Hochwasser: Tipps für die Aufräumarbeiten

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, wie sich Betroffene beim Putzen sowie beim Aussortieren der Einrichtungsgegenstände nach einem Hochwasser oder einer Überschwemmung am besten verhalten können. Da durch das Wasser Fäkalien oder Heizöl in die Wohnung gelangt sein können, rät sie Betroffenen dazu, sich gut zu schützen.

Die Wohnung sollte während der Arbeiten nicht nur gut gelüftet werden, sondern es sollten auch verschiedene Hilfsmittel zum Einsatz kommen. Dazu zählen anderem Gummistiefel und Handschuhe. Ist bereits Schimmel aufgetreten, rät die Verbraucherzentrale auch zum Tragen einer FFP2-Maske.

Laut Verbraucherzentrale lassen sich Möbelstücke mit glatter Oberfläche feucht abwischen und mit 70-prozentigem Ethylalkohol reinigen. Bei feuchtem Holz mit oberflächlichem Schimmelbefall kann sich ein Versuch lohnen, diesen abzuschleifen. Dies sollte im Freien und ebenfalls unter Verwendung einer FFP2-Maske erfolgen. Weitere Tipps finden Betroffene und Interessenten auf der Seite verbraucherzentrale.de.

Quelle: vebraucherzentrale.de
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Immobilienmarkt: Angebotspreise in kleineren Großstädten ziehen an

Die Angebotspreise für Bestandswohnungen mit 40 bis 120 Quadratmetern in 78 deutschen Großstädten hat die Immowelt-Group mit denen des Vorjahres verglichen. Dabei ist herausgekommen, dass Eigentümer im Vergleich von 2020 auf 2021 bis zu 31 Prozent mehr zahlen müssen. Die deutlichsten Preisanstiege sind dabei in kleineren Großstädten zu verzeichnen.

In Erfurt steigt der Quadratmeterpreis für Bestandswohnungen um 31 Prozent auf 2.610 Euro. In Leverkusen werden mit einem Quadratmeterpreis von 3.030 Euro nun 29 Prozent mehr fällig als noch 2020. In Remscheid steigt der Quadratmeterpreis um 26 Prozent auf 1.830 Euro. Preisanstiege sind in den teuersten Metropolen Deutschlands zwar ebenfalls zu verzeichnen, und zwar in München (8.610 Euro/qm²; + 12 Prozent), Frankfurt am Main (5.960 Euro/qm²; + 17 Prozent) und Hamburg (5.700 Euro/qm²; + 19 Prozent). Jedoch sind diese nicht so hoch wie in den kleineren Großstädten.

Die Verantwortlichen der Immonwelt-Group sehen mehrere Gründe dafür, dass die Angebotspreise für Bestandswohnungen in den kleineren Großstädten stärker anziehen als in den Metropolen. Dazu zählt unter anderem, dass sich Investoren aufgrund der hohen Preise in den Metropolen verstärkt nach Immobilien in den kleineren Großstädten umsehen. Dort sind die Kaufpreise nämlich immer noch günstiger als in den Metropolen und es winken ebenfalls attraktive Renditen.

Quelle und weitere Informationen: immowelt-group.com
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EM und WM: Kader der Zimmerer steht fest

Wer ist der beste Zimmerer in Europa und in der Welt? Das stellt sich vom 5. bis zum 8. Juli 2022 bei der Europameisterschaft der Zimmerer in Köln und vom 12. bis zum 17. Oktober 2022 bei den „WorldSkills“ in Schanghai heraus. Die Teamleitung und die Trainer haben nun den deutschen Kader bekanntgegeben.

Der Geselle Philipp Kaiser aus Rot an der Rot tritt sowohl als EM- als auch als WM-Kandidaten an. Außerdem sind die Gesellen Benedikt Pfister aus Wolfertschwenden und Marco Schmidt aus Thalmässing sind für die EM nominiert. Darüber hinaus gehören auch Isabel Peters aus Fehmarn, Julius Bruder aus Berghaupten, Lukas Baumann aus Jagstzell sowie Jonas Lauhoff aus Martinfeld zur Nationalmannschaft.

Die Zimmerer-Nationalmannschaft besteht aus den besten jungen Gesellinnen und Gesellen des Zimmererhandwerks. In der Regel haben sie bereits bei der Deutschen Meisterschaft sowie dem Zimmerer-Contest sehr gute Ergebnisse erzielt. Trainiert wird die Mannschaft von Teamleiter Roland Bernardi und seinen Stellvertretern Andreas Großhardt und Simon Rehm. Bei ihrer Arbeit erhalten sie Unterstützung von weiteren Partnern.

Quelle: zdb.de
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Strom: Verbrauch bei Wasserbetten messen

Wasserbetten sind mit integrierten Heizungen versehen. Dadurch liefern sie einerseits die nötige Wärme. Anderseits sorgt diese Wärme dafür, dass Schweiß verdunstet. Durch die integrierten Heizungen geben Wasserbetten aber auch Wärme an den Raum ab. Das ist besonders dann der Fall, wenn es im Schlafzimmer kühl ist.

Die Verbraucherzentrale Saarland rät dazu, im Winter eine Woche lang mit einem Strommessgerät nachzumessen, wie viel Strom das Wasserbett benötigt. Bei Bedarf können die Verbraucher mit einem ihrer Energieberater darüber sprechen, wie der Stromverbrauch einzuordnen ist.

Die Höhe der Stromkosten ist unter anderem abhängig von der Art der Heizung, der Größe, der Isolierung und auch vom Strompreis in der Region. Laut verschiedener Quellen kann er von zirka 70 bis 280 Euro pro Jahr betragen. Wer mehr zum Thema erfahren möchte, kann sich bei der kostenfreien bundesweiten Hotline der Verbraucherzentrale unter der Rufnummer 0800 809 802 400 informieren.

Quellen: verbraucherzentrale-saarland.de
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Urteil: Energieausweis muss auch vor Ort bereitgestellt werden

Kauf- und Mietinteressenten muss der Energieausweis auch während der Immobilienbesichtigung zugänglich gemacht werden. Dabei muss er gut sichtbar ausgehängt oder unaufgefordert vorgelegt werden. Darauf weist jetzt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hin.

Im vorliegenden Fall hatte die DUH bei zwei offenen Wohnungsbesichtigungen festgestellt, dass die Informationspflicht missachtet worden war. Der Energieausweis war den Interessenten zwar vorab in den Einladungen, nicht aber bei den Besichtigungen selbst bereitgestellt worden. Daraufhin war die DUH vor das Landgericht (LG) Berlin gezogen. Das LG gab ihr Recht (Az LG Berlin 101 O 15/20).

Laut DUH ist das Urteil aus folgenden Gründen wichtig: Kauf- und Mietinteressenten können energieintensive Gebäude erkennen, mehr über die Klimawirkung erfahren und auch die künftigen Endenergiekosten ableiten, zum Beispiel fürs Heizen. Die DUH hat verstärkte Kontrollen in diesem Bereich angekündigt.

Quelle und weitere Informationen: Deutsche Umwelthilfe
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Möbel: Beim Kauf auf Gütezeichen achten

Die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM) weist daraufhin, dass Kunden, die besonders hochwertige Möbel kaufen möchten, auf das RAL-Gütezeichen „Goldenes M“ achten können. Mit diesem werden Möbel gekennzeichnet, die besonders langlebig, sicher, funktional sowie gesundheits- und umweltverträglich sind.

Bevor sie das Gütezeichen erhalten, werden die laut DGM umfassend getestet. Geprüft werden sie in einem in einem 23 Grad warmen Prüflabor. Diese Temperatur entspricht der durchschnittlichen Raumtemperatur in deutschen Wohnungen. In dem Prüflabor erzeugen Maschinen nicht nur eine Luftfeuchtigkeit von 50 Prozent, sondern ahmen auch die Belastungen nach, denen die Möbel ausgesetzt sind.

Zudem werden die Möbel in dem Prüflabor chemischen Test und Schadstoffprüfungen unterzogen, damit die Gesundheits- und Umweltverträglichkeit sichergestellt werden kann. Möbel mit RAL-Gütezeichen müssen alle Tests bestehen. Besonders streng sind die Prüfkriterien laut DGM bei Kindermöbeln. Die Abstände der Gitter bei Kinderbetten zum Beispiel seien nicht nur eine Frage der Qualität, sondern auch der Sicherheit.

Quelle und weitere Informationen: DGM
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Studie: „Future Living – Outlook 2022. Wohntrends der Zukunft“

Mieter wünschen sich laut Projektentwicklern und Bestandshaltern schnelles Breitband-Internet fürs Homeoffice (58 bzw. 57 Prozent), größere Wohnungen (42 bzw. 51 Prozent) und Wohnungen mit Arbeitszimmern (42 bzw. 46 Prozent). Das geht aus der Studie „Future Living – Outlook 2022. Wohntrends der Zukunft“ der Wirtschafts- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland hervor. Die Studie, für die zwischen Juli und Oktober 2021 rund 50 Immobilienprojektentwickler sowie Bestandshalter, darunter Investoren, Eigentümer, Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften befragt worden sind, kommt aber noch zu weiteren interessanten Ergebnissen.

So gehen beispielsweise rund sechs von zehn befragten Immobilienentwicklern und Bestandshaltern davon aus, dass regulatorische Maßnahmen – wie zum Beispiel die Mietpreisbremse – weiter verschärft werden. Das hält sie jedoch nicht davon ab, weiterhin in Immobilien zu investieren. So geben mehr als zwei Drittel der Befragten (68 Prozent) an, dass sie in bestehende Wohnungen beziehungsweise in Neubauprojekte investieren möchten.

Außerdem hat PwC Wohnungsbestandshalter auch zum Thema Klimaschutz befragt. Dabei ist herausgekommen, dass 66 Prozent der Befragten ihre Mieter über Maßnahmen informieren, die den CO2-Ausstoß vermindern können. 31 Prozent der Befragten gaben allerdings an, dies nicht zu tun. PwC sieht bei der massiven Senkung des CO2-Ausstoßes, der es am Wohnungsmarkt bedarf, eine Herausforderung. Weitere Ergebnisse erhalten Interessenten in der „Future Living – Outlook 2022. Wohntrends der Zukunft“-Studie. Diese kann kostenlos auf der Seite pwc.de heruntergeladen werden.

Quelle: pwc.de
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Wirtschaft: DIW rechnet mit steigenden Umsätzen im Bausektor

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) geht von steigenden Umsätzen im Bausektor aus – trotz Corona-Pandemie, Kapazitätsengpässen und hohen Preisen für Bauleistungen. Nachdem das nominale Bauvolumen 2020 bereits um 10 Prozent auf 488 Milliarden Euro anstiegen ist, rechnet das DIW in diesem Jahr mit einem Anstieg der Bauleistung um weitere zirka 13 Prozent und im kommenden Jahr mit zirka 6 Prozent. Auch unter Berücksichtigung der gestiegenen Preise (Preisbereinigung) verzeichnet die Bauleistung demnach einen Anstieg von jeweils rund 3 Prozent.

Zudem geht das DIW davon aus, dass der Wunsch nach einem Eigenheim weiterhin stark bleibt und dass Interessenten – auch aufgrund der niedrigen Zinsen – eine Investition in ein solches tätigen. Außerdem rechnet das DIW damit, dass bei Bestandsbauten in diesem Jahr Modernisierungsmaßnahmen und energetische Sanierungsmaßnahmen in Angriff genommen werden. Als Grund dafür nennt es die gestiegenen Energiepreise.

Darüber hinaus vermuten die DIW-Experten im Wirtschaftsbau Nachholinvestitionen von Bauprojekten, die aufgrund der Corona-Pandemie bislang nicht realisiert werden konnten. Erholt sich die Wirtschaft, können diese Projekte wieder angeschoben werden. Die vollständige Studie können Interessenten im Wochenbericht unter diw.de einsehen.

Quelle und weitere Informationen: diw.de
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Klimaschutz: Das ist geplant

Um den Klimaschutz zu verbessern, plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zeitnah die Umsetzung verschiedener Sofortmaßnahmen. Neuerungen soll es unter anderem im Hinblick auf die EEG-Novelle, die Solarenergie, die Windenergie, den Strompreis, die Klimaschutzverträge mit der Industrie, die Wärmestrategie, die Gebäudestandards- und -förderung und die Wasserstoffenergie geben.

Geplant ist, mit dem EEG die Weichen für 80 Prozent erneuerbare Stromerzeugung bis 2030 zu stellen. Bei der Solarenergie soll mit einem sogenannten Solarbeschleunigungspaket unter anderem dafür gesorgt werden, dass alle geeigneten Dachflächen mit Solarenergie versehen werden. Auch der Ausbau der Windenergie ist geplant, ohne dabei den Artenschutz zu vernachlässigen. Beim Strom soll die EEG-Umlage abgeschafft und Verbraucher sollen dadurch entlastet werden.

Für die Industrie ist die Schließung von Klimaschutzverträge und die Förderung klimaneutraler Produktionsverfahren vorgesehen. Im Hinblick auf die Wärmestrategie will sich die Regierung unter anderem für eine Dekarbonisierung einsetzen, also mit kohlenstoffarmen Energieträgern Kohlenstoffdioxidemissionen verringern. Zudem ist eine Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes geplant. Dadurch soll bis 2025 unter anderem jede neu eingebaute Heizung auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Im Hinblick auf die Wasserstoffstrategie sind unter anderem neue Förderprogramm vorgesehen.

Quelle und weitere Informationen: bmwi.de
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Urteil: Händler können Miete im Lockdown kürzen

Händler, die aufgrund der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 vom Lockdown betroffen waren, können ihre Gewerbemiete kürzen. Diese entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH). Jedoch kommt es dabei immer auf den Einzelfall an. Bei einer Entscheidung müssen laut BGH mehrere Aspekte berücksichtigt werden. Dazu muss geprüft werden, mit welchen Umsatzmaßeinbußen der Lockdown einherging, welche Maßnahmen der Händler gegen drohende Verluste ergriffen und welche staatlichen Leistungen er erhalten hat.

Im vorliegenden Fall hat ein Vermieter gegen den Mieter einer Filiale des Textildiscounters Kik in Sachsen geklagt. Kik musste aufgrund der Allgemeinverfügungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 19. März bis zum 19. April 2020 seine Türen schließen und entrichtete daraufhin für den Monat April 2020 keine Miete. Daraufhin klagte der Vermieter vor dem Landgericht Chemnitz auf die Zahlung der Miete von 7.854 Euro und bekam zunächst Recht. Jedoch legte der Textildiscounter (der Beklagte) Berufung ein. Daraufhin verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden den Beklagten zu einer Zahlung von nur 3.720,09 Euro. Doch der Vermieter verlangte weiterhin die volle Miete und der Beklagte wollte weiterhin nicht zahlen.

Der BGH hob das Urteil des OLG auf und verwies die Sache an dieses zurück. Das bedeutet, dass das OLG nun die Aspekte des Einzelfalls prüfen muss. Der BGH weist darauf hin, dass sich „durch die COVID-19-Pandemie […] letztlich ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht [hat], das von der mietvertraglichen Risikoverteilung ohne eine entsprechende vertragliche Regelung nicht erfasst wird“. Das damit verbundene Risiko könne daher regelmäßig keiner Vertragspartei allein zugewiesen werden. Auch die pauschale Betrachtungsweise ohne Berücksichtigung der Umstände die Miete für den Zeitraum der Schließung um etwa die Hälfte herabzusetzen – wie vom OLG vorgeschlagen – lehnt der BGH ab.

Quellen und weitere Informationen: XII ZR 8/21/BGH/wiwo.de/zeit.de/tagessschau.de
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