Die Wahl des richtigen Bettes

Worauf kommt es bei der Auswahl des Bettes und der Matratze an? Diese Frage beantwortet die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM). Sie rät Einzelpersonen zu einem Bett mit einer Matratzenbereit mit einem Mindestmaß von 80 Zentimetern. Paare sollten eine Bettbreite von mindestens 1,60 Metern wählen, da sich ab dieser Breite zwei Matratzen verwenden lassen, die den unterschiedlichen Ansprüchen gerecht werden.

Bei der Auswahl der Bettgröße rät die DGB zusätzlich dazu, zu berücksichtigen, ob Kinder oder Tiere mit im Bett schlafen. In solchen Fällen biete mehr Platz allen Beteiligten einen besseren Schlafkomfort. Besonders große Personen sollten zudem darauf achten, beim Bett bzw. bei der Matratze eine Übergröße – zum Beispiel von 2,10 oder 2,20 Metern – auszuwählen.

Im Hinblick auf die Matratzen können sich Personen heute unter anderem zwischen Federkernmatratzen, Schaum- und Latexmatratzen sowie Boxspringsysteme entscheiden. Federkernmatratzen eignen sich laut DGM aufgrund der Wärmeisolierung für stark schwitzende Personen, Latexmatratzen für frierende Personen und Kaltschaummatratzen für schwere Personen. Wichtig sei, dass der Lattenrost bzw. die Box gut mit der Matratze zusammenpasst. Dabei müsse die Schulter- und Beckenpartie so weit einsinken, dass die Wirbelsäule eine gerade Linie ergibt.

Quelle und weitere Informationen: holzindustrie.de/DGM
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Immobiliensuche: Die Mehrheit surft im Internet

Bei ihrer Immobiliensuche nutzten 70 Prozent derjenigen, die sich in der Vergangenheit schon einmal auf Immobiliensuche nach einer Wohnung oder einem Haus zur Miete oder zum Kauf befunden haben, teilweise oder ausschließlich das Internet. Das geht aus einer Umfrage von Bitkom Research hervor, einem Tochterunternehmen des Digitalverbands Deutschland. Bei dieser hat das Unternehmen rund 1.000 Personen ab 16 Jahren aus Deutschland befragt.

Die Hälfte der Befragten (52 Prozent) sucht dabei auf großen Immobilienportalen. Rund ein Viertel (24 Prozent) sieht sich private Inserate im Internet an. Jeder Sechste (16 Prozent) durchforstet spezialisierten Immobilienplattformen. Ein Zehntel (11 Prozent) nutzt soziale Netzwerke zur Immobiliensuche. Neben der Internetrecherche werden aber auch klassische Wege genutzt.

So suchen 41 Prozent der Befragten mithilfe eines Immobilienmaklers den passenden Wohnraum, 28 Prozent suchen in Zeitungen nach entsprechenden Inseraten, 18 Prozent fragen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften Wohnraum an und 13 Prozent bei Genossenschaften. Weitere Informationen, auch zu den Tools, die sich Immobiliensuchende bei Online-Inseraten wünschen, erhalten Interessenten auf bitkom.org.

Quelle: bitkom.org
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Bauwirtschaft: Digitale Bauwoche 2021

Eine „Digitalen Bauwoche“ startet am Montag, 13. Dezember. Sie richtet sich an Architekten, Bauunternehmer, Fachplaner und Handwerker, die sich über digitale Lösungen in der Bauwirtschaft informieren möchten. Dabei stellen zahlreiche Startups ihre Konzepte, Kooperationsansätze und Produkte vor.

Dabei zeigen sie in 5-Minuten-Präsentationen zu Themen wie Building Information Modeling (BIM), Prozess, Support, Smart und Energie, wie sie die Effizienz in der Bauwirtschaft steigern wollen. Interessenten finden auf der Seite digitale-bauwoche.de eine Liste der teilnehmenden Startups und können sich so schon einen kurzen Eindruck über sie verschaffen.

Für die digitale Bauwoche, die am Freitag, 17. Dezember, endet, können Interessenten verschiedene Tickets erwerben. Die Kosten für diese belaufen sich auf 99 bis 199 Euro zzgl. Gebühren und MwSt. Interessenten können sich die digitale Bauwoche dann beispielsweise in ihrem Büro oder von zuhause aus anschauen.

Quellen und weitere Informationen: digitale-bauwoche.de/bauindustrie.de/baulinks.de
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Studie: Schlechte Energiebilanz bei Immobilien

In einer Auswertung von 1.681 von McMakler vermarkteten Bestands- und Neubauten ist herausgekommen, dass durchschnittlich nur 13 Prozent aller ausgestellten Energieausweise die Energieeffizienzklassen A+, A oder B und damit die drei bestmöglichen Energieeffizienzklassen erhalten. Betrachtet man nur die Neubauhäuser, sieht es besser aus: Hier erhalten 71 Prozent die Energieeffizienzklassen A+, A oder B.

Zudem hat das Unternehmen auch die Bundesländer miteinander verglichen. Im Hinblick auf die Energieeffizienz bei Gebäuden schneiden hier Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen am besten ab. Dort sind 16,9 bzw. 16,7 und 15,4 Prozent der Energieausweise mit den Energieeffizienzklassen A+, A oder B versehen. Die schlechtesten Energieeffizienzwerte (G und H) treten in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Thüringen mit 41,8 bzw. 38,7 und 35,5 Prozent auf.

Als Grund dafür vermutet McMakler, dass es in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Thüringen weniger Neubauimmobilien gibt als in Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus hat das Unternehmen auch das Meinungsforschungsunternehmen YouGov mit einer Online-Befragung von über 1.060 Eigentümern beauftragt. Dabei ist herausgekommen, dass nur 44 Prozent der Befragten die Energieeffizienzklasse ihrer Immobilie nicht kennen.

Quelle: McMakler
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Breitbandanschluss: Urteil von kurzer Dauer

Müssen Mieter für die gesamte Dauer ihres Mietvertrags die Kosten für einen kostenpflichtigen Breitbandkabelanschluss tragen, verstößt dies nach geltender Rechtslage nicht gegen das Telekommunikationsgesetz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden. Allerdings ist diese Praxis seit dem 1. Dezember 2021 ohnehin nicht mehr erlaubt. Grund dafür ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Mieter können jetzt, wenn das Mietverhältnis länger als 24 Monate besteht, die Beendigung von Telekommunikationsdiensten im Rahmen des Mietverhältnisses gegenüber ihrem Vermieter erklären. Für Vermieter gibt es noch bis zum 30. Juni 2024 eine Übergangsfrist.

Im aktuellen Fall hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen eine große Wohnungsbaugesellschaft in Nordrhein-Westfalen auf Unterlassung geklagt. Sie war der Meinung, dass die kostenpflichtige Bereitstellung eines Kabelanschlusses wenigstens zum Ablauf einer Laufzeit von 24 Monaten kündbar sein müsse und es keine Mietverträge gibt, in denen die Laufzeit auf höchstens 12 Monate begrenzt ist.

Da die Mietverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen sind und die Mieter diese entsprechend der gesetzlichen Regelungen bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen können, wies der BGH die Revision der Wettbewerbszentrale zurück. Auch die Vorinstanzen hatten zugunsten des Wohnungsbauunternehmens entschieden.

Quelle: BGH/I ZR 106/20
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Wohntrends: „Home Report 2022“ erschienen:

Im neuen „Home Report 2022“ vom Zukunftsinstitut beleuchtet die Wohnexpertin und Zukunftsforscherin Oona Horx-Strathern die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Wohnraum. Dabei hat sie drei verschiedene Trends ausgemacht und zusammengefasst. Diese bezeichnet sie als „Conscious Kitchen“, „FurNEARtur“ und „modulare Möbel“.

Mit dem Trend „Conscious Kitchen“ ist gemeint, dass die Küche mehr Wertschätzung erfährt. Durch das Homeoffice werde dabei auf flexible Lösungen wie bewegliche Trennwände gesetzt. Dadurch können Arbeit und Privatleben besser voneinander getrennt werden. Bei Möbeln setzen viele auf Nachhaltigkeit, regionale Rohstoffe und Produkte aus der Nähe. Aufgrund der Nähe wieder dieser Trend bei Möbeln im Home-Report als „FurNEARtur“ bezeichnet.

Zudem sind „modulare Möbel“ gefragt, die bei Bedarf erweitert, verkleinert und in verschiedenen Umgebungen verwendet werden können. Auch hier spiele Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle. Zudem sieht Oona Horx-Strathern auch verspielte, farbige und ungewöhnlich geformte Möbel als Trend. Der Home-Report ist für 150 Euro über die Seite zukunftsinstitut.de erhältlich.

Quellen: zukunftsinstitut.de/lifepr.de/hicklvesting Public Relations GbR
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Studie: Immobilienpreise steigen um mehr als 7 Prozent:

In Deutschland müssen Kaufinteressenten für eine Wohnung durchschnittlich einen Quadratmeterpreis von 3.299,70 Euro zahlen. Für Einfamilienhäuser sind es durchschnittlich sogar 3.990.96 Euro. Somit sind die Preise für Wohnungen und Häuser vom Zeitraum Mai bis Oktober 2021 verglichen mit dem Zeitraum November 2020 bis April 2021 um 6,93 beziehungsweise um 7,09 Prozent gestiegen.

Dies geht aus einer Umfrage des Immobilienfinanzierungsvermittlers baufi24.de hervor. Der Vermittler hat dabei nach eigenen Angaben 240.000 Immobilientransaktionen untersucht. Dabei hat es auch die größten sieben Städte Deutschlands – Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart – genauer unter die Lupe genommen.

Hier zahlen Kaufinteressenten mit 10.013.01 Euro pro Quadratmeter am meisten, gefolgt von Frankfurt am Main (6.602,27 €/qm²) und Hamburg (6.162,22 €/qm²). Die Preise stiegen in diesen Städten um 6,37, 5,68 bzw. 10,64 Prozent. Betrachtet man alle Big-Seven-Städte in Deutschland, liegt der durchschnittliche Kaufpreis bei 6.062,49 Euro. Das entspricht einer Steigerung von 8,27 Prozent.

Quelle und weitere Informationen: baufi24.de
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Stadtplanung: Neuer Leitfaden:

Das Deutsche Institut für Urbanistik (difu) hat im Rahmen des vom Bundesumweltamts geförderten Projekts „Steuerbare urbane Stoffströme“ einen neuen Leitfaden entwickelt. Dieser trägt den Titel „Stadtplanung und Stadtentwicklung als Hebel für den Ressourcen- und Klimaschutz: Kommunale Instrumente, Fallbeispiele und Potenziale zur Reduktion der Ressourceninanspruchnahme“.

Der Leitfaden beschäftigt sich unter anderem mit Instrumenten der Stadtplanung und Stadtentwicklung zur Steuerung von sogenannten Stoffströmen, also dem Weg eines Stoffes von seiner Gewinnung als Rohstoff über seinen Gebrauch bis hin zur Entsorgung. Zudem werden in dem Leitfaden Anwendungsbeispiele zur ressourcenschonenden Planung in den Städten Hamburg, Hannover, Heidelberg und Jena aufgeführt.

Der Leitfaden richtet sich unter anderem an Planer, Fachämter und Politiker. Er soll ihnen aufzeigen, mit welchen Werkzeugen der Stadtplanung und -entwicklung das Klima und die Ressourcen geschützt werden können. Der Leitfaden kann kostenlos auf der Seite umweltbundesamt.de heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Thema erhalten Interessenten auch auf der Seite difu.de.

Quelle: difu.de/umweltbundesamt.de
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Heizen: Smarte Produkte vor Cyberangriffen schützen:

Der TÜV-Verband macht auf die Vorteile von smarten Heizungssteuerungen aufmerksam. Diese lassen sich per App vom Smartphone aus bedienen und lernen vom Nutzerverhalten. So können sich die smarten Heizungssteuerungen zum Beispiel merken, wann und auf wie viel Grad die Bewohner bestimmte Räume geheizt haben möchten. Zudem verfügen die Thermostate über eine sogenannte Fensteroffen-Erkennung und schalten beim Lüften automatisch herunter.

All dies führe dazu, dass smarte Heizungssteuerungen Wohnungen und Häuser so effektiv wie möglich heizen und letztendlich auch zu einer niedrigeren Energierechnung führen, so der TÜV-Verband. Laut einer Umfrage, die der Verband beim Marktforschungsinstitut Forsa in Auftrag gegeben hat, nutzen allerdings nur 11 Prozent der insgesamt 1.005 Befragten ab 16 Jahren smarte Heizungssteuerungen in ihren Haushalten. Den Grund dafür sieht der TÜV darin, dass die Befragten die Sicherheit smarter Produkte bezweifeln. So gaben 39 Prozent an, aus Sorge vor Cyberangriffen auf den Kauf smarter Produkte zu verzichten.

Auch der TÜV-Verband rät dazu, smarte Produkte vor Cyberangriffen zu schützen und gibt dazu fünf Tipps. Erstens: Verbraucher sollten Passwörter mit mindestens zehn Zeichen vergeben, darunter Groß- und Kleinbuchstaben, Zeichen und Sonderzeichen. Zweitens: Verbraucher sollten auf eine sichere Verschlüsselung wie die WPA3-Verschlüsselung setzen. Drittens: Werden die smarten Produkte übers Smartphone verwendet, sollten Nutzer prüfen, inwiefern diese auf andere Apps zugreifen können und nur notwendige Rechte freigeben. Viertens: Die Software sollte auf einem aktuellen Stand gehalten werden, um Sicherheitslücken zu schließen. Fünftens: Beim Kauf der Geräte sollten Nutzer auf Prüfzertifikate für die IT-Sicherheit des Gerätes achten. So gibt es zum Beispiel das TÜV-Prüfzeichen Cybersecurity Certified (CSC).

Quelle: TÜV-Verband
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Urteil: Nachbarn müssen nachträgliche Dämmung dulden:

Dämmt ein Eigentümer nachträglich Bestandsbauten und ragen diese dadurch auf das Nachbargrundstück, müssen die Nachbarn dies dulden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Im vorliegenden Fall war es zwischen Eigentümern benachbarter Grundstücke in Nordrhein-Westfalen zum Streit gekommen.

Die Klägerin war der Meinung, dass eine Innendämmung ihrer Giebelwand nicht mit vertretbarem Aufwand vorgenommen werden könne. Sie verlangte daher von ihren Nachbarn, eine Außendämmung nach Paragraf 23a des Nachbarrechtsgesetzes (§ 23a NachbG NW) zu dulden, die über die gemeinsame Grundstücksgrenze ragt. Der BGH gab ihr Recht und hält die landesrechtliche Norm für verfassungsgerecht. Allerdings darf die Bebauung in solchen Fällen nicht mehr als 25 Zentimeter betragen.

Durch die energetische Sanierung soll Energie gespart werden und die Verminderung von Treibhausgasemissionen liege im allgemeinen Interesse, so die Begründung des BGH. Die Klägerin war in Revision gegangen, da das Landgericht die Berufung abgewiesen hatte. Der BGH weist allerdings darauf hin, dass die Entscheidung nicht für Neubauten gilt. Diese seien so zu planen, dass sich die Wärmedämmung in den Grenzen des eigenen Grundstücks befindet.

Quelle: BGH (AZ: V ZR 115/20)
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