschickt werden und muss ab dem 1. Januar 2022 monatlich erfolgen.

Die Neuregelungen betreffen Eigentümer von selbstgenutzten und vermieteten Eigentumswohnungen. Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtline in der HeizKV zwar, befürchtet aber wegen der Kosten für die Verbrauchserfassung auch einen Kostenanstieg für Mieter.

Quellen: bundesrat.de/mieterbund.de
© photodune.net

Urteil: BVerwG kippt Vorkaufsrecht zu Teilen:

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das Vorkaufsrecht von Immobilien in Berlin zu Teilen gekippt und damit der Klage einer Immobiliengesellschaft stattgegeben. Mit dem Vorkaufsrecht soll normalerweise sichergestellt werden, dass Häuser nicht aufgekauft werden und die Mieter wegziehen – zum Beispiel aufgrund von Sanierungsmaßnahmen, die höhere Mieten nach sich ziehen.

Im vorliegenden Fall hatte die Immobiliengesellschaft gegen die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts geklagt. Sie hatte ein Mehrfamilienhaus im Berliner Stadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg erworben, in dem sich 20 Mietwohnungen und zwei Gewerbeeinheiten befinden. Das Mehrfamilienhaus liegt auf einem Grundstück, das laut BVerwG dem Schutz der Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen dient. Diese Praxis wird auch als „Milieuschutzsatzung“ bezeichnet. Die Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg, vor dem BVerwG allerdings schon.

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass laut Paragraf 26 Nr. 4 Alt 2 des Baugesetzbuches „die Ausübung des Vorkaufrechts ausgeschlossen [ist], wenn das Grundstück entsprechend den Zielen oder Zwecken der städtebaulichen Maßnahmen bebaut ist und genutzt wird und eine auf ihm errichtete bauliche Anlage keine Missstände oder Mängel […] aufweist“. Der Deutsche Mieterbund kritisiert dazu: „Mit anderen Worten: Die Gemeinde darf das Vorkaufsrecht auch im Milieuschutzgebiet nur geltend machen, wenn es sich um eine zweckentfremdete Schrottimmobilie handelt.“

Quellen: BVerwG/Mieterbund/wavepoint
© Fotolia